1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Wann zahlt die Gegenseite

Wann zahlt die Gegenseite

Themenstarteram 26. Mai 2009 um 14:24

Hallo Jungs, ich habe nur eine kurze Frage. Ich hatte einen Unfall und die Gegenseite ist aus erster Sicht Schuld, er wechselte die Spur, in der ich mich leider schon befand. Das Gutachten ist nun mit einer Forderung von ca. 800 - 900 Euro rausgegangen, zur Huk-Coburg, hat jemand Erfahrungen? Heute müsste der Brief dort eingegangen sein, wann zahlen die vermutlich und meint ihr wegen der Summe schicken die noch mal jemanden zum nachsehen? Ich habe wie ein Trottel die Stelle an der Stoßstange mit schwarzer Stoßstangenfarbe übermalt und den Unfall dabei völlig vergessen, weil ich das Produkt schon länger hatte und die Stoßstange frisch bemalen wollte... Ich hatte von meinem Cousin gehört, dass sich die LVM 3 Monate mit der Zahlung Zeit gelassen hat :mad:

 

Edit: Meine Stoßstange ist vorne rechts zerkratzt und sie sitzt nicht mehr korrekt an der Karoserie, man kann von der Seite einen Spalt sehen und das rechte Rad hat auch etwas abbekommen.

 

Wert des Fahrzeugs laut Gutachten 1350 Euro.

Beste Antwort im Thema
am 27. Mai 2009 um 3:37

mal von dem ganzen abgesehen wie es passiert ist erklære ich mal wie ich handel. wenn ich wie du in diesem fall weiss das der fahrstreifen des unfallgegners endet und er eh schon fast vorbei ist brems ich nicht, sondern geh nur kurz vom gas. das ermøglicht ihm rein zu ziehen. das bissel mitdenken machts allen leichter. aber in dem fall hier sieht es mir aus als ob zwei sturkøpfe aufeinander trafen. im zweiten blick kann man schon fast denken das dir das mit deinem alten auto sehr gelegen kam. aber das unterstelle ich hier mal nicht.

 

gruss

29 weitere Antworten
Ähnliche Themen
29 Antworten
am 26. Mai 2009 um 15:39

ich hatte mal riesen probleme mit der HUK. aber wiederum hab ich hier im forum auch gelesen das es leute gibt bei denen das alles ohne problem ging. halt je nach dem was fuer einen bearbeiter du erwischst. mir ist damals einer auf dem parkplatz in de tuer gefahren. schaden damals ca 500€. schuldfrage war eindeutig. das ganze passierte auch noch zu nem zeitpunkt wo das fahrzeug verkauft werden sollte. nach 14 tagen bekomm ich post von der HUK. zur klærung des unfalles usw sollte ich stellung nehmen und bitte fotos vom schaden zusenden. hm! auto hatte ich aber vor 2 tagen verkauft und keine bilder gemacht. zum glueck hatte der verursacher bilder gemacht und war so freundlich diese seiner versicherung zu kommen zu lassen. nach insgesammt ca 2 monaten und zig mal nachfragen. bekam ich dann die reine nettosumme vom schaden.

 

gruss

Themenstarteram 26. Mai 2009 um 16:12

2 Monate:eek: Klingt ja happig, zumal der Gutachter die Fotos aus dem falschen Winkel gemacht hat, er hat zum Beispiel nicht so fotografiert, dass man den Spalt zwischen Karrosse und Stoßstange sieht...den Bericht musste ich dann unterschrieben absenden und da stand drin, dass ich mich zum bezahlen des Gutachters verpflichte, wenn die Gegnerische Versicherung nicht bis zu einem bestimmten Datum zahlt..

am 26. Mai 2009 um 16:51

æhm, warum ueberhaupt gutachten und nicht nur ein kostenvoranschlag von der werkstatt? und wie gesagt mein fall ist schon einige jahre her. und hab auch von anderen gehørt die keine probs hatten

 

gruss

am 26. Mai 2009 um 16:58

Sind denn schon wieder irgendwo Ferien?:confused:

am 26. Mai 2009 um 17:40

Hallo,

diskreditierende Äußerungen gegenüber Usern sind doch bitte zu unterlassen - selbst wenn igendwo Ferien wären.

@TE:

Nun - selbst wenn "übermalt" ist, asollte das Gutachten doch die beschädigte Stelle ausgiebig darstellen (bildlich und in Schriftform).

Was Du mittlerweile damit gemacht hast, ist doch Dein Bier.

Dennoch:

Also es kann durchaus mal etwas länger als 2 Wochen dauern bis das Geld da ist - übrigens völlig unabhängig vion der gegnerischen Versicherung. Darauf solltest Du Dich nicht verlassen.

