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Wann und wo sind retroreflektierende Folien bei der Autobeschriftung zulässig?
Gibt es irgendwo belastbare Aussagen? Eine Übersicht? Größenbeschränkungen?
Beste Antwort im Thema
Das von @Moers75 verlinkte Dokument ist leider mit seinen zehn Jahren auch schon an vielen Stellen veraltet. Den Nachfolger gibt es aber nicht mehr kostenlos, sondern nur noch für gutes Geld (bzw. am verlinkten Ort nichtmals mehr für das). Und, naja: auch der Nachfolger ist inzwischen stellenweise veraltet, stellenweise wurden die dort bereits enthaltenen Entwürfe nicht bzw. anders umgesetzt und die eine oder andere Stelle ist auch schlichtwegs falsch.
Wer es genau wissen will, sucht sich im Internet die aktuellste Version der ECE-R48, schaut dort für die hier diskutierte Fragestellung nach der Nummer 2.7.16.4 und stellt fest, dass es doch wieder um nationales Recht geht
Die Vorschrift über reflektierende Folien die nicht als Konturmarkierung dienen findet sich im letzten Satz des §53 StVZO (der hier genannte §66a bezieht sich nur auf "andere Straßenfahrzeuge", also nicht auf Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger!):
Bei den in Satz 1 Nummer 3 und Satz 2 genannten Fahrzeugen ist in Verbindung mit der Konturmarkierung Werbung auch aus andersfarbigen retroreflektierenden Materialien auf den Seitenflächen der Fahrzeuge zulässig, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht. (dabei sind Satz 1 Nummer 3 die Fahrzeuge bei denen die Konturmarkierung erlaubt ist und Satz 2 die Fahrzeuge, bei denen die Konturmarkierung vorgeschrieben ist).
Das bedeutet: Zulässig ist "Werbung" mit Folien der Klassen D und E nach ECE-R104 auf den Seitenflächen von Fahrzeugen, die rechtmäßig eine Konturmarkierung nach der ECE-R48 (mit Material nach ECE-R104 Klasse C) tragen.
Was nicht vorgeschrieben oder für zulässig erklärt wurde, ist gemäß §49a verboten.
Eigentlich ganz einfach
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29 Antworten
Das hatte ich auch schon gefunden, allerdings sind das eben auch nur Meinungen irgendwelcher Forenteilnehmer. Deswegen such ich ja nach belastbaren Infos. Die Autobeschrifter bieten ja retroreflektierende Folien an und ich hab auch schon den einen oder anderen mit reflektierender Werbung herumfahren sehen, hätte allerdings gern eine Gesetzesgrundlage dazu.
Komisch, hier fahren einige Autos rum, die haben an der Seite und auf der Haube reflektierende Beschriftung. Irgend was mit Po, ei, zei oder so ähnlich.
Das wäre natürlich der Brüller, Autos mit Reflexfolie zu bekleben.
Blitzerfotos sehen dann SO aus.
So eine Jacke habe ich übrigens - gab's bei Aldi für weit unter 10 EUR - damit fahre ich an lauen Sommerabenden mit dem Fahrrad (und meine Frau auch). Als Anti-Paparazzi-Jacke kostet so etwas dann gleich mal 80 EUR++.
DieAnti-Blitz-Folien sind ebenfalls regelmäßig als verboten eingestuft. Wenn ich jetzt aber nicht das Kennzeichen zuklebe, sondern das ganze Auto reflektiert, erreicht man denselben Effekt.
Was bei Radfahrern, Fußgängern und Inlineskatern als cool, lustig und sicherheitsfördernd eingestuft wird, ist bei Autos wohl nicht gleich bewertet. Die haben schließlich bauartbedingt die maximal erforderliche Sichtbarkeit (bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Beleuchtung :-) ).
Da außer diversen Fahrzeugen im Sondereinsatz (Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr, Straßenmeisterein) keinerlei Fahrzeuge Reflektorfolie tragen, könnte man glauben, dass man der Erste ist, der auf die Idee kommt, so etwas privat zu nutzen. Sollte der leise Verdacht aufkommen, man könnte nicht der Erste, sondern vielmehr der Letzte sein, der diese Idee bisher noch nicht hatte, und wenn man schaut, wie viele Verkehrsteilnehmer sonst diese Idee umgesetzt haben, könnte man zum Schluss kommen, dass die Idee evtl. nicht taugt...
Noch nicht mal auf Feuerwehrfahrzeugen darf man eigenmächtig die Reflektorfolie anbringen.
