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Was darf man?

Themenstarteram 2. Oktober 2012 um 12:15

Im neuen MOTORRAD ist ein Artikel (2 Seiten) mit mehreren Aufstellungen was

eintragungsfrei ist, wofür man eine ABE braucht usw.. Da diese Fragen hier ja

immer wieder gestellt werden, ist dieser Artikel sehr interessant (finde ich).

Beste Antwort im Thema

Von mir bekommt Wewa einen freundlichen Daumen, solche Tipps sind wertvoll.

Die thread-Überschrift ist gut gewählt, eine Überschrift soll Interesse wecken.

Von Verwirrung kann ich nichts entdecken, solche Kommentare wie der von Dang3r sind leider nur unnütz und destruktiv, vermutlich wird WeWa2 zu dem Ergebnis kommen, dass es das letzte Mal war, dass er so etwas weiter gibt.

Wie auch immer, die Änderungen und Neuerungen im Zulassungsrecht im Allgemeinen und der FZV im Besonderen (viele suchen ja noch immer in der StVZO rum) sind mannigfach und für Leute, die sich damit nicht auseinandersetzen, vielfach böhmische Dörfer. Wenn ich an den hanebüchenen Blödsinn denke, der hier zu solchen im weitesten Sinne rechtlichen Themen schon gepinselt wurde, au weia.:rolleyes:

Wenn eine Fachzeitschrift sich mit diesem Thema befasst ist das hilfreich.

Wenn jemand auf hilfreiche Tipps hinweist, ist das kameradschaftlich

Wenn man ihn deswegen saudumm anmacht, ist das schyce.

Und wenn dieser thread demnnächst geschlossen wird, wie BMWK100...(ich kann mir das nicht merken) es formuliert, dann liegt es ausschließlich an Punkt 3 meiner Aufzählung.

Der BT war mal eine kameradschaftliche Runde, in der man sich gegenseitig geholfen hat.

Ist schon ne ganze Weile her.

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20 Antworten
am 2. Oktober 2012 um 12:30

Vor allem darf man in einer Treaderöffnung reinschreiben um was es geht. Man darf nämlich auch bei Grün über die Straße gehen.

am 2. Oktober 2012 um 12:41

Man kann allerdings nicht in einem runden Raum in die Ecke pinkeln!

am 2. Oktober 2012 um 13:26

Wie! Ihr habt nicht die neue Motorrad?:D

So nen Beitrag hätte ich eher von der Forenbriefkastenoma erwartet, naja :D

Wie wäre denn mit auszugsweisen Beispielen inkl. der Quellenangabe (Motorradzeitschrift)?

Themenstarteram 2. Oktober 2012 um 14:12

Um das Ganze abzuschreiben bin ich viel zu faul. :D Online steht auch noch

nichts zur Verfügung. Es sollte ja auch nur ein Tipp sein.

am 2. Oktober 2012 um 14:16

Ach,so! Und ich dachte schon er wäre vorm Computer eingeschlafen.:)

Darf man Artikel abfotografieren und einstellen? :D

Themenstarteram 2. Oktober 2012 um 15:42

Zitat:

Original geschrieben von volvosilke

Darf man Artikel abfotografieren und einstellen? :D

Da bin ich mir nicht sicher. Ich könnte mir vorstellen, dass da so

gewisse Copyright-Rechte greifen. Und dafür eine teure

Abmahnung kassieren? Wer sich die Zeitschrift nicht kaufen

will, lässt es eben (ich hab nichts davon).

oder du verkaufst einfach Abos - für das Motorrad...

schönen Tag noch Alex

PS - du wolltest - und hast aber nur Verwirrung gestiftet...

auch nicht schlecht geb dem Thread ne Haltbarkeit von 36 Stunden...

Zitat:

Original geschrieben von Dang3r

So nen Beitrag hätte ich eher von der Forenbriefkastenoma erwartet, naja :D

Wie wäre denn mit auszugsweisen Beispielen inkl. der Quellenangabe (Motorradzeitschrift)?

höh?

