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Wann auf Beschleunigungsstreifen links blinken?
Guten Abend!
Ich habe eine Frage, die mich schon länger beschäftigt...
In der Fahrschule habe ich zum Thema Auffahren auf die Autobahn folgendes gelernt:
Sobald ich mich auf dem Beschleunigungsstreifen befinde und die gestrichelte Fahrbahnmarkierung anfängt, Blinker links setzen - unabhängig davon, ob jetzt von hinten einer kommt und ich die Spur deswegen noch gar nicht wechseln könnte oder weil ich noch zu langsam bin. Und dann halt mit Blinker so lange weiterfahren, bis ne Lücke kommt und ich rüber kann.
Soweit die Theorie. Selbst der Prüfer hat das bei der Prüfung nicht bemängelt.
Ich persönlich schätze diese Vorgehensweise aber kritisch ein.
Wenn ich auf der rechten Spur fahre und da kommt einer auf der Beschleunigungsspur an und fängt sofort an, links zu blinken, dann denke ich erstma: oha, der zieht gleich sicher sofort rüber (Leider hab ich sogar das schon erleben müssen)...
Wie seht ihr das?
Erst blinken, wenn man eine Lücke gefunden hat?
Das man auf die Autobahn auffahren möchte, wäre an der Stelle ja auch ohne blinken klar
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von razor23
Zitat:
Original geschrieben von Labtexx
Ich beschleunige und wenn ne Lücke da ist, fang ich an zu blinken!
Mache ich auch so.
Alles andere erweckt den Eindruck, man wolle sich die Vorfahrt erzwingen oder man habe nicht richtig geguckt - beides kann ins Auge gehen, wenn der Vorfahrtsberechtigte dann aus Angst vor einem Unfall irrationale Entscheidungen trifft (der berühmte spontane Spurwechsel, sobald ein Fahrzeug auf dem Beschleunigungsstreifen auftaucht).
Ich finde es schade, dass mittlerweile dieser Eindruck entsteht, wenn man sich der StVO entsprechend verhält.
Es ist nämlich rein rechtlich schon so, dass man von anfang an blinkt, wenn man auf die Autobahn auffahren möchte.
Aber das Blinken hat man sich heutzutage leider großflächig abgewöhnt, manchmal habe ich den Eindruck, die Leute blinken nur, indem Sie beim lenken den Zeigefinger ausstrecken. Dadurch geht der Blinker dann auch immer erst während dem Spurwechsel an. Diese Unstitte ist mittlerweile so weit verbreitet, dass verkehrsgerechtes Verhalten mittlerweile Unsicherheit erzeugt.
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40 Antworten
Ich beschleunige und wenn ne Lücke da ist, fang ich an zu blinken!
§ 7 StVO
§ 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge
(1) Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Abs. 2), abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt. Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt.
(2) Ist der Verkehr so dicht, dass sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, so darf rechts schneller als links gefahren werden.
(2a) Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen.
(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften – ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330) – dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.
(4) Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, so ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlussverfahren).
(5) In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
Zitat:
Original geschrieben von Labtexx
Ich beschleunige und wenn ne Lücke da ist, fang ich an zu blinken!
Mache ich auch so.
Alles andere erweckt den Eindruck, man wolle sich die Vorfahrt erzwingen oder man habe nicht richtig geguckt - beides kann ins Auge gehen, wenn der Vorfahrtsberechtigte dann aus Angst vor einem Unfall irrationale Entscheidungen trifft (der berühmte spontane Spurwechsel, sobald ein Fahrzeug auf dem Beschleunigungsstreifen auftaucht). Leider sind viele Verkehrsteilnehmer aber genau auf diesen Rollentausch (der Auffahrende blinkt und alle anderen verzichten auf ihre Vorfahrt - zum Leidwesen derer, die nicht an jeder Auffahrt voll in die Eisen möchten) konditioniert.
Der Blinker soll ja im fließenden Verkehr auch nicht den Wunsch anzeigen, die Spur zu wechseln, sondern einen unmittelbar bevorstehenden Spurwechsel ankündigen. Er dient dazu, in dem Falle, dass der Spurwechsler doch mal jemanden übersehen hat, ihn zumindest noch kurzfristig zu warnen. Wenn ich jetzt trotz fehlender Lücke dauerblinke, geht entweder die Warnfunktion verloren oder der restliche Verkehr neigt zu Überreaktionen aus Angst, ich würde tatsächlich die Spur wechseln.
