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Warum man seinen Führerschein am besten nicht dabei hat.....

Themenstarteram 28. Oktober 2013 um 18:09

..zumindest an einem anstrengenden Tag.....oder wenn man erkältet ist.....und auch sonst so, wird hier erläutert:

http://www.kanzlei-nierenz.de/.../

Gar nicht so dumm das ganze......:cool:

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Sonntagnachtsfahrer

Der Link funktioniert nicht. Aber die Aussage ist eh kompletter Unsinn, der Artikel wurde beim Verkehrsportal schon auseinandergenommen.

Beschlagnahme des Führerscheins friert die Fahrerlaubnis ein, da hilft auch kein zuhause lagern. Umgekehrt ist Fahren ohne Führerschein nur eine OWI (€10).

Nein. Die Aussage ist eben kein kompletter Unsinn.

Von "eingefrorenen" Fahrerlaubnissen habe ich noch nie etwas gehört. Eine interessante Definition. :rolleyes:

Im anderen post macht man es sich leicht, einfach einen Gesetzestext zu zitieren, den man a) ganz offensichtlich nicht kapiert und b) völlig losgelöst betrachtet hat.

Und man sollte Theorie und Praxis unterscheiden können, bzw. das StGB und die StPO.

Vorläufige Entziehung der FE und Beschlagnahme des FS sind zwei paar Stiefel.

Ich empfehle 69a StGB und 111b StPO ebenfalls zu lesen.

Völlig korrekt sieht der Onkel die Tatsache, dass man nur beschlagnahmen kann, was auch da ist. Im übrigen - das an unsere Rad fahrenden Freunde - kann man auch einem besoffenen Radfahrer die Fahrerlaubnis für PKW, Motorrad, LKW etc. entziehen und wenn er den Führerschein dabei hat, diesen auch gleich beschlagnahmen. Und das Fahrverbot kann sich durchaus -nicht nur im Ösiland- auf das Führen von Fahrrädern erstrecken. Wenn Klein-Ötzi nämlich den Caddy stehen lässt und stattdessen nach reichlichem Bierkonsum (außer Mittwochs, da trinkt er Wein) immer Fahrrad fährt und damit sich und andere gefährdet, wird man ihm auch das verbieten, notfalls sogar das Fahrrad als Tatmittel beschlagnahmen.

Was die vermeintlich Rechtskundigen außer Acht lassen, ist nämlich die Tatsache, dass zwar nur ein Richter die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis anordnen darf, jedoch die Staatsanwaltschaft oder bei Gefahr im Verzug ihre Hilfsbeamten (Polizei) den Führerschein beschlagnahmen und damit die vorläufige Entziehung der FE vollstrecken. Der Beschuldigte wird belehrt, dass er vom Moment der Beschlagnahme des FS kein Führerscheinpflichtiges Fahrzeug mehr führen darf.

Diese Beschlagnahme wird im Nachgang von einem Richter bestätigt. Das kann dauern. Wie das in der Praxis gehandhabt wird, wissen die, die daran beteiligt sind, mehr sage ich dazu nicht.

Habe ich nichts zu beschlagnahmen, kann ich auch nicht die FE sofort entziehen. Das kann dann wirklich nur ein Richter und das kann dauern bis er die vorläufige Entziehung der FE und die Beschlagnahme des FS anordnet. Oft warten Gerichte dann bis zur Verhandlung und entziehen erst da die FE. Solange darf der Beschuldigte fahren. Und dann sollte man wissen, dass die Dauer des Fahrverbots mit dem Tag der Beschlagnahme des FS beginnt. Nicht selten bekommt der Beschuldigte den sofort beschlagnahmten FS dann in der Hauptverhandlung zurück, weil schon ein halbes Jahr vorbei ist.

