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Was haltet ihr von diesen nachrüst Xenon

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 8. Oktober 2007 um 18:48

Hallo!

Ich soll mal für nen Kumpel fragen was ihr so von diesen Xenon haltet:

http://www.speed-buster.de/.../...licht-Nachruestset_63_526_1.html#526

??

welches der auf den seiten angeotenen xenon wäre zu empfehlen,bzw welches ist überhaupt in den auto zu realisieren??Er fährt nen golf V Goal MJ 07

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14 Antworten

Illegal, nicht für normale Halogen-Scheinwerfer geeignet noch zugelassen. Entweder soll Dein Kumpel originale Xenon-Scheinwerfer nachrüsten oder gute Halogenlampen einbauen.

Themenstarteram 8. Oktober 2007 um 18:59

Das hab ich ihm ja auch gesagt aber er will es halt unbedingt haben

Dann soll er es kaufen, aber erwarte hier nicht wirklich positive Resonanz auf die Anfrage.

Themenstarteram 8. Oktober 2007 um 19:09

ich solle ja nur mal fragen,vielmehr ging es darum ob es auch funktioniert,weil man muss ja hier einfach die anschlüsse für die originalen halogen h7 birnen auf die vorschaltgeräte der xenons hängen und gut,aber klappt das da auch mit der elektronik oder meckert der can bus herum?

spielen mit hochspannung....

das kann ja ein "elektrisierendes" erlebnis werden...

lasst die finger von dem scheiss...hab dieses jahr schon 3 solche Xenon-Spinner angezeigt...im Hamburger umland nimmt das mittlerweile marotten an...und das bei der aktuellen witterung morgens...

mfg

Themenstarteram 8. Oktober 2007 um 19:28

Tja was soll man da sagen,ich finde es auch quatsch,aber wenn er es will,ich hab mir einfach die linsenscheinwerfer von hella geholt paar schöne Halogener rein und es sieht auch fast so aus,nur das es legal ist!

naja, klingt sehr interessant, illegal - weiß ich jetzt nicht, Verkäufer behauptet E-Zeichen - aber näheres nicht dazu bekannt, oder ??? Nehmen wir doch an, dass es mit Scheinwerferreinigungsanlage und Niveauregulierung legal ist, bleibt die Frage nach dem versprochenen Wirkungsgrad und der Haltbarkeitsdauer. Hat da einer Erfahrungen zu. Google spuckt nicht viel aus

Zitat:

Original geschrieben von DjLaWienen

naja, klingt sehr interessant, illegal - weiß ich jetzt nicht, Verkäufer behauptet E-Zeichen - aber näheres nicht dazu bekannt, oder ??? Nehmen wir doch an, dass es mit Scheinwerferreinigungsanlage und Niveauregulierung legal ist, bleibt die Frage nach dem versprochenen Wirkungsgrad und der Haltbarkeitsdauer. Hat da einer Erfahrungen zu. Google spuckt nicht viel aus

ein E-Zeichen macht aus einem Halogenscheinwerfer keinen für Xenonbetrieb zugelassenen Scheinwerfer!

das E-Zeichen gilt nur für die brenner und ist keinen cent wert...weil JEDER Xenonbrenner ein E-Zeichen hat, damit die BE der gesamten Leuchteinheit erhalten bleibt...

und das peinlichste ist, das wussten netmal unsere herren in grün...(nagut 3 von 5 ;))

mfg

Ok, gültiges E-Prüfzeichen vorrausgesetzt, ist der Scheinwerfer dafür nicht geprüft oder zugelassen, der Reflektor nicht geeignet, das Set eher Pfusch, der Sinn mehr für Showcars gedacht und noch immer illegal. Wenn das TFL auf den Neblern schon hier als Straftat verschrien wird, dann soll das Zeug zulässig sein? :D

http://www.langzeittest.ch/.../faq-komplett.php?...

 

das hab ich noch gefunden. Wundert mich nur, dass unter dem Anschein der Legalität die Dinger verkauft werden (dürfen)

Zitat:

Original geschrieben von DjLaWienen

naja, klingt sehr interessant, illegal - weiß ich jetzt nicht, Verkäufer behauptet E-Zeichen - aber näheres nicht dazu bekannt, oder ???

*looool*

das einzigste e-zeichen bei dem ding, ist (ohne vorher in den link geguckt zu haben!) auf dem steuergerät! sonst wonirgends!

diese dinger SIND eintragunsgfähig, allerdings wird dazu ein lichttechnisches gutachten benötigt, das die kleinigkeit von 20.000€ kostet (dieser betrag ist auch dann zu zahlen, wenn kein positives gutachten erstellt wird)....

anderweitig: erlöschen der be (umkosten ~1000€, +3punkte) und somit komplettverlust der kaskoversicherung und regressforderung der haftpflicht bis zu 5000€...

Zitat:

Original geschrieben von DjLaWienen

Wundert mich nur, dass unter dem Anschein der Legalität die Dinger verkauft werden (dürfen)

verkauft werden darf vieles! lediglich ob man das auch (im geltunsgbereich der stvo) benutzen darf, ist die andere frage....

Ich sach mal so ....

wenn dein Kumpel heiß drauf ist das die zu haben warum sollte er das nicht machen. Ich muss zugeben bin auch sehr heiß drauf nur lasse ich es weil ich nen Schisser bin und schon immer angehalten werde *wobei es noch nicht mal auffallen würde *.... bei uns fahren auch so einige rum die haben das schon Jahrelang drin und nie gabs Probs ... "hat wohl auch was mit Glück zu tun" ...

MfG

am 9. Oktober 2007 um 6:25

Sag ihm, er soll's machen! Dann kann er nämlich die Versicherung gleich abmelden und Geld sparen, denn die zahlt dann sowieso nichts mehr.

Ich versteh' das alles nicht. Solchen Quatsch hab ich immer an meinem 50er Roller mit 16 machen wollen, da hat mich mein Vater gefragt, ob ich noch ganz sauber bin und deutlich zu erkennen gegeben, dass das wohl nichts wird. Etwas später sollte man doch aus dem Alter raus sein, nicht an die Konsequenzen denken zu können?

Edit: Hm, vielleicht sollte man mal auf den Hersteller aufmerksam machen. Es steht nur da, dass das eintragen "notwendig" ist, aber nicht, dass das Zeug im Strassenverkehr nicht zugelassen ist, bzw. verboten.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

diese dinger SIND eintragunsgfähig, allerdings wird dazu ein lichttechnisches gutachten benötigt, das die kleinigkeit von 20.000€ kostet (dieser betrag ist auch dann zu zahlen, wenn kein positives gutachten erstellt wird)....

anderweitig: erlöschen der be (umkosten ~1000€, +3punkte) und somit komplettverlust der kaskoversicherung und regressforderung der haftpflicht bis zu 5000€...

anscheinend kennst du dich gut mit der materie aus, schon mal gemacht? :D

allerdings kostet die kleinigkeit noch längst keine 20.000eur. aber man kann davon ausgehen, dass es teurer kommt als original nachzurüsten.

ich sag nur soviel dazu:

wer gerne stark und vorallem viel beschleunigt, sollte auf jeden fall von solchen nachrüst-sets abstand nehmen, da andere verkehrsteilnehmer geblendet werden (auch wenn die sw richtig eingestellt sind). ansonsten sehe ich keine probleme, abgesehen vom wichtigsten punkt, dass es vom gesetz her nicht zugelassen ist...

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