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Was bedeutet als "GW" genutzt?

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Themenstarteram 9. Dezember 2024 um 19:51

Hallo zusammen,

ich habe die Unterlagen für ein Fahrzeug bekommen, an dem ich Interesse habe. Es handelt sich um ein VW Tiguan 2.0 TDI, Baujahr 2019, 32.000km.

In den Unterlagen steht: Das Fahrzeug wurde It. Vorbesitzer gewerblich / dienstlich als "GW" genutzt.

Dass das Fahrzeug gewerblich genutzt wurde ist klar, aber was bedeutet "GW"?

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16 Antworten

GeschäftsWagen=Auf eine Firma zugelassen.

Bei 32000 KM in 5 Jahren vielleicht auch Garagenwagen...:cool:

Oder der Vorbesitzer war ein Landwirt und der Wagen wurde die vollen 32000km als GeländeWagen genutzt :D

Da würde ich mal den Verkäufer um Aufklärung bitten.

Geschäftswagen, ist doch klar.

Ich tippe auf „Ganz Wenig“ ;-))

GW - Gewerblich - Der darf den auch nur an Gewerbekunden verkaufen oder muss Garantie erbringen.

Ist das nicht bei allen Gebrauchtfahrzeugen so?

Sofern du aus deinem Gewerbe ein Fahrzeug verkaufst, musst du für den privaten Endkunden Garantie leisten.

Nein, musst du nicht, da die Garantie eine freiwillige Leistung ist.

Vermutlich meinst du die Sachmängelhaftung.

Wer bietet den Wagen genau an ? Er kann nämlich über eine private Zwischenstation nicht mehr gewerblich verkauft werden, wurde zuvor lediglich lange so genutzt. Ein mal als gewerblich angeschafftes Fz besitzt diese Eigenschaft ja nicht zwangsläufig bis an sein Lebensende.

Zitat:

@dolofan schrieb am 11. Dezember 2024 um 19:09:33 Uhr:

Nein, musst du nicht, da die Garantie eine freiwillige Leistung ist.

Vermutlich meinst du die Sachmängelhaftung.

Du hast Recht.

Das ist ein rechtlich ziemlich heikles Thema...

Angenommen, ich wäre Kneipenbesitzer, habe dazu ein Gewerbe angemeldet, und mir "im Namen meines Unternehmens" gebraucht einen VW-Bus gekauft:

Hier gibt es einige wichtige Faktoren zu beachten:

So kann ich den Kauf z.B. steuerlich abschreiben.

Will ich das Fahrzeug jedoch wieder an einen Privat-Kunden verkaufen, so bekomme ich Probleme, wenn ich das als Gewerbetreibender mache.

Denn dann muss ich die Gewährleistungspflicht (oder Sachmängelhaftung) leisten.

Allerdings kann ich das Fahrzeug, z.B. nach einer internen Absprache, einem Mitarbeiter von mir übergeben, und der verkauft das dann in Eigenregie.

Und Schwupps, gibt es keine Gewährleistungsansprüche mehr.

Dann ist es ein Verkauf von Privat an Privat, ganz ohne gesetzliche Gewährleistungspflicht.

Wenn man heute in den gängigen Auto-Börsen ein Fahrzeug im Internet findet, das nur wenige Kilometer auf dem Tacho hat, aber von Privat an Privat verkauft wird, so geht es dann meist auch genau darum:

Das Auto das mal ein Vorführ-Fahrzeug eines Fahrzeug-Händlers war, wird vor dem Verkauf auf eine Privat-Person umgemeldet, und unter dessen Namen verkauft. Der Händler hätte Gewährleistung bieten müssen. Doch da er jetzt nicht mehr der Verkäufer ist, ist er aus der Nummer raus...

Und derjenige, auf den das Fahrzeug umgeschrieben wurde, hat keinerlei Gewährleistungspflicht:

Denn dann gilt: Gekauft, wie gesehen...

Eigentlich finde ich es sehr schade, wie wenige Menschen wissen, welche Rechte sie tatsächlich haben, und den wesentlichen Unterschied zwischen Garantie, und der gesetzlichen Gewährleistungs-Pflicht nicht kennen...

Zitat:

@ambient-noise schrieb am 13. Dezember 2024 um 03:57:33 Uhr:

Das ist ein rechtlich ziemlich heikles Thema...

...und hat mit der eigentlichen Frage "Was bedeutet als "GW" genutzt?" aber auch gar nichts zu tun!

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