Interessiert keinen (beim Privatfahrzeug vermutlich schon), bis einer hinten rein fährt und dann gibt's mächtig Ärger (so zumindest die Aussage im Lehrgang).
Gruß Metalhead
Ich will nicht das Kennzeichen zukleben und auch keine Feuerwehrautos schmücken, sondern ich suche die gesetzlichen Grundlagen dafür, was erlaubt ist und was nicht, welche Folien zugelassen sind (reflektierend? retroreflektierend?), an welchen Stellen am Fahrzeug? und so weiter …
Such in der StVZO - in § 66a stehen die zulässigen "lichttechnischen Einrichtungen" beschrieben.
@ TE: Tust du nicht, sonst hättest du diese bereits aus meinem ersten Link herausgelesen
Für Einsatzfahrzeuge gibt es eine Erlaubnis, die das ganze allerdings strikt reguliert, sogar die Farbe.
HTC
Zitat:
@HTC schrieb am 5. Dezember 2016 um 15:13:46 Uhr:
@ TE: Tust du nicht, sonst hättest du diese bereits aus meinem ersten Link herausgelesen
Wie schon gesagt: auch das Verkehrsportal ist nur ein Forum, wo Laien posten. Ich suche aber gesetzliche Grundlagen.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 5. Dezember 2016 um 15:13:22 Uhr:
Such in der StVZO - in § 66a stehen die zulässigen "lichttechnischen Einrichtungen" beschrieben.
Die stehen da eben nicht beschrieben – oder kannst du mir zeigen, wo genau im §66a auf reflektierende und retroreflektierende Folien auf Fahrzeugseiten eingegangen wird?
Im §66a steht unter anderem " (5) Zusätzliche nach der Seite wirkende gelbe rückstrahlende Mittel sind zulässig.", das heißt dann, dass ich die komplette Fahrzeugseite mit einer gelben retroreflektierenden Folie ausrüsten kann?
Wie gesagt, ich suche nach gesetzlichen Grundlagen oder Ausführungsverordnungen oder gleichwertigem. Wer so etwas kennt, möge sie posten, der Rest darf gern die Tastatur schonen
Umkehrschluss zu Abs. 5 - alles andere nicht.
Keine Beleuchtung am Auto das keine Typengenehmingung hat.
Hat diese Folie eine Genehmigung, als Leucht/Erkennungsmittel am Fahrzeug eingesetzt zu werden?
Nein, dann ist die Sache doppelt klar.
Die Sache mit dem Umkehrschluß wurde hier und auch in dem Link mit ensprechendem Gesetzesauszug genannt.
Zitat:
Im §66a steht unter anderem " (5) Zusätzliche nach der Seite wirkende gelbe rückstrahlende Mittel sind zulässig.", das heißt dann, dass ich die komplette Fahrzeugseite mit einer gelben retroreflektierenden Folie ausrüsten kann?
Antwort:
Siehe Typengenehmigung!
Es gibt noch Sonderregelungen , die reflektierende Folie seitlich erlauben, das gilt allerdings nicht für PKWs.
HTC
Zitat:
@birscherl schrieb am 5. Dezember 2016 um 15:22:33 Uhr:
Im §66a steht unter anderem " (5) Zusätzliche nach der Seite wirkende gelbe rückstrahlende Mittel sind zulässig.", das heißt dann, dass ich die komplette Fahrzeugseite mit einer gelben retroreflektierenden Folie ausrüsten kann?
Sofern die Folie eine Zulassung für diesen Verwendungszweck hat und entsprechend der zugehörigen Vorschrift sachgemäß angebracht wird: ja.
Zitat:
Wie gesagt, ich suche nach gesetzlichen Grundlagen oder Ausführungsverordnungen oder gleichwertigem. Wer so etwas kennt, möge sie posten, der Rest darf gern die Tastatur schonen
Ist doch alles in dem Fremdforum und zu großen Teilen auch hier genannt worden. Wo ist jetzt Dein Problem dabei?
Zitat:
@HTC schrieb am 5. Dezember 2016 um 15:13:46 Uhr:
Für Einsatzfahrzeuge gibt es eine Erlaubnis, die das ganze allerdings strikt reguliert, sogar die Farbe.
Eben, und selbst damit mußt du zum TÜV wenn die nicht Serienmäßig war.
Daß ein TÜVler eine Leuchtbeschriftung, welcher Art auch immer, am Privat PKW abnimmt ist eigentlich ausgeschlossen.
PS. Nicht mal Heckscheibenaufkleber >0,1m² sind ohne Zulassung erlaubt.
Gruß Metalhead