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Was darf denn so etwas kosten ?
Hallo,
hatte einen echt doofen Unfall. Nach einem Neustart einer Autoschlange war ich aus versehen im Rückwärtsgang - Automatik.
Das Fahrzeug hinter mir hab ich beim schwungvollen anfahren - rückwärts - die Stosstange etwas gefaltet.
An meinem PKW hat die Anhängerkupplung keinen Kratzer.
Hier mal die Bilder und die Frage was so etwas denn kostet.
Gruss Axel R
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49 Antworten
4 Ringe = Das wird teuer..........
Kann man nicht so pauschal beantworten. 3-6 T€
Sieht so aus, als hast Du eine Anhängerkupplung und schwungvoll war wohl auch nicht übertrieben.
Vermag mir keine Preiseinschätzung erlauben, aber so billig, dass es lohnt den Schaden selbst zu regulieren, wird es wohl nicht. Warte das Gutachten ab und lass es die KH regeln.
Würde auch sagen locker mehrere tausend €.
Da dürfte auch der Träger hinter dem Stoßfänger verbogen sein, womöglich hat sogar der Kühler was ab gekriegt.
Der Audi sieht (warum auch immer) zudem auch noch recht neu/gepflegt aus....
Sofern der Eigentümer nicht pillepalleblöd ist (oder es sich sogar um einen Firmenwagen oder auch Leasing handelt), wird dieser einen Gutachter dazu holen. Den Schaden hinter dem Nummernschild kann doch auch keiner sehen bzw. erahnen...
Zu mehr als 99% wird der Schaden über der durchschnittlichen Summe liegen, bei der es sich (im Durchschnitt) noch lohnt, einen Schaden selbst zu zahlen... (ca. 1500€ oder so)...
Falls Deine Frage darauf abzielte, wirst Du wohl enttäuscht sein...
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 9. Dezember 2020 um 17:52:30 Uhr:
Würde auch sagen locker mehrere tausend €.
Da dürfte auch der Träger hinter dem Stoßfänger verbogen sein, womöglich hat sogar der Kühler was ab gekriegt.
Auf alle Fälle, die Spaltmaße stimmen auch nicht mehr.
Hallo @Axel R , da hast du leider einen Volltreffer gelandet.
Mir ist an einem Grünen Pfeil beim abbiegen ein Mitsubishi Pajero
hinten auf den Haken gefahren, so beim aufrücken.
Wie auch hier, war der Stoßfänger durchschlagen ,die Prallfläche
dahinter Schrott und auch der Kühler durchschlagen.
So in Etwa schätze ich auch Deinen Schaden an dem Audi ein.
Bei Dir ist dazu noch Das Grill kaputt.
Diesen Schaden solltest Du deiner Haftpflicht VRS: melden. Denke
nicht mal an selber zahlen, das wird leider richtig teuer.
Aber es ist sehr anständig von Dir, das du Deinen Fehler zugibst.
Sehr Viele hätten das nicht zugegeben und ein auffahren behauptet.
Danke das Du anständig geblieben bist....
Ich würde sagen einen mittleren 4 Stelligen Betrag + Wertminderung. Evtl. noch Mietwagen für die Zeit der Reparatur. Na dann nur über die Versicherung
Tja,
dann will ich mal schreiben, was meine Versicherung gezahlt hat.
Also, natürlich Rechtsanwalt, Gutachter, Firmenfahrzeug, kein Jahr alt, ------
mit allem drum und dran: 12.035 €
Die haben da wohl 2 x drüber gesehen und dann gezahlt.
Für diesen Preis kaufe ich mir 2 Gebrauchtwagen !
Wie kann man ein solches Auto kaufen, denn normal fährt man ja selbst auf und holt sich dann den Schaden selbst.
Alles für mich unverständlich !
Gruss Axel R
Hallo???
Der Schaden ist bereits abgerechnet und nach Gutachten reguliert? Warum stellst Du dann so eine Frage?
Du hast den Fehler gemacht und einem anderen VT einen Schaden zugefügt.
Bei Unstimmigkeiten hätte Deine KH da sicher ein Veto eingelegt.
Nun jammerst Du, dass der andere VT sich ein kostspielieges Auto geleistet hat bzw. einen Firmenwagen hat?
Was wäre, wenn man Dir bei einem solchen Fahrzeug einen Schaden zufügt? Sagst Du dann: och... ein bissl Klebeband und Lackstift reichen?