Dies liegt an vielen Faktoren:

- hast Du Deinen Schaden glaubhaft und vollstänsdig geltend gemacht?

- hat der Gegner eine entsprechende Aussage bereits zeitnah gemacht?

- sind Unklarheiten bei der Schilderung zwischen Dir un dem Gegner?

- Wird evtl. noch die Polizeiakte eingeholt?

Insofern - Ruhig Blut - Du kannst ja offensichtlich ncht mit dem Fahrzeug fahren und musst nicht in Vorleistung gehen zur Reparatur.

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 26. Mai 2009 um 19:53

1. Was meinst du mit Ferien?

2. Das Fahrzeug ist Fahrtüchtig

3. Die Gegenseite hat von Anfang an seine Schuld geleugnet, auch als die Polizei ihn aus erster Sicht als Schuldigen hinstellte, sein Fahrstreifen hat geendet und er zog in meinen, dummerweise war seine Heckstoßstange links bereits auf Höhe meiner Frontstoßstange vorne rechts und ich versuchte noch nach links wegzuziehen aber da knallte es schon, dann sind wir beide an den Straßenrand ausgerollt. Ob er geblinkt hat weiß ich nicht mehr, aber seine erste Behauptung war, dass ich Ihn hätte reinlassen müssen, weil er geblinkt hat und wegen Reißverschlussverfahren, er behauptete auch, dass ich noch beschleunigt hätte als er reinzog. Auf dem Bild unten sieht man, dass auf seinem endenden Fahrstreifen Pfeile sind, die auffordern in den linken, also meinen Streifen zu wechseln, er behauptete nun auch, dass dies bedeutet, dass ich ihn reinzulassen habe. Er sagte auch, dass er zum Anwalt gehen will, der Polizist sagte, dass er das machen kann, aber es sehr schwer zu beweisen wird, dass ich ihm mit Absicht reingefahren wäre. Kurz nach dem Zusammenstoß sagte er, ich solle ihm 50 Euro für den Lackschaden an seinem Golf 4 geben, dann würde er nicht die Polizei rufen, ich sagte DU WILLST VON MIR GELD? DU BIST MIR REINGEFAHREN, dann sagte er noch mein Sohn (Sein Beifahrer) ist Zeuge und ich saß ja alleine im Auto, sein Sohn ist ca 25 und war nach eigenen Angaben betrunken, da er Geburtstag hat und sein Vater ihn grade von der Feier abgeholt hat, der Vater benahm sich auch irgendwie betrunken, aber roch nicht nach Alkohol, ich fragte den Beamten trotzdem, warum er keinen Alkoholtest macht und er sagte, es gäbe keinen Hinweis darauf, dass der Herr betrunken ist und der Herr sagte darauf, dass dies ein schwerer Vorwurf wäre, dass er mir vorwarf ihm mit Absicht reingefahren zu sein war wohl kein schwerer Vorwurf nach seiner Sicht.

Auf dem Bild hier sieht man die Stelle an der der Unfall wirklich passiert ist, habe ich von Google Earth, unter dem oberen Baum endet der rechte Fahrstreifen, dies sieht man leider nicht, die Pfeile die ich auf die Spur gemalt habe waren auf der Luftaufnahme noch nicht drauf, sie deuten in den linken Streifen, also fordern zum Wechsel auf). Ich bin das Blaue Fahrzeug.

Es war ein ca 55 jähriger germansicher Herr der oberen Mittelschicht.

Die Vorfahrt darf sich im Strassenverkehr keiner erzwingen. 

 

Zumindest nicht in der Bundesrepublik Deutschland.

 

Auch du nicht.

 

Aufgrund deiner Schilderung des Geschehen und der Anstoß- Konstellation beider am Unfall beteiligten Fahzeuge -welche ebenfalls vor dir hier ausführlich beschrieben wurde- wirst du dich unter Umständen rechtfertigen müssen, ob dieser Unfall real für dich vermeidbar gewesen wäre.

 

Das lässt sich mit einer relativ einfachen Zeit- Weg- Betrachtung analysieren.  

 

Durch eine Gefahrlose geringe Verzögerung deines Fahrzeuges wäre dies sicherlich möglich gewesen.

 

am 26. Mai 2009 um 21:07

Zitat:

Original geschrieben von Schoeneberg30

 

Ob er geblinkt hat weiß ich nicht mehr, aber seine erste Behauptung war, dass ich Ihn hätte reinlassen müssen, weil er geblinkt hat und wegen Reißverschlussverfahren

Das sieht der Unfallgegner richtig. So steht es in § 7 Abs. 4 Straßenverkehrsordnung (StVO):

 

"Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, so ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, daß sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlußverfahren)."

