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Was darf kann ich mit 18 Jahren mit dem CE-Führerschein anfangen?

Themenstarteram 11. Mai 2008 um 19:14

Hallo Motor-Talker,

Ich wollte demnächst mal ein Lkw-Führerschein (Kl. CE) machen.

Ich habe mal gehört, dass man mit 18 auch gewerbliche Fahrzeuge fahren darf, wenn diese nicht beladen sind.

Auch habe ich gehört, dass man mit 18 landwirtschaftliche Güter befördern darf und zwar im Umkreis von 50km um dem Standort des Fahrzeuges.

Könnt ihr mir sagen, ob ich damit richtig liege oder ob ich so voll auf dem Holzweg bin.

Schön dank für die Antworten.

Gruß Peet

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16 Antworten

Gewerblich darfst Du den eigentlich nicht nutzen, selbst wenn er leer wäre. Das wird wohl aber auf den Einzelfall ankommen. Für Hilfszwecke (Rotes Kreuz, Feuerwehr, THW, etc.) darfst Du den auch verwenden und Landwirtschaft ist auch nicht gewerblich. Grds. darfst Du den Führerschein nicht für Sachen verwenden, die unter die FeV fallen.

Es kann für Dich aber Sinn machen, jetzt den C/CE zu erwerben, da Du die Grundqualifikation bräuchtest, wenn Du 21 wirst, also ab 10.09.2009. Die würdest Du umgehen und eine ganze Menge Geld sparen. Ob es allerdings sinnvoll ist, gewerblich die Fe zu nutzen ohne weitere Kenntnisse zu haben, steht auf einem anderen Blatt.

Wenn Du konkret weißt, wofür Du die Fe vor dem 21. Lj nutzen willst, dann frag' das konkret. Das ist einfacher zu beantworten, als einen umfassenden Aufsatz zu verfassen, was Du alles darfst und was verboten ist.

Hmm, aber er könnte doch alles gewerblich fahren was unter die Klasse C1E fällt, oder irre ich mich da?

Die C1E geht ja solo bis 12t und als Zug dann bis 30t. Einachser Auflieger im Volumen Verkehr oder so...

 

Grüße

Steini

nene C1e IST 7,5 Tonnen solo

und als Gespann unter 21 Jahren in gewerblicher Nutzung als Zuggewicht auf 7,5 beschränkt

LKW

 

Führerschein Klasse C1

Mindestalter: 18 Jahre Kraftfahrzeuge - außer Krafträdern - mit mehr als 3.500 kg aber weniger als 7.500 kg zul. GM, nicht mehr als 8 Sitzplätze außer Führersitz

Anhänger: höchstens 750 kg zul. GM

Hinweis: gewerbl. Güterverkehr unter 21 Jahren nur bis 7.500 kg zul. GM einschl. Anhänger

Erwerb: Vorbesitz B

Befristet: bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach alle 5 Jahre erneut ärztl. Untersuchung

Einschluss: keiner

 

Führerschein Klasse C1E

Mindestalter: 18 Jahre Kombination aus Zugfahrzeug der Kl. C1 und Anhänger über 750 kg zul. GM. Die zul. GM der Kombination das 12.000 kg und die zul. GM des An-hängers die LM des Zugfahr-zeuges nicht übersteigen.

Hinweis: gewerbl. Güterverkehr unter 21 Jahren nur bis 7.500 kg zul. GM einschl. Anhänger

Erwerb: Vorbesitz C1

Befristet: Bis zum vollendeten 50. Lebensjahr, danach alle 5 Jahre erneut ärztl. Untersuchung

Einschluss: BE sowie D1E und DE, sofern D1 bzw. D im Besitz

Klar kann er bis 7,5 t fahren, wobei es sich hierbei um das zulZGG handelt und nicht nur das Gewicht des Zugfahrzeuges. Mir war das aber nicht vordergründig, da ich nur wenige kenne, die mit ihrem C/CE wirklich auf so'n Schlächterfahrzeug wollen.

Die BKrFQ umfasst allerdings später auch den C1/C1E.

