Was meint Ihr zu diesem Dicken !!
n`abend zusammen !!
vorweg an alle ein großes Lob da ich seit ca. 1/2 Jahr mich in der BMW-Ecke schlau mache
und auch durchaus wurde:-). Das Fachwissen einzelner/mehrerer/vieler ist schon enorm und auch von einer Selbstlosigkeit geprägt die schon ihresgleichen sucht. HUT AB !!
vor einem 1/2Jahr hat mich der BMW-Verrückte vor einem Fehlkauf bewahrt,da ich N53 probegefahren bin und beinahe
zu Fuß wieder heimgegangen wäre (Motorleuchte,Leistungsverlust etc. deshalb Finger weggelassen )
Jetzt bräuchte ich Eure werte Meinung zu einem von mir ausgespähten E61 525i Bj2009.
Toller Zustand. aber reparierter Hagenschaden, lt. Gutachten 5000€, aber nichts mehr zu sehen, Dellen alle gezogen,
nichts gespachtelt lt. Freundlichem. ( kann da später noch was kommen,Lack reisst etc...)??
aber der Haken : nur 29000km drauf. !???? 2 Vorbesitzer (1.Autohaus . 2 .weibl. Person :-) seh ich eher positiv.
erst 1. Insp. daher noch nichts getauscht(Injek/Zündsp/etc) . beim Probefahren absolut i.O. aber im Stand leichte
Drehzahlschwankungen: würde ich noch reklamieren. (Verkäufer meinte die Zündspulen würden getauscht-PUMA)
Wie siehts mit dem Nox-Sensor/Kat aus , ist der vielleicht kurz vorm abnippeln aufgrund der Kurzstrecken).
Fragen über Fragen !!!
Was meint Ihr !! Ist das für den Motor ein NO GO (29000km in 4,5 Jahren), sieht er vom Verschleissbild schlimmer
aus als einer mit 100TKM und kann man das evtl. näher untersuchen.
Der Händler will ca 24T€uro dafür. mit 1Jahr BMW-Händlergarantie. evtl kann ich noch ein 2.Jahr aushandeln natürl
mit Aufzahlung. Bin im mom etwas unschlüssig. Aber einen adäquaten N52 habe ich bis jetzt einfach nicht gefunden.
So , jetzt ist es doch ein Roman geworden-------------vielleicht antwortet mir ja ein berufener bzw erfahrener BMWler.
Mein Fahrprofil: < wie 10TKM/Jahr und viel Kurzstrecke, wird 2. Wagen und muss BMW sein, da ich endlich keine
Dienstwagen mehr fahren muss und davor immer den Bayern treu war.
Danke für die Antworten
Peter
unten das Autoangebot, wen es interessiert.
AutoScout-144000089
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8 Antworten
Also ich bin natürlich nicht der B_V, aber mir ist auch mal ein E61 mit rep. Hagelschaden angeboten worden.
Der BMW Händler war beim Preis ganz schön dreist, weil ein Schaden über ca.1000€ immer angegeben werden MUSS!!! Das heißt direkt Wertverlust und 5000€ ist nicht wenig. Ich kenne zwar nicht den Händlerverkaufspreis, aber es hört sich VIEL, VIEL, VIEL zu hoch an.
Ich empfehle dir dringend mal erst zu schauen was ein Auto mit der Ausstattung und ca. Laufleistung in den Autobörsen kosten würde. Davon musst du den Wertverlust vom Hagelschaden noch abziehen.
Die Laufleistung ist schon recht hoch und dann noch unrunder Lauf? Mein Bauchgefühl aus der Ferne sagt, lass da lieber die Finger von. Das Auto müsste schon ein super Schnäppchen sein, dann würde es vielleicht interessant.
Hallo OJ65
Danke für Deine Antwort.
Der Wagen hat erst 29TKM drauf.
Bist Du der Meinung daß ein perfekt reparierter Hagenschaden trotz alledem noch eine Wertminderung und wenn ja,in welcher Höhe, bei einem VK von 24000T€ in Abzug gebracht werden muss?.
Ansonsten find ich den Preis (bevor verhandelt wurde,ich denke da geht noch was ) bei dem Zustand soweit I.O. oder
liege ich falsch ? Ich kann den Hagelschaden-Wertverlust nicht einschätzen.
