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Wann Ummeldung möglich nach Kauf ?

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 2. April 2009 um 11:14

Hallo,

ich weis es gibt diesen Thread schon irgendwo aber die SUFU hat mir nichts geliefert (oder ich bin einfach zu blöd, dass wirds sein :) ).

Also eine Bekannte fährt ein alten Fiesta, dieser läuft auf den Namen Ihrer Tante. Nun brauchen die unbedingt ein neues Auto (2 Kinder, Umzug) und da der Wagen auf die Tante läuft, kauft diese auch den neuen Wagen (Golf 6).

Aufgrund von Versicherung beim neuen Auto soll/muß der Wagen aber sobald wie möglich auf meine Bekannte umgeschrieben werden.

Wie schaut das aus, gibt es eine Frist die eingehalten werden muß, damit die Prämie nicht verfällt (Abwrack und Umweltprämie) ?

Danke euch !

Beste Antwort im Thema

Ne da gibt's keine offizielle Frist. Aber ich würde da dennoch bis zum Erhalt des Prämiengeldes warten...sicher ist sicher. Nicht dass die am Ende noch Zugriff auf den Datenbestand des Verkehrsamts haben und die Angaben nachprüfen. Glaube ich zwar nicht, aber wer weiss was die sich jetzt noch einfallen lassen ;)

Tipp nebenbei: Man kann bei vielen KFz-Versicherungen einen abweichenden Fahrzeughalter angeben. Dadurch wird der Jahresbeitrag etwas höher, aber dafür wäre deine Bekannte erstmal auf der sicheren Seite.

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Ne da gibt's keine offizielle Frist. Aber ich würde da dennoch bis zum Erhalt des Prämiengeldes warten...sicher ist sicher. Nicht dass die am Ende noch Zugriff auf den Datenbestand des Verkehrsamts haben und die Angaben nachprüfen. Glaube ich zwar nicht, aber wer weiss was die sich jetzt noch einfallen lassen ;)

Tipp nebenbei: Man kann bei vielen KFz-Versicherungen einen abweichenden Fahrzeughalter angeben. Dadurch wird der Jahresbeitrag etwas höher, aber dafür wäre deine Bekannte erstmal auf der sicheren Seite.

am 2. April 2009 um 12:42

die frist ist 1 jahr. das alte auto muss 1 jahr auf den "präamierten" zugelassen sein und das neue muss auch 1 jahr zugelassen bleiben.

steht bei den richtlinen der bafa.

Themenstarteram 2. April 2009 um 12:46

Hi,

kannst du mir sagen wo da ? Habe die AGBs gelesen und nichts gefunden. Danke dir !

Zitat:

Original geschrieben von plattendreher

die frist ist 1 jahr. das alte auto muss 1 jahr auf den "präamierten" zugelassen sein und das neue muss auch 1 jahr zugelassen bleiben.

steht bei den richtlinen der bafa.

Nö das steht da nicht ;)

Lediglich das Altfahrzeug muss min. ein Jahr auf den Antragsteller zugelassen gewesen sein, aber das ist ja nun hinreichend bekannt.

Nachzulesen hier unter Punkt 4.3:

http://www.bafa.de/.../foederrichtlinie_umweltpraemie.pdf

"[...]

Das Fahrzeug muss im Inland auf den Antragsteller/die Antragstellerin zugelassen sein.

Dies gilt auch für Leasingfahrzeuge.

[...]"

Kein Wort über eine Mindesthaltedauer.

Themenstarteram 2. April 2009 um 12:53

Ich bin konfus :confused::mad::confused:

von einer Mindesthaltedauer des Neufahrzeugs habe ich auch noch nie was gehört, zudem man stelle sich mal den dadurch notwendigen Verwaltungsapparat vor...

Zitat:

Original geschrieben von Edroxx

Ich bin konfus :confused::mad::confused:

Ließ dir einfach die Förderrichtlinie Punkt 4.3 durch. Was da an Einschränkungen drin steht, zählt, und sonst nix. Ganz einfach!

