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Was bedeutet: "ZU 7.1-7.3:ZUL.STÜTZLAST" in der Zulassungsbescheinigung /Wie schwer darf der WW sei
Hallo zusammen,
ich werde aus meinen Papieren nicht ganz schlau bzw. weiß nicht wie viel ich meine WW beladen darf.
In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 folgende Werte eingetragen:
Stützlast: 13: 75kg
zul. GG: F.1: 1000kg , F.2: 1000kg
Achslast: 7.1: 1000kg, 8.1: 1000kg
die Felder 7.2, 8.2, 7.3 und 8.3 sind leer
Unten bei den Anmerkungen steht: ZU 7.1-7.3:ZUL.STÜTZLAST
Bedeutet das jetzt, dass ich zu den 1000kg noch die Stützlast von 75kg dazu rechnen darf? (Dann müsste doch bei F.1 oder F.2 1075kg stehen)
Oder bedeutet das, dass die Stützlast zur Achslast für das Gesamtgewicht hinzugezählt wurde? (Dann müsste dort doch eigentlich "ZU F.1 F.2..." anstatt "ZU 7.1...." stehen und bei 7.1 bzw. 8.1 725kg eingetragen sein)
Oder heißt das, dass ich die 1000kg Achlast nur haben darf wenn ich die 75kg Stützlast habe? (Dafür müsste ich ja wieder ein zul. GG von 1075kg haben)
Kenn hier jemand die genaue Bedeutung der Abkürzung: ZU 7.1-7.3:ZUL.STÜTZLAST oder kann mir sagen wie schwer mein WW jetzt sein darf?
Danke schonmal.
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34 Antworten
Du bringst da scheinbar etwas durcheinander.
Was für ein Zugfahrzeug hast du.
http://www.kuhnert-anhaenger.de/lasten.html
Beispiel 1: zGG des Anhängers kleiner als die zulässige Anhängelast des Zugwagens
zGG des Anhängers = 1.100 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg.
Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.100 kg betragen. Er darf nicht um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.100 kg beträgt und dieses nicht überschritten werden darf.
Beispiel 2: zGG des Anhängers genauso groß wie die zulässige Anhängelast des Zugwagens
zGG des Anhängers = 1.200 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg.
Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.200 kg betragen. Er darf nicht um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.200 kg beträgt und dieses nicht überschritten werden darf.
Beispiel 3: zGG des Anhängers größer als die zulässige Anhängelast des Zugwagens
zGG des Anhängers = 1.300 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg, zulässige Stützlast 75 kg.
Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.275 kg betragen. Er darf um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.300 kg beträgt und dieses nicht überschritten wird. Dieses ist also die einzige Konstellation, bei der Anhänger um den Wert der Stützlast schwerer sein darf als die Anhängelast vorgibt.
Stützlast: 13: 75kg
zul. GG: F.1: 1000kg , F.2: 1000kg
Achslast: 7.1: 1000kg, 8.1: 1000kg
die Felder 7.2, 8.2, 7.3 und 8.3 sind leer
Deine Angaben sind nicht schlüssig.
F1 ist das zGG des Zugfahrzeugs
7.1 ist die zul. Achslast des Zugfahrzeugs vorne
7.2 ist die zul. Achslast des Zugfahrzeugs, sofern keine dritte Achse vorhanden ist, hinten
O.1 ist die zul. Anhängelast gebremst
O.2 ist die zul. Anhängelast ungebremst
Sind das die Angaben aus dem Schein des Anhängers?
Evtl. abgelastet.
Bei unserem steht auch überall 1.300 kg....Leergewicht, zGG, Achslast....nur bei der Stützlast nicht.
Achja: das zGG des Anhängers wird über alle Aufstandspunkte gerechnet. Achse1 (+Achse2) + Stützlast.
Wenn man die Stützlast nicht miteinbeziehen würde, hätte man sonst nur die Achslast(en).
Moin,
die Angabe F.1 ist das max. Zul. GGW des Wowas nicht des Zugfahrzeuges. Achslasten des Zugfahrzeuges haben in den Papieren des Wowas nichts zu suchen.
zu 7.1: Wenn das GGW des Wowas 1000Kg beträgt, darf die Achslast natürlich nicht höher als 1000Kg sein. Wenn du die höchst zulässige Stützlast ausnutzt darf, der Wowa 1075KG wiegen, da die Stützlast das Zugfahrzeug trägt( wenn es die zulässigen Lasten, zul. GGW,max Stützlast und zul. Zuggesamtgewicht, hergeben).
In den Papieren des Wowas haben Angaben zum Zugfahrzeug nichts zu suchen, da es nicht immer gleiche Kfz ist, welches zieht. Ein Wowa hat keine zul. Anhängelast!!
Gruß Bernd
Sorry, hätte dazu sagen sollen, dass die Angaben aus der Zulassungsbescheinigung des Anhänger sind. Mein Zugfahrzeug darf 1300kg ziehen.
Das bei Achslast und beim zulässigen Gesamtgewicht bei Anhängern mit einer Achse der gleiche Wert eingetragen ist habe ich schon oft gesehen, das machen ja viele Hersteller ja so.
Nur den Zusatz: "ZU 7.1-7.3:ZUL.STÜTZLAST" habe ich noch nie gesehen und kann mir auch keinen Reim darauf machen, was mir das sagen soll.
Wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers 1000kg beträgt, dann darf die Stützlast eben gerade nicht dazugerechnet werden. Siehe Öttikens Beitrag. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf nie überschritten werden.
