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Wandlung

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 16. Januar 2016 um 6:37

Hallo,

ich warte jetzt seit vier Wochen auf einen Termin zur Wandlung. Angeblich war der zuständige VW-Mitarbeiter im Urlaub, jetzt ist er beschäftigt... Hat jemand hier im Forum Erfahrung mit einer Wandlung bei VW und könnte etwas über die Zeit sagen, die dieser Prozess bei ihm beansprucht hat?

Danke und viele Grüße!

Beste Antwort im Thema

Wie jetzt Termin für die Wandlung?

Warten????

 

Wenn gewandelt werden soll und man es so nicht geregelt bekommt:

1.) Schriftlich mit Fristsetzung die Wandlung ankündigen.

2.) Zum von Dir gesetzten Termin den Wagen, meinetwegen auch abgemeldet auf den Hof stellen. Kennzeichen demontieren. Alle Schlüssel nebst Papiere mit eigener Berechnung der Wandlung abgeben. Unterschrift über die Entgegennahme von einem Mitarbeiter des Hauses.

3.) Frist für Abrechnung setzen.

4.) Das wars.

5.) Sonst einen Anwalt dafür ins Boot holen. Der rät dann das gleiche.

 

Zitat:

@LocutusX schrieb am 16. Januar 2016 um 07:37:42 Uhr:

Hallo,

ich warte jetzt seit vier Wochen auf einen Termin zur Wandlung. Angeblich war der zuständige VW-Mitarbeiter im Urlaub, jetzt ist er beschäftigt... Hat jemand hier im Forum Erfahrung mit einer Wandlung bei VW und könnte etwas über die Zeit sagen, die dieser Prozess bei ihm beansprucht hat?

Danke und viele Grüße!

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Wie jetzt Termin für die Wandlung?

Warten????

 

Wenn gewandelt werden soll und man es so nicht geregelt bekommt:

1.) Schriftlich mit Fristsetzung die Wandlung ankündigen.

2.) Zum von Dir gesetzten Termin den Wagen, meinetwegen auch abgemeldet auf den Hof stellen. Kennzeichen demontieren. Alle Schlüssel nebst Papiere mit eigener Berechnung der Wandlung abgeben. Unterschrift über die Entgegennahme von einem Mitarbeiter des Hauses.

3.) Frist für Abrechnung setzen.

4.) Das wars.

5.) Sonst einen Anwalt dafür ins Boot holen. Der rät dann das gleiche.

 

Zitat:

@LocutusX schrieb am 16. Januar 2016 um 07:37:42 Uhr:

Hallo,

ich warte jetzt seit vier Wochen auf einen Termin zur Wandlung. Angeblich war der zuständige VW-Mitarbeiter im Urlaub, jetzt ist er beschäftigt... Hat jemand hier im Forum Erfahrung mit einer Wandlung bei VW und könnte etwas über die Zeit sagen, die dieser Prozess bei ihm beansprucht hat?

Danke und viele Grüße!

Zitat:

@every17 schrieb am 16. Januar 2016 um 08:42:12 Uhr:

Wie jetzt Termin für die Wandlung?

Warten????

 

Wenn gewandelt werden soll und man es so nicht geregelt bekommt:

1.) Schriftlich mit Fristsetzung die Wandlung ankündigen.

2.) Zum von Dir gesetzten Termin den Wagen, meinetwegen auch abgemeldet auf den Hof stellen. Kennzeichen demontieren. Alle Schlüssel nebst Papiere mit eigener Berechnung der Wandlung abgeben. Unterschrift über die Entgegennahme von einem Mitarbeiter des Hauses.

3.) Frist für Abrechnung setzen.

4.) Das wars.

5.) Sonst einen Anwalt dafür ins Boot holen. Der rät dann das gleiche.

Bei mir hat das nach richtigem Druckaufbau von mir dann 2 Wochen von Androhung bis Vollzug gedauert.

Zitat:

@every17 schrieb am 16. Januar 2016 um 08:42:12 Uhr:

Zitat:

@LocutusX schrieb am 16. Januar 2016 um 07:37:42 Uhr:

Hallo,

ich warte jetzt seit vier Wochen auf einen Termin zur Wandlung. Angeblich war der zuständige VW-Mitarbeiter im Urlaub, jetzt ist er beschäftigt... Hat jemand hier im Forum Erfahrung mit einer Wandlung bei VW und könnte etwas über die Zeit sagen, die dieser Prozess bei ihm beansprucht hat?

Danke und viele Grüße!

