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Was verschweigt mir die Werkstatt? Was fehlt hier im Vermessungsprotokoll?

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 8. Juni 2019 um 5:08

Hi Leute!

Vorwort:

Mir ist ein BMW rechts diagonal ins Fahrzeug gefahren. Er kam aus einer Tankstelle über eine Lücke in der rechten Spur raus und ich fuhr mit ca. 50 km/h in der linken Spur. Mein vorderes rechtes 18"-Rad konnte dabei das Meiste abfangen. Danach hat sich ein Gutachter mein Fahrzeug angeschaut und geht von einem Totalschaden aus, da man laut VW das Lenkgetriebe bei soetwas wechseln muss.

Nach dem Umfall fuhr sich der Wagen recht instabil und bockig, als wenn die Vorderräder spitz nach vorne zulaufen, wie beim Ski fahren Schneepflug / Pizza Berg ab. Man musste deutlich nach rechts lenken, um geradeausfahren zu können. Der Gutachter benötigt nun das Vermessungsprotokoll. Daher war ich deswegen in einer freien Werkstatt.

Dort sagte man, dass der Bora Variant Highline 2002 nicht vermessen werden kann bzw. es keinen Sinn macht, da der rechte Spurstangenkopf total ausgeschlagen sei. Dies zeigte man mir auch der Mitarbeiter und ich konnte dies auch fühlen. Da ich nicht wieder lange auf einen Termin warten konnte und das Auto an dem kommenden Wochenende brauchte (Andere Werkstätten waren nicht erreichbar, oder sagten 1-2 Wochen) habe ich über eien Selbsthilfewerkstatt mir den rechten Spurstangekopf besorgen lassen und eingebaut.

Nun konnte man mich diese Woche wieder bei der freien Werkstatt zwecks Vermessung reinquestschen. Man prüfte die Vorderräde auf Spiel, was nicht mehr feststellbar war und ich ließ das Auto dort, worauf hin am Donnerstag dann die Spur eingestellt wurde. Die rechte Kontermutter machte Probleme dabei diese weiter auf die Spurstange zu schrauben und daher wurde diese mit einem Schweißbrenner erwärmt (laut Dashcam). Man wollte erst auch etwas höhere Einstellkosten verlangen, auf mein Nachfragen was denn genau alles aufwändiger gewesen war, ruderte man dann allerdings wieder zurück.

Ich habe das Auto abgeholt und es fährt sich, seit dem Wechsel des rechten Spurstangenkopfes, wieder sehr direkt und seit der Spureinstellung auch wieder gut gerade aus. Leider konnte man mir mein Messprotokoll nicht ausdrucken, da der Spezialdrucker dafür defekt sei und es min. 14 Tage dauern würde bis der Drucker ausgetauscht und eingestellt ist.

Ablauf

Mein Gutachter benötigt ein Vermessungsprotokoll, worauf man sehen muss was und wie stark an der Spur verstellt ist, nach dem Unfall vorne rechts. Auf Nachfrage in der freien Werkstatt, welche die Achsvermessung erfolgreich gemacht hat, habe ich leider nur einen halb abgedecktes Bildschirmfoto bekommen, was ich nicht selber machen durfte. Dabei war mir wichtig wie die Ursprungswerte waren, im Vergleich zu den aktuellen Vermessungswerten.

Der Filialleiter 'erklärte' mir auch nochmal für Dumme das es keine Ursprungswerte geben kann weil: Wenn die Spur spiel hat, kann man nicht vermessen. Die Spurvermessung nach dem Austausch des rechten Spurstangenkopfes *unverständliches gemurmel und gedruckse* und das sind die Endwerte die sendet er mir auch per Mail. Das Auto läuft jetzt wie es soll und ich soll doch vertrauen das alles Okay ist und auf mehr kommt es nicht an. Ist ans Telefon gegangen und ward verschwunden...

Ich habe den älteren Mitarbeiter noch gefragt, dass es doch Ausgangswerte zwingend geben muss, aufgrund derer man dann ja auch nur die Spur erst einstellen kann. Er wollte da offensichtlich auch nichts anderes sagen als das was er von seinem Chef mitgehört hatte, außer das er mir doch schon den günstigen Standardpreis berechnet hat.

Frage

Naja ich bin dann nach Hause und habe mir das angehängte Bild der Vermessung angeschaut, frage mich allerdings wo ich darauf die Ausgangswerte im Vergleich zu den letztlich korrekt eingestellten Endwerten ablesen soll und wie ich nun dem Gutachter erklären sol ldas doch keine Ausgangswerte bei einer Vermessung möglich sind... ^^

Rechtes Vorderrad zieht nach links
Vollständiges Vermessungsprotokoll
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10 Antworten
Themenstarteram 8. Juni 2019 um 5:35

Zitat:

... Ein leichter Schaden liegt nur dann vor, wenn kleinere Kratzer an Felgen und Druckstellen am Reifen sichtbar sind. Unabhängig davon ist auch bei derartigen Schäden eine Vermessung erforderlich, da entsprechen der Entfernung vom Zentrum der Achse eine Hebelwirkung über Felge und Reifen zur Veränderung der Radstellung führen kann. Sofern geringe Verformungen an den Felgen bzw. leichte Abweichungen der Radstellung augenscheinlich sichtbar sind, ist von einem mittelschweren Schaden auszugehen. Die Beurteilung des Schadenumfanges kann ebenfalls nur nach einer Vermessung vorgenommen werden...

