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Was darf die Rennleitung?

VW Vento 1H
Themenstarteram 25. Juni 2004 um 13:30

Hallo Leutz,

ein Kumpel von mir hat letztens mal erzählt, dass die Rennleitung, wenn die einen anhalten, nur schauen dürfen, ob am Fahrzeug alles in Ordnung und eingetragen ist und ob die Papiere in Ordnung sind. In diesem Zusammenhang hat er auch gleich erzählt, dass die auch nich einfach so das Auto nach Drogen durchsuchen dürfen.

Nun meine Frage, zu was sind die alles befugt, wenn sie einen anhalten?

Ich frage nur, weil wir letztens nachts um kurz vor 2 Uhr angehalten wurden (wir wollten noch schnell zwei Döner holen ;-)) und dem Fahrer 30 min lang vorgeworfen wurde, dass er Drogen genommen hat, was er definitiv nicht tat, da ich die ganze Zeit bei ihm war und das sein erster Tag mit Führerschein war! Aber die haben immer wieder gesagt, dass er Drogen genommen hätte, wollten dann aber keinen Test machen und haben uns nach wie gesagt 30 min wieder fahren lassen.

Das beschissene daran war, dass die uns genau vor dem Dönerladen angehalten haben und während der Kontrolle der Dönerladen zu gemacht hat!

Naja, also, was sind die alles befugt zu tun?

MfG

GolfABI

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13 Antworten
am 25. Juni 2004 um 13:34

hi das problem ist das sie fast alles dürfen wenn sie einen grund oder berechtigten verdacht haben und den haben die immer ganz schnell die brauchen nur sagen ihr seit schlangenlienen gefahren oder sonstwas und schon dürfen sie euch anhalten und auch nach drogen suchen

am 25. Juni 2004 um 13:37

Du bist eigentlich freiwild, die können mit dir machen was se wollen.

Wenn für sie der Verdacht besteht das du Drogen mitführst dürfen die dir dein ganzes auto auseinander nehmen.

Nur ins rörhcen Blasen oder ähnliche tests mußt du nicht vorort über dich ergehen lassen. Wenn du nein sagst darfst mit aufs Revier und dann kommt n Doc der Blut abnimmt. Aber drumherum kommst da dann nicht.

Und erwarte kein freundlcihes Wort wenn sie nix gefunden haben und alles in Ordnung ist. ;)

Einfach immer ruhig und sachlich bleiben. An der situation kannst eh nix ändern.

Themenstarteram 25. Juni 2004 um 13:40

Oh man, so schlimm is das!?

Ich hab meinen Schein ja auch noch nicht lange, aber angehalten wurde ich bis jetzt noch nicht, mal sehen wann's soweit ist.

Das mit dem Freundlichen Worten hab ich schon mitbekommen bei dem oben beschriebenen Vorfall ...

Naja, dann werde ich wohl mit der Willkür der rennleitung leben müssen ...

MfG

am 25. Juni 2004 um 13:42

Zitat:

Original geschrieben von GolfABI

Naja, dann werde ich wohl mit der Willkür der rennleitung leben müssen ...

MfG

so schauts aus :cool:

am 25. Juni 2004 um 13:45

das beste ist immer freundlich bleiben, denn die haben sogar das recht dir teile wie z.b. tieferlegung u.s.w. wieder auszutragen bei einem freund von mir haben die das mal gemacht der dürfte grad wieder zum tüv und das beim 40/25 fahrwerk.

so sind unsere freundlichen helfer in der not

am 25. Juni 2004 um 14:06

also in taff bei diesen cop sendungen kam vor kurzem folgendes :

typ schmeisst tussi aus wohnung, die ruft die bullen ... sie kommen und ein freund von ihr auch, mit seinem auto .. dann meint der ex von der tussi oben in seiner wohnung der freund von ihr hätte drogen am start ... ok , die polizisten haben ihn GEFRAGT ob sie seine karre auseinander nehmen DÜRFEN ... hätte er nein gesagt wäre der fall abgeschlossen ... er sagte "klar" ... sie fanden aber drogen ( muahaha ) , fazit anzeige etc. ...

aber vor ort bei roten augen / komisches verhalten (drogenkonsum verdacht ) etc. denke ich mal schon das ein Wischtest erlaubt ist ... wenn er negativ ist kann man weiterfahren , wenn nicht blutprobe bei der pozilei, oder ?

am 25. Juni 2004 um 14:16

Zitat:

Original geschrieben von -omfg-

ok , die polizisten haben ihn GEFRAGT ob sie seine karre auseinander nehmen DÜRFEN ... hätte er nein gesagt wäre der fall abgeschlossen ... er sagte "klar" ... sie fanden aber drogen ( muahaha ) , fazit anzeige etc. ...

naja.. das war wohl eher höflich gemeint von den polizisten. Hätt der nein gesagt hätte er sich verdächtig gemacht un sie hätten die karre erst recht auseinander genommen.

Zitat:

Original geschrieben von -omfg-

aber vor ort bei roten augen / komisches verhalten (drogenkonsum verdacht ) etc. denke ich mal schon das ein Wischtest erlaubt ist ... wenn er negativ ist kann man weiterfahren , wenn nicht blutprobe bei der pozilei, oder ?

der wischtest ist natürlcih erlaubt. Aber du mußt den Test nicht mitmachen. Dann gehts halt mit aufs revier - Blut abnehmen.

Aber im ernst, wenn du weisst das alles ok ist, dann lässt du die doch schnell n bissel an der stirn und an den Hädnen wischen. Ist ja keine Aktion und die sind zufrieden und lassen dich in Ruh.

