ForumE90, E91, E92 & E93
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 3er
  6. E90, E91, E92 & E93
  7. Wandlung

Wandlung

Themenstarteram 11. August 2010 um 13:02

Hallo, da mein Händler das Ruckeln meines Autos nicht in den Griff bekommt hat er mir heute eine Wandlung angeboten. Es hat mittlerweile 7 Reperaturversuche gegeben und auch BMW München ist informiert. Mein Freundlicher hat mir gesagt, eine Wandlung ist nur möglich, wenn ich auch wieder einen Neuwagen kaufe. Jertzt meine Frage: Wer hat Erfahrungen mit einer Wandlung und kann mir sagen, ob das stimmt. Ich wollte eigentlich bei dem Händler ein gebrauchtes, etwas stärker motorisiertes Modell kaufen.

Mfg

Klaus

Ähnliche Themen
10 Antworten
am 11. August 2010 um 13:36

Die Wandelung, beziehungsweise der Wandlungsanspruch, war im deutschen Kaufrecht ein Gewährleistungsanspruch bei Sachmängeln. Laut Legaldefinition in § 462 BGB alter Fassung handelte es sich dabei um die Rückgängigmachung des Kaufes. Der Käufer konnte nach der Wandelung den Kaufpreis zurückverlangen und der Verkäufer die Kaufsache.

An die Stelle der Wandelung ist durch die Schuldrechtsmodernisierung zum 1. Januar 2002 das im allgemeinen Schuldrecht geregelte Rechtsinstitut des Rücktritts (§§ 323, 346 ff. BGB neuer Fassung) getreten. Ergänzend gelten § 437 Nr. 2 und § 440 BGB und die dort genannten Vorschriften.

Das ist heute keine "Wandlung" mehr, die offizielle Bezeichnung lautet "Rücktritt vom Vertrag".

Es muss ein erheblicher Mangel vorliegen, dem Händler muss mindestens 2 mal die Möglichkeit gegeben werden, nachzubessern (nicht 3 mal wie manchmal hier geschrieben) - ist der Mangel danach noch vorhanden, kann man vom Vertrag zurücktreten. Dann kann man Ersatzlieferung des gleichen Fahrzeugs verlangen (kostenlos lt. neuesten EUGH und BGH-Entscheidungen) oder unter Anrechnung der Nutzung Rückabwicklung Auto gegen Geld machen.

Eine Bedingung, dass man ein neues Auto bestellen muss, ist unzulässig und muss nicht angenommen werden.

Ich habe das selbst hinter mir: Mein Auto stand mehrfach mit dem gleichen Fehler (erheblich: ABS/ESP ausgefallen) beim dann irgendwann nicht mehr so Freundlichen, ich wollte zunächst die Rückabwicklung machen und hätte dann ein neues Auto bestellt (das war auch bei mir Bedingung der "Wandlung").

Allerdings meinte der nicht mehr so Freundliche dann irgendwann, dass er dazu keine Lust hat (Geld zurück, Auto zurück, Neubestellung) und hat es vorgezogen, sich verklagen zu lassen. Dabei hat er dann noch eine Menge zusätzliche Kosten eingefangen, mich hat es allerdings auch Zeit und Nerven gekostet.

Den Begriff "Wandlung" gibt es ja nicht mehr, der richtige Begriff ist "Rückgängigmachung des Kaufvertrages" Und das sagt eigentlich schon das wesentliche aus: Nein, Du bist nicht verpflichtet einen neuen Vertrag abzuschließen. Die beiden Vorgänge, Rückgabe des alten Wagens, Kauf des neuen, haben juristisch nichts miteinander gemein.

Soweit zu rechtlichen Seite, nun zur wirtschaftlichen: Der Verkäufer hat natürlich Interesse daran, Dir einen neuen Wagen zu verkaufen. Eventuell wird er sich, wenn Du direkt wieder ein Auto bei ihm kaufst, auch etwas diskussionsbereiter bzgl. der Wandlungkonditionen geben. Es gibt bei der Wandlung halt keine fixen Regeln, wie die Nutzung des Fahrzeugs verrechnet werden darf. Es gibt zwar genügend Richtlinien (0,3%-0,66% vom Kaufpreis pro 1.000 km, Verzinsung des Kaufpreises), die sind aber nicht bindend und sind regional durchaus unterschiedlich. Die Rechtsprechung ist da sehr seltsam: Die Nutzung auf dem Lande wird da anders bewertet als die Nutzung in der Stadt, jedes Bundesland/Gericht entscheidet da im Notfall anders.

