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Wann Versicherungsschaden reparieren lassen ?
Servus. Mir ist vor zirka 4 Monaten eine Dame gegen mein damals erst erst 30 Tage altes Auto gefahren und hat laut Gutachten, einen Schaden von knapp 2.000€ verursacht.
Da ich beruflich viel unterwegs und relativ selten zu Hause bin, habe ich es zeitlich noch nicht geschafft, den Schaden reparieren zu lassen.
Die "Ungallverursacherin" rief mich vor wenigen Tagen an und hat sich darüber beschwert, dass sie ordentlich hochgestuft wurde und bat mich, die Sache einfach ruhen zu lassen, sie hätte gar nichts am Auto gesehen und ist erschrocken, dass das Gutachten knappe 2.000€ beträgt. Es gibt so unglaublich schlimme und doofe Menschen. Das nervt total. Aber wie auch immer. Meine Frage ist folgende:
Habe ich eine bestimmte Frist, den Schaden reparieren zu lassen, oder ist es mir überlassen, wann ich diesen geltend mache ?
Ihre Versicherung hat mich nämlich auch bereits angeschrieben und bat um die Zusendung der Reparatur Rechnung.
Vielen Dank.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
.... Hauptsache der Schaden wird ordnungsgemäß repariert. Dabei handelt es sich um ein Leasingfahrzeug.
In 1 1/2 Jahren gibt es dann einen CLA 45. Darauf freue ich mich sehr.
Wichtig für mich war, zu wissen, wie lange ich Zeit habe den Schaden reparieren zu lassen. Diesen werde ich dann kurz vor Leasing Ende geltend machen. Ich danke euch.
Wenn es sich bei deinem Auto um ein Leasing-Fahrzeug handelt, liegen alle Eigentumsrechte natürlich beim Leasinggeber. Deshalb solltest du die Schadenabwicklung und die Reparaturfrage besser gleich mit dem Leasinggeber abklären. Da würde ich nicht bis kurz vor dem Vertragsablauf warten.
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12 Antworten
Naja man sollte das schon zeitnah machen lassen. Du kannst dir auch den nettobetrag auszahlen lassen ohne Nachweis der Reparatur. Dann ist das Thema durch die 19% müsstest du dann selbst zahlen oder du findest jemanden der es günstiger macht.
Meines Wissens kann man den Nettobetrag auszahlen lassen und die Rechnung noch im Nachhinein bei der Versicherung einreichen falls die Reperatur höher als der Nettobetrag ausfiel wird einem dann die MwSt nach Gutachten noch von der Versicherung erstattet, kann aber auch sein dass sie hierfür nicht verpflichtet sind, müsstest du mal recherchieren :/
Beste Grüße
Raffy
Der Schaden ist ja offensichtlich von der gegnerischen Versicherung anerkannt und der Höhe nach durch Gutachten festgestellt. Eine Frist für die Durchführung der Reparatur gibt es nicht.
Wie meine "Vorredner" richtig ausführen, kannst du dir den Nettobetrag der Reparaturkosten auch vorab erstatten lassen und den Mehrwertsteueranteil gegen Vorlage der Rechnung nachfordern, wenn die Reparatur später ausgeführt wird. Dafür bleibt allenfalls die gesetzliche Verjährungsfrist zu beachten - aber bis dahin ist ja noch reichlich Zeit.
Mir geht es dabei ja auch nicht darum etwas Gewinn bei rauszuschlagen. Wäre mir mit der MwSt. etwas zu umständlich. Ich lasse den Schaden direkt bei Mercedes reparieren. Von Mercedes habe ich auch das Gutachten erhalten. Hauptsache der Schaden wird ordnungsgemäß repariert. Dabei handelt es sich um ein Leasingfahrzeug.
In 1 1/2 Jahren gibt es dann einen CLA 45. Darauf freue ich mich sehr.
Wichtig für mich war, zu wissen, wie lange ich Zeit habe den Schaden reparieren zu lassen. Diesen werde ich dann kurz vor Leasing Ende geltend machen. Ich danke euch.
Ich habe mir auch gerade einen 45er geholt. Aber das nimmt ja überhand. Der nächste wird ein c63 oder 911...
Also, da ich zuletzt auch einen Unfall hatte und Verursacher selbigen bin, kann ich folgendes laut meiner Versicherung sagen:
Als GESCHÄDIGTER kannst Du dir erstens einen Anwalt nehmen und zweitens hast Du 3 Jahre Zeit den Schaden EINZUREICHEN.
Selbiges ist ja schon geschehen, Hochstufung sagt ja auch die Anerkennung des Falles aus.
Moralisch würde ich nicht allzu lange damit warten, aber mir wäre jetzt keine Zeitspanne bekannt wie schnell der Schaden repariert werden sollte.
Allerdings, die gegnerische Versicherung wird nicht den vollen Betrag überweisen ohne eine Rechnung.
Aber darauf haben meine Vorredner ja hinlänglich hingewiesen.
Gruß
Vergess nicht die Bezahlung für das Gutachten bei der Gegnerversicherung einzufordern.
Ich persönlich nehme in der heutigen Zeit bei Versicherungsfällen immer sofort den Anwalt meines Vertrauens, man muss sich immer mehr mit den Versicherungen herumschlagen und sich teilweise echt freche Handlungsweisen gefallen lassen.