Grüße, schönen Abend!
anbei jetzt der Link: ich hoffe ich habs richtig gemacht :
http://www.autoscout24.de/Details.aspx?id=245690918&asrc=st|sr
Ich finde den viel zu teuer.
Die Ausstattung ist auch nicht gerade üppig.
Kauf lieber einen mit 50tsd km mehr auf der Uhr und bezahl einen vernünftigen Preis.
Nur so zum Vergleich:
Meiner war gerade mal 3 Jahre alt, 1. Hand und hatte gut 90tsd km auf dem Tacho.
Ausstattung siehe Signatur.
Beim BMW-Händler für 27.500.-
Das war allerdings Ende Mai 2011
Ich sehe bei deinem Beispiel einen Preis unter 20k, allerdings ohne mich jetzt vorher schlau gemacht zu haben.
Wenig Kilometer schön und gut, aber der Haufen ist 4,5 Jahre alt!
Ok, sorry mein Fehler mit der Laufleistung
Aber das wegen der Wertminderung kann ich dir garantieren! Wie gesagt 5000€ Schaden ist keine Kleinigkeit, wenn du das Gutachten vom Schaden einsehen darfst, müsste die Wertminderung sogar angegeben sein.
Das heißt für dich auch später das du beim Verkauf des Wagens weniger ansetzen kannst. Es ist praktisch ein Unfallwagen ohne Unfall. Auch wenn der Wagen noch so gut repariert wurde.
Wenn der Motor gut läuft und du den gerne kaufen willst, musst du den Verkäufer mit der Wertminderung drücken.
Meine Erfahrung mit BMW Händlern ist das die sehr hoch ansetzen, die Frage wäre was du noch alles bekommst "Premium Selection"???
Ich denke auch, dass der viel zu teuer ist.
Die Ausstattung ist eher sparsam, besonders, dass der kein Kurvenlicht hat und die Serienstühle...
Ich kann die 29Tkm irgendwie nicht glauben. Aber sowas soll es ja geben.
k-hm
Hallo,
was Du beim E61 nie außer Acht lassen solltest, ist der Heckklappenkabelbaum. Ich habe auch einen E61 BJ 2009 und mehrere Kabel sind angeknackst - d.h. ein Austausch ist fällig. Wenn Du hier mal suchst, wirst Du sehr viele ähnliche Fälle finden. Junge Gebrauchte gekauft, dann fängt es nach einigen Wochen an - Rücklicht geht nicht etc. - und die Garantie nützt Dir nix weil vom Händler nur geflickt wird... und gewartet wird bis diese erloschen ist. Ansonsten erscheint mir der Preis für das Auto auch viel zu hoch...
Historie auslesen lassen wäre noch eines... Mit 5000 von der Versicherung hat damit der Vorbesitzer und vermutlich auch die BMW Werkstatt schon ein blendendes Geschäft gemacht...
Grüße
Bernwards
Mit einer Garantie in Sachen Wertverlust wäre ich aber vorsichtig...?
Punkt 1:
Stimmt natürlich, dass ein Vorschaden immer angegeben werden muss. Das betrifft nicht nur Händler, sondern auch Privatverkäufer. Allerdings betrifft diese Informationspflicht nicht das Angebot an sich, sondern die Information beim Verkauf - meist entsprechend im Kaufvertrag vermerkt, auch wenn es dafür prinzipiell keine gesetzliche Verpflichtung gibt. Aber welcher Verkäufer hat schon ständig einen Zeugen bei Fuß und will sich dauerhaft darauf verlassen - also in der Regel Festhaltung im Kaufvertrag.
Punkt 2:
Bei der Bemessung der Wertminderung kommt es am Ende immer darauf an, was in welchem Umfang beschädigt wurde und welche Auswirkungen und welcher Wertverlust sich daraus ergeben könnten. Dieser Wertverlust nimmt mit zunehmendem Fahrzeugalter entsprechend ab.
Ein 5000 Euro Hagelschaden ist schon happig und meines Erachtens auch eher ungewöhnlich. Trotzdem stellt dieser bei fachgerechter Reparatur kaum noch einen nennenswerten Wertverlust dar. Mögen es jetzt 500 Euro sein, wenn Du das Fahrzeug später mal verkaufen willst vielleicht noch 200 bis 300 Euro.
