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Was ist hier wann ERLAUBT?
Hallo, dieses absolute Halteverbot scheint für mich an jedem ersten Mittwoch von 10-12h ausgenommen zu sein. Ist das richtig? Oder nur wenn man zu dieser Zeit auf dem Randstreifen parkt?!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Rainer_EHST schrieb am 8. März 2016 um 20:31:10 Uhr:
Ist das Verarsche, oder nen Bild vom Schrottplatz?
Halteverbot Anfang und Ende gleichzeitig, an ein und der selben Stelle???
Nein, das untere Schild beschränkt sich auf den ersten Mittwoch im Monat und umfasst auch den Seitenstreifen. Das zweite Halteverbotsschild hingegen gilt immer, nur nicht auf dem Seitenstreifen. Tippe mal darauf, dass am ersten Mittwoch in der angegebenen Zeit die Fläche aus irgendwelchen Gründen frei bleiben soll (Markt, Reinigungsarbeiten o.ä.).
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29 Antworten
Zitat:
@menotu schrieb am 8. März 2016 um 20:11:05 Uhr:
Hallo, dieses absolute Halteverbot scheint für mich an jedem ersten Mittwoch von 10-12h ausgenommen zu sein. Ist das richtig? Oder nur wenn man zu dieser Zeit auf dem Randstreifen parkt?!
Nein. Bis dort ist das Halten (auch auf dem Seitenstreifen) an jedem ersten Mittwoch im Monat von 10-12 Uhr verboten. Ab dort gilt generell Haltverbot nur auf der Fahrbahn. Außerhalb der angegebenen Zeit darfst Du bis zum Schild auch auf der Fahrbahn halten und auf dem Randstreifen parken.
(Vorausgesetzt, die Schilder stehen rechts der Fahrbahn)
(Hui, doch gar nicht so einfach... )
Ist das Verarsche, oder nen Bild vom Schrottplatz?
Halteverbot Anfang und Ende gleichzeitig, an ein und der selben Stelle???
Stimmt, aber ab dem Pfahl mit den schönen Schildern ist das generelle Halteverbot auf die Fahrbahn beschränkt. Das Zusatzschild für den Seitenstreifen gilt nur für das direkt darüber befindliche Hauptschild.
Zitat:
@Rainer_EHST schrieb am 8. März 2016 um 20:31:10 Uhr:
Ist das Verarsche, oder nen Bild vom Schrottplatz?
Halteverbot Anfang und Ende gleichzeitig, an ein und der selben Stelle???
Nein, das untere Schild beschränkt sich auf den ersten Mittwoch im Monat und umfasst auch den Seitenstreifen. Das zweite Halteverbotsschild hingegen gilt immer, nur nicht auf dem Seitenstreifen. Tippe mal darauf, dass am ersten Mittwoch in der angegebenen Zeit die Fläche aus irgendwelchen Gründen frei bleiben soll (Markt, Reinigungsarbeiten o.ä.).
Ein Zusatzschild, welches sich unter mehreren Verkehrszeichen befindet, gilt nur für das unmittelbar über ihm angebrachte Verkehrszeichen (OLG Hamm 30.6.09, 2 Ss OWi 482/09, Abruf-Nr. 092968).
Schilder ließt man von oben nach Unten
Das bedeutet Halteverbot bis zum Schild ( immer)
Ab dem Schild Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen jeden ersten Mittwoch im Monat in der Zeit von 10-12 h
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 8. März 2016 um 20:47:55 Uhr:
[...]
Das bedeutet Halteverbot bis zum Schild ( immer)
Ab dem Schild Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen jeden ersten Mittwoch im Monat in der Zeit von 10-12 h
Dazu müssen die Schilder aber links der Fahrbahn stehen.
Diese Schilderkombination steht rechts, bei Linksaufstellung wären die Pfeile anders.
Bedeutung:
1. Absolutes Haltverbot ab Schild (283-10)
2. Absolutes Haltverbot bis Schild (283-20), und zwar auch auf dem Seitenstreifen (Zeichen 1052-37), beschränkt auf den angegebenen Zeitraum (jeder erste Mittwoch im Monat von 10 bis 12 Uhr)
Ab dem Schild Halteverbot, immer, vor dem Schild Halteverbot auf der Straße, immer, vor dem Schild Halteverbot auf dem auch auf dem Seitenstreifen, aber nur im angegebenen Zeitraum.
Viele verschiedene Meinungen … bezieht sich das Zusatzschild "Mittwoch" nur auf das Zusatzschild "Seitenstreifen" oder auch auf das Schild "Halteverbot"? Und wo kann man eigentlich so etwas nachlesen? Irgendein Gesetz, eine Verordnung oder sonstwas muss ja existieren, wo die Beziehungen von Schildern und Zusatzschilden zueinander geregelt ist, sonst kann ja jeder reininterpretieren, was er will …
Zusatzzeichen beziehen sich immer auf das unmittelbar darüber befindliche Verkehrszeichen, das wurde oben schon mal erwähnt. Die Betonung liegt hier auf "Verkehrszeichen". Heißt: Gibt es mehrere Zusatzzeichen, bezieht sich nicht etwa das untere auf das obere Zusatzzeichen, sondern alle Zusatzzeichen beziehen sich auf das unmittelbar darüber befindliche Verkehrszeichen und gelten sozusagen parallel.
Heißt in diesem Fall: Das Verkehrszeichen "Absolutes Haltverbot bis Schild (283-20)" wird sowohl örtlich erweitert (1. Zusatzzeichen "Zeichen 1052-37 Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen") als auch zeitlich eingeschränkt (2. Zusatzzeichen "jeder erste Mittwoch im Monat von 10 bis 12 Uhr").
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 8. März 2016 um 21:11:00 Uhr:
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 8. März 2016 um 20:47:55 Uhr:
[...]
Das bedeutet Halteverbot bis zum Schild ( immer)
Ab dem Schild Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen jeden ersten Mittwoch im Monat in der Zeit von 10-12 h
Dazu müssen die Schilder aber links der Fahrbahn stehen.
Stimmt
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 9. März 2016 um 17:46:03 Uhr:
Zusatzzeichen beziehen sich immer auf das unmittelbar darüber befindliche Verkehrszeichen …
Das ist eine der bisher genannten Meinungen. Deswegen hab ich weiter vorne schon mal gefragt: Gibt es dazu eine gesetzliche Regelung, welches Zeichen sich wie auf welches Zeichen oder Zusatzzeichen bezieht? Welcher § in welcher Ordnung / Verordnung?
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 9. März 2016 um 17:47:57 Uhr:
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 8. März 2016 um 21:11:00 Uhr:
Dazu müssen die Schilder aber links der Fahrbahn stehen.
Stimmt
Da hast ja, dank Tante Edit, nochmal die Kurve bekommen.
Also die Stelle gibt es tatsächlich.
Wenn man die Stelle genau betrachtet ists klar warum nach links generell das Halten eigentlich verboten ist. Denn nach rechts sind ja zum Teil Parkstreifen zu sehen..Hier istsbesser aufgestellt.
Aber ich denke jetzt ists mir klar.