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was bedeutet - "Traffiphot 3 mit Gelbzeit" ???

Themenstarteram 8. März 2009 um 14:13

Hallo!

Ich wurde vor kurzem bei gelb geblitzt erstes Problem:

Ich bin noch in der Probezeit.

Ich habe jetzt einen Brief deswegen bekommen, also der Wagen läuft auf den Namen von meiner Mutter, also hatte Sie den Brief mit meinem

Foto bekommen, Sie hat dann direkt die Aussage verweigert.

Jetzt 2 Wochen später kamm wieder ein Brief diesmal auf meinem namen und mit meinem Foto und ich hätte jetzt 1 Woche zeit mich zu äussern.

In dem Brief steht nichts von wegen welche strafe oder Punkte nix....

Nur eine Sache steht im Brief "Traffiphot 3 mit Gelbzeit"

was bedeutet das nun ?

Mit welcher Strafe muß ich nun rechnen ?

P.S. Könnte mein Bruder jetzt diese Strafe noch auf seinen Namen nehmen ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von makaveli167

Ich wurde vor kurzem bei gelb geblitzt

Wenn es Gelb war musst du dir keine Gedanken machen, Gelblichtverstoss bleibt straffrei.

Gehe aber ganz stark davon aus, das du bei Rot über die Ampel gefahren bist, und diese mind. 1 sec diese Farbe zeigte.

Zitat:

Original geschrieben von makaveli167

Nur eine Sache steht im Brief "Traffiphot 3 mit Gelbzeit"

Damit ist die "Hardware" also der Blitzer gemeint:

http://radarfalle.de/technik/ueberwachungstechnik/tph3u.php

Zitat:

Original geschrieben von makaveli167

Mit welcher Strafe muß ich nun rechnen ?

Wenn länger wie 1 sec. Rot war, dann

200€ Strafe,

1 Monat Fahrverbot

A-Verstoss, bedeutet beim ersten mal: Probezeitverlängerung um 2 Jahre, und Aufbauseminar welches nochmals je nach Region bis etwa 400 € zuschlägt.

Zitat:

Original geschrieben von makaveli167

P.S. Könnte mein Bruder jetzt diese Strafe noch auf seinen Namen nehmen ?

Du hast den Bescheid bekommen, du darfst keine Angaben machen, dass steht dir frei.

Nur sagen das dein Bruder gefahren ist darfst du nicht, das wäre in diesem Fall "falsche Verdächtigung" und kann wesentlich teurer als der Rotlichtverstoss werden.

Anders wäre der Fall wenn dein Bruder den Bescheid bekommen hätte und er sagt er ist gefahren, sich selbst zu belasten bleibt straffrei.

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Wieso sollte dein Bruder die Strafe auf sich nehmen? Du bist gefahren!

Zitat:

Original geschrieben von makaveli167

Ich wurde vor kurzem bei gelb geblitzt

Wenn es Gelb war musst du dir keine Gedanken machen, Gelblichtverstoss bleibt straffrei.

Gehe aber ganz stark davon aus, das du bei Rot über die Ampel gefahren bist, und diese mind. 1 sec diese Farbe zeigte.

Zitat:

Original geschrieben von makaveli167

Nur eine Sache steht im Brief "Traffiphot 3 mit Gelbzeit"

Damit ist die "Hardware" also der Blitzer gemeint:

http://radarfalle.de/technik/ueberwachungstechnik/tph3u.php

Zitat:

Original geschrieben von makaveli167

Mit welcher Strafe muß ich nun rechnen ?

Wenn länger wie 1 sec. Rot war, dann

200€ Strafe,

1 Monat Fahrverbot

A-Verstoss, bedeutet beim ersten mal: Probezeitverlängerung um 2 Jahre, und Aufbauseminar welches nochmals je nach Region bis etwa 400 € zuschlägt.

Zitat:

Original geschrieben von makaveli167

P.S. Könnte mein Bruder jetzt diese Strafe noch auf seinen Namen nehmen ?

Du hast den Bescheid bekommen, du darfst keine Angaben machen, dass steht dir frei.

Nur sagen das dein Bruder gefahren ist darfst du nicht, das wäre in diesem Fall "falsche Verdächtigung" und kann wesentlich teurer als der Rotlichtverstoss werden.

Anders wäre der Fall wenn dein Bruder den Bescheid bekommen hätte und er sagt er ist gefahren, sich selbst zu belasten bleibt straffrei.

am 8. März 2009 um 14:56

Hi...

Ich kann Kai70 nur beipflichten...

Bis auf den Fall mit dem Bruder, wenn ich jemand anderes vorschiebe ist es "Vertuschung" und kann in dem Fall von deinem Bruder der dann eine "Falschaussge" begeht, für beide Strafbar...

Wenn es rauskommt... ist die Frage ob euch das Risiko wert ist, das ihr dann beide bestraft werden könntet...

Es könnte dann auch dazu kommen das ihr dann "Vorbestraft" seit... das würde ich mir überlegen.

Stehe dazu und akzeptiere deine Strafe.

Oder nim dir nen Anwalt, der kann dir am "Besten Helfen"!

Oder die Tatsache/Strafe Mildern...

