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Was wenn Nummernschilder vorne/hinten vertauscht?

Themenstarteram 5. April 2011 um 18:09

Hallo!

Mir ist kürzlich ein recht neuer PKW mit dt. Kennzeichen aufgefallen, der hinten zwar ein Nr.-Schild hatte, aber nicht die geringste Spur einer (auch ehemaligen) HU-Plakette. Von vorne konnte ich ihn nicht sehen, aber ich vermute einfach mal, dass da die Kennzeichen vorne<->hinten vertauscht wurden. Was erwartet den Fahrer/Fahrzeughalter, wenn der von der Polizei erwischt wird?

TIA!

notting

PS: Nein, ist es wirklich nicht mein Auto und auch nicht von einem Bekannten oder so, einfach nur interessehalber.

Beste Antwort im Thema
am 5. April 2011 um 18:19

Ist mir nach dem neu zulassen meines Autos auch passiert,Ich habe ne

mündliche Verwarnung bekommen und musste die Nummernschilder richtig

anbringen,das wars.

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am 5. April 2011 um 18:19

Ist mir nach dem neu zulassen meines Autos auch passiert,Ich habe ne

mündliche Verwarnung bekommen und musste die Nummernschilder richtig

anbringen,das wars.

Zitat:

Original geschrieben von notting

Was erwartet den Fahrer/Fahrzeughalter, wenn der von der Polizei erwischt wird?

es dürfte sich hierbei um ein verwarngeld zwischen 5-15€ handeln...

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von notting

Was erwartet den Fahrer/Fahrzeughalter, wenn der von der Polizei erwischt wird?

es dürfte sich hierbei um ein verwarngeld zwischen 5-15€ handeln...

Da ich selber keine Verkehrsrechtssachen mehr mache bin ich mir nicht ganz sicher, aber da dürfte gar nichts drauf stehen. Da es im Verwarngeldkatalog auch nicht aufgeführt ist.

Wirst nur die Aufforderung bekommen, dass zu tauschen, wenn du dem nicht nachkommst, bekommste das ganz schriftlich von der Zulassungsstelle. In wie fern die dann Gebühren erheben kann ich nicht sagen.

Mfg

am 6. April 2011 um 16:41

Lt. Zulassungsordnung handelt jemand ordnungswidrig, wenn die Plakette u. a. nicht lesbar oder aber auch verdeckt ist.

Da vorgeschrieben ist, daß die HU-Plakette auf dem hinteren Kennzeichen anzubringen ist, könnte man nun behaupten, die Plakette wäre verdeckt.

Da dieser Tatbestand nicht im Bußgeldkatalog aufgeführt ist liegt die Höhe der Bestrafung im Ermessensbereich des Sternchenträgers.

Bestrafung :rolleyes:

Vielleicht nur der Hinweis, dass man es tauschen soll?

Man kann sich auch einfach nur irren. Schließlich ist es eine Plakette und keine verkehrte/kaputte Bremse ...

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von Duke16V

Da es im Verwarngeldkatalog auch nicht aufgeführt ist.

aber was ähnliches...

Zitat:

Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog - 329018

 

Sie sorgten nicht dafür, dass sich die an dem Fahrzeug angebrachte Prüfplakette/Prüfmarke *) in einem ordnungsgemäßen Zustand **) befand, insbesondere nicht verdeckt oder verschmutzt war.

§ 29 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat 5,00€

Braucht man nicht lange im Bußgeldkatalog oder Tatbestandskatalog suchen, es gibt keine "empfohlene" Regelstrafe, wenn die Kennzeichen vertauscht sind (vorn/hinten).

War früher bei Neuwagen nicht mal sonderlich selten, weil das meist die Aufgabe des Azubis im ersten Lehrjahr war, die Kennzeichen vor Auslieferung zu montieren und ganz schnell, der Kunde ist schon ist da.

Heute deutlich seltener, weil die Kennzeichen-"Verteilung" selbst bei flüchtigem Blick durch die fehlende AU-Plakette sofort auffallen.

