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Was darf der TÜV bei Prüfung von Durchrostungen?

Themenstarteram 5. September 2016 um 8:15

Hallo,

Kann mir hier jemand rechtlich abgesicherte Aussage treffen, ob der TÜV bei der HU Prüfung mit einem Schraubenzieher im Schweller und anderswo bohren darf und durchsehen darf, oder wo ist da die Grenze zur Sachbeschädigung - gerade wie geschehen bei meinem Oldtimer?

Grüsse

Max

Beste Antwort im Thema

Der Übergang ist fliessend. Wenn der TüV dir eine unbeschädigte Stelle beschädigt, dann ist das Sachbeschädigung. Wenn er den Rost durchdringt, dann nicht.

Das Vorgehen ist absolut normal, völlig egal ob es sich dabei um einen Oldtimer handelt oder nicht. Und wenn es durchrostet ist, dann ist es halt durchrostet.

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Der Übergang ist fliessend. Wenn der TüV dir eine unbeschädigte Stelle beschädigt, dann ist das Sachbeschädigung. Wenn er den Rost durchdringt, dann nicht.

Das Vorgehen ist absolut normal, völlig egal ob es sich dabei um einen Oldtimer handelt oder nicht. Und wenn es durchrostet ist, dann ist es halt durchrostet.

Das ist völlig legal wenn der TÜV mit dem Schraubenzieher den Unterboden, den Schweller und auch den Auspuff abklopft, also mit der Spitzen Seite, nur so lange er nicht noch mit der anderen Hand nach haut um ein Loch mit Absicht in den Boden oder dergl. zu machen. Sei doch froh wenn der TÜV die Löcher entdeckt und du nicht irgendwann mit deinem Sitz durch den Boden gehst.

Zitat:

@Felyxorez schrieb am 5. September 2016 um 10:52:03 Uhr:

Der Übergang ist fliessend. Wenn der TüV dir eine unbeschädigte Stelle beschädigt, dann ist das Sachbeschädigung. Wenn er den Rost durchdringt, dann nicht.

Das Vorgehen ist absolut normal, völlig egal ob es sich dabei um einen Oldtimer handelt oder nicht. Und wenn es durchrostet ist, dann ist es halt durchrostet.

Das nenn ich mal Bullshit!

Eine "unbeschädigte Stelle" wird auch von keinem TÜV-Prüfer beschädigt.

Wenn der Verdacht besteht, da ist was durchgerostet wird der Prüfer genauer hinsehen.

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 5. September 2016 um 14:27:46 Uhr:

Das nenn ich mal Bullshit!

Deine Aussage ist Bullshit! Felixorez hat es völlig richtig dargestellt

Zitat:

Eine "unbeschädigte Stelle" wird auch von keinem TÜV-Prüfer beschädigt.

kann durchaus passieren. Wenn z.B. frischer Unterbodenschutz drauf ist, kann der weggekratzt werden, wenn geprüft werden muss, ob dahinter solides Metall ist. Das darf der Prüfer auch. Was er nicht darf, ist so fest zudrücken, dass er etwas verbiegt oder die Löcher erst reinmacht, die vorher nicht da waren.

Der TÜV Prüfer beschädigt nichts, er prüft etwas. Er hat nicht den Vorsatz, etwas zu beschädigen.

Beim Prüfen kann etwas beschädigt werden. Das geht aber manchmal nicht anders.

Besser so?

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 5. September 2016 um 14:27:46 Uhr:

 

Das nenn ich mal Bullshit!

Eine "unbeschädigte Stelle" wird auch von keinem TÜV-Prüfer beschädigt.

Wenn der Verdacht besteht, da ist was durchgerostet wird der Prüfer genauer hinsehen.

Was willst du mir sagen?

Also ich habe noch keinen TÜV erlebt, der irgendetwas beschädigt hat. Alles, wo hinterher ein Loch klaffte, war vorneweg auch schon so morsch, das es nicht mehr lange gehalten hätte.

Naturgemäß sehen das aber einige Zeitgenossen anders, wenn das dünne Restblech noch Farbe drauf hat, muss es demzufolge noch gut sein. Sticht der TÜV-Prüfer also durch so ein Rostnest, ist der automatisch der böse ...

Zitat:

@Felyxorez schrieb am 5. September 2016 um 17:10:21 Uhr:

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 5. September 2016 um 14:27:46 Uhr:

 

Das nenn ich mal Bullshit!

Eine "unbeschädigte Stelle" wird auch von keinem TÜV-Prüfer beschädigt.

Wenn der Verdacht besteht, da ist was durchgerostet wird der Prüfer genauer hinsehen.

Was willst du mir sagen?

Das es keine Sachbeschädigung ist!

Das kannst du so pauschal nicht sagen. Wenn der TüV Prüfer oberflächlichen Rost sieht und mit dem Schraubenzieher durch den Blätterteig durchhaut, dann ist das natürlich unproblematisch. Der Schaden ist ja da.

In einem anderen Fall, wenn ein TüV Prüfer (rein hypothetisch, nicht das mir das je passiert sei!) z.B. krauseligen Lack, eine typische Erscheinung bei manchen Fahrzeugen, in einem Zustand geistiger Umnachtung für Rost hält und dann mit Hammer und Schraubenzieher eine fette Macke in einen intakten Schweller haut, dann ist das sicher eine Sachbeschädigung. Ob diese rechtfertigbar ist, dass steht ja noch auf einem anderen Blatt. Eine Sachbeschädigung ist es dann auf jeden Fall.

Zitat:

@Knergy schrieb am 5. September 2016 um 17:16:46 Uhr:

Also ich habe noch keinen TÜV erlebt, der irgendetwas beschädigt hat.

brauchst Du nur mal einen Tag bei der AU zuschauen. Da hat es schon genug Folgeschäden gegeben, bei denen der TÜV nachträglich den Schaden ersetzen musste.

Was denn zum Beispiel? Mir fällt in der Konstellation nichts ein. :D

Zitat:

@Felyxorez schrieb am 5. September 2016 um 17:38:42 Uhr:

Was denn zum Beispiel? Mir fällt in der Konstellation nichts ein. :D

Rentnerfahrzeug das nie mehr als 1500 Touren gesehen wird und bei der AU in den Begrenzer gejagt wird.

Kann aber der TÜFF nix für, ist halt so die Vorgabe (gewesen prä OBD-AU).

Gruß Metalhead

Zitat:

@Kai R. schrieb am 5. September 2016 um 17:36:11 Uhr:

Zitat:

@Knergy schrieb am 5. September 2016 um 17:16:46 Uhr:

Also ich habe noch keinen TÜV erlebt, der irgendetwas beschädigt hat.

brauchst Du nur mal einen Tag bei der AU zuschauen. Da hat es schon genug Folgeschäden gegeben, bei denen der TÜV nachträglich den Schaden ersetzen musste.

träum weiter Advokat,

Gruß

Meine Herren, der rauhe Ton ist unnötig und missfällt mir sehr! Ich darf um ein freundliches Miteinander bitten!

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