Wechsel zu VW?
Hallo
Wahrscheinlich eher eine dumme Frage die mir sicher niemand genau beantworten kann, aber evtl. tummelt sich ja hier ein Händler rum :-)
Also letztes Jahr im Mai bestellte ich mir ein Neuwagen (Neuwagenpreis 24000€ und bekommen für 20000€) bekommen habe ich ihn im August und hat jetzt ca. 12000km runter. Und Benziner.
Aufgrund meiner jetzigen Situation (die bei Bestellung wirklich nicht absehbar war) brauch ich jetzt einen Diesel und würde da gern zu VW wechseln, da ich von den Dieseln mehr als begeistert bin.
Dummerweise läuft er auf Finazierung und das auf einige Jahre. Anzahlung war 7000€.
So und nun meine Frage, meint ihr ich hätte eine Chance mein Auto bei VW abzugeben und mir einen gebrauchten Golf VI zu holen?
Mein Auto ist ein Renault Megane 3 5türig, 110PS mit eigentlich allem was es gibt, Navi, Sitzheizung, Parksensoren, Radio mit MP3 und Bluetooth, Lenkradfernbedienung, elektr. Panoramaschiebedach, 2Zonen-Klimaautomatik, elektr. Parkbremse und und und.....
Wichtig wäre mir das ich Sitzheizung habe und ein Navi, da ich sehr viel unterwegs bin.
Danke
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14 Antworten
Können kannst du schon... fraglich aber, ob sich die dabei eintretende massive Geldverbrennung durch die geringeren Spritkosten wieder reinfahren lassen. Du kannst ja nicht einfach die Finanzierung weiterlaufen lassen und "nur" das Auto tauschen, sondern du musst mit dem Verkaufserlös aus deinem jetzigen Wagen deine Finanzierung ablösen, hoffen, dass dabei ein "Überschuss" für die neue Anzahlung übrig bleibt, und damit dann einen neuen finanzieren. Da der Wertverlust im ersten Jahr recht hoch ist, kann ich mir kaum vorstellen, dass sich das lohnt.
Sicher ein Verlust wird kommen. Ich weiß ja nicht wie die Händler den Wertverlust errechnen, vom Listenpreis oder den Preis den ich gezahlt habe. Bei Autoscout und co steht mein Auto für noch knapp 20000 drin. Wenn ich dann ein gebrauchten Golf finde für so 17000, wäre der Verlust für mich iO... wie gesagt ich fahre so viel zur Zeit dass das Geld sicher wieder reinkommen würde
Das bei Autoscout sind ja Endpreise für den Verbraucher aber nicht die Händlerankaufspreise. Ich halte da irgendwas zwischen 15.000 und 18.000 für realistischer. Je nachdem wie gut der Händler mit sich feilschen lässt.
Ich denke am meistens bekommst du wohl noch dafür wenn du selber versucht den Wagen bei Autoscout etc. loszuschlagen.
Zitat:
Original geschrieben von Shamia
So und nun meine Frage, meint ihr ich hätte eine Chance mein Auto bei VW abzugeben und mir einen gebrauchten Golf VI zu holen?
kommst Du denn einfach so aus der Finanzierung raus? Dazu müsste eigentlich alles im entsprechenden Vertrag zur Finanzierung stehen, Stichwort "Kündigung".
Chefdackel
Da es sich ja um einen Verbraucherkredit handeln dürfte, muss eine Kündigungsmöglichkeit bestehen. Man sollte aber bedenken, dass man bei einer vorzeitigen Kündigung zwar die ausstehenden Zinsen zeitanteilig von der Restschuld abziehen kann, nicht aber die Bearbeitungsgebühren. Und bei den subventionierten Zinssätzen der Autobanken besteht der Effektivzins fast nur aus "Bearbeitungsgebühr", der Nominalzins ist nahe 0. Das führt dann dazu, dass der Ablösebetrag beinahe der Summe der ausstehenden Raten entsprechen wird.
Zitat:
Original geschrieben von Rheinostfriese
Da es sich ja um einen Verbraucherkredit handeln dürfte, muss eine Kündigungsmöglichkeit bestehen. Man sollte aber bedenken, dass man bei einer vorzeitigen Kündigung zwar die ausstehenden Zinsen zeitanteilig von der Restschuld abziehen kann, nicht aber die Bearbeitungsgebühren. Und bei den subventionierten Zinssätzen der Autobanken besteht der Effektivzins fast nur aus "Bearbeitungsgebühr", der Nominalzins ist nahe 0. Das führt dann dazu, dass der Ablösebetrag beinahe der Summe der ausstehenden Raten entsprechen wird.
hast Recht, wenn er solch einen Kreditvertrag hat mit Nominalzins nahe 0%, dann dürfte auch eine evtl. Vorfälligkeitsentschädigung nicht ins Gewicht fallen.