Quelle: https://www.gutachten-paeperer.de/.../...nie-Unfallinstandsetzung1.pdf

Edit: Die Werte in dem blauen Kreis auf dem Bild gehören doch bestimmt zusammen oder ist auf dem Bild der obere Absatz Hinten und der untere Absatz vorne, wie jeweils am Absatz unten links angegeben?

Ist doch nur ein halber Bildausschnitt

Hi.

Ja die Werte im Blauen Kreis sind für die HA. Weiter unten würde die VA kommen ( welche ja auch betroffen ist ). Ist allgemein ein sehr verwirrendes Protokoll ( Kann man eigentlich gar nicht Protokoll nennen )

Vorne steht ganz unten, obwohl eigentlich die Werte ganz oben dazu passen würden.

Und bestehe auf ein ausgedrucktes Protokoll. Das ein Drucker erst in 14 Tagen wieder vorhanden ist halte ich für ausrede. Zumal noch weil da noch nicht mal Fahrzeugdaten stehen. Diese Werte könnten auch von irgendein belieben Fahrzeug sein.

Auf jeden fall fehlen die kompletten Soll und Vorher Werte.

 

Es sollte eigentlich wie auf dem Bild aussehen.

..
am 8. Juni 2019 um 10:09

Mit dem Wechsel des Spurstangenkopfes hast du die Spur ja selbst schon verstellt. Das hätte ich von der Werkstatt machen lassen die die Achse auch vermißt.

Wie das Protokoll genau aussieht hängt vom dem verwendetem Programm ab. Eine Versicherung wird das Foto nicht anerkennen.

Könnte mir auch vorstellen wie iguana57 das die Daten von einem anderen Fahrzeug sind, warum sollte man sonst unten etwas abdecken. Bestehe auf ein ausgedrucktes Protokoll mit deinen Fahrzeudaten drauf.

Themenstarteram 8. Juni 2019 um 10:11

Schon mal gut zu wissen, das man daraus nicht schlau werden kann ,weil es definitiv nur ein kleiner Ausschnitt ist. Nur waren die schon sauer bis pampig, dass ich die vorherigen Ausgangswerte wissen wollte, da werde ich nicht mehr aus denen raus bekommen, nur nützt mir dann die Vermessung nichts.

Muss ich dann wohl dem Gutachter nochmals so weitergeben. Der wird bestimmt auch nicht begeistert sein und sich fragen was so schwer daran sein kann... Ich habe ja die kleine Hoffnung das der denen dann mal auf den Zahn fühlt. Weil jetzt nach der Notreparatur bringt es auch nicht viel, alles nochmal auf die Urspungswerte zurückzubasteln o.ä.

Themenstarteram 8. Juni 2019 um 11:59

Der rechte Spurstangenkopf musste gewechselt werden, da dieser durch den seitelichen Aufprall eines Unfallflüchtigen spiel hatte und man "so keine Vermessung starten kann" , laut erstem Vorstellen zum Vermessen. Leider sieht es mit Terminen in Leipziger Werksätten auf Wochen ganz schlecht aus, falls diese überhaupt telefonisch erreichbar sind, weswegen ich diesen über eine Selbsthilfewerkstatt recht teuer bestellen ließ und selber gewechselt habe. Brauche ja für den Gutachter, den wiederrum die gegnerische Versicherung brauch, mal irgendwelche Ausgangswerte.

Nett in dem Zusammenhang auch, die Polizei konnte bis Heute noch kein Aktenzeichen nennen und meine Anwältin sagt es muss ein zeitnahes Gutachten her, da die gegnerische Versicherung dies benötigt und ich dafür in Vorkasse gehen soll. Sonst sagt die gegnerische Versicherung, das Auto habe sich in der Zeit nach dem Unfall verschlechtert, während Sie die Regulierung auf die lange Bank schiebt. Die Anwältin hat diese wenigstens mal angeschrieben, nach dem ich die Versicherung selbst herausbekommen habe und sagt mir immer nur ich habe ja eine Schadensminderungspflicht.

Ich verstehe nicht wo das Problem war mit defektem Spurstangenkopf ein Protokoll (soll/ist) auszudrucken nachdem der Spurstangenkopf besorgt worden ist. Nach dem Ausdruck den Spurstangenkopf fix gewechselt und die Einstellung durchgeführt. So hätte man den Vermesscomputer kein zweites Mal aufbauen müssen.

