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Wandlung wegen nicht behebbarer Mängel
Liebe Leute, ich brauche mal eine juristische Auskunft. Es geht um Folgendes. Im März 2017 habe ich einen Leasingvertrag über einen neuen 520d abgeschlossen. Schon nach wenigen Tagen stellte sich ein unerträgliches Dröhnen ein (ist in diesem Forum auch schon mehrfach behandelt worden). Ich habe mich deshalb an den BMW-Händler gewandt. Im Sommer war das Problem dann nicht mehr so gravierend, stellte sich aber etwa im September wieder ein. Ich habe das dann erneut beim Händler reklamiert. Der Werkstattleiter hat das Auto dann mitgenommen in die Werkstatt und sagte mir bei der Rückgabe, dass dieses Problem bei BMW bekannt sei und es auch einen Puma-Eintrag dort dazu gäbe. Als Lösung wurde vorgeschlagen, die Abgasanlage gegen die aus dem 518d zu tauschen. Das ist dann auch erfolgt, hatte aber keinen Erfolg. Jetzt wurde mir gesagt, dass das Problem offensichtlich nicht technisch zu lösen sei und vorgeschlagen, es "kaufmännisch" zu lösen, d.h. durch ein Neufahrzeug, bei dem dieses Problem wohl nicht mehr auftreten würde. Man wolle es durchrechnen und mir einen Vorschlag machen.
Meine Frage ist nun, wie ich mich verhalten soll, wenn das Angebot für mich unattraktiv sein sollte. Soweit ich weiß kann man bei nicht zu beseitigen Problemen Wandlung des Vertrags verlangen. Wie ist das bei einem Leasing-Fahrzeug? Ich nehme an, dass ich auch für die Nutzung des Fahrzeugs etwas zahlen muss (km-Stand ist jetzt 15.600 km).
Es wäre hilfreich für mich, wenn mir jemand dazu etwas sagen könnte.
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22 Antworten
mit Mangel hat die Gegenseite 3 Versuche - imho - so der Mangel nicht abgestellt werden kann, geht von Rückgabe bis Wandlung vieles.
Natürlich immer besser (Zeit/Geld/Nerven) eine Rechtsschutz-Versicherung im Rücken zu wissen, das darf man bei Unwillen der Gegenseit ruhig höflich einbringen...
das man für gefahrene KM einen Obulus zu entrichten hat, ist klar. Das die Dröhnung die "Freude am Fahren" eingetrübt hat, darf tränendrüsendrückend auch Erwähnung finden, auch das ist klar.
Somit sollten die knapp 16tkm keine großen Kosten verursachen und ein großteil der Leasingrate für eine kulante Lösung parat stehen!
BMW ist in vielen Fällen kundenaffin, mal eben eine Abgasanlage zu tauschen schon ein deutliches Signal des guten Willens, wenn auch nicht erfolgreich, wie der Dröhnfred auch in diesem Forum belegt... leider...
ich würde das Angebot abwarten und mit just diesem in der Tasche - bei nichtgefallen - juristischen Rat suchen, also erst mit "gelegten Eiern gackern" und nicht schon vorweg.
Sry für den hinkenden Vergleich, mir fiel nichts treffenderes ein...
So das Angebot halbwegs akzeptabel ist, vorerst hart bleiben und goodies einverhandeln, die der Gegenseite nicht ganz so weh tun, aber für Dich eine quasi Dröhn-Entschädigung bedeuten...
VG
kanne
ok kanne, vielen Dank für die Auskunft. Ich werde tatsächlich erstmal abwarten, wie das Angebot aussieht. Abgesehen davon habe ich auch eine Rechtsschutzversicherung, die ich bei Nichtgefallen aktivieren könnte.
@gk48: dann wünsche ich Dir ein unschlagbar gutes Angebot, um dann endlich die erwartete "Freude am Fahren" in vollem Umfang zu genießen!
keep us posted, thx!
VG
kanne
ja, vielen Dank - ich werde mich melden!