Was ich weiß muss es ein Jahr auf den Prämierten laufen, wie dass auch plattendreher sagt. sonst würde ja jeder ein auto kaufen und dann weiterhauen. ich schau mal ob ich denn text irgendwo finde wo es festgehalten ist

am 2. April 2009 um 13:05

hm, richtig. hätte gedacht sowas gelsen zu haben. sorry, scheint irgendwie nicht so.

aber macht es sinn das fahrzeug gleich umschreiben zu lassen? wird du nicht gleich als 2ter besitzer eingetragen? (wertverlust) versicherung kannst doch auch so auf dich schreiben lassen.

Leute, jetzt mal ehrlich: BITTE schreibt nicht solche Tür&Angel-Parolen, wenn ihr keinen Link auf eine offizielle, definitive Aussage habt! Das bringt keinen Mensch weiter, sondern verwirrt nur.

Die Richtlinie ist doch klar formuliert!

Und mal davon abgesehen: Der Gewinn, der sich durch Kauf und Wiederverkauf mit der Umweltprämie erzielen läßt, wird dank Wertverlust bei Erstanmeldung sehr überschaubar sein.

Dazu kommen noch die Kosten für die Abmeldung des alten Fahrzeugs, Anmeldung des neuen, UND anschließend Kauf+Anmeldung eines weiteren Fahrzeugs für den Eigengebrauch (denn derjenige, der so einen Deal durchziehen will, wird danach sicher nicht auf Fahrrad und Straßenbahn umsteigen wollen).

Themenstarteram 2. April 2009 um 13:19

Nein nein hier geht es nicht um Gewinn, hier gehts um Familienprobleme :D ... aber das regelt die Super Nanny ;) ... wir regeln nur das mit dem Auto.

Gut habe nochmal durchgeschaut und nichts gefunden von Mindesthaltedauer. Aber danke für eure Tips !!

Zitat:

Original geschrieben von Edroxx

Nein nein hier geht es nicht um Gewinn, hier gehts um Familienprobleme :D

Ich weiss, ich bezog mich da nicht auf deine Ursprungsfrage, sondern auf WarriorII's Einwand, dass ohne Mindeshaltedauer jeder einen Neuwagen kaufen und mit Gewinn verkaufen würde.

Ein für alle Mal: Es gibt KEINE Haltefrist für Neufahrzeuge - wär ja auch noch schöner. Du kannst den Wagen quasi auf dich anmelden und sofort ab- und ummelden oder weiterverkaufen.

 

Ob du damit aber Gewinn machst, wage ich zu bezweifeln wenn du dir mal anschaust, mit welchem Abschlag junge Gebrauchte (6-12 Monate alt) angeboten werden.

Ich habe mir spasseshalber auch mal ähnliche Gedanken gemacht, als ich als Abwracker einen neuen Touran TSI kaufen wollte. (NP: ca. 30000 EUR ./. 4500 EUR Händlerrabatt ./. 2500 EUR Abwrackprämie ./. 4000 EUR VW Umweltprämie = Kaufpreis 19000 EUR).

Bei der Konstellation hätte es wahrscheinlich funktioniert. Fairerweise muss man dann aber den Gegenwert des Verschrottungsfahrzeugs in Höhe von ca. 1500 EUR dagegenrechnen).

Wenn du jetzt mal schaust, wie diese Fahrzeuge bei mobile/autoscout gehandelt werden, hättest du damit trotzdem noch ein kleines Geschäft machen können.

Bei anderen Fahrzeugen/Konstellationen, wo der Hersteller nichts dazuschiesst, wird es kaum funktionieren.

Evtl. noch beim Skoda ByeBye-Bonus, oder bei Audi bzw. BMW, wenn du dir einen gebrauchten Werkswagen kauft, die ab sofort herstellerseitig auch noch mit 2500€ bezuschusst werden.

Anyway, im Kopf durchspielen kann man viele Möglichkeiten. Es bleibt wie gesagt abzuwarten, wieviel "Gewinn" einem nach der ganzen Aktion wirklich bleibt.

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