Themenstarteram 16. Januar 2016 um 10:40

Okay, danke, bisher ist es so gelaufen: Mein Anwalt hat eine Frist gesetzt, bis zu welcher die Mängel behoben werden sollten. Diese Frist ist vor 10 Tagen abgelaufen. Der Geschäftsführer des Autohauses hat mitgeteilt, dass sie nun "an einer Wandlung arbeiten" und dazu ein Techniker von VW kommen soll, der der Wandlung zustimmen muss. Der sei aber in Urlaub gewesen und habe sich bis jetzt noch nicht gemeldet... Ich frage mich auch, wieso das mein Problem sein soll, denn ich trete doch eigentlich vom Kaufvertrag zurück, oder?

Was der Anwalt da macht, auch keine Ahnung...

Das ist natürlich der Wunsch des Autohauses, dass sich VW beteiligt.

Du hast aber keinen Vertrag mit VW, sondern mit Deinem Händler.

Ob der Händler von VW (monetäre) Unterstützung bei der Wandlung erhält oder nicht, kann Dir egal sein.

Soweit Dein Recht.

Allerdings ist es in der Praxis häufig so, dass es eine gütliche Einigung für eine Wandlung nur dann gibt, wenn der Hersteller dem zustimmt.

Der Händler hat halt kein Bock, auf einigen tausend Euro sitzen zu bleiben.

Drücke Dir die Daumen.

Also, VOR einer KV-Wandlung hatte ich auch mal einen VW-Ing. auf Antrag des AH zur Beurteilung des Problems am Auto da und kann dazu nur sagen: "Vertane Lebenzeit. Vergebliche Mühe (Erklärungen, Vorführen vom Problem). Alles ohne Ergebnis, da der Mann stur-betriebsblind war und mir immer und immer wieder die offenbar "einprogrammierten" Sätze wie "Stand der Technik" pp präsentierte.

Von derlei Terminen sollte man sich laut meiner Erfahrung nichts erhoffen.

Ganz einfach: Einen RA beauftragen dem Lieferanten eine Frist zu setzen mit Klageandrohung. Ohne RA läuft da fast immer gar nichts.

Grüße rzz

Es muss nicht immer gleich alles per RA laufen. Glaubt mir, man kann auch versuchen, sich zu einigen. Wie es in den Wald reinschallt..... usw.

Wenn der Gesprächsversuch scheitert oder man dumme Antworten bekommt, kann man immer noch den Rechtsweg einschlagen und die Sache "abgeben".

Zitat:

@LocutusX schrieb am 16. Januar 2016 um 11:40:15 Uhr:

Okay, danke, bisher ist es so gelaufen: Mein Anwalt hat eine Frist gesetzt, bis zu welcher die Mängel behoben werden sollten. Diese Frist ist vor 10 Tagen abgelaufen. Der Geschäftsführer des Autohauses hat mitgeteilt, dass sie nun "an einer Wandlung arbeiten" und dazu ein Techniker von VW kommen soll, der der Wandlung zustimmen muss. Der sei aber in Urlaub gewesen und habe sich bis jetzt noch nicht gemeldet... Ich frage mich auch, wieso das mein Problem sein soll, denn ich trete doch eigentlich vom Kaufvertrag zurück, oder?

Was der Anwalt da macht, auch keine Ahnung...

Wenn Du keinerlei Kenntnis davon hast, was der von Dir beauftragte Anwalt für Dich und in Deinem Namen macht, warum fragst Du ihn denn nicht danach?

Zitat:

@kuesten.krabbe schrieb am 16. Januar 2016 um 13:37:46 Uhr:

Es muss nicht immer gleich alles per RA laufen. Glaubt mir, man kann auch versuchen, sich zu einigen. Wie es in den Wald reinschallt..... usw.

Wenn der Gesprächsversuch scheitert oder man dumme Antworten bekommt, kann man immer noch den Rechtsweg einschlagen und die Sache "abgeben".

100% Zustimmung.

Mit Anwalt wird es auf jeden Fall teuer!

Geld zu verdienen ist ja der primäre Antrieb für den Anwalt.

Habe das mit Audi hinter mir... Würde sowas nicht wieder mit Anwalt machen.

Am Ende habe ich das selbst geregelt, da mein Anwalt eine reisen Apparat mit Feststellungsgutachten und Gericht angeschoben hatte. Das hätte vermutlich länger gedauert, als ich das Auto fahren wollte.

Wenn ich das richtig gelesen habe, dann hat der TE den Anwalt schon eingeschaltet.

Hoffe der TE hat eine Deckungszusage seiner Rechtsschutz Versicherung.

Mehre tausend Euro sind schnell erreicht.

 

"albatros-HH", ich stimme Dir da auch zu. Habe das u.a. auch mal mit einem Audi erlebt. Wer von der ganzen Aktion profitiert, ist der Anwalt. Und die Angelegenheit zieht sich hin....kann Jahre dauern.

