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Wandlung – Was gibt es zu beachten?

VW Tiguan 2 (AD)
Themenstarteram 16. Dezember 2018 um 9:51

Hallo zusammen,

nach langem hin und her habe ich nun endlich kommenden Mittwoch einen Termin zur Wandlung bekommen.

Ein Außendienstmitarbeiter von VW soll vorbeikommen und sich den Wagen ansehen.

Der gesamte Vorgang lief über meinen Anwalt.

Anders war weder das Autohaus noch VW dazu bereit, sich überhaupt mit meinem Problem auseinander zu setzen.

Generell waren die Gespräche und Rückmeldungen sehr zäh und langwierig. Deswegen bin ich froh das es endlich diesen Termin gibt.

Wie ist eure erfahren?

Was muss ich beachten, vor allem auch bezüglich des Gesprächs mit dem Außendienstmitarbeiter?

Eine Mängelliste und Fotos habe ich schon vorbereitet um den Herren alles ganz genau zu erläutern.

Eine Vielzahl der Mängel wurden nach nach vom Autohaus abgearbeitet.

Das größte Problem ist jedoch, dass der Wagen im Heckbereich vor der Auslieferung (wann auch immer) Nachlackiert wurde und selbst VW sich dazu nicht äußern will, warum dies Notwendig war.

Die Mängelliste selbst ist auf gut 20 Positionen angewachsen. Das Problem ist jedoch, dass ich immer wieder was Neue finde.

Ich hoffe, dass das Gespräch zu meinen Gunsten verlaufen wird. Ich möchte den Wagen einfach nur loswerden und einen neue über das Autohaus bestellen.

Viele Dank für eure Rückmeldungen.

PS: Und natürlich geht es hier um einen AllSpace :(

 

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 16. Dezember 2018 um 9:51

Hallo zusammen,

nach langem hin und her habe ich nun endlich kommenden Mittwoch einen Termin zur Wandlung bekommen.

Ein Außendienstmitarbeiter von VW soll vorbeikommen und sich den Wagen ansehen.

Der gesamte Vorgang lief über meinen Anwalt.

Anders war weder das Autohaus noch VW dazu bereit, sich überhaupt mit meinem Problem auseinander zu setzen.

Generell waren die Gespräche und Rückmeldungen sehr zäh und langwierig. Deswegen bin ich froh das es endlich diesen Termin gibt.

Wie ist eure erfahren?

Was muss ich beachten, vor allem auch bezüglich des Gesprächs mit dem Außendienstmitarbeiter?

Eine Mängelliste und Fotos habe ich schon vorbereitet um den Herren alles ganz genau zu erläutern.

Eine Vielzahl der Mängel wurden nach nach vom Autohaus abgearbeitet.

Das größte Problem ist jedoch, dass der Wagen im Heckbereich vor der Auslieferung (wann auch immer) Nachlackiert wurde und selbst VW sich dazu nicht äußern will, warum dies Notwendig war.

Die Mängelliste selbst ist auf gut 20 Positionen angewachsen. Das Problem ist jedoch, dass ich immer wieder was Neue finde.

Ich hoffe, dass das Gespräch zu meinen Gunsten verlaufen wird. Ich möchte den Wagen einfach nur loswerden und einen neue über das Autohaus bestellen.

Viele Dank für eure Rückmeldungen.

PS: Und natürlich geht es hier um einen AllSpace :(

 

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31 Antworten

Hallo,

nach meiner Kenntnis geht es bei der Besichtigung und "Begutachtung" nur um nicht beseitigte Mängel.

Ursprünglich vorhandene Mängel, die durch die Garantiearbeiten behoben sind, stehen nicht zur Debatte.

Ob die Lackierungen im Heckbereich und noch vorhandene Mängel wesentliche Gründe für eine Rückabwicklung darstellen, vermag ich nicht zu beurteilen. Evtl. ist auch ein Preisnachlass vorstellbar.

Der Außendienstarbeiter (vermutlich aus dem Vertriebszentrum) wird sicher einen Vorschlag unterbreiten.

Gruß

Hannes

am 16. Dezember 2018 um 12:16

Ich habe über die Jahre drei Fahrzeuge an VW zurück gehen lassen. Ein Scirocco III, einen Golf VI GTI "adidas" und einen Golf VI GTD. Jedes Mal hat es geholfen ruhig und sachlich zu bleiben. Die Kollegen vom VZ versuchen hier und da einen aus der Reserve zu locken, da muss man drüber lachen können.

