Wandlung?
Hallo zusammen,
ich fahre seit August 2003 einen E270 CDI.
Dieser Wagen ist ein echter Alptraum. Hier mal eine kurze Auswahl an den diversen Defekten und Reklamationen:
1. Klimaanlage war defekt.
2. Command System wurde ausgetauscht.
3. Navigations-DVD war mehrere Wochen nicht lieferbar.
4. Lenkung machte Geräusche.
5. Die Sitze knarzen.
6. Fensterheber machen Geräusche.
7. SBC Fehler.
8. Träger an der Vorderachse wurden ausgetauscht.
9. Wagen für nur im Notlauf.
10. Kurvenlicht defekt.
Doch den aboluten Alptraum hatte ich gestern. Ich bin mit circa 70 bis 80 Km/h über eine Landstrasse gefahren. Kurz vor einer Kurve wollte ich leicht anbremsen und hatte einen TOTALEN Bremsausfall. Das ganze auf nasser Straße. Ergebnis, ein Dreher und ein großer Schock. Im Display stand in roter Farbe "SBC Defekt! Keine Bremswirkung! Werkstatt aufsuchen"
Heute wurde mir mitgeiteilt, dass die Hydraulik vom SBC ausgefallen wäre.
Nun habe ich von meinem Fahrzeug die Nase voll und auch absolut kein Vertrauen mehr in meine E-Klasse.
Den Kaufvertrag würde ich gerne wandeln.
Die Frage ist, ob es nach zwei Jahren noch machbar ist und ob ich bei 65.000 gefahrenen Kilometern bei einer evtl. Wandlung der Verlierer bin und einen großen Verlust mache.
Oder MB soll mir ein anderes gleichwertiges Auto geben...
Was meint Ihr? Wer hat da Erfahrungen, kann mir helfen oder den ein oder anderen Tip geben? Lohnt sich evtl. ein gang zum Rechtsanwalt?
Gruß
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24 Antworten
Hallo,
Dein SBC ist trotz des letzten Updates ausgefallen?
Gruss
Soeren
Für einen Rückabwicklung des Kaufvertrages muss ein Fehler festgestellt werden, der nach mehrmaliger Nachbesserung (frühestens nach der 2. Nachbesserung) weiter besteht. Das lese ich hier schon mal nicht heraus.
Nehmen wir aber mal an, man könne wandeln: Der Wagen ist 65tkm gelaufen. Da für den Fall einer Wandlung 0,67% pro 1000km fällig wären, also fröhliche 44%, kannst du dir bei angenommenen 50 TE Kaufpreis 22 TE abziehen lassen und kriegst 28TE.
Dafür gibts n Golf...
...hallo! zunächst einmal danke für eure antworten.
nun, das SBC ist trotz des updates ausgefallen. das update wurde "angeblich" während der letzten inspektion durchgeführt.
nun, es handelt sich hier um ein leasingfahrzeug, welches mit einer hohen anzahlung geleast wurde.
1. wie würde sowas in einer evtl. wandlung berücksichtigt werden?
2. das fahrzeug ist ja nun seit ein paar tagen aus der gesetzlichen gewährleistungspflicht (zwei jahre) raus. ist dann eine wandlung trotzdem möglich?
3. durch den ausfall konnte ich am abend einen kunden nicht besuchen und somit ein lukratives geschäft nicht abwickeln. kann ich DC da in regress nehmen?
4. ein ausfall des sbc und somit der bremswirkung ist lebensgefährlich. kann man klagen? und wenn ja aus was?
gruss
Zitat:
Original geschrieben von Nightbeat
4. ein ausfall des sbc und somit der bremswirkung ist lebensgefährlich. kann man klagen? und wenn ja aus was?
Ein SBC Ausfall führt nicht zu einem vollständigen Ausfall der Bremswirkung. Wenn die Elektronik versagt steht eine Notbremswirkung durch eine hydraulische Rückfallebene zur Verfügung die allerdings deutlich höhere Bedienkräfte aufweist und nur auf die Vorderräder wirkt.