Gutachter werden beauftragt, Werkstätten..... Alles verschlingt Zeit und Nerven. Und am Ende bleibt nichts als "verbrannte Erde", wie man so schön sagt. Und man bedenke: die Verkäufer kennen sich auch untereinander. Und wer will schon gern einen Problemkunden haben?

Ich bin damals zu der Ansicht gekommen (nicht Einsicht!), dass man es erstmal im Guten mit einem sachlich-freundlichen Gespräch versuchen sollte. Ich denke, mit etwas gutem Willen ist da Einiges zu machen. Von beiden Seiten her.

Erst wenn alles nichts hilft und man das Auto auch nicht preislich passend "in Zahlung geben kann" (ich weiß, voll fies für den nächsten nichtsahnenden Interessenten....aber was soll man machen?!?!?), dann bleibt der Weg zum Anwalt. Aber wie gesagt: das ist ein langer Weg und vorher sollte man sich mal eine Kostenaufstellung machen. (weiterfahren bei techn. Problemen, Ausfälle, evtl. Abschleppen, Werkstattaufenthalte, Ersatzwagen, Fahrten und Zeit bei Anwaltsterminen.....mal ganz zu schweigen davon, was das an Nerven kostet)

Fazit: heute wird viel zu schnell ein Anwalt aufgesucht und beauftragt. Man ist ja "versichert", wodurch man sogleich des Anwalts Liebling ist. ;)

@kuesten krabbe,

wenn es aber nun mal mit Freundlichkeit, einem Dutzend ernsthafter Gespräche, Versprechungen die nicht eingehalten werden, Lügen, Pampigkeiten (auf Seiten des "Vertragspartners", nicht mehr weiter geht und der geschädigte Kunde nicht zu seinem Recht hommt, tja dann ist es nun mal so das nichts anderes mehr übrigbleibt als zu klagen. Und wenn der Kunde einigermassen offensichtlich im Recht ist (siehe hunderte Präzedenzfälle) dann gewinnt der Kunde den Prozess auch.

Als genau das oben geschilderte uns passiert ist, haben wir auch geklagt. Dauer von Klageschrifteingang beim Beklagten bis Urteilsverkündung: 6 Monate.

Serlbstverständlich hat das Autohaus, das uns über den Tisch ziehen wollte (betrügen), verloren.

So einfach funktioniert das.

Die Verbraucherrechte der Verbraucher / Kunden sind eindeutig. Wer aber sein Recht notfalls nicht einklagt, bleibt eben auf den Kosten / und / oder dem Ärger sitzen.

Alles eigentlich ganz einfach.

Und im übrigen geht man da wo man betrogen und verarscht wurde selbstverständlich nie mehr hin.

Es gibt noch andere Händler oder Hersteller. Alles gar kein Problem, ausser man macht sich selbst eines draus, solche Leute soll es ja auch geben, die sich alles erzählen lassen und sich zum Sankt Nimmerleinstag veräppeln lassen.

Grüße rzz

Meine Erfahrung mit Freunden und Bekannten ist nicht, das viel zu schnell und zu oft ein RA beauftragt wird sondern völlig im Gegenteil, viel zu selten und viel zu spät.

rzz

Im übrigen zahlt der Verlierer dann die Kosten der Klageseite...

rzz

"rockyzoomzoom", ich sprach auch nicht von "hinhalten lassen und veräppeln". Ich bin nur der Meinung, dass heute offenbar viel zu schnell mit dem Anwalt gedroht wird oder gleich einer beauftragt wird.

Sicher, wenn man trotz nachweislicher Argumente (eines Montagsautos, das nicht oder schlecht nachzubessern ist) pampig abgefertig wird oder veräppelt wird oder auf Zeit gespielt wird, dann hilft es nichts. Dann braucht keiner mehr das freundliche Gespräch suchen. Auch lange hin und her diskutieren hilft nicht. Aber man merkt doch wohl, ob man einen gemeinsamen Weg aus der Misere finden könnte oder nicht. Und DA setzt dann das Gespräch an.

Ich bleib dabei: Gespräch / wenns nicht läuft, die Option des Rechtsweges in den Raum stellen / bei keiner Einigung dann den Rechtsweg notgedrungen gehen, um seine Rechte zu wahren.

Trotzdem suchen offenbar einige Leutchen gar nicht erst das Gespräch.

Zu Deinem Erfolg binnen 6 Monaten gratuliere ich Dir. Vielleicht war der Mangel offensichtlich. Sollte es aber eine "Geschichte mit Gutachten usw" werden, zieht sich sowas aus meiner gemachten Erfahrung hin. Und: auch die Gegenseite kann per Anwalt auf Zeit spielen lassen. Das sollte man nie ausser Acht lassen.

So, das sollte jetzt nicht besserwisserisch sein, sondern nur meine Ansicht darlegen und das auch aus gemachten Erfahrungen.

Gruß :)

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