1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 5
  7. Warum H-Reifen beim 1,6 Automatik?

Warum H-Reifen beim 1,6 Automatik?

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 12. Oktober 2009 um 19:37

Im Schein stehen 181 km/h als Höchstgeschwindigkeit, verlangt werden dennoch H-Reifen, also bis 210 km/h. T-Reifen gehen bis 190 km/h, wären also im Grunde ausreichend, sind aber nur als Winterreifen zulässig. Warum? Traut VW der Klassifizierung der Reifenhersteller nicht?

Gruß

kleinermars

Beste Antwort im Thema
am 12. Oktober 2009 um 19:58

Weil auf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) zur Errechnung des erforderlichen Geschwindigkeitesindexes der Reifen ein Sicherheitszuschlag nach folgender Formel aufgeschlagen wird:

Vmax = bbH + 6,5 km/h + (0,01 x bbH)

Also:

Vmax = 181 km/h + 6,5 km/h + (0,01 x 181 km/h) = 189,31 km/h

Da wären dann zwar Reifen der Kategorie "T" gerade noch so ausreichend, allerdings wirklich auf Kante genäht - ich denk mal dass sich VW darauf nicht einlässt. Möglicherweise läuft der Handschalter auch ein oder zwei km/h schneller und man hat beide Motor-Getriebekombinationen einfach gleich behandelt.

23 weitere Antworten
Ähnliche Themen
23 Antworten

Jedes Fazg kann eien Leistungsabweichung nach oben oder unten haben. Der von VW zur Zulassung getestete 1,6er Automatik erreichte eben jene 181 Km/h. Lass mal den einen oder anderen 10Km/h schneller fahren. Dann sieht es anders aus und aus Sicherheits-oder Haftungsgründen schreibt VW eben H-Reifen vor.

Und so groß ist der Preisunterschied zwischen T- und H-Reifen auch nicht.

am 12. Oktober 2009 um 19:58

Weil auf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) zur Errechnung des erforderlichen Geschwindigkeitesindexes der Reifen ein Sicherheitszuschlag nach folgender Formel aufgeschlagen wird:

Vmax = bbH + 6,5 km/h + (0,01 x bbH)

Also:

Vmax = 181 km/h + 6,5 km/h + (0,01 x 181 km/h) = 189,31 km/h

Da wären dann zwar Reifen der Kategorie "T" gerade noch so ausreichend, allerdings wirklich auf Kante genäht - ich denk mal dass sich VW darauf nicht einlässt. Möglicherweise läuft der Handschalter auch ein oder zwei km/h schneller und man hat beide Motor-Getriebekombinationen einfach gleich behandelt.

@ TDI_4Motion: Na das ist doch mal eine Antwort die sowohl Aussagekräftig als auch verständlich ist!!!Respekt

Themenstarteram 12. Oktober 2009 um 20:07

Danke für die Antworten. Zwei Fragen möchte ich noch anschließen, da die Anforderungen ja offenbar auch von T-Reifen erfüllt werden:

1. Kann man das beim TÜV ändern lassen?

2. Braucht man bei T-Winterreifen trotzdem einen Aufkleber für 190 km/h?

Bei Winterreifen macht H oder T schon einen Unterschied. Angebotspreise in meiner Größe gibt's hier mit 70 Euro nur für T-Reifen, der sonst gleiche H-Reifen käme auf 100 Euro, da nicht im Aktions-Angebot. Könnte bei Sommerreifen vielleicht ähnlich ausfallen und man braucht ja jeweils 4 Stück.

Gruß

kleinermars

zu 1: geht bestimmt aber die Kosten stehen garantiert nicht im Verhältnis zum gesparten Geld beim Reifenkauf

zu2:ja, weil immer ein Aufkleber vorgeschrieben ist wenn Winterräder mit geringerem Geschwindigkeitsindex montiert sind als die in der Zulassung stehenden.

am 12. Oktober 2009 um 20:13

Schöne sch...