Der kann dann event. wenn es Sinn macht Einspruch einlegen und eine Überprüfung der Messung anfordern, bzw sie Anzweifeln...

Aber du schilderst selbst das es "gelb" war... wenn du zu langsam warst, war es gelb, bist aber bei rot über die Auslöseschleife gefahren... das sehen die alles an dem Messergebniss, die stellen auch in der Regel deine Geschwindigkeit fest mit der du Geblitzt wurdest...

Überlege gut...

Zitat:

Original geschrieben von speedy187

Hi...

Ich kann Kai70 nur beipflichten...

Bis auf den Fall mit dem Bruder, wenn ich jemand anderes vorschiebe ist es "Vertuschung" und kann in dem Fall von deinem Bruder der dann eine "Falschaussge" begeht

Das wenn er im Anhörungsbogen angibt sein Bruder ist gefahren, es sich um eine Falschaussage / falsche Verdächtigung handelt habe ich doch oben geschrieben.

Sein Bruder kann hingegen noch gar keine Falschaussage begehen, da sein Bruder keinen Anhörungsbogen bekommen hat :rolleyes:

Nur er allein kann jetzt eine Falschaussage begehen, wenn er jetzt sagt sein Bruder wäre gefahren, inwieweit sollte sein Bruder in diesem Moment belangt werden können ?

Der nächste Schritt nach der Falschaussage ist, es wird von der Behörde nicht geglaubt das es sein Bruder war, dann macht ein Beamter ein Bildvergleich und stellt sich heraus, dass es sich nicht um sein Bruder handelt, dann bekommt er allein einen drauf wegen Falschaussage, seinem Bruder passiert in diesem Fall gar gar nichts, da er weder was falsches ausgesagt hat oder sonst irgendetwas straffälliges getan hat.

Oder die Behörde glaubt dem TE, und schickt seinem Bruder einen Anhörungsbogen, dieser hat die selben Möglichkeiten wie der TE jetzt im Moment,

entweder keine Angaben machen und damit Verstoss zugeben --> sich selbst zu verdächtigen bleibt Straffrei, und eine Falschaussage liegt nicht vor bei keinen Angaben.

Oder er legt Widerspruch ein, dann kommt wieder ein Beamter und versucht anhand des Bildes den waren Täter zu ermitteln.

Ist dies dann nicht möglch anhand des Bildes, dann kann dem Fahrzeughalter ein Fahrtenbuch auferlegt werden.

Aber die Bilder sind so gut, da erkennt man auch drauf ob du Clerasil benutzt oder nicht :D

@speedy187

Jetzt erklär mir ganz genau wo der Bruder sich strafbar macht wenn der TE seinen Bruder beschuldigt ?

am 8. März 2009 um 16:18

@Kai und Speedy:

wo habt ihr denn wieder eure Weisheiten mit der Straffreiheit bei GELB her? Bestimmt am stammtisch aufgeschnappt!

Schaut ihr hier:

TBNR (tatbestandsnummer im Bussgeldkatalog) 137006:

"Sie missachteten das GELBlicht der Lichtzeichenanlage, obwohl sie gefahrlos hätten anhalten können. § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG = 10,- EUR (an die Rennleitung)!

Also erst erkundigen und dann schlaue Ratschläge geben!:D

@TE:

Seh es sportlich! Versuch erst garnicht deinen Bruder mit rein zu ziehen!

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

@Kai und Speedy:

wo habt ihr denn wieder eure Weisheiten mit der Straffreiheit bei GELB her? Bestimmt am stammtisch aufgeschnappt!

Schaut ihr hier:

Habe nichts von Straffreiheit, geschrieben, sondern das es straffrei bleibt, und dies ist nun mal der Reglfall. Aber hast Recht, es kann mit fürchterlichen 10€ geahndet werden :D

Dabei handelt es sich dann aber um eine geringe OWi.

Aber hier im Thread geht es um einen Ampelblitzer, und da dreht es sich um Rotlichtverstösse und nicht um ein Gelblichtverstoss.

am 8. März 2009 um 16:47

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

...

Aber hier im Thread geht es um einen Ampelblitzer, und da dreht es sich um Rotlichtverstösse und nicht um ein Gelblichtverstoss.

Wer sagt dir denn das das Gerät nicht auch auf GELB eingestellt ist!? Du hast ihn doch bestimmt nicht angeschlossen und eingemessen!?

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Wer sagt dir denn das das Gerät nicht auch auf GELB eingestellt ist!? Du hast ihn doch bestimmt nicht angeschlossen und eingemessen!?

Nein ich habe die Rotphasenverzögerung nicht eingestellt, Ampelblitzer blitzen nicht bei Gelb allein.

Es gibt eine Gelblichtzeit dies hat aber eine andere Bewandniss als Verkehrssünder bei "Gelb" blitzen zu wollen.

am 8. März 2009 um 18:20

Hm... ???

Ich habe auch nicht´s von Straffreiheit geschrieben... :rolleyes:

Sondern das ich es für sehr Unklug halte den Bruder "eventuell" mit reinziehen zu wollen und

das das für beide nen Blödes Ende nehmen kann...

Naja... :(;)

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