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Was ist bei Schaden wenn Restkreditsumme höher als Restwert?

Themenstarteram 24. April 2008 um 7:37

Hallo,

ich habe mal eine theoretische Frage. Was ist wenn man einen Kreditvertrag für ein Auto abgeschlossen hat und in diesem Kreditvertrag noch ca. 5000€ offen sind, das Auto aber nur noch 4000€ wert ist?

Was passiert da im Falle eines Totalschadens durch einen Unfall? Würde man dann auf den 1000€ differenz sitzen bleiben?

Danke!

Beste Antwort im Thema
am 24. April 2008 um 7:40

Moin,

mal ne [theoretische] Gegenfrage :D

Glaubst Du das die finazierende Bank Dir die 1000 € Differenz aus Gutmütigkeit erlässt nur weil das Auto nur noch 4000 € Wert ist und nach Unfall nicht mehr als Sicherheit verwendbar?

Gruss

Marcus

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am 24. April 2008 um 7:40

Moin,

mal ne [theoretische] Gegenfrage :D

Glaubst Du das die finazierende Bank Dir die 1000 € Differenz aus Gutmütigkeit erlässt nur weil das Auto nur noch 4000 € Wert ist und nach Unfall nicht mehr als Sicherheit verwendbar?

Gruss

Marcus

genau diese Differenz kann man aber in der Vollkasko (natürlich gegen mehr Kohle) extra mitversichern, sodaß man nicht noch draufzahlen muß.

am 24. April 2008 um 8:19

das gilt aber glaube nur für Leasing was du meinst - GAP Deckung.

Ist ja häufig so, dass ein Wagen weniger Wert ist, als die Finanzierung ausmacht. Wenn ich 90% oder 100% des Kaufpreises finanziere - komm ich sehr schnell in die Situation mehr Schulden als Gegenwert zu haben.

Hatte nen Kunden, der konnt sich sein Auto nicht mehr leisten ( Unterhalt ). Aber er konnt es auch nicht verkaufen, weil dann die Bank den Kredit zurück gezahlt haben möchte. Und das konnte er sich auch nicht leisten - weil das der Wert des Fahrzeugs nicht hergab. Teufelskreis!

Daher kann man sich als Schuldner ansich nur "sicher" fühlen, wenn Kreditsumme <= Wert ist - und das über die Laufzeit des Vertrages und nicht nur bei Abschluß. Man kann ja auch nen Wagen finanzieren udn im ersten Jahr 50000 km drauf schrubben und lediglich 2000 € abbezahlen. Dann kann die Kreditsumme bei Kauf durchaus unter oder gleich Wert gelegen haben - wird es aber nach dem ersten Jahr wohl nicht mehr sein. Solche Fallen sind halt nur druch ne anständige Anzahlung zu umgehen - was auch der Grund ist, dass viele Banken so mindestens 20% Anzahlung am liebsten haben . . .

viele versicherungen und/oder banken bieten auch finanzierern eine restschuldversicherung an, die z.b.neben unfall auch bei arbeitslosigkeit, krankheit die lücke zwischen wagenwert und kreditsumme deckt. auto ist dann auch weg, aber immerhin bleibt man nicht auf summe x sitzen. das neue auto ist bei verlust des anderen schon teuer genug, im einzelfall gilt es also abzuwägen, ob man in eine rsv investieren will oder nicht.

am 24. April 2008 um 9:49

tag,,

es gibt inzwischen auch die gap deckung für finanzierte autos. der aufpreis ist relativ gering. einfach bei der versicherung angeben und nachfragen ob es angeboten wird.inwieweit sowas auch über ne rsv abgedeckt ist weiß ich nicht.

allerdings sind rsv meist teuer und auch ansonsten nicht sonderlich sinnvoll

am 24. April 2008 um 10:18

Eigentlich wäre die Frage ja richtig gestellt:

Was ist bei einem Totalschaden, wenn die Restkreditsumme höher ist als der Wiederbeschaffungswert?

Der Restwert ist der Wert vom zerstörten und unreparierten Fahrzeug.

Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert des Fahrzeugs zu dem Zeitpunkt wenn der Unfall nicht passiert wäre.

