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Wechsel auf Saisonzulassung mit Kennzeichen aus anderem Zulassungsbezirk
Hallo an alle,
ich bin vor einigen Jahren in einen anderen Zulassungsbezirk gezogen und habe mein Kennzeichen beibehalten. Nun möchte ich auf eine Saisonzulassung und später, wenn der Wagen 30 Jahre wird, auch auf H-Kennzeichen wechseln. Jedoch würde ich die Kennzeichen-Kombination gerne behalten.
Nun meine Frage: Kann ich in dem nunmehr anderen Zulassungsbezirk auf Saisonzulassung wechseln und zugleich die Kennzeichen-Kombination beibehalten? Dass ich mir zwar neue Schilder mit Saisonkennung prägen lasse, aber mit derselben Kombination aus Zulassungsbezirk, Buchstaben und Ziffer wie bisher?
Vielen Dank vorab.
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17 Antworten
Interessante Frage welche dir aber bestimmt die Mitarbeiter auf der Zulassungsstelle am besten beantworten können .
Ich meine ja, weil Saison und H nur Ergänzungen sind, bin mir aber nicht sicher.
In https://www.motor-talk.de/.../...kennzeichen-neue-kosten-t7408313.html wurde eine ähnl. Frage diskutiert. Leider hat der OP das Endergebnis nicht gepostet. Wenn du dort postet, dann bitte mit Link zu dem Thread hier in dem dein Fall diskutiert wird.
notting
Ich bin mir nicht ganz sicher, glaube aber nicht, dass Du die Kombi behalten kannst. Da Du eine neue eVB für das Saisonkennzeichen brauchst, erfolgt hier eine Umkennzeichnung im Zuge eines neuen Verwaltungsvorgangs. Dann kann das Kennzeichen des vorherigen LK nicht mehr vergeben werden.
Zitat:
@PS84 schrieb am 4. März 2023 um 17:54:00 Uhr:
Hallo an alle,
ich bin vor einigen Jahren in einen anderen Zulassungsbezirk gezogen und habe mein Kennzeichen beibehalten. Nun möchte ich auf eine Saisonzulassung und später, wenn der Wagen 30 Jahre wird, auch auf H-Kennzeichen wechseln. Jedoch würde ich die Kennzeichen-Kombination gerne behalten.
Nun meine Frage: Kann ich in dem nunmehr anderen Zulassungsbezirk auf Saisonzulassung wechseln und zugleich die Kennzeichen-Kombination beibehalten? Dass ich mir zwar neue Schilder mit Saisonkennung prägen lasse, aber mit derselben Kombination aus Zulassungsbezirk, Buchstaben und Ziffer wie bisher?
Vielen Dank vorab.
Deine Kennzeichenkombi bleibt gleich,
neue eVB mitnehmen, die Kennzeichen, ZB1 und 2, gültige HU musst haben, um den Status der Zulassung ändern zu lassen.
Die Bleche kannst Dir vorab ja schon besorgen, dann bist nach 10 Minuten wieder raus.
Dann nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 4. März 2023 um 18:58:55 Uhr:
Ich bin mir nicht ganz sicher, glaube aber nicht, dass Du die Kombi behalten kannst. Da Du eine neue eVB für das Saisonkennzeichen brauchst, erfolgt hier eine Umkennzeichnung im Zuge eines neuen Verwaltungsvorgangs. Dann kann das Kennzeichen des vorherigen LK nicht mehr vergeben werden.
H, E und Saison sind nur Zusätze und haben mit der Kennzeichenkombination nichts zu tun.
Bei dem Vorgang handelt es sich nicht um eine Kennzeichenvergabe,sondern lediglich um eine Änderung des Zulassungsstatus. Gleiches wenn man Mietwagen, Taxi, oder selbstfahrervermiet draus machen will. Muss ebenfalls eine eVB vorgelegt werden.
Danke für die Erläuterungen
Ich habe aber schon von Zulassungsstellen gehört,die das noch nicht so umsetzen.
Dann warten wir doch mal das Ergebnis des TE ab.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 4. März 2023 um 19:21:55 Uhr:
Ich habe aber schon von Zulassungsstellen gehört,die das noch nicht so umsetzen.
Ich glaube, das liegt nicht daran, dass die geänderte Rechtslage zur Kennzeichenmitnahme noch nicht überall bekannt ist, sondern daran, dass der Wortlaut des § 13 Abs. 4 FZV nicht eindeutig ist. Den kann man nämlich auch so auslegen, dass auch bei Abänderung nur in E-, H- oder Saisonkennzeichen nicht mehr das Altkennzeichen des anderen Zulassungsbezirks verwendet werden kann.
"Die Zulassungsbehörde teilt dem Fahrzeug ein Kennzeichen zu, um eine Identifizierung des Halters zu ermöglichen. Das Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen (ein bis drei Buchstaben) für den Verwaltungsbezirk, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, und einer auf das einzelne Fahrzeug bezogenen Erkennungsnummer"
Bei der Änderung auf Saison, E, H findet keine Zuteilung eines Kennzeichens statt, es wird lediglich eine Änderung entsprechend § 9, § 9a statt.
Der überwiegende Teil der Zulassungsstellen setzen das so aber auch um.
Die Kennzeichenmitnahme ist aber nur unter den Voraussetzungen des § 13 Abs. 4 FZV möglich, wo es u.a. heißt:
"Sofern dem Fahrzeug bisher ein Kennzeichen einer anderen Zulassungsbehörde zugeteilt war, hat der Erwerber unverzüglich nach Halterwechsel die Zuteilung eines neuen Kennzeichens zu beantragen oder mitzuteilen, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll."
Jetzt ist die Frage, was genau ein "Kennzeichen einer anderen Zulassungsbehörde" ist. Stell dir vor, dass du Mitarbeiter einer Zulassungsstelle im thüringischen Landkreis Sömmerda bist. Ein Halter kommt mit einem Kennzeichen wie auf dem Foto. Du erkennst, dass das Fahrzeug früher mal in Dresden (Sachsen) zugelassen war, aber jetzt bereits im LK Sömmerda (Thüringen) zugelassen ist.
Ist das nun aus deiner Sicht als Mitarbeiter der Zulassungsstelle des Landkreises Sömmerda ein "Kennzeichen einer anderen Zulassungsbehörde"? Mögliche Antworten:
Ja, denn es handelt sich um ein Kennzeichen der Zulassungsbehörde Dresden.
Nein, denn es handelt sich bereits um ein Kennzeichen, das vom Landkreis Sömmerda gesiegelt ist, es ist also trotz DD kein Kennzeichen einer anderen Zulassungsbehörde.
Ich halte das "Nein" für zutreffender.
Da gibt es den Unterschied "kennzeichnenführendes StVA" und "zuständiges StVA"
Bei Kennzeichenmitnahme inzwischen auch bei Halterwechsel möglich wird das DD Kennzeichen nicht von Sömmerda gesiegelt. Die Bleche brauchen nicht mal vorgelegt werden.
Möchte man im Zug des Standort- bzw Halterwechsel eine Saison, E oder H erfassen, behält man DD bei und Sömmerda Siegelt die neuen Bleche ab.