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Was wenn man wegen Umtausch gerade keinen Führerschein dabei hat?

Themenstarteram 22. Dezember 2021 um 13:33

Hallo!

Spätestens zum 19.1.2022 muss die erste Gruppe von Führerschein-Inhabern diese umtauschen wegen neuem Passfoto und Dokument-Ablaufdatum. Meine Mutter gehört zu dieser ersten Gruppe. Sie hat das vor einer Weile beantragt. Bei uns leitet das Rathaus diesen Antrag an die Führerscheinstelle des Landratsamts weiter, weil Corona. Nun hat sie einen Brief bekommen, dass sie ihren alten Führerschein ans Landratsamt schicken soll, damit eben dieser alte Führerschein ein Ablaufdatum bekommt, weil die Bundesdruckerei ihren neuen direkt nach Hause schickt.

Stand aber nicht dabei, was sie machen soll, wenn sie in der Zwischenzeit in in Polizeikontrolle gerät. Hab ihr das Schreiben kopiert, da sie das Original-Schreiben mit dem Führerschein zurückschicken soll.

Gibt's da irgendwelche Verordnungen dazu, die auch deutschlandweit so praktiziert werden?

Danke und frohe Weihnachten!

notting

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46 Antworten

Was antwortet den das Rathaus auf deine Frage. Das ist doch die erste Anlaufstelle oder?.

MfG kheinz

Meine Kenntnis: Muttern ist ja im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, kann diese nur nicht vorweisen. Das sollte im (unwahrscheinlichen) Fall einer Kontrolle kein Problem darstellen, die Beamten können den Status bzgl Fahrerlaubnis abrufen. Und wenn sie dann noch die Kopie dieses Schreibens dabei hat - sähe ich keine Probleme und würde mich da nicht verrückt machen.

Hat der Ortenaukreis seine Vorgehensweise geändert?

Ich habe im August meinen Führerschein wegen der Verlängerung CE tauschen dürfen. Da hat das Landratsamt den nezen Führerschein an unsere Ortsverwaltung geschickt, dort konnte ich ihn gegen den alten eintauschen.

Zitat:

@notting schrieb am 22. Dez. 2021 um 14:33:22 Uhr:

Nun hat sie einen Brief bekommen, dass sie ihren alten Führerschein ans Landratsamt schicken soll, damit eben dieser alte Führerschein ein Ablaufdatum bekommt, weil die Bundesdruckerei ihren neuen direkt nach Hause schickt.

Seltsame Vorgehensweise.

Kann eigentlich so nicht stimmen.

 

Entweder, weil es keine Termine gibt (Corona bedingt), dann gibt es eine Übergangsfrist bis 19.07.2022.

 

Oder man beantragt den FS, und tauscht diesen direkt auf dem Amt dann gegen den neuen aus. (Oder nimmt den alten, entwerteten wieder mit).

 

So einfach ist das

Stimmt aber trotzdem so. Bei uns nicht anders. Der alte Führerschein wird zum Landkreis geschickt, dort mit einem Ablaufdatum versehen, zurückgeschickt und der neue - entsprechend des Antrags - mit etwas höherer Gebühren direkt nach Hause geschickt. Dauert nur etwas länger.

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass man kontrolliert wird? Genau, in den letzten 10 Jahren bin ich nicht einmal kontrolliert worden. Und meine Holde nur einmal, weil sie mitten in der Nacht von einer Kneipe mit Standlicht nach Hause fuhr.

.mit pusten?

Themenstarteram 22. Dezember 2021 um 20:13

Meine Mutter wollte wegen Vorweihnachtsstress, Mi. Nachmittag (da haben viele Behörden zu) usw. zunächst nicht dort anrufen. Hatte den Brief bisher nicht zu Gesicht bekommen und daher keine Kontaktnr., aber die Befürchtung, dass das sonst sehr nervig werden kann (Murphy schlägt immer genau dann zu wenn man am wenigsten damit rechnet). Sie hat's dann später doch getan und tatsächlich jmd. erreicht. Man kann auch zu einer der Zulassungsstellen im Landkreis gehen und die verpassen dem alten FS dann ein Ablaufdatum (nicht die 15 Jahre, sondern damit man nicht zu lange 2 FS hat, wenn man den neuen zugeschickt bekommt). Wie gesagt, bei Antragsstellen las sich das alles so, dass lieber alles über's Rathaus laufen lassen soll als zur FS-Stelle zu gehen.

Wie kann man nur einen so bescheuerten Brief schreiben, wo so eine Info fehlt...

Danke für alle die über dieses Problem nachgedacht und auch gepostet haben.

notting

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 22. Dezember 2021 um 14:38:58 Uhr:

… kein Problem darstellen, die Beamten können den Status bzgl Fahrerlaubnis abrufen. …

Meine Kenntnis: Das können sie nur, wenn man im Besitz eines Kartenführerscheins ist. Aber genau das ist sie doch nicht.

Naja, am Ende doch alles Okay.

Sehe da kein Problem.

 

Wir haben ja auch den so "problematischen" Brief nicht gesehen.

 

Ich sehe hier nur Verständigungsprobleme, jedoch keine verfahrensrechtlichen Dinge.

Nicht mitführen des FS kostet im worst case 10.-€

Themenstarteram 23. Dezember 2021 um 10:04

Zitat:

@Kai R. schrieb am 23. Dezember 2021 um 10:58:47 Uhr:

Nicht mitführen des FS kostet im worst case 10.-€

Aber man hat dann doch den Ärger, dass man extra zur Wache muss um das nachzureichen? Und das dürfte schlimmer werden, wenn man das nicht zügig macht, was aber eben nicht geht, wenn das alles per Post geht und dann wie hier noch div. Feiertage bzw. Urlaubszeit dazwischen kommt.

notting

Nein, die Polizisten können die Gültigkeit der Fahrerlaubnis ja abfragen. Wenn man so ein Schreiben vorwwist gibt es sicher auch keine Strafe.

Was ich machen würde, falls ich mal 1-2 Tage ohne Dokument wäre:

Vorher eine Kopie machen. Die Kopie so dick und fett von allen Seiten mit "KOPIE!" beschriften, dass niemand auf die Idee einer Urkundenfälschung kommt.

Die Kopie dient bei einer Kontrolle nur dazu, es den Kontrollierenden einfacher zu machen, weil auf den Führerscheinen halt alle Daten drauf sind und man damit eine Abfrage bei der Fahrerlaubnisstelle machen kann.

Zusättzlich noch das Schreiben vom Landratsamt mitnehmen.

Sollte man in eine Kontrolle kommen, könnte das Vorhalten von Kopie und Amtschreiben dafür sorgen, dass die Pozilei auf die ansonsten fälligen 10,- Euronen Verwarngeld verzichtet. Was sie auch mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit auch tun wird.

Ansonsten würde ich da keinen Gedanken dran verschwenden, weil der Führerschein nur das Dokument ist, welches die Fahrerlaubnis widergibt. Und der Status der Fahrerlaubnis ist in der Regel von dazu berechtigten Personen (A.K.A. "Rennleitung") abrufbar.

Also alles kein wirkliches Problem.

wenn ich den fs einfach auf ein normales din a4 blatt koiere kommt wohl auch keiner auf die idee der urkundenfälschung

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