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Wann endet in meinem Fall die Werksgarantie ?
Also kurz die Fakten habe einen Golf V GTI Mod.06 von Privat ohne Erstzulassung gekauft, den eine Frau bei einer Verlosung gewonnen hat. Soweit ich weiss wurde der Wagen direkt vom Werk an den Vertragshändler geliefert und von der Gewinnerin abgeholt und in die Garage gestellt. Da der Wagen aber schon Mitte 2005 vom Band lief und einige Zeit beim Händler stand und eine weitere Zeit bei der Gewinnerin in der Garage habe ich ihn am Montag zugelassen und wann endet nun die Werksgarantie ? Da ich nicht weiss wann die Übergabe an die Gewinnerin stattgefunden hat und der Wagen zwar unbenutzt aber älter als 1 jahr nun doch schon ist.
Ab wann zählt die Garantie ?
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15 Antworten
Hallo,
die Garantie beginnt am Tag der Erstzulassung. Dann 2 Jahre wenn die Garantie nicht bei VW verlängert wird.
Das Erstzulassungsddatum kannst du dem KFZ Brief entnehmen, wenn diese zB am 1.6.2005 war hast du bis 1.6.2007 Garantie, wenn du verlängerst noch 2 Jahre mehr.
Aber das Verlängern kostet natürlich ;-)
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von superschuette
Aber das Verlängern kostet natürlich ;-)
Und ist nur 18 Monate nach Erstzulassung möglich.
Eigentlich müsste die Garantie des Herstellers doch unabhängig von der Zulassung sein und von der Auslieferung an den Kunden abhängen! Ab diesem Zeitpunkt hat der Hersteller die Garantie, bzw. Gewährleistung zu übernehmen. Wenn der Kunden den Wagen 10 Jahre in der Garage stehen hat, kann doch der Händler nicht ab Erstzulassung eine Garantie übernehmen. *** Rein von der Logik ***
Wenn Du das Auto letzten Montag zum ersten Mal zugelassen hast, hast Du Garantie bis zum 28.08.2008.
Die VW-Lifetime-Garantieverlängerung kann man innerhalb der ersten 24 Monate nach EZ abschließen. Dies kann allerdings nur der Erstbesitzer machen (bist Du ja scheinbar, wenn Du das Auto zu ersten Mal zulässt) und ich habe 265€ bezahlt.
Der Preis richtet sich aber etwas nach Abschluß der GVV ( je früher, desto billiger) und auch nach der Motorleistung.
... aber wende dich doch mal an VW, es bei den einem Jahr Standzeit und der Gewinnspielsache nicht ausgeschlossen, dass du auch aus Kulanz ab EZ noch Gewährleistung für zwei Jahre erhälst (Oder sogar die normale Garantie und Gewährleistung). Ist bestimt eine Verhandlungssache.
Hallo
Die Garantie läuft ab Tag der EZ, ausser bei Re-Import Fahrzeugen, dort beginnt die Garantie ab Tag der Übergabeinspektion, d.h. wenn ein Re Import Fahrzeug bei einem Händler längere Zeit steht wird dies zum Porblem, den der Importeur macht bereits die Übergabeinspektion, sieht man aber am Serviceheft.
Gruß tom
Ich bin der Meinung biesmi hat Recht !
Maßgeblich ist nicht das Datum der Erstzulassung sonder das Übergabedatum an den Endkunden bzw. der Übergageispektion das durch einen Stempel im Serviceheft festgehalten wird.
Viele Grüße
g-j
Mein Bekannter hat auch Aug.2005 einen BMW gekauft und ihn nur mit roten Nummern manchmal gefahren, da er das alte Auto noch hatte.
Im Feb. 2006 hat er ihn angemeldet (EZ) und hat nun auch bis Feb. 2008 Garantie.
Es zählt immer die EZ!
Unsern Golf hatten wir mit Kurzkennzeichen in der Autostatt geholt.
Übergabe-Inspektion war in der Autostadt. Dann 5 Tage Kurzkennzeichen und die EZ erfolgte ca. 1 Woche nach Übergabe-Insp.!
Garantie läuft bis 2 Jahre nach EZ-Datum.
Zitat:
Original geschrieben von faceman22
Mein Bekannter hat auch Aug.2005 einen BMW gekauft und ihn nur mit roten Nummern manchmal gefahren, da er das alte Auto noch hatte.
Im Feb. 2006 hat er ihn angemeldet (EZ) und hat nun auch bis Feb. 2008 Garantie.
Es zählt immer die EZ!
Unsern Golf hatten wir mit Kurzkennzeichen in der Autostatt geholt.
Übergabe-Inspektion war in der Autostadt. Dann 5 Tage Kurzkennzeichen und die EZ erfolgte ca. 1 Woche nach Übergabe-Insp.!
Garantie läuft bis 2 Jahre nach EZ-Datum.
Da hast du recht solange es sich um ein normales deutsches Fahrzeug handelt! nur bei RE-Import nicht da zählt Übergabeinspektion.
Ich kann es die nächsten Tage mal einstellen, arbeite ja schließlich immer noch beim freundlichen als Verkäufer.
lg tom
@Tom0305
Hatte schon gedacht, die hätten dir den PC weggenommen, weil ich den Namen so lange hier net gelesen hatte
Es ist immer gut nen VW-Angestellten im Forum zu haben
Zitat:
Original geschrieben von faceman22
@Tom0305
Hatte schon gedacht, die hätten dir den PC weggenommen, weil ich den Namen so lange hier net gelesen hatte
Es ist immer gut nen VW-Angestellten im Forum zu haben
danke, doch im moment fehlt mir die zeit, bin am haus bauen usw... werde mich aber hin und wieder mal blicken lassen.
naja und nun warte ich selber auf mein neues spielzeug, doch dauert noch bis november.
gruß tom
Zitat:
Original geschrieben von Tom0305
Ich kann es die nächsten Tage mal einstellen, arbeite ja schließlich immer noch beim freundlichen als Verkäufer.
Würde mich sehr interessieren !
Kann es sein das man zwischen der gesetzlichen Gewährleistung und der freiwillg gegebenen Garantie differenzieren muss ?
Nach Abnahme des Fahrzeuges kann der Käufer wegen eines Sachmangels zwei Jahre lang Ansprüche gegen den Verkäufer aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung geltend machen. Ein Sachmangel liegt vor, wenn bei Übergabe des Fahrzeuges die vereinbarte Beschaffenheit nicht gegeben ist. Ein Sachmangel ist beim Neuwagenkauf beispielsweise gegeben, wenn das Fahrzeug nicht einem fabrikneuen Wagen entspricht. Quelle = ADAC
Danke und viele Grüße
g-j
o ja, das ist ein endlos kapitel, es gibt NW mit Gewährleistung und mit Garantie, je nach Hersteller.
Ich suche in den Tagen mal was zusammen und stelle es ein.
Gruß tom
Zitat:
Original geschrieben von Tom0305
o ja, das ist ein endlos kapitel, es gibt NW mit Gewährleistung und mit Garantie, je nach Hersteller.
Ich suche in den Tagen mal was zusammen und stelle es ein.
Super ! Dankeschön und viele Grüße
g-j