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Wann muss ich felgen eintragen lassen?

Themenstarteram 15. Juli 2011 um 19:51

Hallo Leute,

habe gerade mit nem kumpel ne diskussion wegen felgen und reifen. z. B. bei meinem A8 stehen die original 16" im Fahrzeugschein eingetragen aber momentan fahre ich original 17" felgen (mit anderen querschnitt als im fahrzeugschein die 16" eingetragen sind) und nun will er mir weiss machen, ich fahre origial audi felgen und muss die nun vom tüv ned abnehmen lassen.

Das gleiche er fährt nen A6 4E und original sind da 17" drauf und er meint joa ich darf die 18" fahren die drauf sind, weil ich habe den händler gefragt und der hat gesagt das sind original audi felgen - da muss man nix eintragen lassen.

Klärtm ich auf wenn ich falsch liege - ich muss doch jede felgen veränderung im fahrzeugschein vermerken oder leige ich da falsch?

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45 Antworten
am 15. Juli 2011 um 19:58

Was steht in deinem Brief? Steht die Reifengröße drin?

Themenstarteram 15. Juli 2011 um 20:05

Zitat:

Original geschrieben von yalee

Was steht in deinem Brief? Steht die Reifengröße drin?

ja aber haste den brief immer dabei? normalerweise muss ich doch jede veränderung an meinem auto beim tüv abnehmen lassen - so auf andere felgen bzw. reifen?!

Zitat:

aber momentan fahre ich original 17" felgen (mit anderen querschnitt als im fahrzeugschein die 16" eingetragen sind) und nun will er mir weiss machen, ich fahre origial audi felgen und muss die nun vom tüv ned abnehmen lassen.

Zitat:

… weil ich habe den händler gefragt und der hat gesagt das sind original audi felgen - da muss man nix eintragen lassen.

Das stimmt nur, wenn die Audi-Rad-/Reifenkombination in deiner EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) steht.

Sieh mal unter Ziffer 50 nach.

Wenn nicht, ist eine sofortige TÜV-Abnahme erforderlich.

 

Wenn du noch den alten Brief hast, gelten die eingetragenen Größen immer noch.

Wenn du Bedenken hast, leg' dir eine Kopie ins Auto.

am 15. Juli 2011 um 20:17

Zitat:

Original geschrieben von insel-kaempfer

Zitat:

Original geschrieben von yalee

Was steht in deinem Brief? Steht die Reifengröße drin?

ja aber haste den brief immer dabei? normalerweise muss ich doch jede veränderung an meinem auto beim tüv abnehmen lassen - so auf andere felgen bzw. reifen?!

Ich hab eine Kopie dabei laut Dekra reicht das.

Zitat:

Original geschrieben von yalee

Was steht in deinem Brief? Steht die Reifengröße drin?

und was hat eine 17" felge mit den reifen zu tun??? :rolleyes:

@topic

du musst JEDE felge (egal ob 15" stahlfelge oder 22" zubehörfelge) eintragen lassen! egal ob serien felge oder zubehör!

ausnahme:

- räder mit abe wo die auflagen eingehalten werden

- räder die eine interne freigabe haben. diese freigaben haben erstmal NIX mit den coc papieren zu tun. es kann durchaus sein das man eine freigabe für räder bekommt die es auf dem auto garnet gegeben hat sondern nur auf grösseren modellen.

am 18. Juli 2011 um 8:28

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

diese freigaben haben erstmal NIX mit den coc papieren zu tun.

Oft aber doch. Im COC-Papier steht alles was ab Werk für das Auto freigegeben ist. Weitere Freigaben, ABEs oder was auch immer ist erst erforderlich wenn es um Felgen/Reifen geht die nicht im COC-Papier stehen, also die nicht in der BE des Gesamtfahrzeuges bereits enthalten sind.

Im Brief steht bei den aktuellen Papieren auch nichts mehr drin, das nutzt nur wenn man noch den alten Brief vom Fahrzeug hat. Ansonsten Kopie vom COC-Papier ins Handschuhfach um auf Nummer sicher zu gehen und gut ist.

Hallo,

bin gerade am aussuchen für neue Alufelgen für den Sommer. Der Händler sagte mir, dass bei den ausgesuchten Dezent RE Felgen die Breite nicht relevant wäre da die Reifengröße eingetragen ist. D.h. Original Oakland Felgen wären 7x17 ET47 auf 225/45 17, Dezent wäre 7,5x17 ET48. Weil die Reifengröße eingetragen ist müssen die Felgen nicht einetragen werden, bei der ET gibt es anscheinend auch eine Toleranz von 5%.

