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Wann gilt eine Carportausfahrt als blockiert?
Hallo
Die Situation betrifft meine ältere Mutter. Sie hat sich vor Jahren einen Carport bauen lassen, weil die vorbeigehende Strasse auf Stadtgebiet äusserst eng ist (besonders bei ihrem Grundstück), und hier gerade mal zwei fahrende Autos vorsichtig nebeneinanderpassen (geparkte Fahrzeuge werden des öfteren von größeren Fahrzeugen wie Kleinlastern gern mal touchiert).
Zur Veranschaulichung hab ich ein google earth bild angehängt. Rechts sieht man ein Teil des geparkten Fahrzeuges vom Nachbarn schräg gegenüber. Der Nachbar direkt gegenüber hat eine noch engere Garagenausfahrt; da er mit Ehefrau zwei Fahrzeuge hat, steht eines regulär in der im Bild grün umrandeten Fläche. Der blaue Peugeot meiner Mutter (normal steht er nicht so knapp links im Carport) kann also nur rückwärts nach links raus und wieder rein, das geht auch so und gut ist.
Aber: sie hat einen neuen (fahrzeuglosen) Mieter, dessen öfterer Besuch sich hinstellt wie auf dem Bild weiß umrandet. Ein-Aussteigen oder nur kurz wär ja kein Problem, aber er steht da stundenlang bis halbe Tage. Den Mieter hab ich gebeten, seinem Besuch doch zu bitten, das in meinen Augen Blockieren der Carportausfahrt zu lassen, und zehn Meter weiter links (dort ist die Strasse zudem breiter) abzustellen; dort steht ansonsten niemand und dort gibts auch keine Ausfahrten. Auf der Carportseite besteht ebend wegen der allgemein engen Situation dieser Strasse ein einseitiges Parkverbot seit zwei Jahren.
Ich hab mir nun das einige Zeit angesehen, und des Mieters Besucherauto (alle) stellen sich prinzipiell vor den Carport. Nun hab ich gelesen, dass Carportbesitzern mehrmaliges Rangieren zum Raus-Reinfahren rechtlich zuzumuten wäre. Trifft das zu? Irgendwie rauskommen aus dem Carport tut meine Mutter sicherlich in manchen Fällen wos grad noch ausgeht, aber auch dann ist es eine echt äusserst enge Angelegenheit, und die beweglichste ist sie auch nicht mehr.
Bevor ich mir den Mieter nochmal schnappe und ihn letztmalig 'bitte', dafür zu sorgen, dass sein Besuch zehn Meter weiter parkieren möge, möchte ich dazu Meinungen einholen, um für eventuelle Gegenargumente gewappnet zu sein.
(Bevor jemand anfragt, warum meine Mutter nicht die Polizei einschaltet, wenn sie nicht rauskann und lieber wartet oder erst am nächsten Tag zum Einkaufen fährt: sie scheut Auseinandersetzung und fürchtet den Unfrieden im Haus)
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@stahlbacke schrieb am 3. Mai 2018 um 17:12:38 Uhr:
Die Gefahr des Crashes beim Rausfahren ist hier tatsächlich von linker Seite ständig gegeben. Vorwärts und besonders Rückwärts.
...
...
Rückwärts kommt meine Mutter nicht mehr in den carport rein. Ich stell ihr Fahrzeug schon immer arschlängs ab nach dem Einkaufenfahrn, aber sie....... jahrzehntelange Gewöhnung (davor stand dort eine Garage, nun der carport), da geht nichts mehr anders.
Sorry, das geht aber nicht. Man kann doch nicht einfach das Risiko eines Unfalls in Kauf nehmen. Dann muss deine Mutter halt selber an der Straße parken und sie kann sich das Fahrmanöver, rückwärts in Carport zu fahren, sparen.
Das Hauptproblem sind auch nicht Autos, die die Straße langfahren, sondern Mopeds, Motorräder und schnelle Radfahrer, denn dann gibt es nicht nur Sachschäden sondern auch Personenschäden. Sowas kann man doch nicht einfach in Kauf nehmen, nur weil eine Person grundlegende Fahrtechniken nicht mehr beherrscht.
Sorry, dafür habe ich kein Verständnis.
Gruß
Uwe
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45 Antworten
Ich werfe mal den § 12 ABS. 3 Nr. 3 StVO ins Rennen als Argumentationshilfe...
Und was besagt dieser Paragraph?
foto und anzeige, mache ich auch gerade. die stadt hat links und rechts von unserer ausfahrt sperrflaechen einrichten lassen. bestimmte leute, auch nachbarn, interessiert das nicht. die stadt freut sich ueber die 35 euro und mir ist die meinung der falschparker egal.
peso
Ist nicht fair, dass die Stadt so viel Geld einkassiert. Aber was soll's
Zitat:
@ahmettir schrieb am 2. Mai 2018 um 23:10:23 Uhr:
Und was besagt dieser Paragraph?
Er besagt, dass vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch gegenüber, das Parken verboten ist. Tatsächlich gibt es aber Rechtsprechung, die ein- bis zweimaliges Rangieren für zumutbar hält.
Bei mir ist die Situation ähnlich, wenn gegenüber einer parkt, komme ich auch nicht aus meiner Ausfahrt. Allerdings parkt da nur immer einer, der Lebensgefährte der Tochter vom Nachbarn. Da er sich das nicht merken kann, dort nicht zu parken, wird geklingelt, auch früh um 6Uhr. Kommt zwar nicht oft vor.
