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Was passiert, wenn sich 2 Einsatzfahrzeuge im Einsatz kreuzend begegnen?
Ok, eine mehr theoretische Frage.
Wir wohnen hier an einer Hauptverkehrsstraße, die ich auch als „Feuerwehrrennstrecke“ bezeichne, weil Rettungswagen und Feuerwehr oft RAUF (Werksfeuerwehr) oder RUNTER fahren, es geht hier Bergab bzw. Bergauf, je nach Fahrtrichtung.
So, eben war es mal wieder soweit, da kam mit viel „Laut“ (Martinshorn) die Werkfeuerwehr bergauf in voller Besetzung vorbei. Volle Besetzung heißt Rüstwagen, Leiterwagen und Feuerwehr Einsatzwagen (Sprinter) jeweils mit Martinshorn.
Die müssen weiter die Straße hoch eine 2 spurige Kreuzung überqueren auf ihrem Weg zum Einsatzort und kommen dabei auch an der Hauptfeuerwache vorbei.
Rettungswagen und teilweise auch Notarzt, werden meist ab Hauptfeuerwache eingesetzt und fahren dann die Straße bergab, oder kreuzen die Straße die bergauf führt um zum Einsatz oder, umgekehrt zum Krankenhaus zu fahren. Es fahren auch schon mal Rettungswagen aus anderen Städten zu den hiesigen Kliniken und nutzen dafür den Weg bei uns vorbei.
Soweit so gut. Nun habe ich mich gefragt, wenn z.B. die Werkfeuerwehr bei ihrer Einsatzfahrt mit voller Beschallung die Straße rauf fährt und die Kreuzung passiert und gleichzeitig, ebenfalls mit Martinshorn, z.B. ein Rettungswagen/Notarzt die Kreuzung von rechts nach links oder umgekehrt, passiert, wer hat denn Vorfahrt? Oder, wenn es zu einem Unfall kommt, weil niemand mit dem anderen rechnet und auch nicht hört, wer hat denn Schuld?
Ok, alles theoretisch bisher. Nur, HIER ist es auch praktisch möglich, weil auch schon mal die Hauptwache mit voller Besetzung ausrückt und das sind dann meist 4 bis 5 Fahrzeuge und dann vielleicht LINKS abbiegen müsste. WER hat denn Vorfahrt?
Ok, das die Beteiligten sich vorher verständigen setze ich dabei mal voraus. Trotzdem beschäftigt mich die Frage seit längerem, weil hier oft im Stundentakt irgendein „Tralala“ RAUF oder RUNTER fährt und die Werkfeuerwehr GRUNDSÄTZLICH mit voller Beschallung fährt, egal welche Uhrzeit und ob jemand auf der Straße ist.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Wauhoo
Übrigens: einen guten Rettungsdienst sieht man nachts nur, den hört man nicht.
Das eine hat mit dem anderen mal überhaupt gar nix zu tun...
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54 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Ok, das die Beteiligten sich vorher verständigen setze ich dabei mal voraus.
Und nur so geht's, da keine Regelungen für Über- oder Unterordnung existieren und die allgemeinen Verkehrsgrundsätze weiter gelten.
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
weil hier oft im Stundentakt irgendein „Tralala“ RAUF oder RUNTER fährt und die Werkfeuerwehr GRUNDSÄTZLICH mit voller Beschallung fährt, egal welche Uhrzeit und ob jemand auf der Straße ist.
Und das mit Recht...
OK, mach zu ................. BITTE
1.) Rechts vor Links;
2.) Einzelfahrzeug vor Kolonne; denn wo eine Kolonne hinfährt, sind meist andere schon vor Ort;
3.) Krankenwagen vor Feuerwehr vor Polizei vor THW;
wäre meine individuelle Einstufung.
Übrigens: einen guten Rettungsdienst sieht man nachts nur, den hört man nicht. Und soll niemand sagen, daß das Blaulicht nicht von Weitem zu sehen ist.
Zitat:
Original geschrieben von Wauhoo
Übrigens: einen guten Rettungsdienst sieht man nachts nur, den hört man nicht.
Das eine hat mit dem anderen mal überhaupt gar nix zu tun...
Zitat:
Übrigens: einen guten Rettungsdienst sieht man nachts nur, den hört man nicht. Und soll niemand sagen, daß das Blaulicht nicht von Weitem zu sehen ist.