Selbst ein kapitaler Frontschaden, der mal 13000 oder 15000 Euro Reparaturkosten aufgebracht hat, wird von Gerichten üblicherweise gerademal mit etwa 1300 bis 1500 Euro Wertverlust bemessen, wenn dieser fachgerecht repariert wurde. Nach ein paar Jahren bleiben aber selbst da nur noch 500 Euro an Wertverlust übrig.
Punkt 3:
Der reale Wertverlust ist gebunden an den Vergleich zu einem unfallfreien, gleichartigen Fahrzeug. Da aber heute kaum mehr ein Fahrzeug zum Schwackepreis verkauft wird, ist und bleibt das am Ende alles Verhandlungssache.
Wenn der Händler meint, er habe den Unfallschaden bereits im Preis berücksichtigt, dann lässt er auch nicht mit sich handeln. Gibt ja keine Preisbindung bei Autos (schade... ), also kommt es letztlich auf das verhandlungsgeschick eines jeden Einzelnen an...
Zitat:
Original geschrieben von NeoNeo28
Mit einer Garantie in Sachen Wertverlust wäre ich aber vorsichtig...?
Punkt 1:
Stimmt natürlich, dass ein Vorschaden immer angegeben werden muss. Das betrifft nicht nur Händler, sondern auch Privatverkäufer. Allerdings betrifft diese Informationspflicht nicht das Angebot an sich, sondern die Information beim Verkauf - meist entsprechend im Kaufvertrag vermerkt, auch wenn es dafür prinzipiell keine gesetzliche Verpflichtung gibt. Aber welcher Verkäufer hat schon ständig einen Zeugen bei Fuß und will sich dauerhaft darauf verlassen - also in der Regel Festhaltung im Kaufvertrag.
Punkt 2:
Bei der Bemessung der Wertminderung kommt es am Ende immer darauf an, was in welchem Umfang beschädigt wurde und welche Auswirkungen und welcher Wertverlust sich daraus ergeben könnten. Dieser Wertverlust nimmt mit zunehmendem Fahrzeugalter entsprechend ab.
Ein 5000 Euro Hagelschaden ist schon happig und meines Erachtens auch eher ungewöhnlich. Trotzdem stellt dieser bei fachgerechter Reparatur kaum noch einen nennenswerten Wertverlust dar. Mögen es jetzt 500 Euro sein, wenn Du das Fahrzeug später mal verkaufen willst vielleicht noch 200 bis 300 Euro.
Selbst ein kapitaler Frontschaden, der mal 13000 oder 15000 Euro Reparaturkosten aufgebracht hat, wird von Gerichten üblicherweise gerademal mit etwa 1300 bis 1500 Euro Wertverlust bemessen, wenn dieser fachgerecht repariert wurde. Nach ein paar Jahren bleiben aber selbst da nur noch 500 Euro an Wertverlust übrig.
Punkt 3:
Der reale Wertverlust ist gebunden an den Vergleich zu einem unfallfreien, gleichartigen Fahrzeug. Da aber heute kaum mehr ein Fahrzeug zum Schwackepreis verkauft wird, ist und bleibt das am Ende alles Verhandlungssache.
Wenn der Händler meint, er habe den Unfallschaden bereits im Preis berücksichtigt, dann lässt er auch nicht mit sich handeln. Gibt ja keine Preisbindung bei Autos (schade... ), also kommt es letztlich auf das verhandlungsgeschick eines jeden Einzelnen an...
Du hast das sehr gut zusammengefasst und ich denke das du nicht ganz Branchenfremd bist.
Das ist die rechtliche Sicht, aber wenn wir dann irgendwann als Privatperson den Wagen veräußern wollen,
wird sich das im Erlös wieder spiegeln. Wenn im Gutachten nur 500€ Wertminderung stehen , könnte es real weniger Geld geben.
Da braucht man nur sich selbst zu fragen: Bist du bereit für einen reparierten Wagen (Schaden 5000€) mit einem Nachlass von 500€ zukaufen?
Meine Antwort: NEIN