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Wandlung??? Was muss man beachten bzw. wie funktioniert Sie???
Hi @ All,
wir wollen unseren jetzigen Touareg wandeln aufgrund eines Getriebeschadens.
Kann mir jemand evtl. von seinen Erfahrungen berichten??? Wie läuft eine Wandlung direkt ab, was muss ich beachten????
Vielen Dank für eure Antworten
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15 Antworten
Wegen einem Getriebeschaden wirst du nicht wandeln können.Reparieren lassen und fertig.
Um Wandeln zu können, müssen mind. zwei erfolglose Reparaturversuche erfolgt sein, andern falls hat eine Wandlung keinen juristischen Bestand. Wenn dies bereits geschehen ist, am besten mit dem AH Kontakt wg. Wandlung aufnehmen...stellt sich dies stur, Anwalt einschalten. Der drück dann die Wandlung durch.
Ein reiner Getriebeschaden führt jedoch nur zum Austauschgetriebe und nicht zur Wandlung, wenn nicht bereits drei Getriebe verschlissen wurden.
Zitat:
Original geschrieben von knolfi
Um Wandeln zu können, müssen mind. drei erfolglose Reparaturversuche erfolgt sein...
Waren es nicht zwei? Habe das so im Kopf, ausserdem hat VW meiner Werkstatt verboten einen zweiten Versuch zu starten meine quietschenden Bremsen zu reparieren, da man mir dann eine Wandlung ermöglich hätte- Im Falle des Mißerfolgs.
Zitat:
Original geschrieben von grizzler
Zitat:
Original geschrieben von knolfi
Um Wandeln zu können, müssen mind. drei erfolglose Reparaturversuche erfolgt sein...
Waren es nicht zwei? Habe das so im Kopf, ausserdem hat VW meiner Werkstatt verboten einen zweiten Versuch zu starten meine quietschenden Bremsen zu reparieren, da man mir dann eine Wandlung ermöglich hätte- Im Falle des Mißerfolgs.
Stimmt, du hast Recht. Nach §440 BGB sind es nur zwei fehlgeschlagene Reparaturversuche für eine Wandelung erforderlich. Nicht drei.
Habs in meinem Post korrigiert.
man man, womit Ihr Euch hier alles beschäftigt.... :--)) Aber schon recht interessant für einen Ahnungslosen wie mich.. Ich hoffe nur, dass ich nicht einen einzigen Gewährleistungsanspruch durchsetzen muß, geschweige denn sogar nach zwei fehlgeschlagenen Reparaturversuchen sogar auch noch die Wandlung in Anspruch nehmen müßte. Bis jetzt habe ich eigentlich nie negative Erfahrungen mit Volkswagen gemacht, ob Passat oder Touareg.. bisher war maximal eine Reklamation nötig und die dann auch erfolgreich abgeschlossen. Aber das war in den letzten 28 Jahren vielleicht 3 oder 4 mal der Fall. Ich hoffe ganz dolle, am kommenden Donnerstag glücklich und zufrieden mit meinem neuen von Wolfsburg nach Münster fahren zu können..... In diesem Sinne ..... macht weiter so :-)
Zitat:
Original geschrieben von Klause1965
man man, womit Ihr Euch hier alles beschäftigt.... :--)) Aber schon recht interessant für einen Ahnungslosen wie mich.. Ich hoffe nur, dass ich nicht einen einzigen Gewährleistungsanspruch durchsetzen muß, geschweige denn sogar nach zwei fehlgeschlagenen Reparaturversuchen sogar auch noch die Wandlung in Anspruch nehmen müßte. Bis jetzt habe ich eigentlich nie negative Erfahrungen mit Volkswagen gemacht, ob Passat oder Touareg.. bisher war maximal eine Reklamation nötig und die dann auch erfolgreich abgeschlossen. Aber das war in den letzten 28 Jahren vielleicht 3 oder 4 mal der Fall. Ich hoffe ganz dolle, am kommenden Donnerstag glücklich und zufrieden mit meinem neuen von Wolfsburg nach Münster fahren zu können..... In diesem Sinne ..... macht weiter so :-)
Wo ist dein Problem?
Der TE hat eine Frage gestellt und wir haben versucht, ihm eine Antwort zu geben.
Fazit: Ein ATG reicht nicht aus um ein Fahrzeug zu wandeln, wenn der Schaden (das defekte Getriebe) damit behoben wurde.
BTW: Niemand hofft, dass bei einem Neuwagen irgendwas kaputt oder defekt geht, aber die Möglichkeit besteht immer, daher ist die Frage durchaus legitim.
P.S.: ich hole am Donnerstag ebenfalls ein Fahrzeug in WOB ab (Touareg hab ich ja schon) und hoffe ebenfalls, dass ich die 650 km störungsfrei nach Hause fahren kann.
Zitat:
Original geschrieben von knolfi
Zitat:
Original geschrieben von Klause1965
man man, womit Ihr Euch hier alles beschäftigt.... :--)) Aber schon recht interessant für einen Ahnungslosen wie mich.. Ich hoffe nur, dass ich nicht einen einzigen Gewährleistungsanspruch durchsetzen muß, geschweige denn sogar nach zwei fehlgeschlagenen Reparaturversuchen sogar auch noch die Wandlung in Anspruch nehmen müßte. Bis jetzt habe ich eigentlich nie negative Erfahrungen mit Volkswagen gemacht, ob Passat oder Touareg.. bisher war maximal eine Reklamation nötig und die dann auch erfolgreich abgeschlossen. Aber das war in den letzten 28 Jahren vielleicht 3 oder 4 mal der Fall. Ich hoffe ganz dolle, am kommenden Donnerstag glücklich und zufrieden mit meinem neuen von Wolfsburg nach Münster fahren zu können..... In diesem Sinne ..... macht weiter so :-)
Wo ist dein Problem?
