1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 3er
  6. E90, E91, E92 & E93
  7. Was tun bei Werkstattpfusch?

Was tun bei Werkstattpfusch?

BMW 3er E92

Hallo,
habe ein Problem mit meiner Karre, hatte das Problem das er keine Leistung mehr hat bei Druck des Gaspedals, habe den dann in einer Werkstatt abgegeben, dort hieß es, vermutet wird liegt an
Luftmassenmesser,
dann AGR Kühler,
dann Unterdruckschläuche,
dann Turbo
dann wurde DPF gegen einen gereinigten eingetauscht
der Wagen lief dann 2 Wochen dann fing die scheixxe wieder an, dann wurde ansaugbrücke erneuert
und ich bin mir sicher die wollen mich verarschen,
jetzt will der den Motor auseinander bauen und reinigen, angeblich ist der verstopft,
man sieht auch eindeutig dasss er den DPF wieder demontiert hat,überlege deshalb gerade kann ich rechtliche Schritte einleiten, habe ja eine Gesetzliche Garantie auf die Reparatur und das 2 Jahre.
Bei ADAC zb steht, dass man schriftlich eine kostenlose Nachbesserung der letzen Reparatur verlangen kann unter einer zeitlichen Frist,
siehe hier
https://assets.adac.de/.../...ben-reparatur-nachbesserung_r8zizr-2.pdf
ansonsten steht hier noch das:
https://www.adac.de/.../

1. Wie eine fehlerhafte Reparatur richtig reklamieren?
Melden Sie Mängel sofort bei der Werkstatt, wenn Arbeiten nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Sie können von der Werkstatt die kostenlose Nachbesserung des Mangels verlangen. Dazu müssen Sie sie ausdrücklich zur Nachbesserung auffordern und dafür eine Frist setzen. Die Frist muss angemessen lang sein, d.h. in etwa zwei Wochen. Wenn die Frist abgelaufen ist, können Sie weitere Rechte geltend machen (z.B. Minderung des Werklohns, Beauftragung einer anderen Werkstatt oder Rücktritt vom Reparaturvertrag).

2. Wie oft darf die Werkstatt nachbessern?
Es ist gesetzlich nicht geregelt, wie viele Nachbesserungsversuche die Werkstatt hat. Als Orientierungshilfe kann das Kaufrecht dienen: Hier gilt die Nachbesserung nach der zweiten erfolglosen Nachbesserung als fehlgeschlagen. Ein dritter Versuch ist dem Kunden in der Regel nicht mehr zuzumuten.
Wenn Sie sichergehen wollen, sollten Sie der Werkstatt mindestens zwei Nachbesserungsversuche einräumen.
Kann die Werkstatt den Mangel trotz mehrfacher Nachbesserungsversuche nicht beseitigen, können Sie die Rechnung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Das Gleiche gilt, wenn die Werkstatt die Nachbesserung verweigert, innerhalb einer angemessenen Frist gar nicht oder nicht rechtzeitig nachbessert.
Die Fristsetzung kann wegfallen, wenn Sie das Vertrauen in Ihre Werkstatt verloren haben (z.B. weil sie bei der Nachbesserung weitere Mängel verursacht hat). In diesen Fällen sind keine weiteren Nachbesserungsversuche zumutbar.

3. Wann kann ich eine andere Werkstatt beauftragen?
Sie müssen der Werkstatt Gelegenheit geben, Mängel selbst zu beheben. Sie dürfen also zunächst keine fremde Werkstatt einschalten, sonst bleiben Sie auf den Kosten sitzen.
In diesen Ausnahmefällen können Sie in eine andere Werkstatt gehen:
Sie können den Mangel auf Kosten der ersten Werkstatt beseitigen lassen, wenn sich die Werkstatt mit der Nachbesserung im Verzug befindet. Das ist der Fall, wenn Sie die Werkstatt ausdrücklich mit (angemessener) Fristsetzung zur Nachbesserung aufgefordert haben und sie nicht innerhalb der Frist tätig wird.
Gelten die Kfz-Reparaturbedingungen, können Sie sich an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden. Die erste Werkstatt muss dazu aber ihre Zustimmung geben.
Achtung: In der Fremdwerkstatt müssen Sie in den Auftragsschein aufnehmen lassen, dass es sich um die Durchführung einer Mängelbeseitigung handelt und dass die ausgebauten Teile während einer angemessenen Frist aufbewahrt werden müssen.

