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Was haltet ihr von diesem Fernlicht + Nebelscheinwerfer

Themenstarteram 26. Juni 2010 um 14:59

Hallo,

ich habe folgendes in der Bucht gefunden.

Klick Mich!!

Was haltet ihr davon?

Ist das überhaupt erlaubt, da ich ja schon Fernlicht in meinen originalen Scheinwerfer habe?

Danke schon einmal

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19 Antworten

Also Fernlicht an dieser stelle ist für mich ein großes ? was Tüv usw. angeht denn das wären ja 4 Fernlichter insgesamt! Ich persönlich würde sowieso nur Nebler unten verbauen und 2 lampen an einer Stelle finde ich ehrlichgesagt unschön am Golf (stelle mir das gerade vor.... sieht irgendwie doof aus .... meine Meinung)

Ich kenn die nur als Nebler und Tagfahrlicht.

Themenstarteram 26. Juni 2010 um 15:35

Zitat:

Original geschrieben von zonki101

Ich kenn die nur als Nebler und Tagfahrlicht.

Ja so kenne ich sie eigentlich auch nur :)

Ich kenne sowas nur von alten Renault Modellen (LKW), die hatten auch im Hauptscheinwerfer und unten neben den Nebelscheinwerfern das Fernlicht. Man konnte da mit einem extra Schalter wählen welches Fernlicht man nutzen wollte. Also oben oder unten.

 

Wenn du wirklich Nebelscheinwerfer nachrüsten möchtest, dann kauf dir die Dinger doch mit TFL und Nebelleuchten, wäre für mich Sinvoller, wenn ich schon zwei Lampen unten montiere.

 

Gruß

am 26. Juni 2010 um 15:40

Die Dinger kosten rund 200 Euro und sind sehr sehr leicht zu klauen!!!

Ich würde die nicht kaufen.

Themenstarteram 26. Juni 2010 um 16:33

Finde wenn man Tagfahrlicht haben möchte, dann schon welches mit LED.

Themenstarteram 27. Juni 2010 um 19:15

Weis vllt nun jemand ob das erlaubt ist mit dem 4x Fernlicht

Scheinwerfer für Fernlicht

Anbringung: Vorgeschrieben für alle Kfz.-Klassen

Anzahl: 2 oder 4 Stück, bei N3-Fz (Kraft-Fz. zur Güterbeförderung über 12 t) = 6 Stück.

Anbauhöhe: Keine besonderen Vorschriften

Anbaubreite: Keine besonderen Vorschriften, aber so angebracht, dass der Fahrer nicht von Reflektionen gestört wird.

Elektrische Schaltung: Paarweise Zuschaltung von zusätzlichen Fernscheinwerfern zum Abblend- und Fernlicht ist zulässig. Beim Übergang zum Abblendlicht müssen alle Fernscheinwerfer gleichzeitig abschalten.

Einschaltkontrolle: Blaue Kontrolleuchte

Sonstige Vorschriften: Die Lichtstärke aller einschaltbaren Fernscheinwerfer darf 225.000 Candela nicht überschreiten. Die Summe der Referenzzahlen darf nicht größer als 75 sein.

Hier da steht was drin.

Zitat:

Original geschrieben von _Double_

Weis vllt nun jemand ob das erlaubt ist mit dem 4x Fernlicht

Hat ich an meinem 1er Golf schon. Hab damals einen Fernscheinwerfergrill nachgerüstet. Hat keinen TÜV interessiert, nur dass alle gehen.

Zitat:

Original geschrieben von Frada84

Scheinwerfer für Fernlicht

Anbringung: Vorgeschrieben für alle Kfz.-Klassen

Anzahl: 2 oder 4 Stück, bei N3-Fz (Kraft-Fz. zur Güterbeförderung über 12 t) = 6 Stück.

Anbauhöhe: Keine besonderen Vorschriften

Anbaubreite: Keine besonderen Vorschriften, aber so angebracht, dass der Fahrer nicht von Reflektionen gestört wird.

Elektrische Schaltung: Paarweise Zuschaltung von zusätzlichen Fernscheinwerfern zum Abblend- und Fernlicht ist zulässig. Beim Übergang zum Abblendlicht müssen alle Fernscheinwerfer gleichzeitig abschalten.

Einschaltkontrolle: Blaue Kontrolleuchte

Sonstige Vorschriften: Die Lichtstärke aller einschaltbaren Fernscheinwerfer darf 225.000 Candela nicht überschreiten. Die Summe der Referenzzahlen darf nicht größer als 75 sein.

Wie Frada84 schon schrieb :Paarweise Zuschaltung von zusätzlichen Fernscheinwerfern zum Abblend- und Fernlicht ist zulässig

D.h. du darfst zu deinem ablendlicht ein paar zusätzliche scheinwerfer leuchten haben.

Du kannst dir so viele scheinwerfer ran bauen wie du willst.

Es dürfen aber wie schon oben erwähnt neben dem standlicht nur 2paar scheinwerfer leuchten.

Also kleines Bsp. Wenn du Abblendlicht und deine originalen Nebelscheinwerfer an hast darfst du laut gesetz keine zusatzscheinwerfer mehr dazu Schalten.

Hoffe das war einigermaßen verständlich.

Grüße der Devil

Themenstarteram 28. Juni 2010 um 14:52

Danke schön für die Hilfe

Lichttechnische Einrichtungen an Kfz und deren Anhänger

denke mal daraus hat Devil seinen Text kopiert, ich denke die komplette Datei ist anschaulicher so!

Gruß

die 6 Fernlichter für Fz. der Klasse N3 (Nutzfahrzeuge > 12 Tonnen zGG) muss man aber auch richtig verstehen, gleichzeitig dürfen keine 6 Fernlichter leuchten, was bei fast alle gepimpten Lkw lichttechnisch leider der Fall ist und einem immer viel Ärgerei bereitet.

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka

...

die 6 Fernlichter für Fz. der Klasse N3 (Nutzfahrzeuge > 12 Tonnen zGG) muss man aber auch richtig verstehen, gleichzeitig dürfen keine 6 Fernlichter leuchten, was bei fast alle gepimpten Lkw lichttechnisch leider der Fall ist und einem immer viel Ärgerei bereitet.

Ach quatsch, was bei den LKWs dann leuchtet sind Arbeitsscheinwerfer. Muss man dir das als TÜV Mensch noch erklären :D

Aber dann sind es oftmals auch mehr als 6, kenne noch ein Kunden von uns, der hatte oben 4 und unten 4 und halt die normalen 2 :)

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