Ok... mehr sage ich nun lieber nicht
Zitat:
@NDLimit schrieb am 9. Dezember 2020 um 22:24:43 Uhr:
Hallo???
Der Schaden ist bereits abgerechnet und nach Gutachten abgerechnet? Warum stellst Du dann so eine Frage?
Du hast den Fehler gemacht und einem anderen VT einen Schaden zugefügt.
Nun jammerst Du, dass der andere VT sich ein kostspielieges Auto geleistet hat bzw. einen Firmenwagen hat? Was wäre, wenn man Dir bei einem solchen Fahrzeug einen Schaden zufügt? Sagst Du dann: och... ein bissl Klebeband und Lackstift reichen?
Ok... mehr sage ich nun lieber nicht
Nee,
ich beschwere mich nicht. War ein Fehler zu dem ich auch sofort gestanden habe.
Nur dieser Preis hat mich umgehauen. Klar, dass der Besitzer keine Wertminderung möchte, also kein Lackstift oder Klebeband. (Ist einfach Unsinn so etwas aufzuführen.)
Einigen Bekannten habe ich das gezeigt. Einer war unmittelbar nach dem Unfall vor Ort. Alle waren sprachlos über diesen Preis.
Wollte nur mal wissen, ob so etwas normal ist.
Gruss Axel R
Verstehe ich jetzt auch nicht was der TE hier jetzt will/beabsichtigt...?!?!?
Deine Versicherung zahlt sicherlich nur dann, wenn Sie die Forderung als berechtigt ansieht... ; hat ja schließlich auch nichts zu verschenken...
Was kann der Geschädigte dafür?!?
Wenn es soviel kostet, dann kostet es soviel!
Komische Auffassung von Dir um ehrlich zu sein...
Zitat:
@Axel R schrieb am 9. Dezember 2020 um 22:18:20 Uhr:
Tja,
dann will ich mal schreiben, was meine Versicherung gezahlt hat.
Also, natürlich Rechtsanwalt, Gutachter, Firmenfahrzeug, kein Jahr alt, ------
mit allem drum und dran: 12.035 €
Die haben da wohl 2 x drüber gesehen und dann gezahlt.
Für diesen Preis kaufe ich mir 2 Gebrauchtwagen !
Wie kann man ein solches Auto kaufen, denn normal fährt man ja selbst auf und holt sich dann den Schaden selbst.
Alles für mich unverständlich !
Gruss Axel R
‘
Rechtsanwalt und Gutachterkostenö sind Kosten, die dem Vertrag nicht zugerechnet werden.
Du kannst dir auch 10 gebrauchte dafür kaufen.
Kommt auf den Zustand an. ???
Wie es andere auch bemerkt haben, war der Schaden augenscheinlich enorm, dazu kommt, dass auf den Fotos unentdeckte Schäden nicht ersichtlich sind.
Wie ich sagte, wäre der "Preis" bzw in dem Fall Schaden deutlich anzuzweifeln, hätte die regulierende Versicherung ein Veto eingelget.
Für Dich bzw. den Versicherungsvertrag macht es doch eh keinen Unterschied, ob es 6, 8 oder eben ca. 12 k€ waren. Ein Rückkauf des Schadens hätte eh nicht gelohnt.
...ich hab das schon öfter mal irgendwo erwähnt.
Betrachtet man die auf den Straßen fahrende Fahrzeugflotte, die aus immer mehr richtig teuren Fahrzeugen besteht, so steigt das zu versichernde Gesamtrisiko stetig an... und damit insgesamt für alle die Versicherungprämien.
Es wäre an der Zeit eine maximale Obergrenze von z.B. 30 oder 50.000,-€ einzuführen, bis zu welcher z.B. ein Totalschaden maximal entschädigt wird.
Wer meint ein höherwertiges Fahrzeug in den Straßenverkehr einbringen und damit das Risiko eines teuren Schadens so massiv zu erhöhen, der soll bitteschön dieses Risiko entweder selbst tragen oder über seine eigene Vollkasko absichern.
Wenn ich einen Wertgegenstand (Geldtasche, Schmuck, etc.) irgendwo öffentlich ablege, muß ich damit rechnen, dass dieser gestohlen wird... wenn ich mit einem Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs bin oder dieses auf einem öffentlichen Parkplatz abstelle muß ich auch damit rechnen, dass es beschädigt wird.