Ich verstehe bis heute nicht, wieso so ein Unsinn in der Fahrschule gelehrt wird. Dass jemand, der sich auf dem Beschleunigungsstreifen befindet, in nächster Zeit die Spur wechseln möchte, ist doch offensichtlich, daher sollte man sich das einzige echte Kommunikationsinstrument doch dafür aufheben, den tatsächlichen Spurwechsel anzukündigen. Etwas anderes ist es vielleicht an kombinierten Ein- und Ausfahrten, da muss man schon früher kommunizieren.
Zitat:
Original geschrieben von Labtexx
Ich beschleunige und wenn ne Lücke da ist, fang ich an zu blinken!
so mache ich es auch. ist auch am besten so.
Zitat:
Original geschrieben von razor23
Zitat:
Original geschrieben von Labtexx
Ich beschleunige und wenn ne Lücke da ist, fang ich an zu blinken!
Mache ich auch so.
Alles andere erweckt den Eindruck, man wolle sich die Vorfahrt erzwingen oder man habe nicht richtig geguckt - beides kann ins Auge gehen, wenn der Vorfahrtsberechtigte dann aus Angst vor einem Unfall irrationale Entscheidungen trifft (der berühmte spontane Spurwechsel, sobald ein Fahrzeug auf dem Beschleunigungsstreifen auftaucht).
Ich finde es schade, dass mittlerweile dieser Eindruck entsteht, wenn man sich der StVO entsprechend verhält.
Es ist nämlich rein rechtlich schon so, dass man von anfang an blinkt, wenn man auf die Autobahn auffahren möchte.
Aber das Blinken hat man sich heutzutage leider großflächig abgewöhnt, manchmal habe ich den Eindruck, die Leute blinken nur, indem Sie beim lenken den Zeigefinger ausstrecken. Dadurch geht der Blinker dann auch immer erst während dem Spurwechsel an. Diese Unstitte ist mittlerweile so weit verbreitet, dass verkehrsgerechtes Verhalten mittlerweile Unsicherheit erzeugt.
Zitat:
Original geschrieben von torre01
Ich finde es schade, dass mittlerweile dieser Eindruck entsteht, wenn man sich der StVO entsprechend verhält.
Es ist nämlich rein rechtlich schon so, dass man von anfang an blinkt, wenn man auf die Autobahn auffahren möchte.
Und woher soll ich dann wissen, ob du nur vorsorglich blinkst oder mir gleich in die Seite reinfährst?
Es macht doch einfach absolut keinen Sinn, auf einem Beschleunigungsstreifen, den 100% der Fahrzeuge durch einen Spurwechsel nach links wieder verlassen, von Anfang an links zu blinken.
Könntest du mal den entsprechenden Gesetzestext nennen?
Zitat:
Original geschrieben von torre01
Aber das Blinken hat man sich heutzutage leider großflächig abgewöhnt, manchmal habe ich den Eindruck, die Leute blinken nur, indem Sie beim lenken den Zeigefinger ausstrecken. Dadurch geht der Blinker dann auch immer erst während dem Spurwechsel an. Diese Unstitte ist mittlerweile so weit verbreitet, dass verkehrsgerechtes Verhalten mittlerweile Unsicherheit erzeugt.
Ich halte es für wichtiger, vor dem Spurwechsel richtig zu gucken. Es ist jedenfalls weniger schlimm, wenn jemand ohne Blinker einen Spurwechsel macht, bei dem niemand bremsen muss, weil er sich eine ausreichende Lücke gesucht hat, als wenn jemand die Dauerblinker-Platz-da-jetzt-komm-ich-Taktik fährt und andere gefährdet.
Ich blinke ab Beginn des Beschleunigungsstreifens und wähle den Zeitpunkt des tatsächlichen Spurwechsels je nach Verkehrssituation so, daß ich niemanden gefährde oder unvermeidbar behindere. Dies kann, wenn es die Situation erfordert, durchaus auch im vorderen Teil des Beschleunigungsstreifens stattfinden (natürlich nie über eine durchgezogene Linie).
