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Warum muß abbaubare AHK aus Versicherungsgründen immer wieder entfernt werden?

Audi Q7 1 (4L)
Themenstarteram 9. April 2008 um 10:52

Wer weiß etwas genaueres?

Folgender Sachverhalt, wir haben unsere (mech.)AHK immer am Auto, da wir sie oft benötigen (meist auch sehr kurzfristig). Jetzt wurde uns gesagt, bei einem Auffahrunfall, d.h. wenn uns jemand auf die AHK fährt (Schuldfrage sei dahingestellt) macht die Versicherung Zicken, da sie sofort nach entfernen des Hängers wieder versenkt werden muß.

Auf Nachfrage beim :) wurde mir das bestätigt, allerding wußten sie auch keine logische bzw. schlüssige Erklärung.

Mich würde die Begründung dafür interessieren, da ich diese Regelung sinnfrei finde, ansonsten ist das m.E. eine Frage der Rhetorik bzw. als Frau stelle ich mich dann immer dumm.

Vielen Dank, Sharkbait

Beste Antwort im Thema

Zitat:

"vielen Dank für Ihre Anfrage.

Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die vorschreibt, dass bei einem Pkw

mit abnehmbarer Anhängerkupplung die Anhängerkupplung bei Fahrten ohne

Anhänger immer abgenommen werden muß. Nach den dem ADAC vorliegenden

Informationen gibt es derzeit auf dem Markt auch keine abnehmbare

Anhängerkupplung, bei der im Rahmen der Betriebserlaubnis eine Abnahme bei

Fahrten ohne Anhänger vorgeschrieben oder empfohlen ist.

Bei einem Unfall kann es allerdings durchaus dazukommen, dass durch eine

vorhandene Anhängerkupplung am gegnerischen Fahrzeug ein größerer Schaden

entsteht. Unter dem Gesichtspunkt der Erhöhung der Betriebsgefahr ist daher

nicht auszuschließen, dass ein Gericht, obwohl eine Abnahmeverpflichtung die

abnehmbare Anhängerkupplung per Gesetz nicht besteht, ein Mitverschulden des

Kraftfahrers annimmt. Der Juristischen Zentrale des ADAC liegen einschlägige

Urteile bislang nicht vor.

Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft etwas weitergeholfen zu haben und

verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Kai Thiele

Juristische Zentrale - RechtsService

ADAC e.V., Am Westpark 8, 81373 München

habe ich aus einem andeen Forum geborgt (ohne Garantie)

Alex.

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12 Antworten
am 9. April 2008 um 11:34

Könnte mir vorstellen, da die AHK selbst bei kleineren Auffahrern schon erheblichen Schaden am auffahrenden Fahrzeug verursacht und ausgeklappt aber ungenutzt, Deinen hinteren Stossfänger ad absurdum führt.

Ist mir selbst mal passiert, bin im Stau bei Stop and Go mit meinem A3 einem Transporter mit AHK hinten draufgefahren. Ohne AHK wäre wahrscheinlich kaum was passiert, aber die AHK hat die Energie so auf einen Punkt konzentriert, dass mein Stossfänger, der Pralldämpfer und der Klimakompressor hin waren. Fast 1200,- Schaden, der vermieden worden wäre, wenn die AHK nicht da gewesen wäre. Dann wäre es wahrscheinlich mit ein paar Kratzern auf der Frontschürze für mich ausgegangen.

Ich glaube, das ist der Grund, warum die AHK weg soll, weil sie einfach unverhälnismässig höhere Kosten verursacht bei einem Aufprall, weil einfach schon bei kleinen Geschwindigkeiten viel mehr kaputt geht.

Gruß Quino

Themenstarteram 9. April 2008 um 11:54

Zitat:

Original geschrieben von Quino1

weil sie einfach unverhälnismässig höhere Kosten verursacht bei einem Aufprall, weil einfach schon bei kleinen Geschwindigkeiten viel mehr kaputt geht.

 

Gruß Quino

 

Das ist klar, für den der hinten drauffährt ist der Ärger wesentlich größer.

Was ich aber meine, es gibt ja auch starre AHK (die Variante wird aber für Q7 nicht angeboten) für die, die die AHK oft brauchen ja auch sinnvoll, da hat der Auffahrende doch genauso ein Problem.

Zum anderen, um es mal politisch nicht korrekt auszudrücken, mir ist es lieber, einer fährt mir auf die AHK, als auf mein Heck, vorallem beim Parken in Städten. (Ich hatte schon die erste Delle nach einer Woche am Kotflügel, kotz, und mein Mann hat es zuerst gesehen):D:D

Zum anderen, die mech. AHK ist nicht so schnell an- bzw. abgebaut, vorallem wenn der Kofferraum auch noch vollgeladen ist. Ich mein, ich trau mir das ja zu, aber mein Mann läßt sowas machen, der hat keine Lust die ständig an bzw. abzubauen. Da wäre dann die elektrische sinnvoll gewesen, naja, zu spät!!:(

 

Viele Grüße Sharkbait

am 9. April 2008 um 12:10

hmmm, ob es dazu einen Präzedenzfall gibt? Ich denke, die Versicherungen können Dir nicht vorschreiben, die AHK immer abzunehmen oder wegzuklappen, wenn Du keinen Hänger dran hast. Das wäre denke ich nicht zumutbar.