Der TE hat eine Frage gestellt und wir haben versucht, ihm eine Antwort zu geben.
Ich glaube nicht, dass der Kollege "Klause" seinen Post böse gemeint hat
Eher sowas wie Verwunderung, dass einem hier sogar bei einem so dificilen Thema wie Wandlung geholfen wird....
Zitat:
Original geschrieben von Zetta350
Zitat:
Original geschrieben von knolfi
Wo ist dein Problem?
Der TE hat eine Frage gestellt und wir haben versucht, ihm eine Antwort zu geben.
Ich glaube nicht, dass der Kollege "Klause" seinen Post böse gemeint hat
Eher sowas wie Verwunderung, dass einem hier sogar bei einem so dificilen Thema wie Wandlung geholfen wird....
natürlich nicht böse! Noch genauer.... Ich bin echt überrascht, wie intensiv die Themen hier auseinander genommen werden und vor allem, dass man tatsächlich auf alle Fragen hier Antworten bekommt. Wie bereits eben geschrieben bin ich neu in diesem Forum und habe wenig Ahnung, vor allem von den Fahrzeugen, eben nur so viel, wie ein User von einem Programm. Daher meine Verwunderung für das Unerwartete. Jetzt alles klar? :--)
Hi,
danke für Eure Antworten.
Hier ist die Lage aber etwas anders.
Wir haben den Touareg als Jahreswagen (war vorher auf Wolfsburg zugelassen) gekauft.
Vor unterzeichnung des Kaufvertrages haben wir explizit nachgefragt, ob das Auto bisher irgendwelche Mängel oder Schäden hatte.
Diese Frage wurde mit einem deutlichen NEIN beantwortet.
Nachdem nun der Schaden aufgetaucht ist, hab ich mir von einem befreundeten VW Mitarbeiter die Fahrzeughistorie zeigen lassen bzw. mitbringen lassen. Fazit: Siehe da, mit 800km schon der gleiche Schaden.... Und das ist in meinem Augen Betrug... Vielleicht hätte ich nicht das Wort Wandlung benutzen sollen, aber dass ist mir als einziges Wort eingefallen, wenn ich ein Fahrzeug nach einem Schaden tauschen will. Und ich denke schon, dass das an dieser Stelle mehr als gerechtfertigt ist.
Und neues Fazit für heute: Getriebe wurde repariert und nun wieder gleiche Geräusch zwischen 3-4-5 Gang... Darauf hat man echt keine Lust die Zeit in der Werkstatt zu verbringen. Und dann drehen die einem noch einen Golf als Ersatz an.....
O. K., dann sieht die Lage anders aus...das ist vorsätzliche Täuschung und ich würde nun auch zum RA greifen.
@Klause1965: Nun hab ich deinen Post verstanden...bei mir kam er anders rüber.
Zitat:
Original geschrieben von ci1tiguan89
Hi,............
Wir haben den Touareg als Jahreswagen (war vorher auf Wolfsburg zugelassen) gekauft.
Vor unterzeichnung des Kaufvertrages haben wir explizit nachgefragt, ob das Auto bisher irgendwelche Mängel oder Schäden hatte.
Diese Frage wurde mit einem deutlichen NEIN beantwortet.
Nachdem nun der Schaden aufgetaucht ist, hab ich mir von einem befreundeten VW Mitarbeiter die Fahrzeughistorie zeigen lassen b......................................
Nützt dir zwar jetzt auch nichts mehr ,aber die Historie sollte man sich vor dem Kauf immer durchlesen.Wenn die Mängelfreiheit nur mündlich erfragt wurde,dann hat man sicher schlechte Karten.
Kein Reparaturerfolg heißt aber auch ,dass du weiter dran bleiben musst und evt. vom Kaufvertrag zurücktreten (wandeln ) . Unbedingt mit Rechtsanwalt auflaufen !!!!!!!
Zitat:
Original geschrieben von treg4x4
Zitat:
Original geschrieben von ci1tiguan89
Hi,............
Wir haben den Touareg als Jahreswagen (war vorher auf Wolfsburg zugelassen) gekauft.
Vor unterzeichnung des Kaufvertrages haben wir explizit nachgefragt, ob das Auto bisher irgendwelche Mängel oder Schäden hatte.
Diese Frage wurde mit einem deutlichen NEIN beantwortet.
Nachdem nun der Schaden aufgetaucht ist, hab ich mir von einem befreundeten VW Mitarbeiter die Fahrzeughistorie zeigen lassen b......................................
Nützt dir zwar jetzt auch nichts mehr ,aber die Historie sollte man sich vor dem Kauf immer durchlesen.Wenn die Mängelfreiheit nur mündlich erfragt wurde,dann hat man sicher schlechte Karten.
Kein Reparaturerfolg heißt aber auch ,dass du weiter dran bleiben musst und evt. vom Kaufvertrag zurücktreten (wandeln ) . Unbedingt mit Rechtsanwalt auflaufen !!!!!!!
Der unfreundliche hat mit Murren der Wandlung zugestimmt. Bin ich jetzt verpflichtet, ein neues Fahrzeug beim gleichen Händler zu kaufen oder habe ich jetzt frei Wahl????
Danke nochmal für eure Antworten
Der Vertrag ist rückabgewickelt und du kannst machen,was du willst
Zitat:
Original geschrieben von treg4x4
Der Vertrag ist rückabgewickelt und du kannst machen,was du willst
Super, vielen Dank ;-)