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War das fahren ohne Versicherung ?

Themenstarteram 23. Juni 2017 um 19:14

Hallo, ich bin im November 2015 mit 0,6 Promille in eine Kontrolle geraten. Da ich noch in der Probezeit war habe ich natürlich 1 Monat Fahrverbot, 500€ Strafe und besonderes Aufbauseminar und Probezeitverlängerung bekommen.

Nun war ich diesen Monat ein wenig spät dran mit der Zahlung meiner Versicherung und war diese heute morgen überweisen. Auf dem Rückweg ist es passiert ich hatte einen Auffahrunfall an dem ich schuld war. War das nun schon fahren ohne Versicherungsschutz ? Die Versicherung hat noch nicht gekündigt lediglich eine Mahnung geschickt.

Angenommen es ist nun doch schon fahren ohne Versicherung was kommt nun auf mich zu muss ich meinen Führerschein nun abgeben ?

Beste Antwort im Thema

TE fragt spaetestens seit dem zweiten Post mehrfach explizit nach der Auswirkung fuer den Fuehrerschein, diskutiert wird 3 1/2 Seiten lang aber fast nur darueber, ob die Versicherung bezahlt. MT ist echt Klasse, da wird man geholfen!

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Wenn du innerhalb des Zahlungsziels der Mahnung warst, sehe ich kein Problem.

Die Kündigung wird dir aber wahrscheinlich sicher sein.

Themenstarteram 23. Juni 2017 um 19:33

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 23. Juni 2017 um 21:28:09 Uhr:

Wenn du innerhalb des Zahlungsziels der Mahnung warst, sehe ich kein Problem.

Die Kündigung wird dir aber wahrscheinlich sicher sein.

Ich war eine Woche über der Frist :/

Oh oh

Wenn du noch kein Schreiben hattest daß du ab sofort nicht mehr versichert bist, solltest du versichert gewesen sein.

Gruß Metalhead

Themenstarteram 23. Juni 2017 um 19:55

Ich hatte bis auf die Mahnung kein schreiben. Jetzt mal angenommen ich hatte keinen Versixherungsschutz mehr womit muss ich rechnen in verlängerter Probezeit ?

Mit selber zahlen natürlich. ;)

Gruß Metalhead

Themenstarteram 23. Juni 2017 um 19:59

Das wäre das kleinste Problem aber wie sich es aus mit Führerscheinenzug oder ähnliches?

Keine Ahnung, ich lasse meine Beiträge einfach abbuchen.

Zitat:

Original geschrieben von http://www.iww.de/.../...esetz-21-wichtige-fragen-zu-6-pflversg-f34926

Nach § 6 PflVersG macht sich strafbar, wer auf öffentlichen Wegen oder Plätzen ein Fahrzeug gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 PflVersG erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht mehr besteht. Das ist in der Praxis häufig der Fall, wenn der Versicherungsnehmer seine Kfz-Haftpflichtprämie nicht oder nicht vollständig bezahlt hat und deshalb das Fahrzeug von der Zulassungsstelle gem. § 29d StVZO still gelegt wird. Wenn der Versicherungsnehmer dann dennoch fährt, kann ein Verstoß gegen § 6 PflVersG vorliegen. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie in diesen Fällen als Verteidiger achten müssen.

Schätze du kommst nochmal davon. ;)

Gruß Metalhead

Themenstarteram 23. Juni 2017 um 20:29

Okay indemfall muss ich wohl einfach abwarten danke für die antworten :)

Die Probezeit hat keinerlei Einfluß auf den Versicherungsschutz oder die Versicherung generell.

@TE

jetzt aber flott die Prämie überweisen.

Die Prämie wurde doch überwiesen.

Allerdings eine Woche nach Frist in der Mahnung.

Die große Frage ist ja jetzt, ob der Versicherungsschutz bereits mit überschreiten der Mahnfrist erlöschen kann, oder ob der Erhalt einer Kündigung zwingend ist.

 

@TE

was hat eigentlich in der Mahnung bezüglich der Folgen bei Nicht- bzw. verspäteter Zahlung gestanden?

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