Wann möchte ein VT erkennbar die Straße an einem Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) überqueren?
Die StVO schreibt dazu:
(1) An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.
Nur wann will jemand den Überweg erkennbar benutzen. Für mich eigentlich nur dann, wenn er/sie mit dem Gesicht zur Fahrbahn steht und bestenfalls auch Blickkontakt zu den Fahrzeugführern sucht, um zu signalisieren "ich möchte gerne über die Straße".
Jetzt lese ich öfters von durchgefallenen Prüflingen in Führerscheinprüfungen, die wohl wegen mit dem Rücken zur Fahrbahn stehenden Leuten am Fußgängerüberweg durchgefallen sind. Für mich ist das aber kein erkennbar Überqueren wollen der Straße und aus meiner Sicht ist es auch kein Fehler an solchen Leuten vorbei zu fahren. Laut StVO müsste ich nichtmal unbedingt langsamer werden, weil dort ja klar steht dass ich erst dann mit äußerster Vorsicht an den Fußgängerüberweg heranfahren darf, wenn jemand diesen erkennbar benutzen möchte.
Oder muss/soll ich erstmal alle zu Fuß gehenden im Umkreis von 5m um den Überweg herum unter pauschalen Straßenüberquerungsabsichtsverdacht stellen? Aber das wäre ja nicht mehr "ich muss anhalten wenn jemand erkennbar die Straße überqueren möchte" sondern schon mehr ein "ich darf erst weiter fahren, wenn niemand mehr die Straße überqueren möchte".
159 Antworten
Mit dem Rücken zum Zebrastreifen stehen ist das eine, aber wenn irgendjemand in direktem Umkreis Richtung Zebrastreifen geht fahre ich so langsam dass ich problemlos anhalten kann. Der Fußgänger muss nicht wie du es erwartest am Rand stehenbleiben und dem Autofahrer irgendwie signalisieren "ich will rüber", er kann einfach gehen und du hast zu warten.
Und ja, allen Fußgängern in 5m Umkreis um den Überweg würde ich beim heranfahren erst einmal eine Überquerungsabsicht unterstellen.
Nebenbei, alles was man am Zebrastreifen falsch machen kann ist teuer und kann bis zur Thematik §315c StGB gehen:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315c.html
https://www.bussgeldkatalog.org/fussgaengerueberweg/
Also meistens erkennt man es an der Köpersprache.
Das braucht natürlich etwas an Erfahrung und vor allem die Fähigkeit, sein Umfeld sehr gut intuitiv wahrzunehmen zu können. Das nennt man Intuiton.
Wenn da Fahrschulen solch eine Heckmeck machen, zeigt das ja nur auf, das man uns Deutschen mehr und mehr die intuitiven Fähigkeiten abgewöhnt, abtrainiert und dieses Potential eigentlich, schon in der Schulbildung beginnend, sich erst gar nicht entwickeln lässt.
Zitat:
@PHIRAOS schrieb am 6. Mai 2025 um 13:48:06 Uhr:
Gut und wie ist dann der Wortlaut der StVO zu verstehen?
Fahr am Zebrastreifen gefälligst langsam und mach die Augen auf. 🙄
Ähnliche Themen
Zitat:
@PHIRAOS schrieb am 6. Mai 2025 um 13:48:06 Uhr:
Gut und wie ist dann der Wortlaut der StVO zu verstehen?
So dass der Autofahrer mit allen Eventualitäten zu rechnen hat.
Zunächst mal - wo ließt Du das öfters? Aus Datenschutzgründen wird weder vom TÜV/Dekra noch von Fahrschulen ein Prüfungsergebnis schriftlich kundgetan, noch öffentlich die Begründung für ein evt. Nichtbestehen genannt. Und dass Fahrschüler/innen Situationen während einer Prüfungsfahrt anders beurteilen als ein Prüfer, kann man sich auch vorstellen.
Ein Fahrschüler hat sein Tempo bei Annäherung an einen Fussgängerüberweg so anzupassen, dass er sein Fahrzeug jederzeit zum Stillstand bringen kann, sollte ein Fussgänger diesen überqueren wollen. Da spielt es in der Beurteilung keine Rolle, wie dieser seinen Körper am Fussgängerüberweg positioniert hat. Selbstverständlich spielt auch der Abstand und die Annäherungsgeschwindigkeit einer Person zum Überweg eine Rolle für die Prüfungsentscheidung.
Lest euch nochmal den Wortlaut der StVO durch. Das lese ich ganz eindeutig als "wenn jemand erkennbar.... darf ich nur mit äußerster Vorsicht usw..." und deswegen wollte ich wissen, was denn nun als "erkennbare Absicht, die Straße zu überqueren"gilt.
Die Fahrschulkommentare waren unter einem YouTube Video und ja ich gebe zu dass da noch mehr Informationen fehlten. Ich weiß ja nicht ob die Fahrschüler da mit unverminderter Geschwindigkeit durchgebrettert sind oder ob sie zumindest das Tempo reduziert und gezeigt haben, dass sie den mit dem Rücken zur Straße stehenden VT im Blick haben.
Ich bleibe dennoch weitestgehend bei meinen Ausführungen meines Ausgangsbeitrag weil die StVO sonst schreiben müsste "an Fußgängerüberwege darf nur mit höchster Aufmerksamkeit herangefahren werden um allen evtl die Straße überqueren wollenden VT dies zu ermöglichen."
