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Wechsel KFZ Teilkasko - Auswirkungen unterjährige Hauptfälligkeit

Themenstarteram 28. Oktober 2020 um 9:58

Hallo liebes Forum,

Ich habe vor am 01.01. meine KFZ Teilkasko zu wechseln. Ein zentrales Kriterium ist dabei die Festlegung der Hauptfälligkeit auf ein unterjähriges Datum.

Rahmendaten:

- Versichert bei Versicherer A seit 09/2019, Einstieg mit SF 1/2, aktuell SF 1/2

- Versicherer B bietet bei Wechsel zum 01.01.2021 an: sofortige Herunterstufung auf SF2, Änderung der Hauptfälligkeit auf den 01.03., damit verbunden eine erneute Herunterstufung auf SF3 am 01.03.2021

Ich sehe das ganze als positiv, da sich gerade in den ersten Stufen hohe Verminderungen der Kosten ergeben. Als nachteilig sehe ich lediglich das Abweichen der Hauptfälligkeit vom 01.01., was bei einem späteren Wechsel ggf. Nachteilig sein kann.

—> Übersehe ich hier was oder ist das Angebot wirklich so gut von den Schadensfreiheitsklassen her?

Danke für euren Support! :)

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25 Antworten

Zitat:

@KOWI-1 schrieb am 28. Oktober 2020 um 10:58:40 Uhr:

Rahmendaten:

- Versichert bei Versicherer A seit 09/2019, Einstieg mit SF 1/2, aktuell SF 1/2

- Versicherer B bietet bei Wechsel zum 01.01.2021 an: sofortige Herunterstufung auf SF2, Änderung der Hauptfälligkeit auf den 01.03., damit verbunden eine erneute Herunterstufung auf SF3 am 01.03.2021

Hallo,

wenn du Momenten bei SF 1/2 bist, solltest du am 01.01.2021 bei SF 1 sein, oder?

Wie soll der neue Versicherer dir am 01.01.2021 SF 2 geben und 2 Monate später weiter SF 3?

 

Ähhmmm....

Was hat die Teilkasko mit SF Klasse(n) zu tun?

Um was geht es jetzt hier?

Themenstarteram 28. Oktober 2020 um 10:50

Ok das war wohl etwas undeutlich von mir formuliert.

- Es geht hier um eine Teilkaskoversicherung mit inkludierter Haftpflicht, die SF-Klassen beziehen sich ja dann naturgemäß nur auf die Haftpflicht.

- Ich bin derzeit SF 1/2. Der Versicherer (ADAC) würde mich direkt in SF2 ab 01.01.2021 (Wechseltermin) einstufen. Die Hauptfälligkeit wird auf den 01.03. festgelegt. Hier würde laut Aussage Mitarbeiter direkt eine erneute Herunterstufung auf SF3 am 01.03.2021 erfolgen. So jedenfalls mein Verständnis aus dem Besprochenen.

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Zitat:

@KOWI-1 schrieb am 28. Oktober 2020 um 11:50:11 Uhr:

- Ich bin derzeit SF 1/2. Der Versicherer (ADAC) würde mich direkt in SF2 ab 01.01.2021 (Wechseltermin) einstufen. Die Hauptfälligkeit wird auf den 01.03. festgelegt. Hier würde laut Aussage Mitarbeiter direkt eine erneute Herunterstufung auf SF3 am 01.03.2021 erfolgen.

Wenn der Mitarbeiter so klar und deutlich sagt/gesagt hat, würde ich nicht mehr warten, sondern sofort wechseln. SF Einstufungen findet Normalweise jährlich, und beim Versicherungswechsel übernimmt der neue Versicherer SF der bisherigen Versicherers.

Aber deine Schilderungen scheinen zu schön um wahr zu sein.

doppel

Themenstarteram 28. Oktober 2020 um 11:10

Zitat:

@Magnon_ schrieb am 28. Oktober 2020 um 12:01:04 Uhr:

Zitat:

@KOWI-1 schrieb am 28. Oktober 2020 um 11:50:11 Uhr:

- Ich bin derzeit SF 1/2. Der Versicherer (ADAC) würde mich direkt in SF2 ab 01.01.2021 (Wechseltermin) einstufen. Die Hauptfälligkeit wird auf den 01.03. festgelegt. Hier würde laut Aussage Mitarbeiter direkt eine erneute Herunterstufung auf SF3 am 01.03.2021 erfolgen.

Wenn der Mitarbeiter so klar und deutlich sagt/gesagt hat, würde ich nicht mehr warten, sondern sofort wechseln. SF Einstufungen findet Normalweise jährlich, und beim Versicherungswechsel übernimmt der neue Versicherer den bisherigen SF Klassen der bisherigen Versicherers.

Aber deine Schilderungen scheinen zu schön um wahr zu sein.

Ja zu schön um wahr zu sein trifft es wohl sehr gut. Das macht mich generell immer stutzig. Deswegen vermute ich hier irgendwo einen Haken.

