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Wann darf ich die Versicherung wechseln?
Hey,
ich bin ein wenig ratlos beim Wechsel der KFZ Versicherung.
Folgende Lage:
Im Juli diesen Jahres schloss ich eine Vollkasko-Versicherung ab. Da mir jetzt aufgefallen ist, dass ich bei einer anderen Versicherung ganze 400 Euro im Jahr sparen kann, möchte ich gerne wechseln. (Ich weiß, dass es blöd war nicht vorher zu vergleichen)
Allerdings muss ich nun die jetzige Versicherung 1 Jahr auslaufen lassen, bevor ich wechseln kann - oder?
Oder kann ich die Kündigung noch vor dem 31. November bei der Versicherung einreichen?
In der Police kann ich leider nur entnehmen, dass der nächste Zahltermin im Juli 2012 ist.....
Vielen Dank im Voraus für die Antworten
PS:
Angenommen ich müsste die Versicherung noch 1 Jahr laufen lassen und würde dann nächstes Jahr November kündigen - müsste ich wegen dem Wechsel nur die einzelnen Monatsbeiträge bis zur Kündigung zahlen oder bezahle ich ein Jahresbeitrag?
Beste Antwort im Thema
einreichen kannst du die kuendigung jederzeit (bestaetigung anfordern).
aus der police muesste eigentlich ersichtlich sein, wann die hauptfaelligkeit ist. lt.dir ja juli (ein anruf/email/brief schafft klarheit)
also kannst du zum 31.7. vmtl auch kuendigen (fristgerechter zugang beachten).
beachte bitte auch ( du schriebst vollkasko), dass der kasko part und sein umfang je nach vertrag geregelt ist.
also "billiger" , heisst nicht gleicher umfang des VK schutzes.
aus:
Zitat:
PS:
Angenommen ich müsste die Versicherung noch 1 Jahr laufen lassen und würde dann nächstes Jahr November kündigen - müsste ich wegen dem Wechsel nur die einzelnen Monatsbeiträge bis zur Kündigung zahlen oder bezahle ich ein Jahresbeitrag?
zuviel erfolgte zahlungen werden erstattet. du zahlst also nicht x monate doppelt (wenn ich das richtig verstanden habe)
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34 Antworten
einreichen kannst du die kuendigung jederzeit (bestaetigung anfordern).
aus der police muesste eigentlich ersichtlich sein, wann die hauptfaelligkeit ist. lt.dir ja juli (ein anruf/email/brief schafft klarheit)
also kannst du zum 31.7. vmtl auch kuendigen (fristgerechter zugang beachten).
beachte bitte auch ( du schriebst vollkasko), dass der kasko part und sein umfang je nach vertrag geregelt ist.
also "billiger" , heisst nicht gleicher umfang des VK schutzes.
aus:
Zitat:
PS:
Angenommen ich müsste die Versicherung noch 1 Jahr laufen lassen und würde dann nächstes Jahr November kündigen - müsste ich wegen dem Wechsel nur die einzelnen Monatsbeiträge bis zur Kündigung zahlen oder bezahle ich ein Jahresbeitrag?
zuviel erfolgte zahlungen werden erstattet. du zahlst also nicht x monate doppelt (wenn ich das richtig verstanden habe)
hm... also ich habe im April einen Wagen neu angemeldet und die Versicherung hat den Beitrag nur bis
Dezember berechnet und eingezogen, d.h. ich kann bis 30.11.12 zum 31.12.12 kündigen, egal ob die
jetzige Versicherung den Beitag erhöht oder nicht. Ich kenne es nicht anders.... kündigen immer zum
Jahresende!
Zitat:
Original geschrieben von keksemann
hm... also ich habe im April einen Wagen neu angemeldet und die Versicherung hat den Beitrag nur bis
Dezember berechnet und eingezogen, d.h. ich kann bis 30.11.12 zum 31.12.12 kündigen, egal ob die
jetzige Versicherung den Beitag erhöht oder nicht. Ich kenne es nicht anders.... kündigen immer zum
Jahresende!
Das ist, wie Harry ja schon schrieb, von deinem Vertrag abhängig. Es gibt beide möglichkeiten für den Versicherer. Bei der klassischen Version startet das Versicherungsjahr immer am 01.01. und endet am 31.12. Es gibt aber seit ein paar Jahren auch einige Versicherer die das Versicherungsjahr nur noch im Monat des Abschluss starten lassen um so die "ich Wechsel eh jedes Jahr VN" wenigstens volle 12 Monate zu Versichern.