"Strafe" war dann meist auch entsprechend,

- handelt es sich um einen recht neuen Neuwagen, dann hat das eher die Werkstatt verzapft, es gibt eigentlich nur einen Hinweis noch mal zum Händler zu fahren.

- gib es aufgrund des Alters des Fahrzeugs schon eher den Verdacht, dass man selber hier nicht ganz aufgepasst hat, dann ist das auch eine mündliche Verwarnung wert.

- fängt der Fahrer an zu diskutieren, wie so oft über Sinn und Unsinn und ob es nicht andere Verbrechen gäbe, um die man sich besser kümmern sollte, dann sind im Rahmen des Ermessens auch mal 20 Euro Verwarnungsgeld und ein Mängelschein drin. Wer es braucht, kann es auch bekommen.

am 6. April 2011 um 18:55

Nummernschild falsch angebracht..oft wird es so gelassen, weil ja die Schilder sonst wie ein Schweizer Käse aussehen.....wenn sie gebohrt wurden.? Quasi TÜV vorne.....AU hinten....spätestens beim nächsten TÜV wird es bemerkt.....da AU-Plakette entfällt!

 

Die Staatsmacht hat bei uns dafür 10,00 € vorgesehen....übliche Rüffelhöhe....:D

Themenstarteram 6. April 2011 um 19:04

Danke an alle!

notting

Wenn das Schild mit der HU-Plakette vorne angebracht ist, wie soll dann der Streifenwagenfahrer, der Dir nachfährt erkennen, wann Dein Wagen wieder zur HU muß.:p:p:confused::D

Zitat:

Original geschrieben von quali

Wenn das Schild mit der HU-Plakette vorne angebracht ist, wie soll dann der Streifenwagenfahrer, der Dir nachfährt erkennen, wann Dein Wagen wieder zur HU muß.

Das wird vermutlich deutlich schneller gehen, als wenn die HU-Plakette hinten ist und er vorneweg fährt.

War mir auch schon passiert und es gab einen mündlichen Hinweis bei der HU und der Prüfer drückte mir einen Schraubenzieher in die Hand ;).

 

Da erinnere ich mich an einen Abistreich: Bei den Lehrern wurden reih um die Kennzeichen (vorne) vertauscht und zwar jeweils aus einem anderen Kreis. Einige bemerkten es, es gab Zettel mit Hinweisen am Scheibenwischer, und fuhren ohne vorderes Schild. Bei einem nahm die Frau den Wagen, merkte es nicht und baute einen Crash. Auf dem Unfallaufnahmebogen der Polizei stand das falsche Kennzeichen. :eek:

 

Gruß

 

Stefan

Zitat:

Original geschrieben von StefanLi

War mir auch schon passiert und es gab einen mündlichen Hinweis bei der HU und der Prüfer drückte mir einen Schraubenzieher in die Hand ;).

Da erinnere ich mich an einen Abistreich: Bei den Lehrern wurden reih um die Kennzeichen (vorne) vertauscht und zwar jeweils aus einem anderen Kreis. Einige bemerkten es, es gab Zettel mit Hinweisen am Scheibenwischer, und fuhren ohne vorderes Schild. Bei einem nahm die Frau den Wagen, merkte es nicht und baute einen Crash. Auf dem Unfallaufnahmebogen der Polizei stand das falsche Kennzeichen. :eek:

Gruß

Stefan

Das war aber ein sehr böser Abistreich. Als Streich kann man das schon gar nicht bezeichnen!!

am 20. April 2011 um 2:06

Kostet 10,- EUR:

TBNR 810100:

"Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, dessen hinteres Kennzeichen nicht den Vorschriften entsprach."

Vorschrift besagt hinteres Kennzeichen muss HU-Plakette haben; wenn vertauscht mit dem eigentlich vorderen = keine Plakette auf dem hinten angebrachten = 10,- EUR

+ eigentlich nochmal 10,- für das vordere (da ja dort entgegen den Vorschriften eine Plakette aufgebracht ist)!

 

Oder die Polizei bleibt Mensch und belässt es beim Tausch der Tafeln vor Ort und schaut belustigt zu.

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