 

Damit ist schon fraglich, ob der TE überhaupt ein Vorfahrtsrecht hatte, welches er sich hätte erzwingen können.

 

Um die Ausgangsfrage zu beantworten: Den ganzen Schaden wird die Versicherung des Unfallgegners wohl nie bezahlen. Aber mit etwas Glück vielleicht die Hälfte? Und ob nach 2 Wochen oder nach 2 Jahren - das kann hier keiner genau sagen.

 

am 26. Mai 2009 um 21:19

bis die vers. die nötigen unterlagen ihres vers.nehmers, der polizei usw. zusammenhat können gut und gerne 2-3monate vergehen.....

da das höchstwarscheinlich auf stress raulaufen wird (wer schuld ist, bestimmt am ende ein richter und nicht die polizei), solltest du deutlich mehr zeit bis du das geld (falls du welches zugesprochen bekommst) bekommst einplanen...und bei den fakten die du nennst ist eine mitschuld deinerseits nicht auszuschließen, da du bei dieser kreuzung mit soetwas hättest rechnen MÜSSEN!

ich denke über kurz oder lang wirst du einen anwal aufsuchen müssen....

Also meiner erfahrung nach wird niemand mehr zum nachsehen kommen.

Dies geschieht normal erst ab einem Schaden von 5000€.

 

Anders ist es jedoch wenn die Schuldfrage nicht wirklich genau geklärt ist.

Dann kann eine nochmalige Begutachtung natürlich der Fall sein.

Themenstarteram 26. Mai 2009 um 22:07

Und wie ich es erwartet habe drehen es einige hier wieder und prompt bin ich der Schuldige. Das heißt also nächste mal eine Vollbremsung einlegen weil ich erwarten muss, dass jemand der sich schon auf selber Höhe befindet in meinen Streifen will, obwohl es doch heist, Wer den Fahrstreifen wechselt, muß sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist, § 7 Abs. 5 StVO. Der Fahrstreifenwechsler haftet deshalb für das Zustandekommen eines Unfalls allein. Aber gut, vielleicht informier ich euch ja wie es ausgeht ihr Rechtsverdreher. Das heißt als wenn ich auf der rechten Spur der Autobahn bin muss ich auch langsamer werden, oder bremsen wenn ich merke dass sich welche auf dem Beschleunigungsstreifen befinden, ich hoffe ihr sterbt nicht in diesem Glauben am Steuer.

am 26. Mai 2009 um 22:19

Zitat:

Original geschrieben von Schoeneberg30

Und wie ich es erwartet habe drehen es einige hier wieder und prompt bin ich der Schuldige.

es war niemand dabei.....und aufgrund deiner schilderung ist eine (mit)schuld deinerseits durchaus interpretierungswürdig! aber das werden wohl die gerichte klären.....

Zitat:

Das heißt also nächste mal eine Vollbremsung einlegen weil ich erwarten muss, dass jemand der sich schon auf selber Höhe befindet in meinen Streifen will,

keine vollbremsung, sondern langsamer fahren....und JA, du MUSST damit rechnen....sagt einem eigentlich auch schon der normale menschenverstand an einer solchen kreuzung..im übrigen wenn DU ihm ins heck reinkrachst, kann er NICHT mit dir auf gleicher höhe sein......

Zitat:

muß sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist

warst du nicht der, der völlig ungeniert damit geprahlt hat, für ein paar wenige €uros für einen paketdienst doppelt und dreifachschichten zu fahren, und fehlenden schalf nachts auf der autobahn mit dem schließen der augen inform von sekundenschlaf auszugleichen?

Themenstarteram 26. Mai 2009 um 23:10

Wenn du dir das Bild erneut anguckst wirst du merken, dass ich ihm nicht hinten rauf, sondern er mir in die Seite gefahren ist, sein Heck war auf Höhe meiner Front als er wechselte und somit berührte seine hintere linke seite meine vordere rechte seite und wir fuhren beide nicht mehr als 40 würde ich sagen und er ist plötzlich reingezogen, nagut ich gehe jetzt schlafen, einfach mal abwarten was passiert.

am 27. Mai 2009 um 3:37

mal von dem ganzen abgesehen wie es passiert ist erklære ich mal wie ich handel. wenn ich wie du in diesem fall weiss das der fahrstreifen des unfallgegners endet und er eh schon fast vorbei ist brems ich nicht, sondern geh nur kurz vom gas. das ermøglicht ihm rein zu ziehen. das bissel mitdenken machts allen leichter. aber in dem fall hier sieht es mir aus als ob zwei sturkøpfe aufeinander trafen. im zweiten blick kann man schon fast denken das dir das mit deinem alten auto sehr gelegen kam. aber das unterstelle ich hier mal nicht.

 

gruss

Deine Antwort
Ähnliche Themen