Die Verbandsgemeinde Weißenthurm malt sogar gegenüber Ein und Ausfahrten Parkplätze hin. Wenn stoisch pennetrant der Besuch meint er könne sich das Leisten sollte man mal tatsächlich die Rennleitung bzw. in der stadt die Hippos rufen.
Danach merkt es sich besser.
@stahlbacke
Das Problem entschärft sich gewaltig, wenn deine Mutter rückwärts in das Carport fährt und vorwärts wieder raus. Das hat auch den Vorteil, dass sie beim Rausfahren aus dem Carport die Straße besser einsehen kann. Das Rückwärtsrausfahren sehe ich aufgrund der Hecke als Sichtsperre als sehr problematisch an und halte es nicht für ausgeschlossen, dass irgendwann mal ein kritische Situationen entsteht oder gar einen Unfall passiert.
Gruß
Uwe
...bei der sie höchstwahrscheinlich eine erhebliche Teilschuld erhalten würde...
Zitat:
@ttru74 schrieb am 3. Mai 2018 um 06:37:44 Uhr:
Bei mir ist die Situation ähnlich, wenn gegenüber einer parkt, komme ich auch nicht aus meiner Ausfahrt. Allerdings parkt da nur immer einer, der Lebensgefährte der Tochter vom Nachbarn. Da er sich das nicht merken kann, dort nicht zu parken, wird geklingelt, auch früh um 6Uhr. Kommt zwar nicht oft vor.
Immer konsequent früh starten....und klingeln...
Am besten mittendrin
So wie ich das herauslese, steht das weiß markierte Fahrzeug nicht in einer Halte- oder Parkverbotszone.
Dann dürfte da so erstmal nichts zu machen sein. Wenn die Platzsituation allerdings kritisch ist, müsste man die Behörde um ein weiteres Parkverbot bitten.
Es gibt eine Garagenverordnung, die Dir evtl. als Argumentationshilfe dienen könnte. Wahrscheinlich gibt es auch eine Verordnung für Strassenbreiten und Einfahrtsbreiten. Vor dem Firmengelände einer Spedition oder Baumaschinenvermietung wirst Du in schmalen Strassen beidseitig ein Halteverbot finden.
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 3. Mai 2018 um 12:18:59 Uhr:
Zitat:
@ttru74 schrieb am 3. Mai 2018 um 06:37:44 Uhr:
Bei mir ist die Situation ähnlich, wenn gegenüber einer parkt, komme ich auch nicht aus meiner Ausfahrt. Allerdings parkt da nur immer einer, der Lebensgefährte der Tochter vom Nachbarn. Da er sich das nicht merken kann, dort nicht zu parken, wird geklingelt, auch früh um 6Uhr. Kommt zwar nicht oft vor.
Immer konsequent früh starten....und klingeln...
Am besten mittendrin
Seit dem letzten Mal geht mir dieser nette Herr schon immer aus dem Weg, da wäre er am liebsten durch die Beifahrertür in seinen Transporter gestiegen. Leider musste ich aber "seinen Schwiegervater" rausklingeln. Als dieser mich erblickte und mein Anliegen erhört hatte, kam von ihm nur eine Frage: Ist der immer noch da? Ja, wo her sollte ich das wissen?
Ich wollte doch nur aus meiner Einfahrt.
Die Gefahr des Crashes beim Rausfahren ist hier tatsächlich von linker Seite ständig gegeben. Vorwärts und besonders Rückwärts. Ich selbst bin beim sehr vorsichtigen Rückwärts raus schon zweimal nur knapp einem Crash entkommen. Die Leut fahren, obwohl Engstelle in einer auch so schon engeren Strasse, völlig unbeirrt mit viel zu hohen Geschwindigkeiten durch. Als es noch viele Kinder gab in der Strasse, hätt sich das keiner getraut. Und selbst wenn ich dasteh und über die Strass zu meiner Kiste will, das schert keinen. Die fahren einem quasi ohne Bedenken den Hintern ab.
Rückwärts kommt meine Mutter nicht mehr in den carport rein. Ich stell ihr Fahrzeug schon immer arschlängs ab nach dem Einkaufenfahrn, aber sie....... jahrzehntelange Gewöhnung (davor stand dort eine Garage, nun der carport), da geht nichts mehr anders.
Mal sehen was draus wird; wenn gar nichts geht, dann kommt halt mal die (kassierende) Exekutive vorbei.
Zitat:
@stahlbacke schrieb am 3. Mai 2018 um 17:12:38 Uhr:
Die Gefahr des Crashes beim Rausfahren ist hier tatsächlich von linker Seite ständig gegeben. Vorwärts und besonders Rückwärts.
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Rückwärts kommt meine Mutter nicht mehr in den carport rein. Ich stell ihr Fahrzeug schon immer arschlängs ab nach dem Einkaufenfahrn, aber sie....... jahrzehntelange Gewöhnung (davor stand dort eine Garage, nun der carport), da geht nichts mehr anders.
Sorry, das geht aber nicht. Man kann doch nicht einfach das Risiko eines Unfalls in Kauf nehmen. Dann muss deine Mutter halt selber an der Straße parken und sie kann sich das Fahrmanöver, rückwärts in Carport zu fahren, sparen.
Das Hauptproblem sind auch nicht Autos, die die Straße langfahren, sondern Mopeds, Motorräder und schnelle Radfahrer, denn dann gibt es nicht nur Sachschäden sondern auch Personenschäden. Sowas kann man doch nicht einfach in Kauf nehmen, nur weil eine Person grundlegende Fahrtechniken nicht mehr beherrscht.
Sorry, dafür habe ich kein Verständnis.
Gruß
Uwe