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
(5) In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
Das nicht ganz richtig. Der Wechsel von der Beschleunigungsspur auf den durchgehenden Fahrstreifen ist kein Fahrstreifenwechsel im klassischen Sinne (wie z.B. vom mittleren auf den linken/rechten Fahrstreifen). Die Beschleunigungsspur ist ein anderer Teil der Fahrbahn. Daher darfst du hier auch, wenn z.B. von hinten ein langsamer Lkw kommt, der sich gerade auf deiner Höhe befindet, rechts vorbeifahren und vor ihm auf die Autobahn auffahren. Das ist auch kein verbotenes Rechtsüberholen.
Ansonsten stimmt diese Vorschrift, was das Blinken angeht. Rechtzeitig und deutlich bedeutet, nicht erst blinken, wenn man schon fast auf der Autobahn ist (rechtzeitig, bevor man wechselt) und deutlich heißt mindestens dreimal blinken (daher auch das 3x Blinken der Tip-Blinker moderner Fahrzeugmodelle).
Daher ist das, was meine Vorredner machen, durchaus richtig und gesetzeskonform. So mach ich es auch.
Ich blinke auch erst, wenn die Lücke da ist. Habe ich auch so gelernt in meiner Fahrschule.
Frage an die §-Zitierer: Was soll das eigentlich immer? Wenn jemand wissen möchte, was im Gesetzbuch steht, kann er selbst nachschlagen oder danach fragen. Hier wurde meines Erachtens nach um Meinungen gebeten. Wenn deine persönliche Meinung natürlich konform geht mit dem Gesetzbuch dann ist ja alles klar.
Was bitteschön soll man denn sonst zitieren, wenn nicht Paragraphen und Urteile?!? Persönliche Meinungen zählen im Verkehr nicht viel. Außer, du hättest nix dagegen, erwischt und zur Kasse gebeten zu werden.
Außerdem wurde gezielt nach Gesetz gefragt:
Zitat:
Original geschrieben von razor23
Könntest du mal den entsprechenden Gesetzestext nennen?
Die Frage kam nach dem Zitat.
Wenn ausschließlich das Gesetz zitiert wird ist der Sinn eins Forums (=Meinungsaustauch) doch hinüber oder nicht?
Natürlich wiegen die Gesetze schwerer, als die Meinungen hier im Forum. Ich hatte aber den Eindruck, dass es dem TE eben um Meinungen geht. Ich habe auch kein grundsätzliches Problem mit dem Zitieren eben solcher Texte. Aber einen Beitrag der eben ausschließlich aus zitierten Gesetzen besteht empfinde ich als äußerst unpersönlich.
Edit: Oh das kann etwas missverständlich gewirkt haben. Mein Beitrag bezog sich hauptsächlich auf den Beitrag von Pepperduster weiter oben und nicht auf dich. Du hattest ja nicht ausschließlich zitiert sondern auch deine eigene Meinung dazu geschrieben und fällst somit nicht in die von mir kritisierte Kategorie (siehe oben).
Zitat:
Original geschrieben von TimHendrik
Aber einen Beitrag der eben ausschließlich aus zitierten Gesetzen besteht empfinde ich als äußerst unpersönlich.
Da muss ich dir Recht geben (diesmal ohne Gesetzestext ). Und das von einem Moralapostel
edit: verplant
Zitat:
Original geschrieben von TimHendrik
Frage an die §-Zitierer: Was soll das eigentlich immer? Wenn jemand wissen möchte, was im Gesetzbuch steht, kann er selbst nachschlagen oder danach fragen. Hier wurde meines Erachtens nach um Meinungen gebeten.
Persönliche Meinungen zu solchen Themen sind schlicht für die Füße, wenn sie zu Regelverstößen führen bzw. diese propagieren.
Das Einzige was im Ernstfall (wenn es juristisch wird) zählt, ist das, was in StVO und Co. steht, nicht die persönliche Auslegung dieser Regeln durch irgendwelche pseudonymen Forenposter.