So, ich wollte mich ja nochmal melden, wenn ich ein Angebot bekommen habe. Grunddaten sind: Leasing Neuwagen März 2017, Leasingsonderzahlung 10.000,-, monatliche Rate € 267,-, Fahrleistung mtl. 10.000 km. Nun wird mir ein Vorführfahrzeug aus 04/18 bei Übergabe im Juni angeboten mit neuem Leasingvertrag über 36 Monate angeboten. Das hat eine teilweise bessere Aussattung als mein jetziges Fahrzeug, die mich aber nicht alle interessieren. Auf der anderen Seite fehlen Sonderaussattungen, die mir wichtig sind. Für den neuen Leasingvertrag soll ich offenbar erneut eine Sonderzahlung in Höhe von € 9000,- leisten (falls ich das Angebot richtig verstanden habe). Das würde bedeuten, dass ich für die abgelaufenen ca. 15 Monate eine Monatsrate von € 933,- bezahlt hätte. Das kann wohl nur ein schlechter Witz sein, auf den ich mich niemals einlassen werde.
Das mit der erneuten Sonderzahlung ist schon seltsam. Ich nehme an für den Alten bekommst du keine Gutschrift oder ähnliches was sich gegenrechnen könnte? Der alte würde einfach abgegeben werden?
Das war zu erwarten. Selbst hier will der Händler noch was verdienen. Bleib auf jedenfall bei der Wandlung. Mal abgesehen von den Extras (konnte der Händler ja evtl. nicht wissen), ich würde mich auf keinerlei Mehrkosten einlassen. Egal was mir angeboten werden würde, es dürfte keinen Cent teurer sein als das, was ich momentan habe.
Diese Angebote nerven wirklich. Hatte bei Volvo eine ähnliche Geschichte, letztlich lief es dann doch auf eine per Anwalt erzwungene Wandlung hinaus. Alle Angebote waren nur weitere Verkaufsversuche.
Drücke dir die Daumen!
ok, danke für die Mitteilungen. Ich melde mich wieder, wenn es Neuigkeiten geben sollte. Habe gerade mit einem Anwalt über meine Rechtsschutzversicherung gesprochen. Der sagte mir, ich solle mich an den Leasinggeber wenden (wohl BMW Bank) und forden, dass mir ein mangelfreies Fahrzeug zur Verfügung gestellt wird. Anderfalls könne ich auch die monatliche Leasingrate kürzen.
Ah ok, dann hast du dir ja bereits Beratung geholt. Sehr gut!
Zitat:
@gk48 schrieb am 27. April 2018 um 15:13:57 Uhr:
ok, danke für die Mitteilungen. Ich melde mich wieder, wenn es Neuigkeiten geben sollte. Habe gerade mit einem Anwalt über meine Rechtsschutzversicherung gesprochen. Der sagte mir, ich solle mich an den Leasinggeber wenden (wohl BMW Bank) und forden, dass mir ein mangelfreies Fahrzeug zur Verfügung gestellt wird. Anderfalls könne ich auch die monatliche Leasingrate kürzen.
wow... nun gut, wer den Kunden nicht ehrt...
das Mangel-Schreiben hätte der RA gleich mitgeben können, respektive mit seinem Breifkopf versehen und per Fax an die BMW-Bank... obgleich vor dem 1.Mai passiert ohnehin nichts relevantes mehr...
bin gespannt was nach der Aufforderung zur Mangelbeseitigung passiert...
VG
kanne
ok, danke kanne66. Ich werde mich sofort melden, wenn es etwas Neues gibt - vor dem 01.05. sicher nicht mehr)
so, jetzt habe ich mehrere Angebote für einen Tausch des Fahrzeugs bekommen. Sie laufen darauf hinaus, dass ich für einen Tausch in ein neues (möglicherweise) mangelfreis Fahrzeug € 7000,- zahlen soll. Und das, nachdem ich mich mehr als ein Jahr lang mit einem fehlerbehafteten Fahrzeug herumgeärgert habe. Das ist nicht nur lächerlich. Ich werde jetzt die Sache an meinen Anwalt abgeben.
Hat jemand hier Erfahrungen mit dem genannten Problem?
Denke da hilft dir nur noch rechtsanwaltlicher Beistand und Rat!
Viel Glück und Erfolg wünsche ich dir dabei...
Danke für die Mail. Ganau das werde ich jetzt einleiten.