Ein wenig strange finde ich in dem Fall aber die Tatsache, dass der Beamte einen Führerschein beschlagnahmt, weil der angeblich Beschuldigte "rote Augen" hat. Ohne einen positiven Drogenschnelltest oder Atemalkoholtest würde ich keine FE beschlagnahmen. Ich habe in meiner Streifendienstzeit so manchen Führerschein mit Sofortbericht an die StA geschickt. Mir ist kein Fall bekannt, in dem der wegen erwiesener Unschuld wieder zurück gegeben wurde.

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43 Antworten
am 28. Oktober 2013 um 18:16

Der Link funktioniert nicht. Aber die Aussage ist eh kompletter Unsinn, der Artikel wurde beim Verkehrsportal schon auseinandergenommen.

Beschlagnahme des Führerscheins friert die Fahrerlaubnis ein, da hilft auch kein zuhause lagern. Umgekehrt ist Fahren ohne Führerschein nur eine OWI (€10).

Themenstarteram 28. Oktober 2013 um 18:22

Zitat:

Original geschrieben von Sonntagnachtsfahrer

Beschlagnahme des Führerscheins friert die Fahrerlaubnis ein, da hilft auch kein zuhause lagern. Umgekehrt ist Fahren ohne Führerschein nur eine OWI (€10).

Link hab ich repariert.......

Danke für den Hinweis!

Aber ich denke mal, das man nur beschlagnahmen kann, was auch da ist.......

nen Kumpel von mir erging es genauso,

der "dürfte" seinen Führerschein abgeben,

obwohl er 0,0 Alkohol hatte.

 

Würde ihm im Nachhinein Gerichtlich bestätigt,

nur seinen Lappen war er trotzdem für 4 Wochen weg!

Mir erzählte vor langen Jahren mal ein Hobbypilot, dass er und seine Kumpels ihre Pilotenlizenz nie in derselben Brieftasche hätten wie ihren Führerschein. Grund: Ein wg. Alkohol etc. entzogener Führerschein rechtfertigt die Einziehung des Pilotenscheins - wenn die Polizei das beantragt. Das tut sie aber in der Regel nicht, wenn sie nicht weiß, dass der Delinquent überhaupt einen Flugschein hat...

am 29. Oktober 2013 um 8:44

Zitat:

Original geschrieben von Sonntagnachtsfahrer

die Aussage ist eh kompletter Unsinn, der Artikel wurde beim Verkehrsportal schon auseinandergenommen.

Beschlagnahme des Führerscheins friert die Fahrerlaubnis ein

Am schlausten sind immer Internetforisten! Eine Fahrerlaubnis kann, ob vorläufig oder nicht, nur ein Richter entziehen.

Zitat:

http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__111a.html

fällt mir grad ein,

bei uns im Nachbardorf,

hatte mal einer ein 6 monatiges Fahrradfahrverbot

Zitat:

Original geschrieben von Sonntagnachtsfahrer

Der Link funktioniert nicht. Aber die Aussage ist eh kompletter Unsinn, der Artikel wurde beim Verkehrsportal schon auseinandergenommen.

Beschlagnahme des Führerscheins friert die Fahrerlaubnis ein, da hilft auch kein zuhause lagern. Umgekehrt ist Fahren ohne Führerschein nur eine OWI (€10).

Nein. Die Aussage ist eben kein kompletter Unsinn.

Von "eingefrorenen" Fahrerlaubnissen habe ich noch nie etwas gehört. Eine interessante Definition. :rolleyes:

Im anderen post macht man es sich leicht, einfach einen Gesetzestext zu zitieren, den man a) ganz offensichtlich nicht kapiert und b) völlig losgelöst betrachtet hat.

Und man sollte Theorie und Praxis unterscheiden können, bzw. das StGB und die StPO.

Vorläufige Entziehung der FE und Beschlagnahme des FS sind zwei paar Stiefel.

Ich empfehle 69a StGB und 111b StPO ebenfalls zu lesen.