 

@ TE:

Danke für den Tipp!

Von mir bekommt Wewa einen freundlichen Daumen, solche Tipps sind wertvoll.

Die thread-Überschrift ist gut gewählt, eine Überschrift soll Interesse wecken.

Von Verwirrung kann ich nichts entdecken, solche Kommentare wie der von Dang3r sind leider nur unnütz und destruktiv, vermutlich wird WeWa2 zu dem Ergebnis kommen, dass es das letzte Mal war, dass er so etwas weiter gibt.

Wie auch immer, die Änderungen und Neuerungen im Zulassungsrecht im Allgemeinen und der FZV im Besonderen (viele suchen ja noch immer in der StVZO rum) sind mannigfach und für Leute, die sich damit nicht auseinandersetzen, vielfach böhmische Dörfer. Wenn ich an den hanebüchenen Blödsinn denke, der hier zu solchen im weitesten Sinne rechtlichen Themen schon gepinselt wurde, au weia.:rolleyes:

Wenn eine Fachzeitschrift sich mit diesem Thema befasst ist das hilfreich.

Wenn jemand auf hilfreiche Tipps hinweist, ist das kameradschaftlich

Wenn man ihn deswegen saudumm anmacht, ist das schyce.

Und wenn dieser thread demnnächst geschlossen wird, wie BMWK100...(ich kann mir das nicht merken) es formuliert, dann liegt es ausschließlich an Punkt 3 meiner Aufzählung.

Der BT war mal eine kameradschaftliche Runde, in der man sich gegenseitig geholfen hat.

Ist schon ne ganze Weile her.

Der Bikertreff sollte auch wieder zu einer kameradschaftlichen Runde werden. Wenn alle ein wenig mehr Wohlwollen für den Mit-Nutzer zeigen würden und auch mal vom eigenen Ego-Trip runterkommen würden, sollte dies gelingen. Wenn allerdings ständig Animositäten von einem Thread in den nächsten transferiert werden, sieht es nicht so doll aus. Hier ist JEDER für sich gefordert.

Also nachdem ich ich ziemlich weit aus dem Fenster gelehnt hab:

mal eine kleine Fleißaufgabe....

Eintragungspflichtig

Bauteile doer Baugruppen, für die eine ABE oder ein Telegutachten erforderlich ist und die in die Papiere eintgetragen werden müssen.

Ausnahme: wird die ABE mitgeführt, ist der Eintrag nicht zwingend.

Ansaugstutzen, Bremsarmatur, Bremsbeläge, Bremsflüssigkeitsbehälter, Bremshebel, Bremsleitungen,

Bremspedal, Bremspumpe, Bremsscheibe, BRemszange, Cockpitverkleidung, Fahrerwkshöherlegung,

Fahrwerkstieferlegung, Federbein(e), Felgen, Fußrasten, Gabel, Gabelbrücke, Gabelfedern,

Gabelstabilisator, Getiebeabstufung, Hauptrbemszylinder, Hauptständer, Heckhöherlegung,

Hecktieferlegung, Heckverkleidung, Hinterradabdeckung, Kettenrad (bei nicht identischer Zähnezahl)

Kotflügel, Krümmer (nur wenn der Durchmesser oder die Rohrfühung ändert), Lampenmaske, Lenker,

Lenkerenden-Blinker bei aktuellen Motorrädern nur in Verbindung mit hinterem Blinkerpaar,

Lenker-Klemmböcke (Riser), Lenkungsdämpfer, Luftfilter,

Luftfiltereinsatz (bei verändertem Luftdurchsatz) , Luftfilterkasten, Reifen (bei Dimensionsänderung)

Ritzel(bei nicht identischer Zähnezahl) Schwinge, Seitenständer, Sekundärübersetzung, Sozieshatlegriffe,

Tachometer, Tank, Vergaser, Vergaser-Bedüsung, Verkleidung, Verkleidungskiel, Verkleidungsscheibe

