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Wechsel Windschutzscheibe - Folgeschaden - Wer zahlt?
Hallo an Alle,
ich habe eine Frage.
Und zwar wurde bei einem unserer Autos vor ein paar Wochen die Windschutzscheibe ausgetauscht.
Grund hierfür war ein starker Steinschlag im Sichtbereich des Fahrers, so dass ein Wechsel der Scheibe vorgenommen werden musste. Gezahlt wurde dies von der Teilkaskoversicherung.
Nun hat die Werkstatt beim Wechsel der Scheibe, genauer genommen bei der Demontage des Rückspiegels, eine Halterung beschädigt. Diese musste somit auch noch gewechselt werden.
Nun zu der eigentlichen Frage:
Die Versicherung hat diesen Schaden natürlich nicht an die Werkstatt überwiesen, kann ich auch verstehen. Die Werkstatt weigert sich allerdings auch diesen Schaden zu bezahlen. Somit müssten wir am Ende für einen durch die Werkstatt verursachten Schaden zahlen. Ich weiß leider nicht wie da die rechtliche Lage ist und wollte mich deswegen einmal erkundigen. Weiß jemand wie das genau aussieht? Ist das so rechtens.
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
Torben
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12 Antworten
Du hast mit der Werkstatt einen Werkvertrag abgeschlossen.
Da dieser Schaden durch die Werkstatt und in deren Obhut verursacht wurde, haftet sie auch dem zu Folge dafür.
Weise die Werkstatt noch einmal ausdrücklich -schriftlich- darauf hin, dass du aus vorstehend genannten Grund nicht für den Betrag aufkommen wirst.
Die werden sicherlich noch ein wenig Wind machen, es aber bestimmt nicht drauf ankommen lassen, das Geld von dir einzufordern.
Wenn doch, musst dir rechtlichen beistand holen, dass ist aber jetzt noch nicht notwendig.
Gruss
Delle
Vielen Dank.
Was anderes hätte ich auch nicht vermutet.
Dann werde ich dem Autohaus das schriftlich mitteilen und schauen was kommt.
Meist hilft auch www.kfz-schiedsstellen.de ! Das ist dann "Verbandsintern" und kein Rechtsstreit. Da hilft evtl schon ein Anruf
Grüße
Steini
Das geht aber nur, wenn der Betrieb der KFZ- Innung angeschlossen ist.
Ist auch mit ziemlich viel bürokratischem Aufwand verbunden. Warum soll sich der TE das antun ?
Die Werkstatt will doch etwas von Ihm und nicht umgekehrt.
Gruss
Delle
Ist nur ne kostenlose Alternative bevor ein Rechtsstreit (Mahnung, Inkasso usw) droht könnte man es hier klären lassen. Was den Aufwand angeht kann ich nichts zu sagen. Ich würd zumindest mal anrufen bevor ich zum Anwalt müsste
Grüße
Steini
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Ist auch mit ziemlich viel bürokratischem Aufwand verbunden. Warum soll sich der TE das antun ?
In diesem Fall sollte ein einziges Telefonat mit dem Schiedsbeauftragen reichen, um diese Sache zu klären.
Übrigens ist der Schiedsspruch für die Werkstatt bindend, für den Kunden aber sebstverständlich nicht. Daher wäre es, wenn sich die Werkstatt querstellt zuersteinmal die vernünftige Vorgehensweise, denn hierfür ist die Schiedstelle ja schließlich da.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Das geht aber nur, wenn der Betrieb der KFZ- Innung angeschlossen ist.
Richtig !
ich weiss nicht ob der fall realistisch sein KANN !!!
was ist denn, wenn bei diesem fahrzeug auch unter groesster sorgfalt die demontage ohne beschaedigung gar nicht moeglich war ?
mfg
Harry
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von Harry999
was ist denn, wenn bei diesem fahrzeug auch unter groesster sorgfalt die demontage ohne beschaedigung gar nicht moeglich war ?
Im Regelfall sind bei allen Fahrzeugen die Innenspiegel ohne Beschädigungen zu demontieren.
Was bei diesem Einwand natürlich wissenswert wäre sind folgende Punkte, die uns der TE mitteilen sollte :
Um welches Fahrzeug handelt es sich ?
Wurde schon einmal die WS gewechselt ( mögliche Vorschäden durch anderen Betrieb )?
Was genau wurde beschädigt bzw. ersetzt?
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
Im Regelfall sind bei allen Fahrzeugen die Innenspiegel ohne Beschädigungen zu demontieren.
Was bei diesem Einwand natürlich wissenswert wäre sind folgende Punkte, die uns der TE mitteilen sollte :
Um welches Fahrzeug handelt es sich ?
Wurde schon einmal die WS gewechselt ( mögliche Vorschäden durch anderen Betrieb )?
Was genau wurde beschädigt bzw. ersetzt?
Hallo,
vielen Dank für die Antworten.
Um die Fragen zu beantworten.
Es handelt sich bei dem Fahrzeug um einen Golf IV. Es wurden zuvor noch keine Arbeiten an der Windschutzscheibe durchgeführt. Beschädigt wurde die Halterung des Rückspiegels, so das das Anbringen nicht mehr möglich war und der komplette Rückspiegel ersetzt werden musste. Es handelte sich dabei, so wie ich es verstanden habe, um so einen kleinen "Klick-Widerstand".
Gruß
Torben
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
Zitat:
Im Regelfall sind bei allen Fahrzeugen die Innenspiegel ohne Beschädigungen zu demontieren.
Richtig.
Und wenn es im eingebauten Zustand der Scheibe problematisch werden könnte, dann macht man es eben im ausgebauten Zustand, da gibt es dann keine Probleme.
Hallo zusammen,
wenn man beim Golf IV den Innenspiegel ordnungsgemäss demontiert und montiert kann dort nichts abbrechen.
Auf dem Bild im Anhang kann man den "Federmechanismus", der den Spiegel am Spiegelhalter festhält erkennen. Wird nun bei dem Montage oder Demontage der Spiegel verkantet oder falsch angesetzt, dann ist es möglich, dass der Befestigungspunkt in der Mitte der Halterung abreisst. Dies würde dazu führen, dass die Klammer nicht mehr fest ist und der Spiegel somit nicht mehr am Spiegelhalter hält.
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
wenn man beim Golf IV den Innenspiegel ordnungsgemäss demontiert und montiert kann dort nichts abbrechen.
Auf dem Bild im Anhang kann man den "Federmechanismus", der den Spiegel am Spiegelhalter festhält erkennen. Wird nun bei dem Montage oder Demontage der Spiegel verkantet oder falsch angesetzt, dann ist es möglich, dass der Befestigungspunkt in der Mitte der Halterung abreisst. Dies würde dazu führen, dass die Klammer nicht mehr fest ist und der Spiegel somit nicht mehr am Spiegelhalter hält.
Dem ist nichts hinzu zufügen
Die Werkstatt hat hier die Arschkarte. Aus die Maus....