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Wartezeit bei BMW Leasingübernahme durch Widerrufsrecht

Themenstarteram 7. Mai 2008 um 19:41

Hallo,

ich möchte das Leasing für ein BMW z4 Coupe übernehmen.

Es sind noch 34 von den 36 Monaten über.

Soweit ist auch alles klar.

Die Bonitätsprüfung war erfolgreich, nur heute kam vom "Vorbesitzer" (ein Neuwagenverkäufer beim BMW-Händler) die Hiobsbotschaft, das die BMW Bank den Fahrzeugbrief erst an die Zulassungstelle rausschickt, wenn meine 14 Tägige Wiederrufsfrist verstrichen ist.

Kann ich oder der Verkäufer diesen Vorgang beschleunigen (da er "BMW Mitarbeiter" ist) oder kann ich eine Verzichtserklärung für meine Wiederrufsfrist aussprechen.

hat da Jemand Erfahrungen oder Tipps?

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13 Antworten

Welche Frage möchtest du uns stellen?

Themenstarteram 7. Mai 2008 um 19:46

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Welche Frage möchtest du uns stellen?

Wenn ich müsste was das war, der hat einfach beim ersten Zeilenwechsel(versuch) gepostet ?!?

Habs jetzt aber editiert.

P.s.: Respekt Drahkke, soll schnell hat mir selten einer in einem Forum geantwortet.

Dazu kann ich nur sagen, dass bei mir die Leasingübernahme 4 Wochen gedauert hat!

Themenstarteram 8. Mai 2008 um 15:45

Zitat:

Original geschrieben von Webfreak

Dazu kann ich nur sagen, dass bei mir die Leasingübernahme 4 Wochen gedauert hat!

Tja, dann hab ich mir wenigstens schon zwei Wochen gespart, dadurch das ich den Privatwagen eines BMW Neuwagenverkäufers übernehme. Er hatte wohl beim Abteilungsleiter der BMW Bank angerufen, um alles wenigstens etwas zu beschleunigen.

Danke

am 9. Mai 2008 um 20:23

Zitat:

Original geschrieben von sapeterich

Zitat:

Original geschrieben von Webfreak

Dazu kann ich nur sagen, dass bei mir die Leasingübernahme 4 Wochen gedauert hat!

Tja, dann hab ich mir wenigstens schon zwei Wochen gespart, dadurch das ich den Privatwagen eines BMW Neuwagenverkäufers übernehme. Er hatte wohl beim Abteilungsleiter der BMW Bank angerufen, um alles wenigstens etwas zu beschleunigen.

Danke

2 wochen sind normal bei vertragsabschluss weil du dich ja noch umentscheiden kannst und dann auf den wagen schon km oder schäden anrichten könntest und bmw den wagen zurücknehmen müsste. schneller gehts leider nicht.

viel spass .... ist ein schnäppchen

servus

am 28. Mai 2008 um 16:11

musste auch 2 wochen warten. mit einer verzichtserklärung konnte ich meinen wagen auch nicht früher kriegen.

von daher ruh dich bisschen aus, genieß das wetter und lass die vorfreude so richtig brodeln :D

gruss

p.s. was hast du eigentlich studiert? *g* so ganz aus neugier, weil in deinem anderen thread hast du etwas von studienende geschrieben.

Themenstarteram 28. Mai 2008 um 20:09

@ROZ105: jetzt ist schon zuspät, steht schon im Carport. Hab ihn Montag umgemeldet.

 

!!! Geniales Auto !!!

 

Zum P.s.: Ich bin seit März Dipl. Ing. (FH) Informationselektronik, was mit Elektrotechnik "vergleichbar" ist und somit kann ich voll vom aktuellen Ingenieurmangel profitieren. Da ich bei der Firma geblieben bin wo ich auch meine Diplomarbeit geschrieben habe, hab ich auch keine Probezeit mehr, so dass ich diese "Dummheit" erlauben konnte.

Zitat:

Original geschrieben von sapeterich

@ROZ105: jetzt ist schon zuspät, steht schon im Carport. Hab ihn Montag umgemeldet.

!!! Geniales Auto !!!

Dann bin ich ja mal gespannt, wann ich Dich und Dein Auto mal sehe!

Welche Farbe hat dein Auto? Und stimmt dein hier angezeigtes Kennzeichen?

 

Themenstarteram 30. Mai 2008 um 15:22

Hi,

also meiner ist Carbon Schwarz Metallic,  mit Caramelfarbener Lederausstattung und hat die gleichen Felgen wie die bei Webfreak seinem Avatar Bild.

Das hier angezeigte Kennzeichen stimmt nicht ganz.

