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Was bedeutet "Der Pat. wurde bis zur Abklärung von Autofahren abgeraten"
Guten Tag,
eine Freundin von mir wurde aus der Neurologie entlassen. In ihrem Arztbrief findet sich der oben genannte Satz.
Was bedeutet dieser? Ist dies ein ärztliches Fahrverbot?
Wer darf eine Aufhebung eines solchen ärztlichen Fahrverbotes aussprechen? Reicht es, wenn irgend ein Facharzt ihr mündlich bestätigt, dass sie wieder ein Auto fahren darf? Soll sie auf Schriftform bestehen? Benötigt sie ein Gutachten, welches ihr die Fahrfähigkeit bestätigt?
Viele Grüße
Viola
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113 Antworten
Wahnsinn.
Für eine Frage, die Tante Google auf einen Klick umfassend beantwortet, sich hier extra anmelden? Und das auch noch für eine Freundin?
[Ironiemodus an]
Wenn deinen Freundin so eingeschränkt ist, dass sie sich nicht mal selbst hier anmelden und die Frage stellen kann, sollte sie auf keinen Fall Auto fahren
[Ironiemodus aus]
Inwieweit das rechtlich gültig ist, weiß ich nicht.
Wenn ich im KH war, die Entlassung anstand, habe ich den Doc gefragt was mit Autofahren ist. Die Antwort lautete dann: Ich empfehle...
Ein Schriftstück dafür gab es nicht.
Wenn das aber schriftlich ist, denke ich, es hat sicher Sinn.
Diese Frage wird am Ende aber nur der Doc beantworten.
Gruß Jörg.
"abgeraten" bedeutet, dass im Falle eines Unfalls die Patientin sich nicht darauf berufen kann, dass ihr niemand gesagt hat, dass Autofahren in ihrem Zustand Risiken beinhaltet.
Die Patientin trägt dann die alleinige Schuld an der Entscheidung trotzdem gefahren zu sein.
Das ist kein Verbot, könnte aber zumindest zu einer Mitschuld führen bei einem Unfall, wenn bewiesen werden kann, dass der Unfall anders ausgegangen wäre ohne die Erkrankung.
Wie das Wort "abgeraten" schon sagt, ist dies ein Rat des Arztes. Da der Arzt kein Fahrverbot ausgesprochen hat, muss man selber entscheiden, was man aus dieser Information macht.
Kommt es aufgrund der Einschränkung zum Unfall kann die Sache schon wieder anders aussehen. Dann könnte man wohl eine Teilschuld bekommen.
Verbieten ist halt nicht so einfach, deshalb rät der Arzt dazu.
Ein anderer Arzt wird normalerweise nichts anderes sagen es sei denn es wäre absolut falsch was der Arzt davor sich da gedacht hat
Zitat:
@Harig58 schrieb am 24. Juni 2021 um 12:41:07 Uhr:
Wahnsinn.
Für eine Frage, die Tante Google auf einen Klick umfassend beantwortet, sich hier extra anmelden? Und das auch noch für eine Freundin?
seh ich ebenso, völlig überflüssiger Thread und ein Autoforum die denkbar schlechteste Anlaufstelle.
Hier werden weder ärztliche Ratschläge noch Rechtstipps gegeben.
Warum fragt die Freundin nicht ihren Arzt?
Der könnte das alles vollumfänglich beantworten, möglicherweise auch haftungs/versicherungsrechtliche Hinweise bei Nichtbefolgung geben.
Im übrigen ist so eine Empfehlung eines Arztes (Neurologen) immer ernst zu nehmen und wird seine Gründe haben.
Auf Teufel komm raus Auto zu fahren zu wollen ist da keine gute Idee.
So ein ärztliches Fahrverbot kommt ja nicht von ungefähr. Unabhängig davon, dass dies rechtlich nicht bindend ist, es aber bei einem Unfall versicherungstechnische Probleme bis hin zur Verweigerung einer Regulierung kommen kann, wird ein Mensch mit Gewissen wohl kaum das Risiko eingehen, schuldhaft einen Sach- oder gar Personenschaden anzurichten.
Bussgeldkatalog.org gibt da genaue Auskunft.
Zitat:
@Viola schrieb am 24. Juni 2021 um 12:33:45 Uhr:
Was bedeutet dieser? Ist dies ein ärztliches Fahrverbot?
nein, das ist eine Empfehlung. Allerdings ist man verpflichtet, sich nur ans Steuer zu setzen, wenn man fahrtauglich ist. Setzt man sich also darüber hinweg, kann dies rechtliche und versicherungstechnische Konsequenzen haben.
Zitat:
@Viola schrieb am 24. Juni 2021 um 12:33:45 Uhr:
Wer darf eine Aufhebung eines solchen ärztlichen Fahrverbotes aussprechen? Reicht es, wenn irgend ein Facharzt ihr mündlich bestätigt, dass sie wieder ein Auto fahren darf?