Ich würde ersteinmal schauen, was Dir der Händler so anbietet und dann weitersehen. Ich habe die Wandlung meines Passats (wegen der Leistungsverlustprobleme der 170PS TDI) damals (September 2007) ohne Probleme durchbekommen, ohne Anwalt: 0,5% pro 1.000 km, eine gute Verzinsung des Kaufpreises und keinerlei Abzüge für die Gebrauchsspuren und abgefahrenen Reifen.

am 11. August 2010 um 15:38

Zitat:

Original geschrieben von klado

Wer hat Erfahrungen mit einer Wandlung und kann mir sagen, ob das stimmt.

Ich habe bereits gewandelt und mein Geld zurück erhalten (abzüglich Nutzungskosten).

Themenstarteram 12. August 2010 um 12:08

Alles klar, danke für die Antworten.

Gruss Klaus

Zitat:

Original geschrieben von Dafdos

Es muss ein erheblicher Mangel vorliegen, dem Händler muss mindestens 2 mal die Möglichkeit gegeben werden, nachzubessern (nicht 3 mal wie manchmal hier geschrieben) - ist der Mangel danach noch vorhanden, kann man vom Vertrag zurücktreten. Dann kann man Ersatzlieferung des gleichen Fahrzeugs verlangen (kostenlos lt. neuesten EUGH und BGH-Entscheidungen) oder unter Anrechnung der Nutzung Rückabwicklung Auto gegen Geld machen.

Heißt das, wer Auto gegen Auto tauscht, zahlt gar nichts drauf? Dann wäre dieser Teil des deutschen Rechts ja direkt kundenfreundlich :)

Zitat:

Original geschrieben von lncognito

Zitat:

Original geschrieben von klado

Wer hat Erfahrungen mit einer Wandlung und kann mir sagen, ob das stimmt.

Ich habe bereits gewandelt und mein Geld zurück erhalten (abzüglich Nutzungskosten).

Dito, ich auch

Zitat:

Original geschrieben von timm265

Zitat:

Original geschrieben von Dafdos

Es muss ein erheblicher Mangel vorliegen, dem Händler muss mindestens 2 mal die Möglichkeit gegeben werden, nachzubessern (nicht 3 mal wie manchmal hier geschrieben) - ist der Mangel danach noch vorhanden, kann man vom Vertrag zurücktreten. Dann kann man Ersatzlieferung des gleichen Fahrzeugs verlangen (kostenlos lt. neuesten EUGH und BGH-Entscheidungen) oder unter Anrechnung der Nutzung Rückabwicklung Auto gegen Geld machen.

Heißt das, wer Auto gegen Auto tauscht, zahlt gar nichts drauf? Dann wäre dieser Teil des deutschen Rechts ja direkt kundenfreundlich :)

Nachdem ich mich mit dem Thema beschäftigen musste:

Ursprung dieser Auffassung ist der EuGH - dort musste Quelle einen defekten (=Nachbesserung nicht möglich oder mehrfach gescheitert) Herd kostenlos gegen ein Neugerät tauschen. Ursprünglich hatte Quelle Nutzungsentschädigung gefordert. Auch der BGH hat das mittlerweile übernommen.

Ob Herd oder Auto - who cares?! :D

Andersrum wird ein Schuh draus:

Geld zurück > Nutzung muß bezahlt werden

Mangel durch Lieferung eines Ersatzprodukts abgestellt > Nutzung muß nicht bezahlt werden

Zitat:

Original geschrieben von AZiBACK

Andersrum wird ein Schuh draus:

Geld zurück > Nutzung muß bezahlt werden

Mangel durch Lieferung eines Ersatzprodukts abgestellt > Nutzung muß nicht bezahlt werden

Na ja gut, wenn das beim Auto genauso ist, wär´s echt super.

Man fährt z.B. 6 Monate mit dem mangelhaften Wagen, danach wird ein Ersatz geliefert. Dann wäre man ein halbes Jahr lang kostenlos gefahren (in Bezug auf Wertverlust, Verschleiß). :)

Deine Antwort
Ähnliche Themen