Da ist mir völlig egal, Allgemeinwohl (dazu gehört ein gut funktionierender Rettungsdienst) geht vor Schlafbedürfnis. Ich habe 15 Jahre lang an einer Kreuzung gewohnt, die ebenfalls als Ein- oder Ausflugschneise von Feuerwehr und Rettungsdienst dient. Da bin ich manches Mal auch nachts aus dem Bett gefallen, wenn sie vor der roten Ampel für zwei, drei oder vier Umläufe die Martin-Hörner reingedrückt haben, aber man kann danach ja weiter schlafen. Und Pressluft höre ich eh viel lieber als diese doofen elektronischen Orgeln...
Zitat:
Original geschrieben von Wauhoo
Übrigens: einen guten Rettungsdienst sieht man nachts nur, den hört man nicht. Und soll niemand sagen, daß das Blaulicht nicht von Weitem zu sehen ist.
Sorry, aber sowas halte ich für absoluten Unfug... Ich kenne das aus meiner Zeit im Rettungsdienst noch so, dass wir aufgrund der Gesetzeslage GRUNDSÄTZLICH die Tröte einschalten MUSSTEN. Ich für meinen Teil habe mich daran gehalten. Alleine aufgrund der umgekehrten Beweislast im Falle eines Unfalls. Bei uns hatten alle Fahrzeuge einen Unfall-Datenschreiber.... Es hatten Kollegen Unfälle bei denen über das System nachgewiesen wurde, dass ohne Tröte gefahren wurde.... Die hatten in der nachfolgenden Verhandlung ein Problem...
Zitat:
Original geschrieben von Wauhoo
Übrigens: einen guten Rettungsdienst sieht man nachts nur, den hört man nicht. Und soll niemand sagen, daß das Blaulicht nicht von Weitem zu sehen ist.
Blödsinn. Gut vielleicht im Sinne der sonst in ihrer Nachtruhe gestörten Bürger. Doof nur für den Fahrer, wenn er bei Inanspruchnahme seines Wegerechts die Hörner nicht an hatte und dann etwas passiert.
Die Gesetzeslage ist eindeutig. Fahre ich nachts mit Musik, kann mir niemand einen rechtlichen Vorwurf machen. Höchstens einen moralischen. Fahre ich nachts ohne Musik und es passiert etwas, bin ich dran (mit Musik auch, aber ohne wäre der Ärger größer...). Also ganz klar: Im Zweifel immer mit.
Das ist dann natürlich blöd für die Anwohner von Wohngebieten, wo meist rechts vor links ist. Wenn da alle 200 m eine Einmündng kommt, lasse ich das Horn natürlich durchlaufen...
Zitat:
Original geschrieben von RonCaddyHoschi
Ich kenne das aus meiner Zeit im Rettungsdienst noch so, dass wir aufgrund der Gesetzeslage GRUNDSÄTZLICH die Tröte einschalten MUSSTEN.
Aufgrund der (seit Jahren bestehenden) Gesetzeslage musst Du die Tröte nur dann einschalten, wenn Du Wegerecht in Anspruch nehmen willst. Also immer dann, wenn Du Vortritt vor einem eigentlich Bevorrechtigten einforderst. Sprich: An Kreuzungen, Ampeln etc. Wenn Du "nur" Sonderrecht in Anspruch nimmst, also "nur" schneller als zulässige Höchstgeschwindigkeit fahren willst etc., brauchst Du keine Tröte.
Im Zweifel bist Du aber natürlich immer auf der sicheren Seite, wenn Du die Tröte während der gesamten Fahrt anlässt...
Zum geschilderten Fall: Wenn zwei Fahrzeuge mit Wegerecht von zwei Seiten auf eine Kreuzung zufahren, würden sich meiner Meinung nach die zwei Wegerechte sozusagen aufheben und für diese beiden Fahrzeuge wieder die Vorfahrtregelung dieser Kreuzung gelten. Explizit geregelt ist dieser Fall aber nicht...
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Oder, wenn es zu einem Unfall kommt, weil niemand mit dem anderen rechnet und auch nicht hört, wer hat denn Schuld?
Ich habe den Eingangspost etwas gekürzt.
Ohne es genau zu wissen, gehe ich davon aus, dass man im Rettungswagen mit aktiviertem Martinshorn automatisch nach Sicht fährt, da man nicht mehr wirklich hört was um einen herum passiert.
Wenn dann zwei Einsatzfahrten sich kreuzen, würde ich davon ausgehen, dass man eher noch nach Ampelschaltung oder Vorfahrtregelung fährt, denn:
Einsatzfahrzeuge, die Vorfahrt haben oder eine grüne Ampel, fahren wie die meisten Autos ohne groß zu bremsen über die Kreuzung.