Grüße
Steini
Moin,
wenn Du kdg möchtest, kannst Du das Jederzeit.
In der Kdg einfach (ohne Ablaufdatum) zum Ablauf kdg und um Bestätigung bitten.
In der Bestätigung des Versicherers steht dann, bis wann der Vertrag besteht.
Nur wichtig, sich rechtzeitig um eine neue Versicherung kümmern, sonst gibt es Ärger mit der Zulassungstelle bzw Staatsanwaltschaft = Fahren ohne Versicherungsschutz.
Super! Vielen lieben Dank und ein schönes Wochenende :-)
@TE
Wenn Du uns sagst, wer Dein aktueller Versicherer ist, können wir Dir auch sagen, ob Vertragsablauf der 01.01. oder ein unterjähriges Datum ist, da es nicht viele Versicherer gibt, die bei Neuverträgen noch unterjährigen Ablauf haben (spontan fällt mir sogar nur die Admiral Direkt ein...).
Hallo Mimro,
vielen Dank für diesen Tipp!
Mein jetziger Versicherer ist die Generali-Versicherung. Kannst Du mir darüber etwas sagen, bzgl. der Frist?
Vielen Dank im Voraus und ein schönes Wochenende!
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
@TE
Wenn Du uns sagst, wer Dein aktueller Versicherer ist, können wir Dir auch sagen, ob Vertragsablauf der 01.01. oder ein unterjähriges Datum ist, da es nicht viele Versicherer gibt, die bei Neuverträgen noch unterjährigen Ablauf haben (spontan fällt mir sogar nur die Admiral Direkt ein...).
Bei der Generali ist im Privatkundentarif immer das Kalenderjahr der Ablauf, so dass Du ganz entspannt auf der jährlichen Kündigungswelle mitschwimmen kannst:
Kündigungsfrist 1 Monat zum Ablauf, d.h. Stichtag 30.11.12!
Vorsicht der KomfortPLUS-Tarif der Generali ist ziemlich umfangreich, so dass Du Dich bei den meisten Billigheimern deutlich schlechter stellst... Ein Anruf bei Deinem Vertreter kann Dir vielleicht ohne Wechsel zumindest einen Beitragsnachlass bringen, wenn Du vielleicht auch nicht 400 EUR p.a. sparst.
Hallo Mimro,
klasse! Vielen Dank für Deine Hilfe.
Naja, ich bin schon jahrelanger Kunde bei der Generali und habe auch sehr, sehr viele Versicherungen bei der Generali am Laufen. Trotzdem ist laut Vertreter kein Beitragsnachlass möglich.... da er schon beim Abschluss alles mögliche versucht hat.
Was ich allerdings nicht glaube, denn sein Jahresbeitrag lag am Anfang bei 860€ , schließlich gab er einen Kundenrabatt darauf , wo wir dann bei 820€ lagen.....
Das Ende vom Lied war allerdings, dass ich nun 975€ pro Jahr zahle.
Ein Weiteres Problem ist, dass ich das Fahrzeug nicht allein bewege, sondern auch einige Familienmitglieder. Falls ich noch einige Familienmitglieder eintragen möchte, steigt der Jahresbeitrag in die Höhe
Ich werde mich nachher mal mit den Leistungen / Konditionen der anderen Versicherer auseinandersetzen und dann entscheiden.
Trotzdem vielen lieben Dank für Deine Hilfe!
Schönen Sonntag noch
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
Bei der Generali ist im Privatkundentarif immer das Kalenderjahr der Ablauf, so dass Du ganz entspannt auf der jährlichen Kündigungswelle mitschwimmen kannst:
Kündigungsfrist 1 Monat zum Ablauf, d.h. Stichtag 30.11.12!