Verkaufe ich nun mein zerstörtes Fahrzeug zum Restwert, bekomme ich von der Versicherung den Differenzbetrag von Wiederbeschaffungswert und Restwert ausgezahlt.

 

Angenommen, das Fahrzeug hatte einen Restwert von 1000 Euro und die Versicherung zahlt den Differenzbetrag von 3000 Euro, also zusammen gleich 4000 Euro.

Der offene Kreditbetrag sind 5000 Euro und angenommen noch 18 Monate Laufzeit des Darlehens. Nun lasse ich mir erst mal ausrechnen, was die Bank noch von mir verlangt wenn ich den Kredit auflöse, da ich von der Bank dann noch Rückzinsen erstattet bekomme.

Da bekommt man schon mal ein paar hundert Euro wieder gut geschrieben. Nehmen wir einfach mal an 400 Euro Rückzinsen.

Nun würden noch 600 Euro übrig bleiben, die man dann aus eigener Tasche der Bank noch bezahlen müßte wenn man keinen GAP Deckungsschutz hat.

Bei einem eigenverschuldeteten Unfall wäre es dann ein Kaskofall, wo man dann noch seine Selbstbeteiligug aus eigener Tasche zuzahlen müßte.

Von einer RSV halte persönlich gar nichts und schließe mich da mit meiner Meinung auch den Medien an, diese nicht abzuschließen. Es handelt sich bei der RSV um eine Lebensversicherung. Und diese kommt nicht für Unterdeckung des Fahrzeugs im Schadenfall für die Restsumme auf.

Dafür gibt es den GAP- Zusatz, den man bei Versicherungen im Versicherungsschutz mit abschließen kann und bei den meisten eigentlich schon automatisch enthalten ist.

Fazit: Bei einer Finanzierung nie einen Vertrag ohne GAP-Deckung abschließen;)

Diese kommt dann für die Unterdeckung im Schadenfall für die Restsumme auf und bei eigenverschulden weiß man, daß man nur die Selbsbeteiligung selber zahlen muß.

JA..

mir hatte man im letzten jahr das, was du las GAP-vers. bezeichnest, als restschuldversicherung verkaufen wollen. der inhalt der vers. deckt sich mit dem, was du als GAP-vers. bezeichnest, nur mit der ergänzung: wir zahlen auch bei tod. als ich ein auto "eine nummer kleiner" wählte, schied der bedarf einer rsv oder GAP aus, da kein kredit mehr nötig war.

GAP scheint mir in der tat als der treffendere name, wenn es um die abdeckung einer möglichen differenz geht. die kritischen stimmen zur rsv kannte ich noch nicht, aber das ändert nichts an der tatsache, daß die GAP näher am ausgangsproblem liegt und sicherlich die bessere wahl ist.

ich revidiere meine frühere aussage: erkundige dich nicht nach einer rsv, sondern strebe eine GAP-vers. an, sofern die theoretusche frage praktischer natur werden sollte.

bg

sascha

Das Problem:

Meine Versicherung(eine grosse und günstige Gesellschaft) bietet die GAP-Deckung gg. Aufpreis nur bei einem Neuwagenkauf (auch Tageszulassung) und wie ich "gehört habe", soll das auch die Regel sein- wahrscheinlich, weil da die "Gap" besser kalkulierbar ist als bei einem "Gebrauchten"(welcher ja je nach Marke doppelt und dreifach so teuer sein kann wie ein neuer). Wie sind da eure Erfahrungen?

am 24. April 2008 um 18:16

Bei Leasingverträgen einiger Automobilherstellern ist die GAP-Versicherung oftmals bereits enthalten und einige Versicherer haben in ihren neuen Bedingungswerken ab 01.01.2008 die GAP-Deckung (beitragsfrei ohne besonderen Antrag) eingeschlossen. Es lohnt sich, nicht nur allein auf den Beitrag sondern auch auf den Leistungsumfang insbesondere in der Kaskoversicherung zu schauen.

 

 

 

 

Wobei GAP-Deckung nicht überall auch GAP-Deckung heißt ;) Im Zweifelsfall hilft Nachfragen beim Versicherer.

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