Mein Z4 hat HF-SP 456, mein Mondeo hat das hier angezeigte HF-SP 123.

Hallo,

ich bin kurz davor eine Leasingübernahme für ein Z4 Coupe zu machen...

Nun bin ich mir aber unsicher wie man eine korrekte Übergabe macht und sich gegen eventuelle Vorschäden absichern kann.

Der Zeitpunkt der Umschreibung wird ja von der BMW-Bank bestimmt. Ich will erst Leasingnehmer sein, sobald ich das Fahrzeug auch besitze...der Leasingübergeber will natürlich erst das Fahrzeug abgeben, wenn er nicht mehr Leasingnehmer ist.

Wie kann ich mich vor der Leasingümschreibung absichern, dass alle Schäden bis zur tatsächlichen übergabe vom Vorbesitzer zu tragen sind?

Eine Antwort eines Forummitglieds per PN ist folgende:

also ich hatte das einfach so geregelt, das an Tag an dem BMW die Papiere zum Strassenverkehrsamt geschickt hat (die Papiere werden nicht an dich oder den vorherigen Leasingnehmer geschickt und das auch erst 14 Tage nach Vertragseingang bei BMW) ich mich mit dem Vorherigen Leasingnehmer am Strassenverkehrsamt getroffen habe und wir den Wagen da gemeinsam umgemeldet haben.

Weil erst mit der Ummeldung beim Strassenverkehrsamt bist Du und Deine Versicherung für das Auto verantwortlich. Ich weiß zwar nicht ob BMW das jetzt anders sehen würde, aber ich glaube mal nicht und Spätestens ein Richter sollte im Streitfall auf deiner Seite sein, aber der Wagen ist ja sowieso immer Vollkaskoverischert, also was soll passieren.

Wenn euch das immer noch zu unsicher ist, würde ich halt empfehlen, das ihr Auto am Tag vor der Übernahme bei Dir in die Hauseinfahrt/Garage/Carport (falls vorhanden) stellt, der Vorherige Leasingnehmer aber die Schlüssel und die Kennzeichen behält, bis Ihr den Wagen umgemeldet habt.

Im BMW Übernahmevertrag kann man selber ein Datum der Übernahme eintragen. Ab dem Datum müsst ihr alles untereinander geregelt haben und ab dem Datum haftest Du für die Schäden am Auto und zahlst die Leasinggebühr - wie ihr das regelt ist BMW ziemlich egal, die wollen nur am Ende ein ordentliches Auto oder "Zahlemann & Söhne".... Wenn man im gleichen Zulassungbezirk wohnt kann man sich natürlich an der Zulassungsstelle treffen. Ist das nicht der Fall muss der FZG-Brief zunächst an die Zulassungsstelle des Leasinggebers, der kann dann damit abmelden, dann muss der Brief wieder zu BMW, dann zur Zulassungsstelle des Übernehmers und der kann den Wagen dann zulassen und abholen. Oder man macht die Variante das man ein zugelassenes FZG übergibt und dann direkt abmeldet, aber davor warnen ja immer alle, jedoch wenn der Übernehmer die BMW Bonität geschafft hat, sollte er auch für eventuelle Schadenersatzzahlung gerade stehen können wenn er mit dem noch auf den Übergeber zugelassenen Auto einen Satz baut...

Wie habt ihr euch denn gegen Vorschäden (Kratzer/Beulen) abgesichert? Ich besichtige das Fahrzeug und alles ist ok. Überschreibe den Leaingvertrag auf mich. Nach zwei Wochen Wartezeit findet die Übergabe des Fahrzeugs statt, nur leider stellt man jetzt ein paar Kratzer fest, die nirgenswo dokumentiert waren und mich am Ende der Leasingzeit geld kosten. Theoretisch kann ich den Vorbesitzer jetzt nicht mehr zwingen den Schaden zu beseitigen oder eine Ausgleichszahlung zu fordern. Dem Vorbesitzer ist es egal, da der Leasingvertrag schon auf mich umgeschrieben ist...

Wie kann ich dieses Problem von vorn herein ausschließen?! Übergabeprotokoll?

Dann machtst Du einen Vertrag mit dem Übergeber in dem sich dieser verpflichtet alle restwertmindernden Schäden am FZG vor der Übergabe zu beheben oder an dich auszahlen muss. Im Falle eines Schadens würde ich vereinbaren, dass der Übergeber dann eine GA erstellen lassen muss und den Schaden fachgerecht rep. oder die den Schaden samt merkantilen Minderwert auszahlen muss.

100% sicher sein kann man sich bei einer Leasingübernahme nie, es sei denn Du machst am Tag der Übernahme ein umfangreiches Gutachten, egal ob ein Schaden sichtbar ist oder nicht.

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