Völlig korrekt sieht der Onkel die Tatsache, dass man nur beschlagnahmen kann, was auch da ist. Im übrigen - das an unsere Rad fahrenden Freunde - kann man auch einem besoffenen Radfahrer die Fahrerlaubnis für PKW, Motorrad, LKW etc. entziehen und wenn er den Führerschein dabei hat, diesen auch gleich beschlagnahmen. Und das Fahrverbot kann sich durchaus -nicht nur im Ösiland- auf das Führen von Fahrrädern erstrecken. Wenn Klein-Ötzi nämlich den Caddy stehen lässt und stattdessen nach reichlichem Bierkonsum (außer Mittwochs, da trinkt er Wein) immer Fahrrad fährt und damit sich und andere gefährdet, wird man ihm auch das verbieten, notfalls sogar das Fahrrad als Tatmittel beschlagnahmen.

Was die vermeintlich Rechtskundigen außer Acht lassen, ist nämlich die Tatsache, dass zwar nur ein Richter die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis anordnen darf, jedoch die Staatsanwaltschaft oder bei Gefahr im Verzug ihre Hilfsbeamten (Polizei) den Führerschein beschlagnahmen und damit die vorläufige Entziehung der FE vollstrecken. Der Beschuldigte wird belehrt, dass er vom Moment der Beschlagnahme des FS kein Führerscheinpflichtiges Fahrzeug mehr führen darf.

Diese Beschlagnahme wird im Nachgang von einem Richter bestätigt. Das kann dauern. Wie das in der Praxis gehandhabt wird, wissen die, die daran beteiligt sind, mehr sage ich dazu nicht.

Habe ich nichts zu beschlagnahmen, kann ich auch nicht die FE sofort entziehen. Das kann dann wirklich nur ein Richter und das kann dauern bis er die vorläufige Entziehung der FE und die Beschlagnahme des FS anordnet. Oft warten Gerichte dann bis zur Verhandlung und entziehen erst da die FE. Solange darf der Beschuldigte fahren. Und dann sollte man wissen, dass die Dauer des Fahrverbots mit dem Tag der Beschlagnahme des FS beginnt. Nicht selten bekommt der Beschuldigte den sofort beschlagnahmten FS dann in der Hauptverhandlung zurück, weil schon ein halbes Jahr vorbei ist.

Ein wenig strange finde ich in dem Fall aber die Tatsache, dass der Beamte einen Führerschein beschlagnahmt, weil der angeblich Beschuldigte "rote Augen" hat. Ohne einen positiven Drogenschnelltest oder Atemalkoholtest würde ich keine FE beschlagnahmen. Ich habe in meiner Streifendienstzeit so manchen Führerschein mit Sofortbericht an die StA geschickt. Mir ist kein Fall bekannt, in dem der wegen erwiesener Unschuld wieder zurück gegeben wurde.

Themenstarteram 29. Oktober 2013 um 15:56

@Moppedsammler

Danke für die ergänzende Beleuchtung der Geschichte!

am 30. Oktober 2013 um 8:14

Zitat:

Original geschrieben von JackieRussel

Eine Fahrerlaubnis kann, ob vorläufig oder nicht, nur ein Richter entziehen.

Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler

Im anderen post macht man es sich leicht, einfach einen Gesetzestext zu zitieren, den man a) ganz offensichtlich nicht kapiert und b) völlig losgelöst betrachtet hat. Ich (Anmerkung: er ist offenbar Polizist) habe ich nichts zu beschlagnahmen, kann ich auch nicht die FE sofort entziehen. Das kann dann wirklich nur ein Richter

Offenbar bist du ein Labermax, wenn du die Aussagen vergleichst. Vielleicht kapierst du das ja.

Zitat:

Original geschrieben von JackieRussel

Zitat:

Original geschrieben von JackieRussel

Eine Fahrerlaubnis kann, ob vorläufig oder nicht, nur ein Richter entziehen.