TIPS und rechtliche Grundlagen:

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die dürfen alles aber letzes mal haben mich 2 voll freundliche kontrolliert die waren scheiß freundlich obwohl sie glaubten ich hätte ein auto geklaut und zum abtransport hergerichtet :-)

ich stand halt auf nem parkplatz beim kaputten auto von nem bekannten, dass bereits auf nem anhänger stand während er ein anderes zugfahrzeug organisiert da das erste das er hatte nicht mehr wollte.

naja die eine tuss hat meine papiere kontroliert und der andere mein auto nur hatte der gar keine ahnung und hat sich von mir alles erklären lassen und was was ist am ende meine er nur ist ein schönes auto und nen schönenmittag

Themenstarteram 25. Juni 2004 um 14:21

Was? Die dürfen einem das Fahrwerk wieder austragen? Wieso das denn, wenn es bereits eingetragen ist, dann entspricht es doch der STVZO!? Oder? Oh man, langsam glaube ich echt, dass es mit Deutschland bergab geht ...

Klar, wenn einer total rote Augen hat oder sonst starke Anzeichen auf Drogenkonsum, dann sag ich ja garnichts, aber in dem Fall von meinem Kumpel wollten die ja garkeinen Test machen! Es kam mir eher so vor als ob sie drauf gewartet hätten, dass er Drogenkonsum fälschlicherweise zugibt oder vielleicht versucht zu flüchten als sie bei sich am Kofferraum waren ... keine Ahnung, aber wenn sie uns erst 30 min lang festhalten, behaupten der Fahrer hätte Drogen konsumiert und uns dann ohne Test wieder fahren lassen, dann weiß ich nicht weiter!

Da wär's mir sogar lieber, dass sie diesen dummen Test gemacht hätten, dann hätten die wenigstens Materialkosten und ein dummes Gesicht, wenn der Test negativ ausfällt! Aber naja, mal sehen, was bei der nächsten Kontrolle passiert ...

Und die taff spezial Sendungen zeigen bestimmt auch nur die Fälle, in denen die Rennleitung "gut aussieht" ...

MfG

GolfABI

Für mich klingt das nach reiner schikane!

Wenn die nicht mal nen drogentest gemacht haben..

Ich hätte mir vielleicht mal die Dienstnummer (oder wie das heisst) geben lassen und ne Anzeige gemacht.

Kann doch nicht sein... da ihr ja auch am Essen gehindert worden seit :o

am 25. Juni 2004 um 16:10

jaja, die chemnitzer polizei....

kenne ich auch, da ich dort sehr oft bin - man studiert ja eigentlich. Die holen mittlerweile wirklich oft auto raus.

Allerdings hatte ich noch nie Probleme. immer freundlich gewesen, die auch - und habe mich auch schon mit denen über mein unterhalten...

musste mir aber trotzdem schon zweimal anhören - nach dem sie mir eine ganze weile in zivil hinterher gefahren sind, dass sie mich wirklich nur auf Grund des Auto rausgeholt hatten und eigentlich auf irgendeinen Fehler gewartet haben...

Mehr als die Papiere wollen Sie dann aber meistens trotzdem nicht sehen.

Aber wie gesagt, bis jetzt lief immer alles sehr freundlich uns schnell ab...

am 25. Juni 2004 um 20:45

Hi,

 

also, wir leben ja immer noch (hoffentlich) in einem Rechtsstaat in dem so ziemlich alles geregelt ist. Die Feststellung, ob ein Bauteil, das bereits im Brief/Fahrzeugschein eingetragen ist wieder raus muß, trifft nicht die Polizei. Es sei denn, es wurde nachträglich was daran geändert. Aber die Austragung erzwingen können sie nicht. Da hätte ich mal nach der Rechtsvorschrift gefragt, auf die sie sich stützen wollen!

Wenn sie mich aufhalten und nur schikanieren wollten, war es ab und zu hilfreich, ihnen eine "Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Mißachtung der Rechtsvorschriften" an den Kopf zu werfen. Da wurden sie bis jetzt immer "zahm", denn auch die Polizei weiß, daß ein Rechtsanwalt immer einen Verstoß findet - und dann ist's vorbei mit der Karierre. In deinem Fall hätte ich was von "Nötigung im Amt" gebrummelt und die Reaktion abgewartet.

 

Gruß Quka

am 25. Juni 2004 um 21:00

das problem ist doch das bei den meisten (wie bei mir) so ziemlich alles verändert ist (reifen, fahrwerk, auspuff, u.s.w.) und wenn du denen dann noch blöd kommst haben die deinen wagen ganz schnell auf der wache und lassen dort mal einen gutachter von denen drüber schauen. und glaub mir der findet was um dir ne mängelkarte auszustellen oder sogar dein wagen grad an ort und stelle stillzulegen. gehst du dann zum anwalt stehst du in der beweispflicht das die dich genötigt haben und nicht umgedreht und da sitzen die meistens am längeren hebel.dazu kommt das dich dann ein ganzes polizeirevier auf den kiecker hat oder meinst du die lassen sich von dir die arbeitskollegen kündigen

sich mit der polizei anlegen ist immer ein brisantes thema da ist es besser du denkst dir deinen teil und lässt sie halt einmal drüberschauen.

Mein opa ist selbst von der lehre an bei der polizei gewesen (jetzt in pansion) doch der hat immer nur gesagt er war auch mal jung und hat an autos rumgebastelt

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