Bauertgenehmigung eintragungspflichtig

Anhängerkupplung (mit Anhänger im Schlepptau sind 60km/h zulässig)

Eintragungspflichtig per Einzelabnahme

Heckrahmenkürzen,

Rahmen polieren (nur nach vorheriger Absprache mit Sachverständigem)

(Extreme Umbauten lassen sich mit Mühe legalisieren)

Eintragungsfrei

Bauteile oder Baugruppe, die nicht in die Papiere eingetragen werden mössen und weder Teilegutachten noch ABE oder EG-BE benötigen

BAtterie, Bordsteckdose, Drehzahlmesser, Gabelprotektoren, Gaszug, Gehäusedeckel,

Gepäckträger (sofern keine maßgebliche Veränderung am Fahrzeug) Griffgummis,

Handschalen/Protektoren, Heizgriffe,

Kerzenstecker (muss Spezifikation bezüglich Funkenstörung entsprechen),

Kettenrad (bei identischer Zähnezahl), Kickstarter, Kühlwasserschläuche, Kupplungsarmaturen,

Kupplungshebel, Luftfiltereinsätze (bei unverändertem Luftdurchsatz), Motorschutzwanne, Navigationgerät,

Ölthemperatur- direktmesser, Rahmen lackieren Rahmenschützer/Sturzpads, Ritzel (bei identischer Zähnezahl), Sitzbank (unter beibehaltung der Originallänge und Haltevorrichtung Sozius beachten),

Suchscheinwerfer (darf während der Fahrt nicht benutzt werden ), Vibrationsdämpfer (an Lenkerenden),

Warnblinkanlage, Zündkerzen (muss Spezifikation bezüglich Funkenstörung entsprechen),

Bauartgenehmigung eintragsfrei

Teile, die mit einem EG oder ECE-PRüfzeichen versehen sind und nicht in die Papiere eingetragen

werden müssen

Blinker, Glühlampen, Hupe, Kennzeichenbeleuchtung, Miniblinker, Nebelscheinwerfer, Rücklicht,

Rückstrahler (Winkel Senkrecht zur Fahrbahn beachten), Scheinwerfer, Spiegel, Zusatzscheinwerfer

Sonderfälle

Die folgende Bauteile sind streng genommen ein Fall für eine ABE, was in der Praxis allerdings kaum angewenet wird - daher eintragungsfrei.

Alarmanlage, Benzinfilter, Benzinleitungsschnellkupplung,Bremsscheibenabdeckung, Heckinnenkotflügel,

Kennzeichenhalter, Kettenschutz, Kühlergrill, Schutzbügel, Soziusabdeckung

Ein Sonderfall stellen die Schalldämpfer da EG- BE

dabei bitte beachten: Kat- Problematik:

Mässen Nachrüstdämpfer, mit EG-BE einen Kat besitzen, wenn auch der SErientop einen aufweißt?

Alle ab 2006 nach Euro 3 holomologierten Motorräder, die serienmäßig einen Kat besitzen, dürfennur auf einen Nachrüstdämpfer MIT Kat umgerüstet werden.

Anders sieht es es mit älteren, Beispielsweise Euro 2 zugelassenen Motorrädern aus.

Selbst wenn sie mit Kat ausgerüstet sind dürfen Nachrüstdämper ohne kat angebaut werden.

ACHTUNG- aber nur dann wenn sie vor dem 18.Mai 2006 eine EG Betriebserlaubnis erhalten haben.

Wenn dann bei der Abgasuntersuchung die (vom Hersteller) vorgeschriebenen Werte nicht erreichen, gibt es ledeglich einen Vermerk des Prüfers.

 

so... - fertig....

Fehler kann jeder behalten...- auch kein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit!

Aus dem Kopp und aus notizen reingekloppt...

Alex

am 3. Oktober 2012 um 14:07

Und alles andere ist perse verboten?

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