Einsatzfahrzeuge, die nicht vorfahrtberechtigt sind oder über eine rote Ampel fahren, machen dies jedoch in aller Regel unter größter Vorsicht, da auch trotz Blaulicht oder Martinshorn jemand sie übersehen oder überhören könnte.
Es wäre doch irgendwie weniger sinnvoll die Einsatzfahrzeuge, die ohnehin in Fahrt sind und Vorfahrt haben, unnötig auszubremsen.
Ist allerdings auch nur meine Meinung dazu. Bei rechts vor links oder einer verstopften Kreuzung hilft natürlich nur die Verständigung untereinander.
Sollte die Einsatzfahrzeuge beiderseitig mit SoSi ankommen, fahren sie gleichberechtigt in die Kreuzung ein. Da ist es egal, welche Seite gerade grün ist.
Beide habe gleiche Rechte, aber auch gleiche Pfilchten, soll heißen, sie müssen langsam in die Kreuzung einfahren und schauen, ob alles frei ist.
Sollte beide Parteien zum gleichen Punkt in der Kreuzung ankommen, werden die sich untereinander schon verständigen und einigen.
Wenn es in so einem Fall zu einem Unfall kommt, wird natürlich ermittelt, wer evtl. Schuld ist und seiner Pflicht zur Obliegenheit nicht nachkam.
Dann wird alles schnell zusammengeräumt, ist ja auch nicht Werbewirksam in der Presse.
Finanziell wird das alles mehr oder weniger untereinander geregelt.
MFG Thomas
Zitat:
Original geschrieben von posting24
Einsatzfahrzeuge, die Vorfahrt haben oder eine grüne Ampel, fahren wie die meisten Autos ohne groß zu bremsen über die Kreuzung.
Einsatzfahrzeuge, die nicht vorfahrtberechtigt sind oder über eine rote Ampel fahren, machen dies jedoch in aller Regel unter größter Vorsicht, da auch trotz Blaulicht oder Martinshorn jemand sie übersehen oder überhören könnte.
Genau so isses.
Gruß vom bösen Dieter
Zitat:
Original geschrieben von Hannes1971
Blödsinn. Gut vielleicht im Sinne der sonst in ihrer Nachtruhe gestörten Bürger. Doof nur für den Fahrer, wenn er bei Inanspruchnahme seines Wegerechts die Hörner nicht an hatte und dann etwas passiert.
Nun, ob es "Blödsinn" ist, lasse ich mal so stehen, nur bei uns, (und wo "uns" jetzt ist, spielt keine Rolle), sind nachts alle Ampeln aus bzw. auf gelbes Blinklicht umgeschaltet, und Einsatzfahrzeuge sind nur mit Blaulicht unterwegs. In einer Großstadt wie München, Frankfurt/M oder Hamburg schaut das evtl. ganz anders aus.
Mit Großstadt hat das an sich nix zu tun. Selbst auf dem kleinsten Dorf reicht ja ein einziges Auto, das quer kommt. Wenn dann was passiert, ist das dann für den Fahrer des Einsatzfahrzeugs genau der worst case. Und um da gar nicht erst ein Risiko einzugehen und sich so weit als möglich entschuldbar zu machen, machen viele eben alles an. Wenn es auch in anderen Augen auch noch so unnötig sein mag und vielleicht auch nie zum Tragen kommt.
Wer mag, kann ja auch mal nach den "Deppen von der Feuerwehr" googeln...
Zitat:
Original geschrieben von Wauhoo
Zitat:
Original geschrieben von Hannes1971
Blödsinn. Gut vielleicht im Sinne der sonst in ihrer Nachtruhe gestörten Bürger. Doof nur für den Fahrer, wenn er bei Inanspruchnahme seines Wegerechts die Hörner nicht an hatte und dann etwas passiert.
Nun, ob es "Blödsinn" ist, lasse ich mal so stehen, nur bei uns, (und wo "uns" jetzt ist, spielt keine Rolle), sind nachts alle Ampeln aus bzw. auf gelbes Blinklicht umgeschaltet, und Einsatzfahrzeuge sind nur mit Blaulicht unterwegs. In einer Großstadt wie München, Frankfurt/M oder Hamburg schaut das evtl. ganz anders aus.
Das mag ja sein, dass die Jungs und Mädels das so handhaben.... dafür stehen die aber auch mit einem Bein im Knast wenn dann doch mal was passiert und die Tröte war nicht an....