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Was passiert wenn man in Italien ohne Eintragung fährt?
Servus, ich fahre im Sommer mit meiner Freundin nach Italien jedoch ist bei meinem Fahrzeug alles eingetragen bis auf den Endtopf. Nun stell ich mir die Frage was denn die Konsequenzen sind wenn ich in Österreich oder Italien angehalten werde und sie mich erwischen? Also der Endtopf ist leer und somit auch zu laut.
Wenn es „nur“ 50€ Strafe sind dann lass ich es so aber wenn es dafür harte Strafen gibt muss ich mir wohl einen anderen Auspuff für den Urlaub holen.
LG Benni
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14 Antworten
(hoffentlich) Beschlagnahme und Verwertung...
Bis zum Sommer ist doch noch mehr als genug Zeit um das Auto zu reparieren.
Wer fährt denn absichtlich mit einem defekten Fahrzeug in den Urlaub?
Zitat:
@PeterBH schrieb am 23. Januar 2025 um 19:15:51 Uhr:
(hoffentlich) Beschlagnahme und Verwertung...
Soweit ich weiß kann man Fahrzeuge nur wegen Sicherheitsgründen beschlagnahmen
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 23. Januar 2025 um 19:33:09 Uhr:
Bis zum Sommer ist doch noch mehr als genug Zeit um das Auto zu reparieren.
Wer fährt denn absichtlich mit einem defekten Fahrzeug in den Urlaub?
Das war doch nicht die Frage oder?
Na dann passt das doch. Durch Manipulation erzeugter Lärm, beeinträchtigt die Gesundheit, Sicherheit .
Wie es in It ist, weiß ich nicht. Die Toleranz in Ö ist da eher gering. Da ist die Urlaubsfahrt dann beendet
Vielleicht kommst du ja nichtmal bis zur Österreichischen Grenze. Ich habe gehört, dass es auch hier Verkehrskontrollen gibt.
Abgesehen davon ist Österreich bei solchen Sachen ziemlich spaßbefreit. Mit den Carabinieri und der Polizia Stradale bzw. der Polizia Municipale in Italien würde ich bei einer Kontrolle auch lieber auf Diskussionen verzichten.
Ich habe mal von einem Harley-Fahrer gelesen, dessen Moped beschlagnahmt wurde, weil sein Helm den Italienischen Verkehrsvorschriften nicht entsprach.
Bei einem Bekannten vor mir war die Reise auch vorzeitig im Münchener Bereich beendet. Motorrad zu laut, still gelegt. Er "durfte" nach Hause, PKW mit Anhänger und seine Kiste abholen.
Österreich kennt bei unnötigem Lärm auch wenig Pardon - https://www.jusline.at/entscheidung/496949 - und das war vor 20 Jahren. Was meinst du wohl, wie es heute dort ausgeht? Ich wäre mir da nicht sicher, ob da nicht das Fahrzeug zumindest beschlagnahmt und erst nach Reparatur frei gegeben wird.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 23. Jan. 2025 um 20:4:56 Uhr:
Ich habe mal von einem Harley-Fahrer gelesen, dessen Moped beschlagnahmt wurde, weil sein Helm den Italienischen Verkehrsvorschriften nicht entsprach.
„Geschichten aus dem Paulanergarten“
Das sind keine Geschichten aus dem Paulanergarten. Wenn ich Lust und Zeit habe, werde ich mal schauen, ob es darüber schon einen Artikel im Internetz gibt.
Ist dort bis zu 90 Tagen zulässig.
Links sind ja nicht erlaubt. Aus dem GS FORUM kopiert.
Alle Fahrer und Beifahrer von Motorrädern und Kleinkrafträdern (auch Motorrollern) müssen einen Schutzhelm tragen. Verstöße gegen die Helmpflicht – hierzu zählt insbesondere auch die Verwendung nicht entsprechend der ECE-Regelung Nr. 22 gebauter, geprüfter, genehmigter und gekennzeichneter Helme – werden mit hohen Geldbußen geahndet.
Zusätzlich zur Geldbuße kann das Kraftrad für einen Zeitraum von 60 Tagen beschlagnahmt werden; bei einem erneuten Helmpflichtverstoß innerhalb von zwei Jahren erfolgt eine 90-tägige Einziehung. Das Fahrzeug bleibt während dieser Zeit in der Obhut des Fahrers. Er kann einen Ort in Italien bestimmen, an dem das Fahrzeug abgestellt wird. Für den Helmpflichtverstoß eines minderjährigen Beifahrers haftet der Fahrer.
(ADAC)
Du wirst wegen rücksichtslosen und asozialen Verhaltens und wegen Körperverletzung inhaftiert.
Weil Lärm krank macht.
Auch wenn das noch nicht jeder verstanden hat.
Und jetzt lern' mal den §30 STVO.
tzzz....
Gute Einstellung,fürn Fuffi nervt man andere mit seiner Dröhnkarre,aber wenns mehr wird macht man es Gesetzeskonform.
Aber nur für Italien.
Das sowas selbst hier in Deutschland das erlöschen der Betriebserlaubnis bedeutet hat Dir wohl noch keiner erzählt.
Kostet dann mit Stillegung auch einiges mehr als einen Fuffi.
§19 STVZO
Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1.
die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2.
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3.
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Und schon ist das Ende erreicht.
MT ist ein deutsches Forum und bezieht sich auf deutsches Recht. Ich bin sicher, dass du in einem italienischen Forum eine Antwort auf deine Frage finden wirst.