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was kann passieren wenn man im Wald angehalten wird

Themenstarteram 18. Dezember 2005 um 16:11

Was kann mir passieren wenn mich ein Jäger im Wald anhält und mein Nummernschild (kleines) an die Polizei weiter gibt.

Bekomm ich ne Anzeige oder so was ähnliches, weil ich ja auf verbotenen Wegen gefahren bin?

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15 Antworten

Hallo!

Du bekommst so oder so Ärger, weil du auf einer nicht für den öffentlichen Verkehr freigegebenen Straße fährst.

Eine gute Ausrede ist, du einen Tag voher spazieren gegangen und hast deinen Geldbeutel oder was ähnliches verloren.

Themenstarteram 18. Dezember 2005 um 16:36

Stimmt gute Idee, bekomm ich so was wie ne Anzeige oder eintrag ins Führungszeugnis, da ich das auch vielleicht bei Bewerbungen vorzeigen muss.

Soeit ich weiß nicht, außer die Grünen kriegen dich direkt oder einer ruft sie.

Können die eigentlich anhand des Versicherungskennzeichen bei den Grünen den Halter ermitteln?

Themenstarteram 18. Dezember 2005 um 16:57

Bei den großen Nummerschildern geht das aber bei den kleinen keine Ahnung

Dass heißt: Wenn einer dein Kennzeichen aufschreibt und es an die Grünen weitergibt, wird da wohl nichts kommen, glaube ich.

Hi

 

Auch die Versicherunsgkennzeichen sind registriert und lassen sich zumindestens bis zum Versicherungsnehmer zurückverfolgen. Auch wenn das dann evtl. Papi sein sollte steht noch die Frage im Raum, ob Papi sich wegen so einer Aktion des Nachwuchses vielleicht Punkte (Bußgeld? Je nach vorherigem Punktestand noch ne FS-Sperre?) einhandeln will oder ob er den Sprößling das Lehrgeld bezahlen läßt.

Ein Jugendlicher (in seinem sprichwörtlichen jugendlichen Leichtsinn) der "nur" FS-Klasse M hat dürfte in so einem Fall auch durchaus noch glimpflicher davonkommen als ein Erwachsener der B(E) und evtl. noch A hat und eigentlich reifer sein sollte.

 

Ach ja, was das "Ist das erlaubt?" an sich angeht, da verweis ich mal auf´s BundesWaldgesetz (BWaldG) und die entsprechende Baden-Württembergische Variante. Da steht eigentlich genau drin, was sich alles im Wald aufhalten darf.

(Und ich sag direkt mal soviel dazu: Motorräder allgemein gehören nicht dazu.)

 

Gruß

Crosskarotte

 

p.s.

Hier mal der Link zum BWaldG. DOrt geht´s dann zumindestens um den §14

Themenstarteram 18. Dezember 2005 um 17:10

Irgendwo ist das ja ein gesetzesbruch, ich bin im besitz eines Anglescheines darf man dar doch eigentlich die Feldwege benutzen um ans gewässer zukommen oder, ich bin ja nicht da lang gefahren wo so gelbe Schilder stehen wo draufsteht nur für Forstwirtschaft, sondern normaler Feldweg wo keine Schilder stehen.

Zitat:

Original geschrieben von DT 50R fahrer

sondern normaler Feldweg wo keine Schilder stehen.

Also mal zum Verständnis:

Waldweg = Weg mit Bäumen links und/oder rechts (ob jetzt beidseitig Bäume stehen müssen würd mich auch mal interessieren)

Feldweg = ein Weg mitten durch Felder ohne (größeren bzw. geschlossenen) Baumbestand an mind. einer Seite

Also um was davon reden wir jetzt?

@ DT 50R fahrer

 

Zitat:

bin im besitz eines Anglescheines darf man dar doch eigentlich die Feldwege benutzen um ans gewässer zukommen

Du darfst Feldwege benutzen, weil du ungefähr das gleiche Recht wie ein Förster hast. Dies nur wenn Du angeln gehst oder eine Gewässerkontrolle machst.

Denn hierbei versuchst du die Natur im "Gleichgewicht" zu halten.

Themenstarteram 19. Dezember 2005 um 15:13

Also ich bin an einem Weg lang gefahren der am Waldesrand liegt. auf einer seite Bäume(Wald) auf der anderen Seite Feld. ab und zu waren auf beiden seiten bäume.

der Jäger hat mich direckt kurz bevor ich auf einer straße weiterfahren wollte angehalten wo nur auf einer Seite Bäüme waren. Aber wenn man den Weg weiter lang fährt wo ich hergekommen bin kommt man in den Wald man müsst so 1km zurück fahren bis der weg durch den Wald führt. Dort kam ich ja raus, glaub aber er hat mich dort nicht gesehen.

Teoretisch hätte er mich vom Nachbardorf (ca0,8-1km entfernt) sehen können. bin mir aber nicht sicher

Hallo!

 

Zitat:

der Jäger hat mich direckt kurz bevor ich auf einer straße weiterfahren wollte angehalten

Hat der Jäger dich gefragt was du hier machst oder dein Kennzeichen aufgeschrieben? Oder hat er die Grünen gerufen?

Hab hier noch einen Link zum Hessischen Forstgesetz.

http://www.hessenrecht.hessen.de/gesetze/86_Forstwesen/86-25-ReitVO/ReitVO.htm

Ein Jäger hat erst einmal die gleichen rechte wie du. Er darf dich auch nicht anhalten (oder festhalten) und deine Daten aufnehmen. Anders sieht es übrigens bei Förstern aus! Die haben sog. hoheitliche Rechte.

Wenn dich ein Jäger bei der Polizei meldet, steht es also immer noch Aussage gegen Aussage. Er kann sich ja auch mit einer Zahl auf dem Nummernschild vertan haben.

Aber ganz abgesehen davon finde ich es ziemlich be*** mit einem Roller durch den Wald zu fahren. Ich persönlich hätte kein Mitleid, wenn du zahlen müßtest...

Nix für ungut,

Tim

@ TimTailor320d:

Hallo!

 

Zitat:

Aber ganz abgesehen davon finde ich es ziemlich be*** mit einem Roller durch den Wald zu fahren.

Ich wollte Dich darauf hinweisen, dass eine DT 50 kein Roller sondern ein Mockick ist.

Themenstarteram 19. Dezember 2005 um 19:17

Ich fahre eine GELÄNDE ENDURO YAMAHA DT 50R und keinen s***** Roller. Damit das klar ist.

Ach dein link funzt nicht Zündappfahrer. Auserdem saßen zwei im Auto ob das Jäger sind oder Förster weiß ich nicht. Der eine hatte so eine knall rotgelbe Schleife um seinen Hut.

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