Zitat:

Original geschrieben von JackieRussel

Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler

Im anderen post macht man es sich leicht, einfach einen Gesetzestext zu zitieren, den man a) ganz offensichtlich nicht kapiert und b) völlig losgelöst betrachtet hat. Ich (Anmerkung: er ist offenbar Polizist) habe ich nichts zu beschlagnahmen, kann ich auch nicht die FE sofort entziehen. Das kann dann wirklich nur ein Richter

Offenbar bist du ein Labermax, wenn du die Aussagen vergleichst. Vielleicht kapierst du das ja.

Also wenn ich hier mal Aussagen vergleiche, sehe ich:

Du bist selbst nich in der Lage bei deiner Meinung zu bleiben.

"offenbar Polizist" und "offenbar Labermax" zumindest- stellt dich nicht wirklich als besonders schlau dar... Wobei sich in einem kurzem Text Formulierungen widerhohlen, was für einen äußerst begrenzten Wortsschatz spricht..

Zumal du stets irgendwelche bescheuterten Überlegungen raushaust und dann, wenn du (sehr schnell..) mit deinem Latein am Ende bist, nur noch persönliche Angriffe parat hast.

Da hilft dir auch ne gewisse Kernkompetenz aus dem Berufsgrundbildungsjahr für arbeitslose Hauptschüler, FR Metall nicht weiter.....

Ich denke, die Meisten haben den Unterschied zwischen der Entziehung der Fahrerlaubnis und der Beschlagnahme eines Führerscheins verstanden.

Hier wirds auch deutlich. Solche Beiträge gibt es zuhauf.

Dass das für juristische Laien schwer auseinanderzuhalten ist, ist mir bewusst. Wer aber weiß, was Gewaltenteilung ist, der müsste erkennen können, wie Executive und Judikative auseinander zu halten sind.

Mit Leuten, die ständig beleidigende Sprüche von sich geben, setze ich mich nicht auseinander, da bitte ich lieber die Moderation drum. Irgendwann muss ja das Maß mal voll sein.;)

am 30. Oktober 2013 um 9:59

Wikipedia stellt es in diesem Fall eigentlich recht gut dar:

http://de.wikipedia.org/.../...hung_und_Neuerteilung_der_Fahrerlaubnis

Im Übrigen glaube ich, dass es Leute gibt, denen so etwas passiert und Leute, denen so etwas nicht passiert. Ist meine eigene Opfertheorie. Grundsätzlich sollte man seine Papiere dabei haben.

Ich erkenne in dem Beitrag von Wikipedia wenig in Bezug auf die Beschlagnahme bzw. Sicherstellung des Führerscheins an Ort und Stelle. Der Artikel befasst sich mit der Entziehung der FE.

Ich hatte erwähnt, dass Theorie und Praxis auch zwei Paar Stiefel sein können.

Die Beschlagnhme des Führerscheins an Ort und Stelle durch die Exekutuive ist eine schwer wiegende Maßnahme. Aufgrund geröteter Augen allein wohl kaum zu rechtfertigen.

Ich persönlich habe meinen Führerschein immer dabei. Bei den Zulassungsbescheinigungen sieht das anders aus, dazu habe ich zu viele Fahrzeuge. In den Autos liegen die ZB1, bei den Motorrädern verwahre ish sie -bis auf die der BMW- eher zu Hause.

am 30. Oktober 2013 um 11:15

Zitat:

Original geschrieben von kandidatnr2

...

Im Übrigen glaube ich, dass es Leute gibt, denen so etwas passiert und Leute, denen so etwas nicht passiert. Ist meine eigene Opfertheorie. Grundsätzlich sollte man seine Papiere dabei haben.

Sehe ich genauso. Diese Gruppe von "Pechvögel" werden auch häufig z.B. wegen angeblich zu lauten Auspuffanlagen oder vollkommen sinnloser Geschwindigkeitsbegrenzungen willkürlich von der Polizei schikaniert, die anscheinend nichts besseres zu tun haben, als genau diesen armen Schweinen das Leben zu Hölle zu machen :rolleyes:

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