Stimmt das?

Gruß,

Alex

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Eintragung von Felgen, Toleranz bei ET?' überführt.]

Hi, schau in die ABE der Felgen. Da stehen alle Vorgaben, die zum jeweiligen Auto berücksichtigt werden müssen, drin. Eine passende ABE findest Du, wenn Du sie nicht vom Händler erhältst, bestimmt im Netz.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Eintragung von Felgen, Toleranz bei ET?' überführt.]

Hallole ...

 

Wäre mir neu , ... daß mit der Toleranz bei der ET :eek:

 

Bei dir, mit der Dezent in 7,5 x 17 ET 48 weichen 2 Werte ( fett ) + fremder Hersteller zur orig. VW Freigabe mit 7 x 17 ET 47 ( Nardo u. Oakland ) zum Touri  ab.

 

Der Rest sagt dir dann das Felgen - Gutachten, ob du zur Eintragung / Abnahme zum TÜV mußt. 

Die Felgen - Größe & ET ist ja noch problemlos.

 

Ich habe zum Vergleich orig. VW Goal in 7,5 x 17 ET 50 mit 225 / 45 - 17 und mußte damit auch zur Abnahme zum " Tüffi " . Kostenpunkt ca. 45 € .

Dort habe ich auch nur einen amtlichen Wisch erhalten , den ich im Fahrzeug mitführen muß ... eine Eintragung in die Papiere in meinem Fall somit nicht zwingend ist .

 

Gruß

Hermy

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Eintragung von Felgen, Toleranz bei ET?' überführt.]

Selbst wenn eine Zubehör-Felge die identischen Maße der originalen Felge hat, kommt es darauf an was in dem Gutachten,-Teilegutachten oder der ABE steht, was zu der Felge gehört.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Eintragung von Felgen, Toleranz bei ET?' überführt.]

Hallo,

im Anhang habe ich das Gutachten zu dieser Felge. Muss ich mit diesen Felgen zum Tüv oder reicht das mitführen des Gutachtens?

Die Aussage vom Händler habe ich auch yum ersten Mal gehört, ich kannte eigentlich nur ABE = keine Eintragung und Gutachten muss eingetragen werden

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Eintragung von Felgen, Toleranz bei ET?' überführt.]

Zitat:

Muss ich mit diesen Felgen zum Tüv oder reicht das mitführen des Gutachtens?

Wenn es ein »Gutachten zur ABE« wäre, würde das mitführen reichen.

(Keine Auflage 11A).

Es ist aber ein »Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE«. Das heißt, es wurde beantragt aber noch nicht erteilt.

Auszug aus dem Teilegutachten:

Dieses Gutachten dient in Verbindung mit dem anhängenden, Informationsgutachten einschließlich der jeweils zutreffenden Anlagen als Arbeitsunterlage bei der Abnahme nach § 19 Abs. 3 oder Begutachtung nach § 21 StVZO. Für die beschriebenen Sonderräder wurde ein Nachtrag zur ABE beantragt.

Bedeutet für mich: TÜV!

Zitat:

… ich kannte eigentlich nur ABE = keine Eintragung und Gutachten muss eingetragen werden

Eine ABE gilt nur für das Rad als Rad und hat rein garnichts mit TÜV-frei zu tun.

Zu einer ABE kann es 20 und mehr fahrzeugspezifische Gutachten geben.

In diesen Gutachten steht unter welchen Auflagen das Rad an bestimmten Fahrzeugen gefahren werden darf. Bei Karosserie- oder Tachoauflagen ist immer eine TÜV-Abnahme fällig.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Eintragung von Felgen, Toleranz bei ET?' überführt.]

hiho

sind die felgen für deinen touran ? ...

wo du vorhast den tieferzulegen ???

dann müssen die dezent auf jeden fall eingetragen werden .

 

Gruss Dirk

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Eintragung von Felgen, Toleranz bei ET?' überführt.]

am 20. August 2013 um 11:31

Hallo,

ich hab mir Aktuell aus eBay Alufelgen in der Größe geholt, die auch in meinem Fahrzeug Handbuch beschrieben wurden, laut Verkäufer wurden diese vorher vom selben Fahrzeug geführt, das ich habe. Jetzt Frage ich mich, ob ich diese Eintragen lassen muss oder nicht weil die ja größen Technisch genau wie im Handbuch mit identischer Reifen größe gelistet sind... Gutachten von den Felgen war auch keins dabei... Sollte ich mir das mal besorgen und im Auto mit führen??? Oder passt das so??

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