Ich glaub´ ich hab gerade ein oder mehrere Déjà-vu-Erlebnisse
http://www.motor-talk.de/forum/stuetzlast-t5543535.html
http://www.motor-talk.de/.../...berschreitung-toleranzen-t3717116.html
http://www.motor-talk.de/forum/wohnwagen-zuladung-t3126792.html
http://www.motor-talk.de/.../...ch-muss-ich-mich-richten-t5002339.html
("Stützlast" = 381 Treffer in der SuFu, jetzt 382)
Das wird bestimmt auch diesmal wieder lustig ... mal sehen ... Chips, ... Bier ... alles da! Kann losgehen Jungs!
Eben, tausendmal durchgekaut. Zulässiges Gesamtgewicht Zugfahrzeug, zulässiges Gesamtgewicht Anhänger, zulässiges Zuggesamtgewicht, zulässige Anhängelast, Stützlast. Nichts durcheinanderwürfeln. Führerscheinklassen auch noch mit beachten, 100er Regelung usw.
Zitat:
@Nogolf schrieb am 30. Januar 2016 um 22:26:39 Uhr:
Ich glaub´ ich hab gerade ein oder mehrere Déjà-vu-Erlebnisse
http://www.motor-talk.de/forum/stuetzlast-t5543535.html
http://www.motor-talk.de/.../...berschreitung-toleranzen-t3717116.html
http://www.motor-talk.de/forum/wohnwagen-zuladung-t3126792.html
http://www.motor-talk.de/.../...ch-muss-ich-mich-richten-t5002339.html
("Stützlast" = 381 Treffer in der SuFu, jetzt 382)
Das wird bestimmt auch diesmal wieder lustig ... mal sehen ... Chips, ... Bier ... alles da! Kann losgehen Jungs!
Genug Bier und Knabbersachen
Da !! :-)
Zitat:
@gygax schrieb am 30. Januar 2016 um 21:17:22 Uhr:
Sorry, hätte dazu sagen sollen, dass die Angaben aus der Zulassungsbescheinigung des Anhänger sind. Mein Zugfahrzeug darf 1300kg ziehen.
...
Dann gilt das Beispiel 1: zGG des Anhängers kleiner als die zulässige Anhängelast des Zugwagens
Bei dir also:
zGG des Anhängers = 1.000 kg, zulässige Anhängelast = 1.300 kg.
Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.000 kg betragen. Er darf nicht um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.000 kg beträgt und dieses nicht überschritten werden darf.
Dein WW darf bei einer wiegung 1075 kg wiegen auf der der Achste dürfen 1000 kg sein und auf dem kugelkopf 75kg das ist die Stützlast .In den papieren ist das schon richtig eingetragen.Wenn du 1300 kg ziehen darfst ist alles in Ordnung Viele Grüsse und Viel Spass
@Sternwilli
Das widerspricht meinen Erkenntnissen und den Aussagen im Kuhnert-Link, daher bitte Butter bei die Fische.
PS: erkläre bitte gleich mit, warum es die Begriffe zGG und zul. Achslast gibt
Zitat:
@Sternwilli schrieb am 31. Januar 2016 um 08:53:31 Uhr:
Dein WW darf bei einer wiegung 1075 kg wiegen auf der der Achste dürfen 1000 kg sein und auf dem kugelkopf 75kg das ist die Stützlast .In den papieren ist das schon richtig eingetragen.Wenn du 1300 kg ziehen darfst ist alles in Ordnung Viele Grüsse und Viel Spass
Nein das ist nicht richtig.
- Das Auto darf 1300kg ziehen, also darf man jeden Hänger mit Achsgewicht 1300kg + Stützlast dranhängen.
- Der Anhänger hat ein zGG von 1000kg, dann darf der Hänger auch nur 1000kg einschl. Stützlast wiegen.
- Der Anhänger hat ein zGG von 1075kg, die max. Achslast aber nur 1000kg: Der Anhänger darf gesamt 1075kg wiegen, dabei muss er so ausbalanciert sein, dass die Stützlast 75kg beträgt. Dann bleiben exakt die 1000kg für die Achse.
Das Ganze ist auch in den Bootsforen ein großes Thema. Mittlerweile gibt es einpaar Hersteller, die Trailer mit zGG 3675kg anbieten. Diese darf man an alle neueren SUV mit 3,5t Anhängelast hängen, die Stützlast muss dann 175kg betragen. Somit ist es möglich, die großen Boot noch legal ziehen zu können. Bei einem identischen Gespann, wo der Trailer nur ein zGG von 3,5t hat, darf die Stützlast nicht oben drauf gepackt werden. Bei 175kg Stützlast darf der restliche Trailer (also die Achslast) dann nur 3325kg wiegen.
Bei einer Kontrolle kann man aber Glück haben und die Polizei wiegt nur die Achse und vergleicht das mit den Papieren. Dann wird man durchkommen. Lässt die Polizei aber den Wowa abhängen und addiert die Stützlast zur Achslast dazu und der Wert liegt über dem zGG, dann kommt es drauf an, wie hoch die Toleranz ist. In D sind das rund 5%, wo man weiterfahren darf, im Ausland sieht es anders aus.
Gruß Axel
@trikeflieger: Und wie verträgt sich das mit dem neuen BE, der seit 2013 auf 3,5-t-Anhänger beschränkt ist und der Tatsache dass Kugelkopf und Auflaufbremse AFAIK auch nur bis 3,5 t zGg zugelassen sind?
Will deine Aussage nicht in Frage stellen, bin nur neugierig