Waschbox Handwaesche Raum Frankfurt am Main
Hi,
kennt jemand eine gute Waschbox in Frankfurt, wo man sein Auto mit der Hand waschen kann. Ich meine keine Waschbox wo es nur Dampfstrahler gibt.
Danke fuer Eure Tipps
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19 Antworten
push
Hy von wo kommst Du.
Bad homburg
Was ist mit Oberstedten, die ist gut. Neben MC-Doof.
da kann man leider nicht mit Eimer Wasser uns Schwamm waschen, sondern nur mit Dampfstrahler...
Ich kenne nur solche , oder Drei Hasen neben Aldi. Oder am Rebstock.
Zitat:
Original geschrieben von Diamnet
da kann man leider nicht mit Eimer Wasser uns Schwamm waschen, sondern nur mit Dampfstrahler...
Ist doch eigentlich egal!!!
Ich fahr immer einfach in die Box, Auto mit Strahler anfeuchten, Autoshampoo in den Eimer, Wasser mit Strahler in Eimer und dann schön putzen und wieder abspritzen!!! Fertig!!
Hallo Jungs,
kennt jemand eine Waschbox in Düsseldorf/Neuss/Mönchengladbach, die Sonntags geöffnet hat??
Vielen Dank und viele Grüße,
dj81
Sucht man jetzt schon seine Waschanlagen im Motor-Talk?
Grüße
*Sonntagswirdnetgewaschen* ( Auto)
Domi
Ahh, wie hilfreich, vielen Dank.
Ich arbeite jede Woche 70 Stunden und komme leider unter der Woche nicht zum Waschen. Daher sind solche Aussgaen wie "Sonntag wird nicht ..." nicht so richtig zielführend. Hat vielleicht doch jemand einen hilfreichen Tipp?
danke euch,
viele Grüße, dj81
PS: Da macht man schon kein neues Thema auf, sondern sucht sich ein bestehendes, und trotzdem wird's nur destruktiv?
Naja es hat halt nichts im A3 Forum zu tun, also ist das gemeckere gerechtfertigt. Es gibt ja bestimmt auch Autopflegethreads ....
Ich wäsche meiner da ich auf dem Ländle wohne auf der Stasse mit nem Eimer Wasser und einem Schwamm. Dann wird abgespült und trocken geledert.
Ich war mal in so einer scheiß Waschbox da wurde ich vom Inhaber verscheucht weil ich nachdem ich mein Auto eingenässt habe mein Eimer aus dem Kofferraum holte und sogar gegen 1€ Entgelt den Eimer Wasser voll gemacht habe von dem seinem Wasser, kopfschüttel.
Er sagte die anderen wollen auch ihre Auto abdampfen. Nun gut ich habe ihm den Eimer übergeschüttet und bin fortgezischt. Auf nimmer Wiedersehen
Zitat:
Original geschrieben von dj81
Ahh, wie hilfreich, vielen Dank.
Ich arbeite jede Woche 70 Stunden und komme leider unter der Woche nicht zum Waschen. Daher sind solche Aussgaen wie "Sonntag wird nicht ..." nicht so richtig zielführend. Hat vielleicht doch jemand einen hilfreichen Tipp?
danke euch,
viele Grüße, dj81
PS: Da macht man schon kein neues Thema auf, sondern sucht sich ein bestehendes, und trotzdem wird's nur destruktiv?
Zitat:
Original geschrieben von dj81
Ahh, wie hilfreich, vielen Dank.
bitte bitte
Zitat:
Original geschrieben von dj81
Hat vielleicht doch jemand einen hilfreichen Tipp?
Ja ich nochmal Lies dir doch bitte mal die Paragraphen 1-4 von der FSchVo (*klick* ) (Feitagsschutzverordnung) durch. Bei zuwiderhandlungen ->
§ 117 Unzulässiger Lärm
(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigen Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.
Zitat:
Original geschrieben von dj81
PS: Da macht man schon kein neues Thema auf, sondern sucht sich ein bestehendes, und trotzdem wird's nur destruktiv?
Destruktiv ist dein Thema in einem Technikforum.
Viele Grüße
Domi
Hat bald Angst hier was zu schreiben !!!
In letzter Zeit wird nur noch alles unter den Tisch gekehrt und man wird nicht mehr für voll hiergenommen !
Zitat:
Original geschrieben von Domis_golf
Zitat:
Original geschrieben von dj81
Ahh, wie hilfreich, vielen Dank.
bitte bitte
Zitat:
Original geschrieben von Domis_golf
Zitat:
Original geschrieben von dj81
Hat vielleicht doch jemand einen hilfreichen Tipp?
Ja ich nochmal Lies dir doch bitte mal die Paragraphen 1-4 von der FSchVo (*klick* ) (Feitagsschutzverordnung) durch. Bei zuwiderhandlungen ->
§ 117 Unzulässiger Lärm
(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigen Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.
Zitat:
Original geschrieben von Domis_golf
Zitat:
Original geschrieben von dj81
PS: Da macht man schon kein neues Thema auf, sondern sucht sich ein bestehendes, und trotzdem wird's nur destruktiv?
Destruktiv ist dein Thema in einem Technikforum.
Viele Grüße
Domi
Zitat:
Original geschrieben von RedEagle1977
Hat bald Angst hier was zu schreiben !!!
In letzter Zeit wird nur noch alles unter den Tisch gekehrt und man wird nicht mehr für voll hiergenommen !
Ich wollte doch nur dem TE auf seine Rechte hinweißen
Grüße
*vordemdukeineangsthabenmusst*
Domi