Habe bei meinem Händler Weiterreifen (Reifenindex T) bestellt. Die sind bis 190 km/h zugelassen. Fahre einen 140 PS TSI. Habe vorher gar nicht in den Fahrzeugschein geschaut. Bin davon ausgegangen, dass mir mein VW-Händler schon keinen Schrott andrehen wird. Jetzt sehe ich, dass ich die Reifen gar nicht fahren darf. Na klasse!

Habe telefonisch bestellt (angeblich verbindlich), aber bislang nichts unterschrieben.

am 12. Oktober 2009 um 20:19

@ skodabauer:

zu 1) - das sehe ich genauso, für die anfallenden Kosten kann man bestimmt oft den Aufpreis von T nach H bezahlen wenn man Reifen kaufen muss

zu 2) - sehe ich anders, ich zitiere § 36 Abs. 1 StVZO:

Maße und Bauart der Reifen von Fahrzeugen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. Sind land- oder forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes mit Reifen ausgerüstet, die nur eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zulassen, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein.

Bei Verwendung von M+S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch

1. die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,

2. die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.

Reifen oder andere Laufflächen dürfen keine Unebenheiten haben, die eine feste Fahrbahn beschädigen können; eiserne Reifen müssen abgerundete Kanten haben. Nägel müssen eingelassen sein.

Im konkreten Fall liegt die max. Geschwindigkeit der T-Reifen ja gar nicht unter der bbH de´s Fahrzeugs incl. Sicherheitszuschlag...

Allerdings glaube ich dass der blöde Aufkleber das geringere Übel ist im Vergleich zu dem Aufwand, den man hat wenn man bei einer Verkehrskontrolle erst mal ein paar Gleichungen aus der Tasche zieht... :D

am 12. Oktober 2009 um 20:22

@ freak_tj:

keine Sorge, das geht mit Aufkleber, siehe § 36 Abs. 1 StVZO in meinem vorigen Post...

Themenstarteram 12. Oktober 2009 um 20:31

Nochmals vielen Dank für die Auskünfte. Ich werde mich mal telefonisch beim TÜV erkundigen, ob es geht und was es kostet und dann eine Entscheidung treffen.

Gruß

kleinermars

muss ich den Aufkleber dran machen ? oder reicht die von vw grosse mfa die meldet "achtung winterreifen sie sind zu schnell" ?

am 12. Oktober 2009 um 20:51

Zitat:

Original geschrieben von TDI_4motion

@ freak_tj:

keine Sorge, das geht mit Aufkleber, siehe § 36 Abs. 1 StVZO in meinem vorigen Post...

Danke dir, TDI_4motion!

Dann kann ich ja beruhigt auf die Lieferung warten. Denn mal ehrlich. Werde im Winter wohl kaum mehr als 160 km/h fahren. "T-Reifen" reichen mir also aus.

am 12. Oktober 2009 um 21:03

Zitat:

Original geschrieben von JM GIV 1.8T

muss ich den Aufkleber dran machen ? oder reicht die von vw grosse mfa die meldet "achtung winterreifen sie sind zu schnell" ?

Leider nicht, nach meinem Wissen muss der Warnhinweis vom Fahrersitz aus ständig lesbar sein, was bei Warungen duch die MFA nicht gewährleistet ist.

Finde die Aufkleber auch total hässlich, aber V-Winterreifen will ich auf meine beiden Fahrzeuge wegen der eingeschränkten Wintertauglichkeit deshalb nicht unbedingt montieren. Fahr auf beiden 205/55 R 16 H.

"muss ich den Aufkleber dran machen ? oder reicht die von vw grosse mfa die meldet "achtung winterreifen sie sind zu schnell" ?"

Lies dir mal deine Bedienungsanleitung durch.

Da steht unter Winterreifen sinngemäß:

 

...

Zusätzlich (zum Aufkleber) kann die V-Max von der MFA angezeigt werden.

am 12. Oktober 2009 um 21:13

Hier noch ein Link zum Thema:

http://www.avd.de/.../

Deine Antwort
Ähnliche Themen