Hallo Nightbeat,
ich weiss ja nicht wie lange die Restlaufzeit Deines Leasingvertrages ist. Da Du den Wagen ja nun schon ueber zwei Jahre faehrst, sollte es eigentlich moeglich sein mit dem Haendler ein Deal zu machen, falls Du einen Neuen bestellst. Also ich wuerde einfach mal Deinen Haendler danach Fragen. Habe ich mit meinem CLK damals auch gemacht, war alles kein Problem. Du must aber einen Neuen bestellen.
Gruss
Soeren
Hallo Soeren,
sicherlich bin ich bereit, einen neuen Wagen zu bestellen.
Das Problem ist, dass ich bei diesem PKW eine sehr hohe Anzahlung geleistet habe. Das habe ich aus dem Grund gemacht, da ich den Wagen nach der Leasinglaufzeit übernehmen wollte. Somit wäre der Restwert nicht sooo hoch.
Wenn ich mir den nun einen neuen bestelle und meinen zurück gebe, dann verliere ich ja meinen Vorteil bezüglich der relativ hohen Anzahlung (denn diese habe ich in meinen persönlichen Berechnungen ja über drei Jahre geplant).
Welche Lösung kann es da geben?
Nightbeat
Zitat:
es handelt sich hier um ein leasingfahrzeug, welches mit einer hohen anzahlung geleast wurde.1. wie würde sowas in einer evtl. wandlung berücksichtigt werden?
Bin zwar aus meiner Position mit Rechtsangelegenheiten vertraut, aber kein Jurist. Deshalb bitte entsprechend bewerten.
Ich meine, Leasingvertrag und Kaufvertrag sind zwei völlig verschieden Sachen. Deine Probleme beziehen sich nur auf den Kaufvertrag. Also hat deine hohe Anzahlung damit nichts zu tun.
P.S. Ist das eigentlich klug, viel anzuzahlen?
Zitat:
2. das fahrzeug ist ja nun seit ein paar tagen aus der gesetzlichen gewährleistungspflicht (zwei jahre) raus. ist dann eine wandlung trotzdem möglich?
Ich meine, nein.
Zitat:
3. durch den ausfall konnte ich am abend einen kunden nicht besuchen und somit ein lukratives geschäft nicht abwickeln. kann ich DC da in regress nehmen?
Das ist - glaube ich- von dir nicht ganz ernst gemeint. Falls doch, nur zwei Hilfsfragen, die dir zeigen, wie schwer es ist den Schaden nachzuweisen, falls das ginge und du das wolltest. Kannst du lückenlos n-a-c-h-w-e-i-s-e-n, dass bei diesem Besuch ganz sicher das Geschäft abgeschlossen worden wäre, das jetzt nicht abgeschlossen worden ist und auch nie abgeschlossen werden wird? Kannst du lückenlos n-a-c-h-w-e-i-s-e-n, dass nur das technische Versagen und nicht etwa das Wetter, eine falsche Reaktion von dir, zu hohes Tempo oder etwas von Allem zu dem Unfall geführt hat?
Zitat:
4. ein ausfall des sbc und somit der bremswirkung ist lebensgefährlich. kann man klagen? und wenn ja aus was?
Klagen kann man immer. Wird aber nichts bringen, zumal ohne Schaden.
Zitat:
Original geschrieben von Nightbeat
Hallo Soeren,
sicherlich bin ich bereit, einen neuen Wagen zu bestellen.
Das Problem ist, dass ich bei diesem PKW eine sehr hohe Anzahlung geleistet habe. Das habe ich aus dem Grund gemacht, da ich den Wagen nach der Leasinglaufzeit übernehmen wollte. Somit wäre der Restwert nicht sooo hoch.
Wenn ich mir den nun einen neuen bestelle und meinen zurück gebe, dann verliere ich ja meinen Vorteil bezüglich der relativ hohen Anzahlung (denn diese habe ich in meinen persönlichen Berechnungen ja über drei Jahre geplant).