Das wäre die Vorgehensweise bei meinem Ex Arbeitgeber gewesen, ob der S-Kopf defekt ist wäre für die Eingangsvermessung egal.

Den Vermessungsstand hättest doch so oder so ein zweites mal aufbauen müssen.

Nachdem du die eingangsvermessung gemacht hast mußt du den Spiegel ja wohl wieder abbauen um das Rad abzunehmen damit du den SSK tauschen kannst.

Je nach Fahrzeug kann man den Spurstangenkopf auch ohne Demontage des Rades tauschen. Sollte es doch nötig sein das Rad zu demontieren muss nur ein Messkopf wieder montiert werden.

Themenstarteram 18. Juni 2019 um 10:33

Die Werkstätten hier sind leider alle sehr ausgelastet, für jedes mal Auto anschauen und dann nochmal jeweils was dran machen, braucht man jeweils einen Termin von min. einer Woche. Ich habe jetzt noch einige Male mit dem Filialleiter gesprochen, nach dem mich dieser zurück rief, weil ich eine Mail, mit der Bitte um das Protokoll, an kontakt@stopandgo.de geschrieben hatte.

Die Werkstatt hatte keinen Spurstangenkopf auf Lager und hätte erst über das Wochenende einen Spurstangenkopf inkl. Spurstange bestellen wollen und dann in der folgenden Woche montieren können. Man hat auch erst gar nichts beim ersten Mal auf der Vermessungsbühne an die Räder gemacht/vermessen, da man erst geprüft hatte, ob Spiel an den Rädern ist, was auch der Fall war.

Mein Gedanke war nur Gutachter braucht die Vermessung, wo ja die Ausgangs- und Endwerte drin stehen sollten. Die Werkstatt verweigert die Vermessung, bis kein Spiel mehr vorliegt, ergo selber zeitnah den Spurstangenkopf wechseln und hoffen das ich dann endlich die Vermesssung bekomme inkl. der Werte für den Gutachter. In der Folgewoche konnte dann auch das Auto vermessen werden, denn es lag kein Spiel mehr vor. Allerdings nun kein Messprotokoll ausdruckbar und unverständlicher Weise auch kein gescheites Bild aus dem Computer möglich.

Zwischenzeitlich bin ich auf den Vorschlag des Filialleiters eingegeangen und habe das Auto nochmals vorbei gebracht und wollte wie angeboten zumindest die Werte vom Computer abfotografieren. Der gleiche Monteur vom Spureinstellen war auch da und sagte er speichert die Ausgangswerte auch immer im Computer ab und er benötige mehr Zeit diese nachzuschauen. Er sagte auch, ich kann aktuell wie vom Filialleiter vorgeschlagen, ein Bild machen. Allerdings wurde mir da nur das Livebild (siehe Anhang) angeboten und man hat die Messplatte am rechten Vorderrad ein bissel gebogen, um schlechte Werte zum abfotografieren für den Gutachter zu erhalten.

Als sich der Monteur diesen Montag nicht zurück meldete, mit dem eigtlich für mich nur relevanten Ausgangswerten, aus der Ursprünglichen Vermessung und Spureinstellung, rief ich wieder beim Filialleiter an. Dieser wollte entsprechend nachfragen und mich dann zurück ruffen. Eben rief er mich zurück und sagte, man komme nicht mehr an die Ausgangswerte und ich habe doch jetzt ein schönes Bild von den Werten machen können für den Gutachter und falls das dem Gutachter nicht reichen würde, solle er ihn anrufen.

Der Drucker geht natürlich immer noch nicht. Die Werte aus dem Computer konnte ich auch nicht sehen, sollen ja angeblich auch weg sein und ich bezweifel, dass dem Gutachter dieses Bild reicht. Tja keine Ahnung - bin mit meinem Latain am Ende. Hätte halt der Werstatt sagen müssen, dass sie entgegen Ihrer Aussage die Vermessung mit Spiel machen soll und bei Verweigerung eine andere Suchen müssen. Am besten noch sicherstellen müssen, das ein vollständiges Protokoll gemacht wird und dieses auch ausdruckbar ist...

Ich habe dem Gutachter eben den aktuellen Stand geschrieben und bin gespannt was da zurück kommt. Nicht das der sagt dann kann ich kein Gutachten machen, Sie dürfen aber trotzdem für die Aufwendungen zahlen und die Versicherung des Fahrerflüchtigen zahlt nicht weil alles zu lange dauert etc. pp

Bild für Gutachter
Themenstarteram 30. Juni 2019 um 9:41

Gutachten wurde jetzt ohne Vermessungsprotokoll fertig gemacht mit 3 Tagen berechnet für Gutachten und 3 Tagen berechnet für Reparatur.

 

Gutachter sagt wenn das soweit wieder einstellbar war, dann wird das Lenkgetriebe Okay sein.

 

Anwalt sagt, da Auto über 15 Jahre alt, wird man eh keine Ausfallzeit ersetzt bekommen.

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