Da mach ich nicht mehr mit.
So geb ich es meinen Anwalt und die Sache geht seinen Lauf. Außerdem hast du auf viel mehr Leistung anspruch als dir als Leihe bewusst ist, der Anwalt weiß genau was dir zusteht. ( Fahrzeugausfall, Gutachten, Telefoniekosten, Abschleppkosten, Mietwagen etc)
Beste Grüße
Raffy vom MNRC Team
Zitat:
.... Hauptsache der Schaden wird ordnungsgemäß repariert. Dabei handelt es sich um ein Leasingfahrzeug.
In 1 1/2 Jahren gibt es dann einen CLA 45. Darauf freue ich mich sehr.
Wichtig für mich war, zu wissen, wie lange ich Zeit habe den Schaden reparieren zu lassen. Diesen werde ich dann kurz vor Leasing Ende geltend machen. Ich danke euch.
Wenn es sich bei deinem Auto um ein Leasing-Fahrzeug handelt, liegen alle Eigentumsrechte natürlich beim Leasinggeber. Deshalb solltest du die Schadenabwicklung und die Reparaturfrage besser gleich mit dem Leasinggeber abklären. Da würde ich nicht bis kurz vor dem Vertragsablauf warten.
Zitat:
@ReaLBashman schrieb am 13. Februar 2017 um 16:14:40 Uhr:
Ich habe mir auch gerade einen 45er geholt. Aber das nimmt ja überhand. Der nächste wird ein c63 oder 911...
Das nimmt genau so überhand wie die Anzahl der intellektuell eher auf Schmalspur laufenden 45er-Fahrer, die überall absondern müssen, was sie denn fahren, auch wenn es völlig OT ist...
Zitat:
@Mountaingrau schrieb am 13. Februar 2017 um 19:41:58 Uhr:
Wenn es sich bei deinem Auto um ein Leasing-Fahrzeug handelt, liegen alle Eigentumsrechte natürlich beim Leasinggeber. Deshalb solltest du die Schadenabwicklung und die Reparaturfrage besser gleich mit dem Leasinggeber abklären. Da würde ich nicht bis kurz vor dem Vertragsablauf warten.
AFAIR hat er sogar eine vertraglich geregelte Pflicht, den Leasinggeber zeitnah über den Unfallschaden zu unterrichten...
Zitat:
@embe71 schrieb am 14. Februar 2017 um 13:33:50 Uhr:
Zitat:
@ReaLBashman schrieb am 13. Februar 2017 um 16:14:40 Uhr:
Ich habe mir auch gerade einen 45er geholt. Aber das nimmt ja überhand. Der nächste wird ein c63 oder 911...
Das nimmt genau so überhand wie die Anzahl der intellektuell eher auf Schmalspur laufenden 45er-Fahrer, die überall absondern müssen, was sie denn fahren, auch wenn es völlig OT ist...
Zitat:
@embe71 schrieb am 14. Februar 2017 um 13:33:50 Uhr:
Zitat:
@Mountaingrau schrieb am 13. Februar 2017 um 19:41:58 Uhr:
Wenn es sich bei deinem Auto um ein Leasing-Fahrzeug handelt, liegen alle Eigentumsrechte natürlich beim Leasinggeber. Deshalb solltest du die Schadenabwicklung und die Reparaturfrage besser gleich mit dem Leasinggeber abklären. Da würde ich nicht bis kurz vor dem Vertragsablauf warten.
AFAIR hat er sogar eine vertraglich geregelte Pflicht, den Leasinggeber zeitnah über den Unfallschaden zu unterrichten...
Der wurde selbstverständlich umgehend informiert. Genau aus diesem Grund lasse ich den Schaden auch ausschließlich bei Mercedes reparieren, damit ich, warum auch immer, am Ende nicht möglicherweise eine Überraschung erwarten muss. Ich habe ja eh nichts von.
Zitat:
@ReaLBashman schrieb am 13. Februar 2017 um 16:14:40 Uhr:
Ich habe mir auch gerade einen 45er geholt. Aber das nimmt ja überhand. Der nächste wird ein c63 oder 911...
Du bist ja cool!!!!!1111
Oh man, zum Glück sind nicht alle 45er Fahrer so. Gibt genug positive Beispiele hier im Forum, wenngleich sich diese nicht mit meiner persönlichen Erfahrung aus dem Straßenverkehr decken. Da fahren se nämlich so wie du redest. Als wären sie das Salz der Erde.
Ich würde den Schaden ehrlich gesagt auch zeitnah reparieren lassen, wäre mir zu heikel so lange zu warten..hinterher gibt es irgendeinen Ärger und dann steht man da kurz vor der Leasingrückgabe.
Zitat:
@JochenRoman schrieb am 14. Februar 2017 um 17:58:49 Uhr:
Zitat:
@ReaLBashman schrieb am 13. Februar 2017 um 16:14:40 Uhr:
Ich habe mir auch gerade einen 45er geholt. Aber das nimmt ja überhand. Der nächste wird ein c63 oder 911...
...Oh man, zum Glück sind nicht alle 45er Fahrer so....
Hab es mir verkniffen ^^
Man könnte sich auch ne Märklin kaufen und im Keller damit fahren, da ist man dann alleiniger Märklin Besitzer
Beste Grüße
Raffy vom MNRC Team