5. Rücktritt oder Minderung - wie funktioniert das?
Ist die Nachbesserung fehlgeschlagen, haben Sie weitergehende Rechte: Rücktritt oder Minderung der Rechnung.
Für den Rücktritt muss es sich (zusätzlich zur erfolgslosen Nachbesserung) um einen erheblichen Mangel handeln. Wenn Sie den Rücktritt erklärt haben, muss die Werkstatt bereits bezahlte Beträge an Sie zurückzahlen und die von ihr eingebauten Teile wieder entfernen.
Haben die Arbeiten der Werkstatt zwar nicht zum Erfolg geführt, sind für Sie aber dennoch von Wert (z.B. weil bestimmte Fehlerursachen schon untersucht wurden), müssen Sie diese bezahlen. Der Grund: Der neuen Werkstatt wird die Arbeit erleichtert. Die Werkstatt muss nachweisen, wie hoch der Werklohnanspruch für die betreffenden Arbeiten ist.
In der Praxis ist der Rücktritt oft schwierig. Das Fehlschlagen der Nachbesserung läuft daher oft auf eine Minderung des Werklohns hinaus. Da die Berechnung der Höhe der Minderung sehr schwierig ist, sollten Sie eine Schiedsstelle des Kfz-Handwerks (s.u.) einschalten.
Inzwischen sind schon 6 Monate vergangen, der meinte auch der macht nur weiter wenn ich dem das Geld per Vorkasse gebe, hat jemand noch einen Tipp oder sooll ich gleich meine Rechtschutz anrufen ?
Habe auch schon überlegt den Wagen mal zu einem KFZ Gutachter abschleppen zu lassen und seine Reparatur überprüfen zu lassen,
zu einer anderen Werkstatt zu fahren kommt für mich eig. nicht in Frage ,da ich meine Garantie auf die Reparatur dann verliere und unterwegs noch mehr kaputt gehen kann und ich dann auf dem Schaden sitzen bleibe

Ähnliche Themen
6 Antworten

Das Auto steht jetzt seit 6 Monaten in der Werkstatt???

Wenn die Werkstatt Mitglied der Kfz-Innung ist wende dich bitte an die Schiedsstelle der jeweiligen Kfz-Innung. Dort wird in vielen Fällen schon eine Einigung außergerichtlich erreicht.

Genau so ein Verhalten der Werkstatt hat mich dann irgendwann so verzweifeln lassen, dass ich mir geschworen habe, nicht mehr in Werkstätte zu gehen (gibt sicher auch seriöse ist schon klar). Habe dann angefangen alles zu lernen und es selbst zu machen. Seit diesem Zeitpunkt kann ich ruhiger schlafen. Als Unwissender gehen zuerst viele Taler flöten, bis man überhaupt realisiert, was abgeht, dass man über den Tisch gezogen wird.

Zitat:

@Frank-MV schrieb am 18. Januar 2022 um 13:25:55 Uhr:


Wenn die Werkstatt Mitglied der Kfz-Innung ist wende dich bitte an die Schiedsstelle der jeweiligen Kfz-Innung. Dort wird in vielen Fällen schon eine Einigung außergerichtlich erreicht.

Woher weiss man daa ob die Mitglied sind ?

In dem man die Seite der KFZ-Innung ansteuert?

Zitat:

@Autoistkaputt schrieb am 19. Januar 2022 um 00:25:31 Uhr:


Woher weiss man daa ob die Mitglied sind ?

Ob die Werkstatt Mitglied der örtlichen Kfz-Innung ist, erkennt man an diesem Schild, das gut sichtbar in der Nähe des Eingangs angebracht ist.

Auf Nachfrage (in der Werkstatt, im Telefonverzeichnis oder bei der örtlichen Handwerkskammer) bekommt man auch die Kontaktdaten der Innung.

:cool:
Kfz-Innung
Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 3er
  6. E90, E91, E92 & E93