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Was kostet mich eine Wandlung.
Hallo Forum,
da VW die Beulen im Dach(Produktionsfehler) nicht in den Griff bekommt möchte ich mein Fahrzeug wandeln.
Mein Golf ist 8 Monate alt und hat 7500 Kilometer gelaufen wieviel muss ich drauf zahlen?
Hat mit Wandlung jemand Erfahrung?
Danke im Voraus.
Gruß Mike
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19 Antworten
Da gibts nicht viel zu wandeln. Wenn es ein Produktionsfehler ist und VW keine Nachbesserung (in einem angemessenen Zeitraum) erreicht und das zum wiederholten Male (mußt denen zwei Mal die Chance geben) kannst du vom Kauffertrag zurücktreten (immerhin hast du keinen Kaufvertrag für ein kaputtes Auto gemacht) und dann kaufst du dir ein neues.
Wenn du es geleast hast und du willst dem ganzen aus dem Wege gehen meldest du den Schaden deiner Versicherung und gut ist.
Wenn alles soweit stimmt. Läßt du dir das Auto wandeln, dabei wird die Wandlung (kommt auf das Auto an) sicherlich nicht mehr als 1200€ kostet (im schlimmsten Falle), im besten sogar um sonst.
Hallo,
Rechtlich sieht es so aus! ! !
Falls es zu einer Wandlung kommt must du 0.67% pro gefahrene 1000 KM vom Neupreis des Wagens bezahlen. Dies versteht sich als "Nutzungsgebühr" weil du ja immerhin das Fahrzeug auch die ganze Zeit gefahren hast.
Habe das selber schon einmal miterlebt....
Micha.
Zitat:
Original geschrieben von MK_Bochum
Hallo,
Rechtlich sieht es so aus! ! !
Falls es zu einer Wandlung kommt must du 0.67% pro gefahrene 1000 KM vom Neupreis des Wagens bezahlen. Dies versteht sich als "Nutzungsgebühr" weil du ja immerhin das Fahrzeug auch die ganze Zeit gefahren hast.
Habe das selber schon einmal miterlebt....
Micha.
So ist es.
Re: Was kostet mich eine Wandlung.
Zitat:
Original geschrieben von mrs081174
Hat mit Wandlung jemand Erfahrung?
Jepp. Der "Konzern" ist mir aber nicht entgegengekommen, weswegen ich mich damit viel weiter befassen musste und zusammen mit einem Rechtsanwalt dann letztendlich doch das Ziel erreicht habe.
Ist Dein Wagen ein Diesel? 0,5% des Kaufpreises pro 1000 km, ansonsten 0,67 %.
DU kannst dagegenrechnen Aufwendungen, die Du bereits für die bisherigen Nacherfüllungsversuche zu tragen hattest. Nicht zu verachten:
Der Kaufbetrag muss vom Verkäufer verzinst werden. 4 % sind auch nicht wenig und bei 8 Monaten und so einer geringen Laufzeit machen Sie schon vieeel aus!
Bei weiteren Fragen: Fragen!
Viel Glück
Matthias
Wandlung
Bis 2001 gesetzliche geregelte Form zur Rückgängigmachung eines Kaufvertrages oder eines Werkvertrages.
Durch die Schuldrechtsreform, die zum 1. Januar 2002 in Kraft trat, wurde die Haftung für eine mangelhafte Kaufsache oder ein mangelhaftes Werk (Gewährleistungsrecht) grundlegend geändert.
Das Wandlungsrecht, also das Recht auf Rückgängigmachung des Kaufs bei Vorliegen eines Mangels, wurde dabei abgeschafft.
Inhaltlich wurde es durch ein allgemein geltendes Recht zum Rücktritt (§§ 437 Nr. 2, 634 Nr. 3 - jeweils in Verbindung mit § 323 - Bürgerliches Gesetzbuch) ersetzt.
Praxistipp:
Soweit ein Mangel den Wert oder die Tauglichkeit der Sache beziehungsweise des Werkes nur unerheblich mindert, besteht kein Rücktrittsrecht.
Ist Verhandlungssache und ich sag mal Erpressungssache.
Ein Bekannter von mir hat nach dutzenden Briefen und wahrscheinlich noch mehr Paragraphen einen neuen Golf bekommen. Der alte hatte schon 15000 drauf und er durfte sich noch Extras für 1000 Euro mehr bestellen und musste sonst keinen cent bezahlen.
Aber das war auch ein sehr langer Weg.
Hier der Link wie ne Wandlung abläuft.
Besucher des A3 Forums in MT kenn bestimmt Scoty81
Ich denke da stehn gute Tips und Hinweise
http://www.scoty.de/wandlung.htm
HALLO! ES GIBT KEINE WANDLUNG MEHR!
Zitat:
Original geschrieben von daimeles
HALLO! ES GIBT KEINE WANDLUNG MEHR!
Deine SHIFT-Taste klemmt.
Mit "Wandlung" weiß halt jeder was gemeint ist
Alsoa, mal zusammenfassen.
Mann bezahlt 0,67% pro gelaufene 1000km, quasi als Nutzungsgebühr.
Was passiert denn mit dem Geld, das ich eventuell angezahlt habe. Muss mich wahrscheinlich demnächst auch mit dem Thema befassen. Deswegen frage ich.
Kindergarten corrado
Zitat:
Original geschrieben von daimeles
HALLO! ES GIBT KEINE WANDLUNG MEHR!
Hi,
rechtlich hast du vollkommen Recht. Heute nennt man das Rücktritt vom Kaufvertrag. Trotzdem ist der Begriff Wandlung in der Autosprache immer noch geläufig.
Gruß Peter
Zitat:
Original geschrieben von Wingcomander
Mann bezahlt 0,67% pro gelaufene 1000km, quasi als Nutzungsgebühr.
... vom Kaufpreis. Was ist der "Kaufpreis"? Ist das der Preis abzgl. Rabatt? Beispiel: Auto kostet lt. Liste bspw. 31.000 EUR, abzgl. Rabatte vom Händler (2.000 EUR), abzgl. Prämie (2.000 EUR), abzgl. Inzahlungnahme Gebrauchtwagen (3.000) = Zuzahlungspreis = 24.000 EUR
Mit welchem Wert wird hier letztlich gerechnet?
Der Kaufpreis ist die Rechnung, was Du letzt endlich für das Auto gezahlt hast. Alle Guthaben gehen natürlich auch zurück. Dein Eigenkapitel wird mit 4 % verzinst bzw. wenn eine Finanzierung vorliegt, bekommst Du alle Raten die bis zur "Wandlung" gezahlt wurden mit Verzinsung zurück.
Der Händler wandelt so, als wenn der Verkauf nie statt gefunden hätte.
Ich mach mal ein Beispiel:
Kaufpreis (Hauspreis nicht Listenpreis) * 0,67% * gefahrene Tausend KM ( 16000)
25000,-€ Kaufpreis /100 * 0,67 (0,67%) * 16 = 2680,-€ Nutzungsgebühr
Guthaben: Inzahlungsnahme 3500 Euro + 13 Raten a 280 Euro + 4% = 3785,60 Euro Gesamt: 7285,60 Euro
Anzahlung= Guthaben - Nutzungsgebühr = 4605,60 Euro
Gruß Ralf