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Was kostet neuer Fahrzeugschein?

BMW 3er E46
Themenstarteram 24. April 2006 um 12:45

Hab meine Felgen und Federn beim Tüv eintragen lassen. Ich hab jetz so ein Blatt, wo die Eintragungen vermerkt sind. Laut Tüv reicht die Mitführung dieses Blattes aber nicht aus. Ich muss mir deshalb einen neuen Fahrzeugschein ausstellen lassen.

Was kostet der Spaß und warum konnte der Tüv die Änderungen nicht direkt in den Schein eintragen?

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19 Antworten

öhm bei den neuen fahrzeugscheinen steh sowas alles eh nicht mehr drauf...

am 24. April 2006 um 12:51

Ich hab auch nur die Papiere im Auto.. War auch immer der Meinung das reicht.

Als ich meine Felgen habe eintragen lassen ,meinte der Prüfer das Mitführen der Bestätigung reicht.

Eine Eintragung in den Schein/Brief ist nicht nötig.

Auch als ich diesen Monat zu HU war, wollte er wissen, ob die Felgen eingetragen sind.

Habe ihm den Zettel gezeigt und das war dann ok.

Von daher glaube kann ich mir nicht vorstellen, dass eine Eintragung in die Papiere nötig ist.

kommt drauf an, wie die Teile eigentragen wurden.

§19 (2) oder §19 (3)

Bei 19 (2) reicht die Mitführung der Bestätigung des TÜV Prüfers.

Bei den anderen, dazu zählen auch Kombinationseintragungen, z.B. Felgen mit Spurplatten muss die Änderung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

Problem, wenn du noch einen Fahrzeugschein besitzt.

Es gibt keine alten Fahrzuegscheine mehr, also nur noch Zulassungsteil 1 und 2.

Also brauchst du auch nen neuen Brief (Teil 1)

Aber es steht auf jeden Fall drin, ob eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere gemacht werden muss oder ob die Eintragungen bei der nächsten Änderung der Papiere mit übernommen werden sollen.

Themenstarteram 24. April 2006 um 14:19

Danke für die kompetente Hilfe! Bei mir steht drin, §19(2) und dass ich mir durch die zuständige Zulassungsbehörde eine Betriebserlaubnis erteilen lassen soll.

Das heißt, ich brauche einen neuen Fahrzeugschein. Warum brauche ich jetzt auch einen neuen Fahrzeugbrief? Habe ich nicht ganz verstanden. Und was kostet das insgesamt ungefähr? Und warum konnte das Gutachten nicht nach §19(3) ausgestellt werden, dass ich nur die Papiere mitführen muss?

Was soll die Bürokratie, der Tüv hat mein Auto gesehn und einges gezahlt hab ich auch, warum reicht jetzt nicht der Zettel? Komisches Deutschland!

am 24. April 2006 um 14:31

Häh? verstehe gerade das Problem net.

Du schreibst doch, dass das Schreiben nach §19(2) ausgestellt wurde. Somit reicht - laut Lupo16v - die Mitführung der Bestätigung.

Also brauchst du keinen neuen Schein ----> alles in Butter! :)

Themenstarteram 24. April 2006 um 15:03

Oh man, da hab ich mich verlesen! Aber warum steht auf meinem Tüv Zettel, bitte lassen sich sich die Betriebserlaubnis von ihrer zuständigen KFZ Zulassungssteller erteilen? Und warum weißt mich der Prüfer da noch extra drauf hin?

Einfach ignorieren? Schön, wenns so ist :-)

Themenstarteram 24. April 2006 um 15:05

Und wer die RS-Fehler gefunden hat, darf die natürlich behalten ;-)

Also nur den Schein kannst du nicht tauschen, dann muss der Brief auch mit getauscht werden. Teil I+II, anders geht das nicht.

Themenstarteram 24. April 2006 um 15:15

Ok, also wenn dann beides. Aber wenn ich mich jetzt auf die Aussage verlassen könnte, dass bei Eintragung nach 19(2) Stvzo das Mitführen reicht, könnte ich mir den Aufwand sparen.

@Lupo: Gibts dafür irgendwo nen Beleg? Dann könnte ich den in Ausgedruckter Form zusätzlich mitführen, für die Rennleitung.

fahr doch auf die zulassungsstelle und laß dir das zeug doch in den fahrzeugbrief eintragen..:confused:

bekommst einen neuen fahrzeugschein ausgestellt,und das kostet 11 €

evtl bekommst du noch ein beiblatt,und fertig....:)

Themenstarteram 24. April 2006 um 19:05

Das wäre Ideal, wenns noch geht?! Angeblich bekommt man doch Zulassungsteil 1 und 2 jetzt und das wird halt wieder kosten (und sowas von unnötig in meinen Augen). Naja ich frag morgen einfach mal nach, wenns noch in den alten Schein eingetragen wird, mach ichs sofort.

Danke für die Hilfe

am 24. April 2006 um 19:14

hi

ich war heut auf der zulassungsstelle und hab für nen neuen schein mit brief 34,- euro gezahlt.

MFG Basti

Themenstarteram 24. April 2006 um 19:29

Für was hast du ihn benötigt, wenn man fragen darf?

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