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris

Klar kann er bis 7,5 t fahren, wobei es sich hierbei um das zulZGG handelt und nicht nur das Gewicht des Zugfahrzeuges. Mir war das aber nicht vordergründig, da ich nur wenige kenne, die mit ihrem C/CE wirklich auf so'n Schlächterfahrzeug wollen.

Die BKrFQ umfasst allerdings später auch den C1/C1E.

Hmm, mir war nicht klar das es da mal wieder ne weitere Einschränkung für den "gewerblichen" Verkehr :D gibt. Überall will der Gesetzgeber die 7,5t grenze abschaffen ud da führt er sie neu ein :(

Nee 7,5er mit Tandem und quer über den Sitzen pennen....nö ;)

Grüße

Steini

Zitat:

Original geschrieben von AndyRe

nene C1e IST 7,5 Tonnen solo

und als Gespann unter 21 Jahren in gewerblicher Nutzung als Zuggewicht auf 7,5 beschränkt

Wer nur die alte Klasse 3 hatte bekam den C1E auf 7,5t beschränkt ;)

Grüße

Steini

Wer die alte Klasse 3 hatte, bekam ein Zusatzvermerk, damit er die alte Klasse auch weiterhin weiter fahren durfte. Hab' den Vermerk auch noch in der Karte.

am 16. Juni 2008 um 17:15

mal ne frage gilt das auch, wenn mir der lkw nicht selber gehört, sondern einer spedition und ich in einen umkreis von weniger als 50km um den standort des betriebes wahren ausliefere? denn in diesem falle bin ich ja nur ein angestellter und nutze den CE-führerschein nicht gewerblich, da ich kein eigenes gewerbe betreibe!

mfg kn0lle

ps: würd mich mal auf ne antwort von euch freuen^^

lach, das hat nichts damit zu tun dass du kein gewerbe hast

Du fährst Waren aus um damit Geld zu verdienen und somit ists gewerblich

Ok so langsam versteh ich dank dem EU harmonisierungswahn langsam nur noch Bahnhof.

Frage

Alter Fürherschein ausgestellt 1993

Umgeschrieben 2000

Vermerk hinter CE klar gültigkeit 2025, unter zeile 12 79(C1E>12000KG,L<3)??

C1 Zeile 12 171??

Klasse L 174??

Ich habe laut der Vorderseite die klassen

A BE C1E CE MLT

 

Bisher hab ich keine seite gefunden Wo man Sich darüber mal was hätte anlesen könne

was sich dahintert genau verbirgt, ohne dieses beamtendeutsch,

welche Klasse was genau beinhalted und welche Beschränkung die zahlen und sysmbole aussagen.

Ich weiss das die Klasse C1E beasgt 7,5 ton mit anhänger bei mir ist die C1E ohne gültigkeitsbegrenzung?

Was hat es mit der Fahrerkarte auf sich.

Eine verständliche ausführung wäre nicht schlecht.

du darfst "gewerblich" für die Bundeswehr fahren. Ich bin mit 20 dauernd mit ' iveco Limolaster' und zwei-achsigen Anhänger durch die Pfalz geeiert.

Bewerb dich doch da, dan sparst du dir auch das Geld für den CE , Ich habe gehört die hätten zur Zeit Personalmangel :D

Gruß

Robbi

wikipedia "führerschein" und weiterführende links.

es gibt auch Internetseiten für Blinde, bei denen der Text vorgelesen wird.

Es ist wirklich ermüdend, immer wieder zuzusehen, das Gesetzestexte fragmental ins Forum kopiert und und immer wieder zitiert werden.

Konkrete Fragen beantwortet auch das Bundesamt für Güterverkehr per mail. Die haben auch eine FAQ, deren Nutzung viele weitere Fragen obsolet macht.

Dekra und TÜV usw. haben auch Internetseiten mit entsprechenden Infos.

viel spass beim vorlesen lassen.

am 31. Januar 2011 um 21:22

Leichenschänder hier!

Nach 3 (!!!) Jahren, in denen sich das ganze Thema grundlegend geändert hat bekommt der Themen-Ersteller hier noch den Typ, sich bei der Bundeswehr zu bewerben :rolleyes:

 

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