Vorsicht der KomfortPLUS-Tarif der Generali ist ziemlich umfangreich, so dass Du Dich bei den meisten Billigheimern deutlich schlechter stellst... Ein Anruf bei Deinem Vertreter kann Dir vielleicht ohne Wechsel zumindest einen Beitragsnachlass bringen, wenn Du vielleicht auch nicht 400 EUR p.a. sparst.
ich empfehle diesen Vergleichsrechner: http://www.nafi-auto.de/berechnung.html#navi
Umfangreich, nennt sich selbst unabhängig, keine Werbung, wirkt seriös und hat bei mir
aus 114 Tarifen verglichen!
leider "muss" man da fast schon mehrere rechner bemuehen (wobei ich nafi auch gut finde), da manche tarife afaik nicht ueberall gelistet werden.
manche vergleichsrechner gehoeren ja mehr oder weniger offen erkennbar einer oder mehreren versicherungen ( z.b. transparo) und bieten nur dort "sondertarife" an.
so spart man sich die provision ^^ und steht nebenbei auch noch in tests ganz gut da.
(vgl u.a. http://www.swr.de/.../index.html; auf die schnelle mal rausgesucht)
Vielen Dank Euch beiden!
Auch an alle anderen, die mir tolle Informationen gegeben haben. Über die Vergleichsportale habe ich eine relativ gute Versicherung gefunden.
Ich werde aber bewusst nicht über so ein Vergleichsportal eine Versicherung abschließen, sondern direkt beim Versicherer selbst.
Ich habe soeben auch die Kündigung per Einschreiben abgeschickt und warte nun auf die Bestätigung, damit ich mich bei dem anderen Versicherer anmelden kann.
Vielen lieben Dank nochmal und eine schöne Woche noch!
Grüße,
Christian
Habe ebenfalls versucht, vor der nächsten Hauptfälligkeit (du zahlst bei Abschluss, also Beginn der Versicherungspflicht), ein Jahr nach Beginn (hier: 01.03. d.J.), zu kündigen, um ab dem 01.01.2013 auf eine andere Versicherung zu wecheln; geht nicht ...
Immer erst zur nächsten Hauptfälligkeit heißt es bei meiner Versicherung; wollte wechseln, da ja ab 2013 die Kfz-Vers. erheblich teurer werden sollen. Erst ab 01.03.2013 könnte ich zu einer anderen Vers. wechseln.
In den im Internet angebotenen Vers.vergleichenn wird meist auch kein Vorschlag angezeigt, wenn du korrekt angibst, dass du noch kein Jahr bei deiner jetzigen Versicherung bist ... !
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
Bei der Generali ist im Privatkundentarif immer das Kalenderjahr der Ablauf, so dass Du ganz entspannt auf der jährlichen Kündigungswelle mitschwimmen kannst:
Kündigungsfrist 1 Monat zum Ablauf, d.h. Stichtag 30.11.12!
Falsch!!
Bei den derzeitigen Tarifen ist die Hauptfälligkeit unterjährig, und das ist nun schon seit über einem Jahr so!
Beginn z.B. 01.04.2012 heißt: Ablauf 01.04.2013, und auch erst zu dann mit Frist von einem Monat kündbar! Oder der Vermittler kann die Hauptfälligkeit auch anders eintragen... Bei Antragsaufnahme (z.B. Beginn wieder der 1.4.) kann der Vermittler als Hauptfälligkeit den 01.01. angeben, dann bleibt es eben bei der Kündigungsmöglichkeit zum 31.12....
Grundsätzlich ist bei der Generali aber seit Ende 2011 die Hauptfälligkeit bei allen KfZ-Tarifen unterjährig.
Vergleichsrechner können nur Anhaltspunkte geben, Rabatte geben Vermittler, was häufig dazu führt, dass ein Versicherer beim Vergleich vielleicht nur auf Platz 10 steht (der Vergleichsrechner rechnet ja nur den Normaltarif), man durch die Bündelnachlässe oder weitere Rabatte günstiger ist als der Versicherer der im Vergleich auf Platz 1 steht!
Aber das ist IMMER Fahrzeugabhängig, jede Gesellschaft hat nun mal ihre eigenen Tarife, da gibt es Fahrzeuge, die sind z.B. bei der Generali teurer, genauso kann es aber sein, dass ein anderes Fahrzeug unter genau den gleichen Voraussetzungen (KM-Fahrleistung, Fahrerkreis usw) günstiger ist als bei jedem anderen Versicherer am Markt. Und so ist es mit allen Gesellschaften, so dass man NIE sagen kann, eine bestimmte Gesellschaft wäre grundsätzlich die Günstigste...
Gruß, Jens