Im Prinzip schon
Zitat:
@Viola schrieb am 24. Juni 2021 um 12:33:45 Uhr:
Benötigt sie ein Gutachten, welches ihr die Fahrfähigkeit bestätigt?
nein
Vielleicht sollten einige User etwas mehr Empathie haben. Je nach Erkrankung ist es für die Betroffenen und umstehenden Personen wirklich nicht so leicht offene Fragen bei Ärzten zu stellen. Und nein, das ist kein Indiz für die Fahrtauglichkeit. Motor Talk ist eine sehr große Community und daher wird dieses Forum immer auch eine erste Anlaufstelle sein für Leute, die entsprechende Antworten suchen. Warum Google in dem Fall dem TE nicht weiterhelfen konnte ist ebenfalls unwichtig.
Der User mkw hat die Frage ausreichend beantwortet. Weitere Wortmeldungen sind meines Erachtens unnötig.
Bei dieser Antwort habe ich mich fast verschluckt...
Grundsätzlich:
Ein Arzt erfüllt keine hoheitliche Funktion und kann daher niemandem das Fahren untersagen. Wie richtigerweise in dem Arztbrief steht, handelt es sich um eine ärztliche Empfehlung. Dies aber generell, also auch, wenn mal ein Arzt von einem "Fahrverbot" spricht.
An Empfehlungen kann man sich halten, man muss es aber nicht. An Empfehlungen von Fachleuchten sollte man sich aber in der Regel halten.
Das Fahren gegen ärztlichen Rat kann im Schadensfall bei Kausalität der erkrankung haftungsrechtlich und versicherungsrechtlich relevant sein.
Zitat:
@Viola schrieb am 24. Juni 2021 um 12:33:45 Uhr:
Reicht es, wenn irgend ein Facharzt ihr mündlich bestätigt, dass sie wieder ein Auto fahren darf?
Wenn es sich dabei um ein Facharzt der entsprechenden Richtung handelt und er die Vorgeschichte kennt, dann ja. Es macht natürlich keinen Sinn bei Verdacht auf Epilepsie zum Ohrenarzt zu gehen und sich bestätigen zu lassen, dass die (auch vorhandenen) Ohrenschmerzen der Fahrtüchtigkeit nicht entgegenstehen
Zitat:
@Viola schrieb am 24. Juni 2021 um 12:33:45 Uhr:
Soll sie auf Schriftform bestehen?
Ja. Irgendein Dokument, aus dem die Abklärung und negativ-Befundung bzw. trotz Krankheit festgestellte Fahrtüchtigkeit ausgeht, kann nicht schaden. Im Zweifel kann sich der Arzt an die zwischen Tür und Angel beantwortete frage sonst nicht mehr erinnern.
Zitat:
@ixtra schrieb am 24. Juni 2021 um 15:21:40 Uhr:
Ein Arzt erfüllt keine hoheitliche Funktion und kann daher niemandem das Fahren untersagen. Wie richtigerweise in dem Arztbrief steht, handelt es sich um eine ärztliche Empfehlung. Dies aber generell, also auch, wenn mal ein Arzt von einem "Fahrverbot" spricht.
Eine derartige Empfehlung ist gewiss etwas weitreichender und betrifft nicht allein das Lenken von PKW, sondern ebenso Maschinen, deren Bedienung komplexe Handlungsabläufe erfordern (... nein, das hast Du auch nicht bestritten).
IMO haben praktizierende Ärzte der meisten Fachrichtungen keine sehr tiefgreifende Expertise im Zusammenhang mit Fahreignungsdiagnostik.
Zitat:
@Ascender schrieb am 24. Juni 2021 um 13:55:17 Uhr:
Vielleicht sollten einige User etwas mehr Empathie haben. Je nach Erkrankung ist es für die Betroffenen und umstehenden Personen wirklich nicht so leicht offene Fragen bei Ärzten zu stellen.
wem es nicht leicht fällt, seinem Arzt Fragen zu stellen, egal warum, sollte eine Zweitmeinung einholen.
Alles andere führt zu nichts. Hier ist jedenfalls der falsche Ort.
Zitat:
@Ascender schrieb am 24. Juni 2021 um 13:55:17 Uhr:
Und nein, das ist kein Indiz für die Fahrtauglichkeit. Motor Talk ist eine sehr große Community und daher wird dieses Forum immer auch eine erste Anlaufstelle sein für Leute, die entsprechende Antworten suchen.
trotzdem die falsche Adresse. Hier sitzen weder Ärzte noch Anwälte, außerdem kennt keiner irgendwelche Details.
Und Mutmaßungen helfen auch niemanden.
Zitat:
@Ascender schrieb am 24. Juni 2021 um 13:55:17 Uhr:
Der User mkw hat die Frage ausreichend beantwortet. Weitere Wortmeldungen sind meines Erachtens unnötig.
da stimme ich dir zu, dasselbe gilt dann aber auch für dich.