Ich werde heute Abend mal meinen Nachbarn, der bei der AXA arbeitet, dazu befragen, vielleicht wissen wir dann mehr.

Ich bekomme zum Glück die elektrische AHK, aber ich kenne mich, ich klapp die sicher auch nicht immer gleich wieder weg. ;-)

Parkrempler sind übel. Habe mir auch schon mehr als einmal eine Beule oder Kratzer auf dem Supermarktparkplatz gefangen. Kann mitfühlen...

Aus dem Aspekt würde ich die AHK auch dran bzw. rausgeklappt lassen.

Themenstarteram 9. April 2008 um 12:19

Hallo Quino,

 

vielen Dank für Deinen beipflichtenden Kommentar, bin ja beruhigt, das nicht nur ich so denke.

Im Zweifelsfall habe ich den Hänger gerade eben um die Ecke gestellt!:D

Liebe grüße und las mich wissen was die AXA dazu meint, Sharkbait 

Aber wenn einem einer auf die AHK auffährt, dann geht doch die ganze Aufprallenergie quasi direkt durch die AHK weiter in den Rahmen, mit dem sie zumindest indirekt (weiß es im Moment nicht genau) verbunden ist. Dadurch wird doch der Schaden an dem eigenen Fahrzeug auch um einiges höher, da eher der Rahmen verzieht, als dass die Energie schön im Stoßfänger und Pralldämpfer absorbiert wird.

Oder liege ich damit komplett daneben?

Gruß

Mirco, würde sie auch nur immer einklappen, wenn sie einfach wegzuklappen oder elektrisch wäre

Themenstarteram 10. April 2008 um 4:07

Zitat:

Original geschrieben von Mirco-S-H

Aber wenn einem einer auf die AHK auffährt, dann geht doch die ganze Aufprallenergie quasi direkt durch die AHK weiter in den Rahmen, mit dem sie zumindest indirekt (weiß es im Moment nicht genau) verbunden ist. Dadurch wird doch der Schaden an dem eigenen Fahrzeug auch um einiges höher, da eher der Rahmen verzieht, als dass die Energie schön im Stoßfänger und Pralldämpfer absorbiert wird.

 

Oder liege ich damit komplett daneben?

 

Gruß

Mirco, würde sie auch nur immer einklappen, wenn sie einfach wegzuklappen oder elektrisch wäre

 


Hallo Mirco,


gute Frage, da bin ich mir auch nicht so sicher.:confused: Ich denke es kommt auch auf die Aufprallgeschwindigkeit an, meist sind es ja eher niedrigere Geschwindigkeiten, gerade bei Stopp & go oder im Stadtverkehr, wo es zu Auffahrunfällen kommt und da habe ich noch nie gehört, das sich dabei der Rahmen dadurch verzieht. Sicher spielt auch noch die Fahrzeuggröße (Masse) des anderen Fahrzeuges eine Rolle (Kraft=Energie=Masse*Geschwindigkeit).

Aber rein vom logischen her sollte die AHK so konstruiert bzw. so eingebaut sein, das sich diese auftreffende Energie gleichmäßig ableiten läßt. Wird ja auch vom TÜV abgenommen.:p

 

Viele Grüße Sharkbait

Könnte ja sein,daß es in der Zulassung oder Bedienungsanleitung so festgelegt ist.Kein Hänger -keine Kupplung. Und dann könnte dir wirklich jeder einen nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch vorwerfen.

Man darf ohne Nebel/schlechte Sicht auch keine Nebler anmachen.Oder so zum Spaß blinken

Alex.

Themenstarteram 14. April 2008 um 4:24

[quote]

Original geschrieben von ap11

Könnte ja sein,daß es in der Zulassung oder Bedienungsanleitung so festgelegt ist.Kein Hänger -keine Kupplung. Und dann könnte dir wirklich jeder einen nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch vorwerfen.

 

Man darf ohne Nebel/schlechte Sicht auch keine Nebler anmachen.Oder so zum Spaß blinken

 

Alex.

 

 

 

Hallo Alex,

 

nein, es steht weder in der Bedienungsanleitung noch in der Zulassung. Wir haben es zufällig erfahren. Ich würde es ja auch verstehen (siehe Deine Begründung), aber es gibt ja auch starre AHKen und so erschließt sich mir der Sinn dieser Anordnung nicht.