Der Text der StVO bedeutet für mich aber "ich darf mich dem Fußgängerweg nur langsam und behutsam nähern, wenn jemand diesen erkennbar nutzen möchte. Gerade das Wort "dann" im letzten Satz des entsprechenden StVO §, zeigt ja dass Situation "Straße erkennbar Überqueren wollender VT" gegeben sein muss, dass ein "langsam und vorsichtiges an den Fußgängerüberweg heranfahren" nötig wird.
Das bringt die Erfahrung mit sich solche Situationen zu erkennen, zb schaut der Fußgänger in meine Richtung und wird langsamer bzw bleibt stehen und wartet bis der Autofahrer das auch erkennt und abbremst.
Kommt auch sehr auf die Örtlichen Gegebenheiten an, viel oder wenig Fußgänger oder Radfahrer etc.
Aber solche Situationen sollten in der Fahrschule anhand von Praxis erklärt und gezeigt bekommen.
Vergesst bitte nicht, dass es sich bei dem Thema "mit dem Rücken zur Fahrbahn" um unbelegte Kommentare bei YT handelt. In Fahrschulen wird völlig zu recht eine sehr defensive Fahrweise gelehrt und für die Prüfung wird sie auch erwartet. Wie lange das vorhält sehen wir leider tgl. im Straßenverkehr.
Im Zweifel gilt ohnehin §1 (1) StVO "Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht." und der gesunde Menschenverstand. Es ist deshalb ratsam die Geschwindigkeit zu reduzieren, wenn sich jemand im Bereich des Zebrastreifens befindet. Auch wenn die Person keine Absicht zur Überquerung erkennen lässt und sogar dann, wenn es sich um einen Radfahrer handelt, der gar keinen Vorrang hätte. Bremsbereit sein - es könnte jemand unvermittelt auf der Fahrbahn auftauchen. Ich möchte niemanden verletzten, ob ich nun Vorfahrt gehabt hätte oder nicht.
Damals, als die StVO erfunden wurde, gab es auch noch keine "Handyzombies" die rennen ja ohne zu gucken durch die Gegend und plötzlich stehen sie vor dir, auf dem Zebrastreifen. Da is nix mit "erkennbar"!
Gruß jaro
Zitat:
@PHIRAOS schrieb am 6. Mai 2025 um 15:42:53 Uhr:
Lest euch nochmal den Wortlaut der StVO durch. Das lese ich ganz eindeutig als "wenn jemand erkennbar.... darf ich nur mit äußerster Vorsicht usw..." und ...
Wäre aber blöd, wenn du zum Erkennen zu schnell bist, weil sich jemand, der mit dem Rücken zum Zebra steht, im letzten Moment doch noch zum Überqueren desselben entschieden hat. Oder? 😉
Zitat:
@jaro66 schrieb am 6. Mai 2025 um 16:13:45 Uhr:
Damals, als die StVO erfunden wurde, gab es auch noch keine "Handyzombies" die rennen ja ohne zu gucken durch die Gegend und plötzlich stehen sie vor dir, auf dem Zebrastreifen. Da is nix mit "erkennbar"!
Fallen die vom Himmel? Wenn jemand auf den Zebrastreifen zugeht (egal ob mit oder ohne Smartphone vor der Nase), gehe ich in Bremsbereitschaft oder halte an.
Und ja: am Zebrastreifen darf der Fußgänger ohne nach links und rechts zu schauen die Fahrbahn überqueren. Ob mit oder ohne Smartphone.
Zitat:
@Twinni schrieb am 6. Mai 2025 um 16:14:12 Uhr:
Zitat:
@PHIRAOS schrieb am 6. Mai 2025 um 15:42:53 Uhr:
Lest euch nochmal den Wortlaut der StVO durch. Das lese ich ganz eindeutig als "wenn jemand erkennbar.... darf ich nur mit äußerster Vorsicht usw..." und ...Wäre aber blöd, wenn du zum Erkennen zu schnell bist, weil sich jemand, der mit dem Rücken zum Zebra steht, im letzten Moment doch noch zum Überqueren desselben entschieden hat. Oder? 😉
Nein nicht unbedingt. Der Fußgänger wird sich nicht plötzlich umdrehen und quasi zeitgleich auf die Straße treten. Gerade dann nicht, wenn da ein Auto bereits kurz vor dem Fußgängerweg ist. Als Fußgänger bleibe ich am Fußgängerüberweg stehen bis die Autos anhalten oder ich zumindest sicher sein kann dass die Fahrer meine Uberquerungsabsicht erkannt und entsprechend reagiert haben bzw noch weit genug weg sind. Mir nützt mein Vorrang als Fußgänger nämlich herzlich wenig wenn ich deswegen im Grab oder Rollstuhl lande.
Wenn in 5 bis 10m Umkreis von einem Fußgängerüberweg Personen zu sehen ist reduziere ich die Geschwindigkeit und bin Bremsbereit.
Je nachdem Körpersprache wird die Geschwindigkeit auch sehr deutlich reduziert.
Leider muss man als Autofahrer das ganze auch bei Radfahrern machen, die dürften Zebrastreifen zwar eigentlich nicht überfahren wird in der Praxis aber trotzdem oft gemacht.