Wichtig ist nachweisen zu können, dass die Werkstatt es auch nach mehrmaligen Versuchen nicht hinbekommen hat, einen oder mehrere Fehler abzustellen. Die Geschichte mit der Nachlackierung kommt dann halt noch obendrauf. Da würde ich persönlich auch noch eine Stellungnahme fordern. Der Mitarbeiter des VZ kann über die FIN deines Tiguan exakt einsehen lassen was während der Produktion i.O oder n.i.O. war. Das wird penibel dokumentiert. Da haben nur die Händler selbst keinen Zugriff drauf.

Du scheinst ja gewillt einen neuen VW zu kaufen. Auch das darf ruhig mehr als ein Mal erwähnt werden. Die Rücknahme tut VW nicht weh, der Mitarbeiter des VZ möchte das natürlich für VW möglichst günstig halten. Da würde dann dein Anwalt ins Spiel kommen. Standard sind, dass dir 0,69% vom Bruttolistenpreis je angefangene 1000km Gesamtfahrleistung als Nutzungsgebühr berechnet werden. Sollte dir das zu viel sein, bleibt der Rechtsweg. Das zieht sich dann allerdings wie Kaugummi. Ich habe mich auf die von VW genannten Daten immer eingelassen.

Bei mir waren damals die Fahrzeuge über die VW Bank finanziert. Also hat man alle gezahlten Raten addiert und die Nutzungspauschale abgezogen. Für mich lag da immer ein dickes Plus vor. Bin also quasi kostenlos gefahren.

Da kenne ich deine Rahmenbedingungen nicht. Das musst du natürlich auch nicht öffentlich machen. ;)

Mir wurden 0,5%/1000km vom Kaufpreis angeboten, ist alles verhandelbar

Das mit der Option der Nachbesserung von 2x ist mir bekannt. Trifft jetzt nicht so ganz auf mich zu.

Bei mir geht es eher um die Anzahl der Mängel.

Wie viele Mängel an einem Neufahrzeug sind zu akzeptieren? Auch das muss ja in einem vertretbaren Rahmen stehen.

Bezüglich der Nachlackierung im Heckbereich, habe ich nach mehrmaligen Mails und Telefongespräch mit dem Kundenservice dann irgendwann die schriftliche Stellungnahme erhalten, dass es sich um betriebsinterne Vorgänge handelt, und man darüber den Kunden nicht informieren braucht.

Der Händler selbst findet auch keine Daten im System.

D.h. es muss irgendwas bei der Produktion vorgefallen sein, bzw. bei der Überfahrt nach DE.

Eigentlich möchte ich nur einen neuen mängelfreien AllSpace wieder bestellen. Falls es diesen überhaupt gibt...

0,69 vom Listenpreis, oder von meinem eigentlichen rabattierten Kaufpreis?

Bei fast 9000 km kommt ja auch schon eine schöne Summe zusammen.

am 16. Dezember 2018 um 12:51

Zitat:

@gdfgsd schrieb am 16. Dezember 2018 um 13:49:58 Uhr:

 

0,69 vom Listenpreis, oder von meinem eigentlichen rabattierten Kaufpreis?

Bei fast 9000 km kommt ja auch schon eine schöne Summe zusammen.

Damals war es definitiv vom Bruttolistenpreis, nicht vom rabattierten Endpreis. Keine Ahnung ob das heute noch so ist, ich denke mal ja. Im Zweifel einfach mal deinen Anwalt fragen. :)

Das oben von mir verfasste sind meine persönlichen Erfahrung, dass kann hier und da natürlich abweichen.

Zitat:

@Der D. schrieb am 16. Dezember 2018 um 13:51:57 Uhr:

Zitat:

@gdfgsd schrieb am 16. Dezember 2018 um 13:49:58 Uhr:

 

0,69 vom Listenpreis, oder von meinem eigentlichen rabattierten Kaufpreis?

Bei fast 9000 km kommt ja auch schon eine schöne Summe zusammen.

Damals war es definitiv vom Bruttolistenpreis, nicht vom rabattierten Endpreis. Keine Ahnung ob das heute noch so ist, ich denke mal ja. Im Zweifel einfach mal deinen Anwalt fragen. :)

Das oben von mir verfasste sind meine persönlichen Erfahrung, dass kann hier und da natürlich abweichen.