Wir haben die AHK beim :cool: gleich bei Auslieferung anbauen lassen, der hat uns auch nicht darauf hingewiesen das es nicht erlaubt ist.

 

Soweit ich weiß muß man sie sofort nach abhängen des Anhängers wieder abbauen und das ist nervig, da man seine Touren vorher koordinieren muß und nicht nach Gusto fahren kann.

Ein Bekannter hat mir gestern erzählt, er ist schon von der Polizei darauf hingewiesen worden, mit Androhung von Ordnungsgeld. Jetzt stellt sich für mich die Frage, woran hat die Polizei erkannt, das die Hängerkupplung abbaubar ist?:D

 

Viele Grüße Sharkbait

Zitat:

"vielen Dank für Ihre Anfrage.

Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die vorschreibt, dass bei einem Pkw

mit abnehmbarer Anhängerkupplung die Anhängerkupplung bei Fahrten ohne

Anhänger immer abgenommen werden muß. Nach den dem ADAC vorliegenden

Informationen gibt es derzeit auf dem Markt auch keine abnehmbare

Anhängerkupplung, bei der im Rahmen der Betriebserlaubnis eine Abnahme bei

Fahrten ohne Anhänger vorgeschrieben oder empfohlen ist.

Bei einem Unfall kann es allerdings durchaus dazukommen, dass durch eine

vorhandene Anhängerkupplung am gegnerischen Fahrzeug ein größerer Schaden

entsteht. Unter dem Gesichtspunkt der Erhöhung der Betriebsgefahr ist daher

nicht auszuschließen, dass ein Gericht, obwohl eine Abnahmeverpflichtung die

abnehmbare Anhängerkupplung per Gesetz nicht besteht, ein Mitverschulden des

Kraftfahrers annimmt. Der Juristischen Zentrale des ADAC liegen einschlägige

Urteile bislang nicht vor.

Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft etwas weitergeholfen zu haben und

verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Kai Thiele

Juristische Zentrale - RechtsService

ADAC e.V., Am Westpark 8, 81373 München

habe ich aus einem andeen Forum geborgt (ohne Garantie)

Alex.

Themenstarteram 14. April 2008 um 5:10

Hallo Alex,

 

ein  dickes Bienchen:D für diese Antwort. Werde ich mir sofort ausdrucken und ins Auto legen.

Das die Polizei keine Ahnung hat und sich um sich um Nebensächlichkeiten kümmert ist ja leider nichts neues.

 

schäm... ich hätte ja auch selbst im Forum suchen können, bzw, beim ADAC anfragen können:rolleyes::o

 

Viele Grüße aus DD nach QLB, was ich mir auch irgenwann noch anschauen möchte, Harriet

N zum Thema "Kraft direkt auf Rahmen", wenn einer auf die AHK auffährt.

Mh, der Q hat keinen Rahmen ? Spass beiseite:

Mir ist ein Golf auf der Autobahn mit 60km/h auf das Heck aufgefahren. Ic hatte die abnehmbare Kugel demontiert. Trotzdem mussten die unter der Stossstange verborgenen Teile der AHK alle gewechselt werden, da die durch die Stosstange etc. getroffen wurden. Sicher etwas weniger Energie als mit der Kugel, aber viel weniger auch nicht. Und der ganze AHK "Unterbau" wurde auch entsprechend in Richtung "Rahmen" belastet. Der Wagen war aber nicht krumm oder sonstwas. Ich schätze, das ist irgendwie auch so konstruiert.

Themenstarteram 16. April 2008 um 4:28

Zitat:

Original geschrieben von carheirs

 

 

Mir ist ein Golf auf der Autobahn mit 60km/h auf das Heck aufgefahren. Ich hatte die abnehmbare Kugel demontiert. Trotzdem mussten die unter der Stossstange verborgenen Teile der AHK alle gewechselt werden, da die durch die Stosstange etc. getroffen wurden.

Hallo Carheirs,

 

ich gehe mal davon aus, das 60 km/h die Aufprallgeschwindigkeit war. Na ja, das ist nicht gerade eine geringe Geschwindigkeit, das da aus Sicherheitsgründen alles gewechselt wird, weil es nicht mehr ganz i.O. ist, ist richtig und wenn es die gegnerische Versicherung zahlen muß dann sowieso.

Ich bezog mich eher auf kleine Rempeleien mit geringer Geschwindigkeit, wie sie z. Bsp. beim rangieren passieren, oder im Stadtverkehr. Da "schützt" eine angebaute AHK wahrscheinlich doch vor Schäden am Auto (Lackschäden, kleine Dellen).:cool:

Aber, um das mal geradezu rücken, wir haben keine AHK um unser Auto vor Dellen zu schützen, wir fahren wirklich viel mit dem Hänger:D

 

LG

 

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