Aber er hat ja bisher nur geschrieben "er läuft auf Finanzierung...", könnte daher ja auch eine Fremdfinanzierung sein.
Chefdackel
Laut meinem Händler kann man das Fahrzeug erstmalig nach 6 Monaten aus der Finanzierung rauskaufen.
Zitat:
Original geschrieben von Giszmo3000
Laut meinem Händler kann man das Fahrzeug erstmalig nach 6 Monaten aus der Finanzierung rauskaufen.
er hat einen Renault, keinen VW. Ob es da genauso ist? Das kann nur der Inhalt des Renault-Finanzierungs-Vertrages beantworten...
Chefdackel
Die 6 Monate sind m.W. gesetzliche Vorgabe, sind aber ja beim TE inzwischen um. Spätestens nach 6 Monaten muss ein Verbraucherkredit kündbar sein. Übrigens ohne "Vorfälligkeitsentschädigung", sowas gibts da nicht. Nur die "Bearbeitungsgebühr", die ja in den Effektivzins eingerechnet ist, ist halt futsch, weil sie nicht bei der Berechnung der Zinsersparnis einbezogen wird.
Zitat:
Original geschrieben von Rheinostfriese
Die 6 Monate sind m.W. gesetzliche Vorgabe, sind aber ja beim TE inzwischen um. Spätestens nach 6 Monaten muss ein Verbraucherkredit kündbar sein. Übrigens ohne "Vorfälligkeitsentschädigung", sowas gibts da nicht. Nur die "Bearbeitungsgebühr", die ja in den Effektivzins eingerechnet ist, ist halt futsch, weil sie nicht bei der Berechnung der Zinsersparnis einbezogen wird.
dange tön, dank dieses Forums wieder etwas gelernt ;-)
Chefdackel
Zitat:
Original geschrieben von Chefdackel
Zitat:
Original geschrieben von Giszmo3000
Laut meinem Händler kann man das Fahrzeug erstmalig nach 6 Monaten aus der Finanzierung rauskaufen.
er hat einen Renault, keinen VW. Ob es da genauso ist? Das kann nur der Inhalt des Renault-Finanzierungs-Vertrages beantworten...
Chefdackel
bitte sie :-) bin weiblich.... ;-)
Ja also ich komme aus dem Vertrag raus wenn ich die Summe gleich beglichen kann.... Momentan sind noch 13000€ abzuzahlen... und ja über die Renaultbank
Zitat:
Original geschrieben von Rheinostfriese
Übrigens ohne "Vorfälligkeitsentschädigung", sowas gibts da nicht. Nur die "Bearbeitungsgebühr", die ja in den Effektivzins eingerechnet ist, ist halt futsch, weil sie nicht bei der Berechnung der Zinsersparnis einbezogen wird.
so, das hat mir doch keine Ruhe gelassen.....
Seit dem 11.06.2010 gilt eine geänderte Fassung der Darlehensbedingungen, bei der sehr wohl explizit eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt (ist auch so benannt!). Es gilt weiterhin, dass bei vorzeitiger Kündigung zunächst einmal die Zinsen (theoretisch) anteilig erstattet werden, aber die Berechnungsgrundlagen der Vorfälligkeitsentschädigung im Darlehensvertrag werden letztlich dazu führen, dass der Darlehensvertrag zwar vorzeitig kündbar ist, die entrichteten Zinsen aber durch diese +/- 0 - Aufrechnung vollständig verloren sind (die Bearbeitungsgebühr sowieso).
Viele Verkäufer erzählen das immer noch so wie vor Stand 11.06.2010, dass also "zuviel gezahlte Zinsen" bei vorzeitiger Kündigung des Darlehens erstattet werden.
Das nur mal als Hinweis für alle Interessenten des (für einige Modelle immer noch sehr attraktiven) Darlehensangebotes der VW-Bank.
Chefdackel
Zitat:
Original geschrieben von Chefdackel
Seit dem 11.06.2010 gilt
2009?
Zitat:
Original geschrieben von fry1206
2009?
11.06.2010 ist richtig. Es werden also aktuell die alten Darlehensbedingungen unterschrieben, aber mit Unterschrift wird die ab 11.Juni 2010 gültige Zusatzfassung der Darlehensbedingungen anerkannt.
Das Drücken des "Danke"-Buttons war also überflüssig.
Chefdackel.