Bruttolistenpreis wahrscheinlich bei Leasing oder?

Normalerweise wird das auf den tatsächlichen Kaufpreis

berechnet.

am 16. Dezember 2018 um 13:05

Wie geschrieben, bei mir war es eine Finanzierung. Da gibt's ja schon noch Unterschiede zum Leasing. Ob das bei Barkauf z.B. vom tatsächlichen Kaufpreis berechnet wird kann gut sein.

Vom Kaufpreis 0,5% bei einer Neubestellung sind üblich.

Hallo,

das geht hier zu wie auf einem Pferdemarkt.

In diesem Artikel ist die richtige Berechnung des Rückzahlungsanspruchs bei der Rückabwicklung eines Kaufvertrages sehr gut erläutert.

 

Gruß

Hannes

Natürlich ist das Verhandlungssache, also Pferdemarkt, ist vor jedem Gericht doch auch so.

Bei einem Dieselfahrzeug würde ich mich nie auf eine zu erwartende Gesamtlaufleistung unter 200 Tkm (= 0,5 %) einlassen. Hier liegt die zu erwartende Gesamtlaufleistung mind. bei 250 Tkm (=0,4 %).

Ich habe selbst einen Benziner zum Satz von 0,5 %/1000 km rückabgewickelt und zwar ohne Neukauf.

Lass dir ein schriftliches Angebot machen und besprich das mit dem Anwalt.

...üblich sind 0,5 % (bei meinem Volvo XC 60 D4 - ohne Neukauf beim Volvo-Händler - war es auch so) mehr wirst Du kaum bekommen....vielleicht kommen Sie Dir beim Neuwagen etwas entgegen...

Zitat:

@dreyer-bande schrieb am 16. Dezember 2018 um 11:20:06 Uhr:

Hallo,

nach meiner Kenntnis geht es bei der Besichtigung und "Begutachtung" nur um nicht beseitigte Mängel.

Ursprünglich vorhandene Mängel, die durch die Garantiearbeiten behoben sind, stehen nicht zur Debatte.

Ob die Lackierungen im Heckbereich und noch vorhandene Mängel wesentliche Gründe für eine Rückabwicklung darstellen, vermag ich nicht zu beurteilen. Evtl. ist auch ein Preisnachlass vorstellbar.

Der Außendienstarbeiter (vermutlich aus dem Vertriebszentrum) wird sicher einen Vorschlag unterbreiten.

Gruß

 

Kann es sein, dass du im autohaus in Berlin arbeitest.?

Es ist eh noch eine Frage von mir offen

Hannes

Hallo,

wie lange hat es bei Dir von der Erklärung des Rücktritts vom Kaufvertrag bis zu dem jetzigen Termin mit dem VW-Vertriebsmitarbeiter gedauert? Ich habe vor 2 Wochen meinen schriftlichen Antrag ans Autohaus geschickt. Angeblich hat mein Händler meinen Antrag an VW gegeben.

 

Ich hatte mir im August einen Tiguan 2.0 TDI 4motion als Jahreswagen mit 14.300 km für € 44 500,00 gekauft. Jetzt hat die Kiste 23.000 km auf der Uhr.

 

Meine Mängelliste ist:

 

- Knarzen Domlager links = Erneuerung beider Domlager vorne

- Getriebe undicht = Getriebe abgehängt und abgedichtet

- Spannrolle Zahnriemen macht Geräusche = Spannrolle erneuert

- Lenkgetriebe setzt Lenkunterstützung aus beim zügigen Hin-u. Herlenken = Austausch Lenkgetriebe

Diese Mängel wurden alle behoben.

 

Nicht behobene Mängel:

- Lenkrad steht seit Übernahme ständig schief = 5 Achsvermessungen = mal steht es links, dann rechts und niemals vollkommen gerade

- unterschiedliche Rückstellkräfte beim Links - u. Rechtslenken. Lenke ich nach links, dreht es vollständig in 0-Lage zurück. Lenke ich nach rechts, dreht es nur bis auf ca. 2 Uhr zurück und muss händisch zurückgedreht werden.

Lt. Vermessungsprotokoll aus der Toleranz liegende Werte bei Sturz, Spreizung und Nachlauf bei vorne links.

 

In meiner Zeit hatte ich keinen Bordsteinrempler oder eine Schlaglochbegegnung. Was vor meiner Zeit war, weiss ich nicht.

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