Welche Lösung kann es da geben?
Nightbeat
Also, angenommen Du moechtest den Leasingvertrag vorzeitig kuendigen und dafuer ein neues Fahrzeug bestellen. Dein Freundlicher wird bei der Leasinggesellschaft (DC Bank?) den momentanen Restwert des Fahrzeuges anfragen und was Du an Leasingraten ( incl. Anzahlung) gezahlt hast.Die Bank wird nun ausrechnen ob das was Du bezahlt hast, sich mit dem aktuellen Wertverlust deckt. Entweder bleibt ein Guthaben oder eine Restzahlung. Den Rest must Du mit Deinem Verkaeufer ausmachen.
Gruss
Soeren
Zitat:
Original geschrieben von Nightbeat
Das Problem ist, dass ich bei diesem PKW eine sehr hohe Anzahlung geleistet habe. Das habe ich aus dem Grund gemacht, da ich den Wagen nach der Leasinglaufzeit übernehmen wollte. Somit wäre der Restwert nicht sooo hoch.
Was hat denn die Anzahlung mit dem Restwert zu tun ?!?
Ist es ein DC-Leasingvertrag oder ein Fremd-Leasing?
Ich lese hier zum ersten Mal, dass die HYDRAULISCHE Bremse ausgefallen ist. Sonst war's (bei mir glücklicherweise noch nie) immer nur die elektronische mit Restfunktion eben über die Hydraulik.
Wie hat denn DC diesen Ausfall erklärt?
Gruß
Der Berliner
Update:
Wollte heute meinen Wagen aus der Werkstatt abholen. Der Werkstattmeister hat ein riesen bla,bla,bla zum Thema hydraulik, bremse usw gemacht und versprochen, dass nun alles wieder in ordnung ist.
ich setze mich in den wagen und starte den motor. im display erscheint folgende meldung:
"SRS Rückhaltesystem defekt!"
Looooooool!
Über diese Hämorrhoiden-Schaukel kann ich nur noch lachen...
Fazit:
Wagen bleibt wieder in der Werkstatt, da heute nur ein Notdienst da ist....
Hai @Nightbeat
guckst Du hier:http://www.wandlung-mercedes-e-klasse.de/
Zitat:
Original geschrieben von Nightbeat
Hallo Soeren,
sicherlich bin ich bereit, einen neuen Wagen zu bestellen.
Das Problem ist, dass ich bei diesem PKW eine sehr hohe Anzahlung geleistet habe. Das habe ich aus dem Grund gemacht, da ich den Wagen nach der Leasinglaufzeit übernehmen wollte. Somit wäre der Restwert nicht sooo hoch.
Wenn ich mir den nun einen neuen bestelle und meinen zurück gebe, dann verliere ich ja meinen Vorteil bezüglich der relativ hohen Anzahlung (denn diese habe ich in meinen persönlichen Berechnungen ja über drei Jahre geplant).
Welche Lösung kann es da geben?
Nightbeat
Ich glaube Du stehst sehr schlecht da.
Ich sehe realistisch keine Chance Dein Auto außerhalb der Garantie zu wandeln. Könntest Du wandeln, wäre der Leasingvertrag egal, er wird komplett rückabgewickelt und Du bezahlst nur die Nutzung.
Aber so sehe ich da sehr schwarz für Dich
Zitat:
Original geschrieben von fanta241
Ich glaube Du stehst sehr schlecht da.
Ich sehe realistisch keine Chance Dein Auto außerhalb der Garantie zu wandeln. Könntest Du wandeln, wäre der Leasingvertrag egal, er wird komplett rückabgewickelt und Du bezahlst nur die Nutzung.
Aber so sehe ich da sehr schwarz für Dich
Was hat Wandlung mit Gewährleistungszeitraum zu tun ? Mann kann einen Vetrag auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist wandeln, ob es sinnvoll ist (gefahrene Kilometer), steht auf einem anderen Blatt.