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Was darf ich gesamtgewicht haben ?

Themenstarteram 9. März 2008 um 11:48

Hallo, ich habe mal eine Frage und zwar habe ich in einer Neuen Firma angefangen und soll dort einen Ateco 812 mit Anhänger bewegen. Also der Ateco hat ja ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 tonnen. Leergewicht hat er 4,5tonnen also kann man noch knapp 3 Tonnen zuladen oder ? Aber wie ist das nun wenn ich noch einen Anhänger dran mache was darf denn dann der ganze Zug zusammen mit Ladung wiegen ? Habe nichts gefunden im Netz ! Achja Führerschein habe ich alle Klassen das ist also nicht das Thema ! Will nur wissen ab wann ich Überladen bin und wo ich eventuell etwas im Netz finden könnte !

Danke

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29 Antworten

Glaube das war so, mit Anhänger beim Koffer bzw 7,5to. der gesamte Zug 12 to. = des Weiteren bei 2 Kreis Bremse glaub wars das 1,5 fache an Zuladung, des z.g.Gw des Zugfahrzeugs, dieses gilt aber nicht bei Einkreisbremsen oder Auflaufeinrichtungen,die dürfen das zulässige Gesamtgewichts vom Zugfahrzeug nicht überschreiten, die würden dich sonst einfach wegdrücken.....

Sollte was verkehrt sein, bitte ich um BeRICHTIGung :p

Da ich die Antwort von Kirmesbub nicht ganz versteh hier nochmal in Kürze

Der Anhänger darf bei durchgehender Bremsanlage (also vom Motorwagen aus gesteuert) das 1,5fache des ziehenden Fahrzeugs wiegen. Es ist dabei unerheblich welches zulässige Gesamtgewicht der Anhänger hat.(Darf natürlich nicht überschritten werden ;) )

bei nem 7,49tonner ist das also 11,2t Gesamtgewicht für den Anhänger.

grüße

Steini

so hatte ich es doch gemeint Steini111 :D:D:D:D:D

echt?? :D;):p

grüße

Steini

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Da ich die Antwort von Kirmesbub nicht ganz versteh hier nochmal in Kürze

Der Anhänger darf bei durchgehender Bremsanlage (also vom Motorwagen aus gesteuert) das 1,5fache des ziehenden Fahrzeugs wiegen. Es ist dabei unerheblich welches zulässige Gesamtgewicht der Anhänger hat.(Darf natürlich nicht überschritten werden ;) )

bei nem 7,49tonner ist das also 11,2t Gesamtgewicht für den Anhänger.

grüße

Steini

Die 11,2 to sind der Maximalwert laut StvZo.

Wenn der Fz.- Hersteller nur eine niedrigere Anhängelast erlaubt hat, darf diese nicht überschritten werden.

Zitat:

Original geschrieben von twinsplitter

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Da ich die Antwort von Kirmesbub nicht ganz versteh hier nochmal in Kürze

Der Anhänger darf bei durchgehender Bremsanlage (also vom Motorwagen aus gesteuert) das 1,5fache des ziehenden Fahrzeugs wiegen. Es ist dabei unerheblich welches zulässige Gesamtgewicht der Anhänger hat.(Darf natürlich nicht überschritten werden ;) )

bei nem 7,49tonner ist das also 11,2t Gesamtgewicht für den Anhänger.

grüße

Steini

Die 11,2 to sind der Maximalwert laut StvZo.

Wenn der Fz.- Hersteller nur eine niedrigere Anhängelast erlaubt hat, darf diese nicht überschritten werden.

:p ;)

und wech....:cool:

grüße

Steini

Themenstarteram 9. März 2008 um 16:34

MHHHH und bei meinem 7,5 tonnen hängt aber hinten nur ein Doppelachser PKW Aluanhänger dran der ist ja nicht mit der Bremsanlage des LKW Verbunden. Der Anhänger hat ja nur eine Kupplung zum anhängen an PKW Anhängekupplungen ! Was darf ich denn da nun mit dem Gesamten Zug wiegen ?

Hier mal ein Bild !

Themenstarteram 9. März 2008 um 16:37

Und wo finde ich denn auch dafür etwas im Netz was ich eventuell mal meinem Arbeitgeber vorlegen kann ?

Wenn der nur ne Auflaufbremse hat, nicht mehr als das leergewicht des Zugfahrzeug! Sprich 3,5 to.

falls ich mich irren sollte, dann Asche über mein Haupt......

 

...wieso für dein Chef? Lässt der dich immer mehr fahren als wie erlaubt?

Der auflaufgebremste Anhanger darf nicht schwerer sein wie das ZIEHENDE Fahrzeug, oder maximale gesamt Zugewicht eingeschrankt / vorgeschrieben vom Hersteller.

Die Kugelkopfkupplung ist bis MAXIMAL 3,5 Tonns.

Durchgehende Bremsanlage, 1,5 Fache des Gesamtgewicht des Ziehenden Fahrzeug, oder maximale gesamt Zugewicht eingeschrankt / vorgeschrieben vom Hersteller.

In diesem Fall mit dem 812, 7,49To+3,5To=10.99Tonns

Rudiger

 

Zitat:

Original geschrieben von Kirmesbub

Wenn der nur ne Auflaufbremse hat, nicht mehr als das leergewicht des Zugfahrzeug! Sprich 3,5 to.

falls ich mich irren sollte, dann Asche über mein Haupt......

 

...wieso für dein Chef? Lässt der dich immer mehr fahren als wie erlaubt?

so hatte ich es doch gemeint Rudiger :D:D:D:D:D

Buddy,

Ich weiss zwar nicht welches Deutsch DU sprichst / schreibst.

Du bist schon ganz schon an Husten mit der ganzen Asche auf deinem Haupt.

Rudiger

Wenn der nur ne Auflaufbremse hat, nicht mehr als das leergewicht des Zugfahrzeug! Sprich 3,5 to.

 

falls ich mich irren sollte, dann Asche über mein Haupt......

Zitat:

Original geschrieben von Kirmesbub

so hatte ich es doch gemeint Rudiger :D:D:D:D:D

Themenstarteram 9. März 2008 um 17:12

OK Danke und das ist auch 100%tig sicher ? Und wo finde ich dazu etwas im Netz ! Denn Maximal 10,99Tonnen ist nicht viel bei Schweren Fenstern und Türen ! Und da muss man ja auch noch das Lehrgewicht des Anhängers mit einrechnen oder !

Hallo Salem1111,

alle Angaben die du brauchst, stehen doch in den Papieren vom LKW und Anhänger. Und wenn das 10,99Tonnen sind, dann ist das so, das brauchst du im Internet nicht nachlesen.

Wenn du dein Gespann beladen hast, fährst du mal auf ne Waage und wiegst nach.

Gruß

Frank

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