Zitat:

@KOWI-1 schrieb am 28. Oktober 2020 um 12:10:39 Uhr:

 

Lass dich den "Hacken" diese wunderschöne und unglaubliche Angebots suchen und finden, bevor du in die Falle läufst. ;)

Themenstarteram 28. Oktober 2020 um 11:23

Da hatte ich etwas auf eure Expertise gehofft. :)

für mich scheint hier der Punkt unterjährige Hauptfälligkeit zentral zu sein. Gibt es hier explizite Nachteile?

Das scheint dann eine Sondereinstufung zu werden.

Das machen jetzt schon einige Versicherer. Nur bei einem Wechsel der Versicherung, hast du dann bloß noch die Versicherungszeit beim ADAC.

Regulär würdest du zum 01.01.21 in SF 1 kommen.

Ich würde mir eine Versicherung suchen die bei SF1 günstiger ist als der ADAC mit seiner Sondereinstufung in SF3

Moin! Müsstest Du nicht bei der aktuellen Versicherung seit 09/20 in SF 1 sein? Oder hattest Du dort den Vertrag ab 09/19 bis 12/12 mit SF 0,5 und ab 01/20 auch SF 0,5, sodass Du regulär zum 01/21 bei der aktuellen Versicherung in SF 1 kommst?

Offenbar hast Du nicht alles gesagt was relevant ist ... das ist nicht schlimm, ABER

Dann kann Dir niemand einen ordentlichen Rat geben.. leider.

Du könntest:

- jetzt alles offenlegen - ist schwierig wenn Du nicht weißt was angegeben werden muss

- einen Versicherungsberater, -Makler oder -vermittler aufsuchen - meist kostet das etwas

- in den Allg. Versicherungsbedingungen nachsehen..

Prinzipell kann ich sagen, dass, von Ausnahmen abgesehen, Versicherungen kalenderjährlich

abrechnen und zwar alles wie Beitrag, SF-Klassen, Jahresfahrleistungen etc.

Manche verschieben das Kalenderjahr auf ein Versicherungsjahr (Dein Beginn-Dein Ablauf)

Das bedeutet nach erneutem Versicherungswechsel wieder rückrechnen.

Um das alles annähernd einzuordnen, benötigt man Deinen Versicherungsverlauf, den Deine

jetzige Versicherung führt und entspr. weiterzugeben hat.

Also ungefähr so:

Erster mit 1.Fz Vertragsbeginn wann? versichert bis wann? Schäden?

Nächster Vertragsbeginn wann? usw usw.

Davon habe ich hier nicht viel gelesen....

Themenstarteram 28. Oktober 2020 um 21:21

Die Versicherungshistorie ist recht einfach:

- Versicherungsbeginn erstes Fahrzeug 05.09.2019, Einstieg mit SF 1/2, Vertragsverhältnis besteht bis heute, Einordnung in SF1 ab 01.01.2021, Vertrag läuft immer bis zum 01.01. 0 Uhr

Einen Wechsel vom ADAC zu einer anderen Versicherung könnte ich nach meinem Verständnis dann ja nur zum 01.03. eines Kalenderjahres vornehmen.

Wenn ich zum ADAC wechseln, habe ich dann zwei Schadensfreiheitsklassen?:

- Schadensfreiheitsklasse „real“ —> entspricht meinen wirklichen Schadensfreien Jahren (z.B: SF1 ab 01.01.2021)

- Schadensfreiheitsklasse „Sondereinstufung“ —> entspricht der Schadenbsfreiheitsklasse der Sondereinstufung (z.B. SF2 ab 01.01.21 beim ADAC)

Wenn ich wieder vom ADAC zu einer anderen Versicherung Wechsel, falle ich wieder auf meine Schadensfreiheitsklasse „real“ zurück. Korrekt?

Korrekt!

So ist das aber immer mit den realen SF-Klassen und den Sondereinstufungs-SF-Klassen....;-)

Gaaaanz selten übernimmt (angeblich) mal eine Versicherung diese Sondereinstufung von einer anderen....

Zitat:

@KOWI-1 schrieb am 28. Oktober 2020 um 22:21:30 Uhr:

Einordnung in SF1 ab 01.01.2021, Vertrag läuft immer bis zum 01.01. 0 Uhr

Einen Wechsel vom ADAC zu einer anderen Versicherung könnte ich nach meinem Verständnis dann ja nur zum 01.03. eines Kalenderjahres vornehmen.

Wie kommst du auf den 01.03. wenn der laufende Vertrag bis zum 01.01. besteht.

Spätestens am 30.11. muß die Kündigung beim jetztigen Versicherer sein damit die Kündigung zum 01.01. wirksam wird.

Und ab 01.01. geht dann die neue Versicherung nahtlos weiter.

Denn wenn du erst zum 01.03. eine neue abschließt fährst du 3 Monate ohne gültige Versicherung.

Abgesehen, daß dies keine Ordnungswidrigkeit sondern eine Straftat ist.

Bei einem eventuellen Schadensereigniss ruiniert das deine finanzielle Existenz.

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